200697 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr im Bereich Pützchens Chaussee 162-168
Kerndaten
- Nummer
- 200697
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200697 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 16.04.2020 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr im Bereich Pützchens Chaussee 162-168 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag, unterstützt durch die Schulleitung des St. Adelheid-Gymnaisums, hat folgenden Wortlaut: Es wird beantragt, an dieser gefährlichen Stelle (ab Ende Parkbuchten) auf der unterbrochenen Linie des Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn im Abstand von 2,50 m auf einer Länge von 70 m bis zur Ampel reflektierende und flexibel nachgebende Baken zu verankern (außen an den dort vorhandenen Einfahrten). Damit wird das Halten und Parken auf dem Streifen unmöglich gemacht, ohne den Verkehr zu behindern oder einzuschränken. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten.. Dabei handelt es sich insbesondere um Name,, Anschrift,, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben.. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen,, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen.. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften.. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich.. Eine automatische Löschung erfolgt nach 118800 Tagen,, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden.. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen,, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment--Provider übermittelt werden.. Rechte der betroffenen Person:: Auskunft,, Berichtigung,, Löschung und Sperrung,, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht,, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen.. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.. Sie können den Widerruf entweder postalisch,, per E--Mail oder per Fax an uns übermitteln.. 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Das ist für die Fahrradfahrer sehr gefährlich, da - sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen, - die Blockaden in einer Rechtskurve stattfinden und damit die Situation für nachfolgende Autofahrer schlecht einsehbar ist - dort in der Regel schnell gefahren wird - und gerade bei Dunkelheit die Sicht schlecht ist. Der Streifen wird zudem nach Schulschluss häufig von den Schülerinnen des St. Adelheid-Gymnasiums genutzt. Zudem sind Gruppen von Schülerinnen dort häufig z.B. Richtung Ennertbad zu Fuß unterwegs. Die gefährlichen Parker blockieren auch den Bürgersteig, sodass die Mädchen ggf. auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Abends sind dort zudem viele Radpendler stadtauswärts unterwegs. Die Blockaden finden vor allem morgens, mittags u. abends statt, wenn Autofahrer bei dem dort ansässigen Restaurant "Der Grieche" oder (seltener) bei der Bäckerei Gilgens einkaufen. Beide Geschäfte haben gesonderte, ausgeschilderte Parkplätze, die man über ihre Einfahrt erreichen kann. Beide Geschäfte weisen zudem ihre Kunden in Aushängen darauf hin, nicht auf dem Fahrradschutzstreifen zu parken. Auch direkt hinter der Ampel sind auf der rechten Seite ausreichend Parkplätze. Das ist aber manchen Autofahrern offenbar zu umständlich. Das gefährliche Parken geschieht ständig. Als Beispiel: Innerhalb von 75 Minuten wurden am Abend des 17.12.2019 14 Fahrzeuge gezählt (und der Stadt gemeldet), die dort gefährdend geparkt und den Streifen blockiert haben. Mehr als 20 Radfahrer mussten auf die Fahrbahn im Dunkeln ausweichen. Der Stadt (Ordnungsdienst) ist das Problem bekannt. Angeblich werden dort zweimal täglich Kontrollen durchgeführt. Das ist aber ganz offensichtlich wirkungslos. Die Gefährdung für Fahrradfahrer bleibt bestehen. ANTRAG: Es wird beantragt, an dieser gefährlichen Stelle (ab Ende Parkbuchten) auf der unterbrochenen Linie des Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn im Abstand von 2,50m auf einer Länge von 70m bis zur Ampel reflektierende und flexibel nachgebende Baken zu verankern (außer an den dort vorhandenen Einfahrten). Damit wird das Halten u. Parken auf dem Streifen unmöglich gemacht, ohne den Verkehr zu behindern oder einzuschränken. (Derartige Baken werden vielfach bereits z.B. an Autobahnbaustellen verwendet, sind also selbst für schnelleren Verkehr geeignet. Beispiel für die Baken siehe https://www.absperrtechnik24.de/Flexibake+Kunststoff+rechts+linksweisend+ueberfahrbar.htm oder https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-leitelement-leitboy-flexible- leitpoller/sichtzeichen-l30-und-l32/). Die Stadt Bonn hat kleine Baken bereits im Einsatz zwischen Ungarten und Oberholtorf, dort wird ein Fußweg damit gesichert. Die Stadt Königswinter verwendet solche Baken permanent an der Landstraße Oberpleis- Eudenbach am Abzweig nach Uthweiler (s. Bild 2). Die Straßenbreite auf Pützchens Chaussee ist ab Hausnummer 160 ausreichend vorhanden: Der Fahrradschutzstreifen hat dort eine Breite von 1.35m, die Spur für die Autos hat am Ende der Parkbuchten 3,40m und wird dann bis zur Ampel noch breiter. Selbst für die Busse der Stadtwerke Bonn, die eine Breite von 2,55m haben, wäre also weit ausreichend Platz vorhanden die Autospur zu befahren, ohne in Konflikt mit den Baken zu kommen. KOSTEN: Für 70 m werden ca. 28 Baken benötigt. Stückpreis liegt je nach Ausführung zwischen 17 und 40€. Gesamtkosten also maximal 1.200 €, sofern die Stadt die Anbringung mit eigenen Kräften vornimmt. Ggf. ist der ADFC bereit, dabei mitzuhelfen. UNTERSTÜTZUNG: Dieser Antrag wird unterstützt von der Leitung des St. Adelheid-Gymnasiums, Herrn Direktor Egbert Bachner, aufgrund der besonderen Gefährdung fahrradfahrender Schülerinnen auf ihrem Schulweg. Weitere Datei hinzufügen Weitere Datei hinzufügen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de