200671-1 AA · Änderungsantrag
Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
Kerndaten
- Nummer
- 200671-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 04.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200671-1 AA Antragsteller/in: Hanno von Raußendorf Holger Schmidt Tobias Haßdenteufel 04.05.2020 gez. Poppe-Reiners Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Forderungen des anliegenden Bürgerantrags werden in den Rahmenplan zur Neuordnung der Bäder übernommen und dieser insoweit geändert. 2. Den InitiatorInnen des Bürgerantrags wird die bei Bürgeranträgen übliche Redezeit zur Begründung des Antrags eingeräumt. Begründung Nach der Vorstellung des neuen Rahmenplans findet die Anhörung der BV Bonn dazu bereits in der Sitzung am 19.05. statt. Bürgeranträge zu diesem Themenkomplex erreichen die maßgebliche Sitzung zeitlich wegen der vorgeschalteten Verweisung aus dem Bürgerausschuss daher nicht mehr. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas wird hier deshalb ersatzweise der Antrag der Frankenbadfreunde als Änderungsantrag gestellt. Die Forderungen des Bürgerantrags werden von der Linksfraktion weitgehend geteilt. Anlage/n 1 Frankenbadfreunde BA (öffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Bonn, 24.04.2020 Ja zum Baudenkmal Frankenbad; Sanierung als Leuchtturmprojekt für Schwimmen sowie Kunst, Kultur und Sport unter einem Dach endlich starten Der Förderverein zum Erhalt von Frankenbad und Platz beantragt: 1. Dieser Bürgerantrag wird gemeinsam mit der Beschlussvorlage 200671 „Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ am 19.05.2020 in der BV Bonn beraten. 2. Die Bezirksvertretung Bonn spricht sich gegenüber dem Rat für die denkmalgerechte Grundsanierung des Frankenbads als Schwimmbad, ergänzt durch Angebote aus den Bereichen Kunst, Kultur und Begegnung sowie Gastronomie auf den für die Schwimmnutzung nicht erforderlichen Flächen aus. Das Baudenkmal Frankenbad soll nach dem Hardtbergbad als nächstes Hallenbad saniert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass ein förderfähiges Konzept entsprechend der Beschreibung unter 1. bei der Bezirksregierung Köln/Städtebauförderung bis zum 30.09.2020 eingereicht wird. 4. Die Bezirksvertretung Bonn setzt sich gegenüber dem Rat für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die unter 1. beschriebene Sanierungsvariante (35 Mio. Euro) im Doppelhaushalt 2021/2022 ein. 5. Die Bezirksvertretung Bonn fordert den Rat auf, die alternative Prüfung des Standorts Römerbad [Drucksache 200671, 1. Stadtbezirk Bonn, Beschluss- vorschlag a)] zu verwerfen. 6. Die Bezirksvertretung Bonn empfiehlt dem Rat, auf die Prüfung zu verzichten, ob das Sportbecken im Frankenbad um 2 Bahnen auf 8 Bahnen erweitert werden kann. 7. Die Bezirksvertretung Bonn spricht sich gegenüber dem Rat für einen zweiten Hallenbadstandort zusätzlich zum Frankenbad im Stadtbezirk Bonn entsprechend den Empfehlungen des Bürgergutachtens aus. Dort sollen die Bedarfe des Schwimmsports gedeckt werden, die nicht im Baudenkmal Frankenbad unter Beachtung denkmalrechtlicher Bindungen wirtschaftlich vertretbar umgesetzt werden können. 1/3Seite 2 von 4 Begründung Zu den Aufgaben der Bezirksvertretung Bonn gehört u.a. die Vertretung der Interessen der BewohnerInnen des Stadtbezirks gegenüber der Gesamtstadt und dem Rat der Stadt Bonn. Der Stadtbezirk Bonn ist der flächen- und einwohnermäßig größte Stadtbezirk; von der Einwohnerzahl fast viermal so groß wie der Stadtbezirk Hardtberg. Bis vor einigen Jahren verfügte der Stadtbezirk über zwei Hallenbäder: das Frankenbad für den Bonner Norden und das Viktoriabad für den südlichen Stadtbezirk. Die Aufgabe des Viktoriabads wurde damit gerechtfertigt, dass die Gelder aus dem Grundstücksverkauf des Viktoriabads in die Sanierung des Frankenbads fließen werden. Eine gerechte Verteilung der Gelder für die Neuordnung der Bonner Schwimm- landschaft lässt sich an der Verteilung der Gelder pro Einwohner im Stadtbezirk ablesen, also verglichen mit dem Stadtbezirk Hardtberg ist eine viermal so große Investitionssumme gerechtfertigt. Der Vorschlag des Oberbürgermeisters benachteiligt