← Vorlagen

200686 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Neubau Spielplatz Geislar-West

Nummer
200686
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 671,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.579 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200686
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Neubau Spielplatz Geislar-West
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 30.04.2020 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.04.2020
wurde abgesagt. Eine Beratung und Beschlussfassung zu einem späteren
Sitzungstermin würde den in der Begründung beschriebenen Zeitplan zum
Neubau des Spielplatzes Geislar-West maßgeblich verzögern.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der vorliegenden ausführungsreifen Planung zum Kinderspielplatz
„Rübengarten“ im Neubaugebiet Geislar-West wird zugestimmt.
Begründung
Nachdem das Neubaugebiet Geislar-West weitestgehend bebaut und
durch viele junge Familien bezogen worden ist, soll nun der im
Bebauungsplan festgesetzte Spielplatz realisiert werden.
Der Planung liegen folgende Aspekte zu Grunde:
1. Ergebnisse aus den Beteiligungsterminen vom 02.09.2019 und
02.12.2019:
Die Grünfläche wird als Spielplatz genutzt.
Die Spielgeräte sind überwiegend für Kinder der Altersgruppe von 4-12
Jahren angedacht. Hier schweben Eltern und Kindern neben einer
großen Tampenschaukel auch Balancier- und Hangelgeräte vor. Zur
Ergänzung sollen Kletterstangen aufgestellt werden, die sowohl für
Kinder als auch Jugendliche eine Herausforderung darstellen. DabeiSeite 1 von 4

Seite 2
spiegelt das Motto „Rübengarten“ die Historie des Ortes als Rübenacker
wieder.
2. Entwurfserläuterung:
In der Einfamilienhaus-Siedlung Geislar-West steht das
nachbarschaftliche Miteinander im Vordergrund. Insofern wird die
Grünanlage als eine Weiterführung des Hausgartens mit erweitertem
Spiel- und Aufenthaltsangebot gestaltet. Neben einer Spielfläche mit
Sand, einem kleinen Bereich für die ganz Kleinen und einer Rasenfläche
zum Toben, wird ein Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheit hergestellt.
Standortgerechte Baumpflanzungen, insbesondere südlich des großen
Sandspielbereichs, sollen mittelfristig für eine gute Beschattung sorgen.
Aufgrund der Ebenerdigkeit kann der Platz barrierefrei gestaltet und
integrativ genutzt werden.
Der Spielplatz wird mit einem ca. 1,10 m hohen Zaun eingefriedet und in
den beiden Eingangsbereichen werden Drängelgitter installiert, um ein
freies Durchlaufen der Kinder auf die Verkehrsfläche zu verhindern.
3. Aspekte der Naturnähe:
Alle verwendeten Gehölze, wie Bäume, Sträucher und Hecken sind
wegen ihrer Blüten bzw. Früchte vogel- und insektenfreundlich. Darüber
hinaus wird das Angebot für Insekten durch kleine Wiesenhügel ergänzt.
Eine Naschhecke mit Johannis- und Stachelbeeren vervollständigt das
Angebot.
Die Kosten für den Neubau des Kinderspielplatzes betragen brutto rd.
212.415 €.
In Anlehnung an die DIN 276 können diese wie folgt aufgegliedert
werden:
510: Geländeflächen 15.000 €
520: Befestigte Flächen 31.500 €
530: Baukonstruktionen in Außenanlagen 13.000 €
540: Technische Anlagen in Außenanlagen 3.250 €
550: Einbauten in Außenanlagen 60.850 €
570: Pflanz- und Saatflächen 43.900 €
590: sonstige Außenanlagen 11.000 €
Summe netto 178.500 €
Summe brutto 212.415 €
Geplante Terminschiene:
Veröffentlichung der Ausschreibung: 26.05.2020
Submission: 18.06.2020
Baubeginn: 01.10.2020Seite 2 von 4

Seite 3
in Abhängigkeit von
den Lieferzeiten
der Spielgeräte
Die vorliegende Dringlichkeitsentscheidung wird ausschließlich im Rahmen der
Empfehlungskompetenz des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
getroffen. Sie stimmt inhaltlich mit der Beschlussvorlage „Neubau Spielplatz
Geislar-West“ (DS-Nr.: 200266) überein, welche der Bezirksvertretung Beuel in
ihrer Sitzung am 06.05.2020 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.04 Einrichtungen der
Jugendarbeit
1.06.04.04 Spielplatzbedarfsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2019
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 212.450 € 5680806047925/
78.5200
180.000 € 33.000 € 5680006041000/
78.5200
Einzahlungen 0 €
Investiver
Finanzsaldo
212.450 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.260 € Zinsen
14.200 € AfA
168001301 2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
18.460 €
Anlage/n
1 Entwurf Spielplatz Geislar-West (öffentlich)Seite 3 von 4

Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de