200686 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Neubau Spielplatz Geislar-West
Kerndaten
- Nummer
- 200686
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 22.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200686 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Neubau Spielplatz Geislar-West Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 30.04.2020 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.04.2020 wurde abgesagt. Eine Beratung und Beschlussfassung zu einem späteren Sitzungstermin würde den in der Begründung beschriebenen Zeitplan zum Neubau des Spielplatzes Geislar-West maßgeblich verzögern. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der vorliegenden ausführungsreifen Planung zum Kinderspielplatz „Rübengarten“ im Neubaugebiet Geislar-West wird zugestimmt. Begründung Nachdem das Neubaugebiet Geislar-West weitestgehend bebaut und durch viele junge Familien bezogen worden ist, soll nun der im Bebauungsplan festgesetzte Spielplatz realisiert werden. Der Planung liegen folgende Aspekte zu Grunde: 1. Ergebnisse aus den Beteiligungsterminen vom 02.09.2019 und 02.12.2019: Die Grünfläche wird als Spielplatz genutzt. Die Spielgeräte sind überwiegend für Kinder der Altersgruppe von 4-12 Jahren angedacht. Hier schweben Eltern und Kindern neben einer großen Tampenschaukel auch Balancier- und Hangelgeräte vor. Zur Ergänzung sollen Kletterstangen aufgestellt werden, die sowohl für Kinder als auch Jugendliche eine Herausforderung darstellen. DabeiSeite 1 von 4 Seite 2 spiegelt das Motto „Rübengarten“ die Historie des Ortes als Rübenacker wieder. 2. Entwurfserläuterung: In der Einfamilienhaus-Siedlung Geislar-West steht das nachbarschaftliche Miteinander im Vordergrund. Insofern wird die Grünanlage als eine Weiterführung des Hausgartens mit erweitertem Spiel- und Aufenthaltsangebot gestaltet. Neben einer Spielfläche mit Sand, einem kleinen Bereich für die ganz Kleinen und einer Rasenfläche zum Toben, wird ein Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheit hergestellt. Standortgerechte Baumpflanzungen, insbesondere südlich des großen Sandspielbereichs, sollen mittelfristig für eine gute Beschattung sorgen. Aufgrund der Ebenerdigkeit kann der Platz barrierefrei gestaltet und integrativ genutzt werden. Der Spielplatz wird mit einem ca. 1,10 m hohen Zaun eingefriedet und in den beiden Eingangsbereichen werden Drängelgitter installiert, um ein freies Durchlaufen der Kinder auf die Verkehrsfläche zu verhindern. 3. Aspekte der Naturnähe: Alle verwendeten Gehölze, wie Bäume, Sträucher und Hecken sind wegen ihrer Blüten bzw. Früchte vogel- und insektenfreundlich. Darüber hinaus wird das Angebot für Insekten durch kleine Wiesenhügel ergänzt. Eine Naschhecke mit Johannis- und Stachelbeeren vervollständigt das Angebot. Die Kosten für den Neubau des Kinderspielplatzes betragen brutto rd. 212.415 €. In Anlehnung an die DIN 276 können diese wie folgt aufgegliedert werden: 510: Geländeflächen 15.000 € 520: Befestigte Flächen 31.500 € 530: Baukonstruktionen in Außenanlagen 13.000 € 540: Technische Anlagen in Außenanlagen 3.250 € 550: Einbauten in Außenanlagen 60.850 € 570: Pflanz- und Saatflächen 43.900 € 590: sonstige Außenanlagen 11.000 € Summe netto 178.500 € Summe brutto 212.415 € Geplante Terminschiene: Veröffentlichung der Ausschreibung: 26.05.2020 Submission: 18.06.2020 Baubeginn: 01.10.2020Seite 2 von 4 Seite 3 in Abhängigkeit von den Lieferzeiten der Spielgeräte Die vorliegende Dringlichkeitsentscheidung wird ausschließlich im Rahmen der Empfehlungskompetenz des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie getroffen. Sie stimmt inhaltlich mit der Beschlussvorlage „Neubau Spielplatz Geislar-West“ (DS-Nr.: 200266) überein, welche der Bezirksvertretung Beuel in ihrer Sitzung am 06.05.2020 zur Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit 1.06.04.04 Spielplatzbedarfsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2019 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 212.450 € 5680806047925/ 78.5200 180.000 € 33.000 € 5680006041000/ 78.5200 Einzahlungen 0 € Investiver Finanzsaldo 212.450 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.260 € Zinsen 14.200 € AfA 168001301 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 18.460 € Anlage/n 1 Entwurf Spielplatz Geislar-West (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de