die BewohnerInnen des Stadtbezirks Bonn in eklatanter Weise: Statt der gerechtfertigten Investitionen in zwei Hallenbäder, soll der Stadtbezirk nur ein Hallenbad erhalten und die erforderlichen Investitionen auch erst nach dem Stadtbezirk Hardtberg und Bad Godesberg erfolgen, dies trotz der gemachten Versprechungen bei der Schließung des Viktoriabads und der Tatsache, dass das Viktoriabad schon viel länger geschlossen ist als das Kurfürstenbad. Der Vorschlag des Oberbürgermeisters widerspricht den Ergebnissen des Bürgergutachtens. Dort heißt es für den Stadtbezirk Bonn: „Das Frankenbad soll als Zentralbad für den Bonner Norden erhalten bleiben.“ Und „Das für das Wasserlandbad vorgesehene Gelände in Dottendorf kann passend als Fläche für ein Sportbad („Sport- und Saunabad Dottendorf“) dienen, da dort schon andere Sportanlagen vorhanden sind. Der Bonner Süden braucht zudem ein eigenes Hallenbad im Innenstadtbereich.“ Das Römerbad liegt in peripherer Randlage zu den dicht bebauten innerstädtischen Wohngebieten. Es ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Vergleich zum Frankenbad sehr schlecht erreichbar. Hallenbäder sind für das Miteinander in den Quartieren von großer Bedeutung. Der Standort Römerbad ist nicht geeignet, die Wir-Kultur in den Vierteln zu stärken. Zudem besteht dort kein Baurecht für ein Hallenbad. Der Standort widerspricht Nachhaltigkeitszielen: Lage im Überschwemmungsgebiet, zusätzliche Versiegelung, hohe KFZ- Verkehrserzeugung. 2/3Seite 3 von 4 Das Frankenbad ist mit dem Konzept „Schwimmen sowie Kunst, Kultur und Begegnung/Gastronomie“ in ganz besonderer Weise dazu geeignet, die Wir- Kultur in den Quartieren zu stärken und das gesellschaftliche Miteinander in den Quartieren weiter zu fördern. Es entsteht ein enormer soziokultureller Mehrwert. Zudem steht das Frankenbad unter Denkmalschutz, so dass im Falle der Aufgabe der Schwimmnutzung zusätzlich zu den Kosten für das Römerbad noch die Kosten für die Sanierung des Frankenbads für Nachnutzungen anfallen würden. Deshalb sprechen gerade auch die wirtschaftlichen Aspekte für die zeitnahe Sanierung des Frankenbads. Nach Angaben des Oberbürgermeisters soll das Römerbad ca. 30 Euro kosten, die Grundsanierung des Frankenbades mit 35 Mio. nur fünf Millionen mehr. Zudem können laut Angaben der Verwaltung Städtebaufördermittel mit einem Fördersatz von 79% akquiriert werden. Allein durch unterlassene Instandhaltung erhöhen sich aufgrund der Steigerungen des Baukostenindexes die Sanierungskosten für das Frankenbad jährlich um ca. 1 Mio. Euro. Für die reine Grundsanierung ohne Maßnahmen zur Attraktivitäts- steigerung sind die Kosten nach Angaben der Stadt von Oktober 2017 bis heute von ca. 21 Mio. Euro auf 26 Mio. Euro gestiegen. Die Prüfung, ob im Frankenbad das Sportbecken um zwei Bahnen unter Beach- tung des Denkmalschutzes mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand reali- siert werden können, ist entbehrlich, ebenso wie die Prüfung eines Wettkampf- bades am Römerbad. In den geplanten zwei Neubauten in Beuel bzw. Bad Godesberg könnten die Sportbecken statt mit sechs mit acht Bahnen realisiert werden, was kostengünstiger ist als eine Erweiterung im Bestand. Zudem sollen in das neue Kurfürstenbad ebenfalls Städtebaufördermittel fließen, was nicht nur die Kosten für die Sanierung des Frankenbades reduzieren würde, sondern auch erheblich die Gesamtkosten für die Umsetzung des Bäder- konzepts. Deshalb spricht alles dafür, die Sanierung des Frankenbades nicht noch weiter zu verschieben und die finanziellen Voraussetzungen für die zeitnahe Sanierung durch Bereitstellung der Gelder im Doppelhaushalt 2021/2022 und Einreichung des Förderantrags zur Städtebauförderung bis zum 30.09.2020 zu schaffen. Nach der Grundsanierung des Frankenbades kann ein zweites neues Hallenbad im Stadtbezirk Bonn zur Deckung der Bedarfe, die im Frankenbad unter Beachtung des Denkmalschutzes nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können, realisiert werden. Der Vorstand: Melanie Kirk-Mechtel, Hildegard Kinzel, Jost Vantroyen, Jürgen Baumann, Jens Kneese 3/3Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de