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200693-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung in der Fritz-Tillmann-Straße und "Am Hofgarten" im Kontext des Testversuches zum erweiterten City-Ring Bonn

Nummer
200693-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 25.06.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200693 Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung in der Fritz-Tillmann-Straße und "Am Hofgarten" im Kontext des Testversuches zum erweiterten City-Ring Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200693-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung in der Fritz-
Tillmann-Straße und "Am Hofgarten" im Kontext
des Testversuches zum erweiterten City-Ring Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
25.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Ausgangslage: Vor dem am 01.09.2019 gestarteten Versuch City-Ring
waren weder die Fritz-Tillmann-Straße noch Am Hofgarten dauerhaft
Einbahnstraßen.
Mit Ratsbeschluss DS-Nr. 1911977EB3 vom 04.07.2019 wurde die
Verkehrsführung für die Dauer des Tests Erweiterter City-Ring geändert und
befristet bis zum 31.03.2020 u.a. für beide Straßen eine Ausweisung als
Einbahnstraße vorgesehen.
Bei den Beratungen von DS-Nr. 191127 in der Ratssitzung am 06.02.2020 gab
es eine Vielzahl von Anträgen und Abstimmungen zur Verkehrsführung in der
Innenstadt nach Ende des Tests. Punkt 4 des Antrags DS-Nr. 191127-4 AA der
CDU-Fraktion sah vor, die Fritz-Tillmann-Straße wieder in beide Richtungen
befahrbar zu machen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung mehrheitlich
abgelehnt. Es wurde jedoch auch kein Beschluss gefasst, die
Einbahnstraßenregelung über den 31.03.2020 hinaus beizubehalten. Daher
war für die Verwaltung die Befristung der Einbahnstraßenregelung im Zuge des
Tests bis zum 31.03.2020 gemäß Beschluss DS-Nr. 1911977EB3 maßgebend
und entsprechend wurde Anfang April der Zustand vor dem Test
wiederhergestellt. Daraus folgt, dass die Fritz-Tillmann-Straße im Abschnitt
zwischen Kaiserstraße und Lennéstraße wieder in beiden Richtungen
befahrbar ist.
Die Verwaltung hält die beidseitige Befahrung der Fritz-Tilmann-Straße in
Bezug auf die derzeit geltenden Verkehrsbeziehungen im Innenstadtbereich für
sinnvoll, da diese eine Verkürzung der Wege im Quartier für Anwohner,
Lieferverkehr und den Abfluss aus der Marktgarage bedeutet. Die
Verkehrsbelastung ist relativ gering und lässt dies ebenfalls zu.
Die Straße „Am Hofgarten“ ist analog zur o.g. Begründung zur Fritz-Tilmann-
Straße derzeit auch wieder in Richtung Norden (in Richtung „Am Neutor“ zu
befahren). Grundsätzlich bestehen aus Sicht der Verwaltung weder gegen dieSeite 1 von 2

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Befahrung in beide Richtungen, noch gegen die Einrichtung einer
Einbahnstraße verkehrsplanerische Bedenken. Eine signifikante Änderung der
Verkehrsverteilung oder eine sich hervortuende Veränderung der
Verkehrsbelastung in den betroffenen Straßen wird aus hiesiger Sicht nicht
erwartet.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss :
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit der
Beschlussfassung im Bürgerausschuss ist das formelle in § 24 GO NRW für die
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
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