200681-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aktuelle Beschilderungsmaßnahmen im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 200681-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200681-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Aktuelle Beschilderungsmaßnahmen im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1) Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 42 Straßenverkehrsordnung (Zeichen 310/311) sind die Ortstafeln an den genannten Örtlichkeiten aufzustellen. Auch auf unbedeutenden Straßen darf die Ortstafel nach den Verwaltungsvorschriften nicht fehlen. Die Beschilderung wurde in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Polizei Bonn angeordnet. Auch die Bezirksregierung Köln ist darüber informiert worden. 2) Da nach einem Ortsausgang (außerhalb geschlossener Ortschaften) höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten (bis zu „Tempo 100“) war es erforderlich, die bislang zulässige Höchstgeschwindigkeit („Tempo 50“) durch zusätzliche Beschilderung weiterhin aufrecht zu erhalten. 3) Die Kosten für die Beschilderungsmaßnahmen im Stadtbezirk Hardtberg und Bonn (Röttgen/Ückesdorf) betrugen ca. 4.500 Euro. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de