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200693 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung in der Fritz-Tillmann-Straße und "Am Hofgarten" im Kontext des Testversuches zum erweiterten City-Ring Bonn

Nummer
200693
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.04.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 25.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 511,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200693-1 ST Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung in der Fritz-Tillmann-Straße und "Am Hofgarten" im Kontext des Testversuches zum erweiterten City-Ring Bonn

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200693
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
09.04.2020
Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung in der Fritz-
Tillmann-Straße und "Am Hofgarten" im Kontext
des Testversuches zum erweiterten City-Ring Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
28.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag mit gesamtstädtischem Bezug zum erweiterten City-Ring Bonn hat
folgende Antragsinhalte:
1. Einbahnstraßenregelung in der Fritz-Tillmann-Straße
Es wird beantragt, die Einbahnstraßenregelung, die während des
Testversuches zum erweiterten Cityring gegolten hatte,
wiederherzustellen und der Entscheidung der Abgeordneten nunmehr
nachzukommen.
2. Einbahnstraße Am Hofgarten
Es wird beantragt, die Einbahnstraßenregelung „Am Hofgarten“, die
während des Tests zum erweiterten Cityring gegolten hatte,
wiederherzustellen.
Einzelheiten zu den Begründungen ergeben sich aus beigefügtem
Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bonn, den 09.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
da das online-Formular Bürgerantrag außer Betrieb ist, stelle ich auf diesem Wege an die
Bezirksvertretung Bonn zwei Anträge:
1. Einbahnstraßenregelung in der Fritz-Tillmann
Es wird beantragt, die Einbahnstraßenregelung, die während des Testversuches zum
erweiterten Ciyring gegolten hatte, wiederherzustellen und der Entscheidung der
Abgeordneten nunmehr nachzukommen.
Begründung:
Die Mehrheit der Abgeordneten hat in der Sitzung, in der die Sperrung der Durchfahrt vor
dem Bahnhof beschlossen wurde, zugleich gefordert, dass die Einbahnstraßenregelung in der
Fritz-Tillmann-Straße auch nach dem Ende des Tests "Erweiterter Cityring" erhalten bleiben
soll. Diese Entscheidung der Abgeordneten hat die Stadtverwaltung nicht umgesetzt, vielmehr
die schmale Straße für beide Fahrrichtungen geöffnet. Als Bürger der Stadt frage ich mich, ob
die Entscheidungen der Parlamente für die Stadtverwaltung, die sie umsetzen müsste, nicht
bindend sind? Wozu entscheidet dann das Parlament, die Volksvertretung, dann überhaupt???
Für mich steht hier nicht zuletzt die Parlamentarische Glaubwürdigkeit auf dem Spiel!
2. Einbahnstraße Am Hofgarten
Es wird beantragt, die Einbahnstraßenregelung "Am Hofgarten", die während des Tests zum
erweiterten Cityring gegolten hat, wiederherzustellen.
Begründung:
Der motorisierte Individualverkehr kann seit Abbau der Einbahnstraßenschilder an der Ecke
Am Hofgarten/Fritz-Tillmann-Straße zwar wieder am Hofgarten entlng in Richtung
Kaiserplatz fahren, muss dort nach links abbiegen, kann dann aber am Ende des Kaiserplatzes
weder nach rechts in die Maximilianstraße einbiegen noch nach links in in die Kaiserstraße.
Man fragt sich, warum diese Situation nicht bereits viel früher, nämlich an der Ecke Fritz-
Tillmann-Straße, durch Einfahrtsverbotsschilder aufgelöst wird. Die Straße "Am Hofgarten"
wird zukünftig ohnehin deutlich mehr belastet werden, da der gesamte Lieferverkehr aus der
Innenstadt nicht mehr am Bahnhof durchfahren kann, sondern jetzt auf die Ausfaht Am
Hofgarten beschränkt ist. Zudem wird nach Öffnung der Uni-Garage auch dieser Verkehr
zwingend am Hofgarten entlang geführt werden. Dass diese Verkehre dann auch noch durch
entgegen kommenden MIV (der aber nirgemds hin kann) Am Hofgarten beeinträchtigt
werden, ist nicht nachvollziehbar. Die Einbahnstraße in Richtung Süden muss
wiederhergestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich-Wilhelm Moog
Am Hofgarten 12
53113 BonnSeite 2 von 2

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