200693-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung in der Fritz-Tillmann-Straße und "Am Hofgarten" im Kontext des Testversuches zum erweiterten City-Ring Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200693-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200693-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung in der Fritz- Tillmann-Straße und "Am Hofgarten" im Kontext des Testversuches zum erweiterten City-Ring Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 25.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Ausgangslage: Vor dem am 01.09.2019 gestarteten Versuch City-Ring waren weder die Fritz-Tillmann-Straße noch Am Hofgarten dauerhaft Einbahnstraßen. Mit Ratsbeschluss DS-Nr. 1911977EB3 vom 04.07.2019 wurde die Verkehrsführung für die Dauer des Tests Erweiterter City-Ring geändert und befristet bis zum 31.03.2020 u.a. für beide Straßen eine Ausweisung als Einbahnstraße vorgesehen. Bei den Beratungen von DS-Nr. 191127 in der Ratssitzung am 06.02.2020 gab es eine Vielzahl von Anträgen und Abstimmungen zur Verkehrsführung in der Innenstadt nach Ende des Tests. Punkt 4 des Antrags DS-Nr. 191127-4 AA der CDU-Fraktion sah vor, die Fritz-Tillmann-Straße wieder in beide Richtungen befahrbar zu machen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung mehrheitlich abgelehnt. Es wurde jedoch auch kein Beschluss gefasst, die Einbahnstraßenregelung über den 31.03.2020 hinaus beizubehalten. Daher war für die Verwaltung die Befristung der Einbahnstraßenregelung im Zuge des Tests bis zum 31.03.2020 gemäß Beschluss DS-Nr. 1911977EB3 maßgebend und entsprechend wurde Anfang April der Zustand vor dem Test wiederhergestellt. Daraus folgt, dass die Fritz-Tillmann-Straße im Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Lennéstraße wieder in beiden Richtungen befahrbar ist. Die Verwaltung hält die beidseitige Befahrung der Fritz-Tilmann-Straße in Bezug auf die derzeit geltenden Verkehrsbeziehungen im Innenstadtbereich für sinnvoll, da diese eine Verkürzung der Wege im Quartier für Anwohner, Lieferverkehr und den Abfluss aus der Marktgarage bedeutet. Die Verkehrsbelastung ist relativ gering und lässt dies ebenfalls zu. Die Straße „Am Hofgarten“ ist analog zur o.g. Begründung zur Fritz-Tilmann- Straße derzeit auch wieder in Richtung Norden (in Richtung „Am Neutor“ zu befahren). Grundsätzlich bestehen aus Sicht der Verwaltung weder gegen dieSeite 1 von 2 Seite 2 Befahrung in beide Richtungen, noch gegen die Einrichtung einer Einbahnstraße verkehrsplanerische Bedenken. Eine signifikante Änderung der Verkehrsverteilung oder eine sich hervortuende Veränderung der Verkehrsbelastung in den betroffenen Straßen wird aus hiesiger Sicht nicht erwartet. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss : Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit der Beschlussfassung im Bürgerausschuss ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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