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200671-1 AA · Änderungsantrag

Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671

Nummer
200671-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Anhörung
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Änderungsantrag
öffentlich
200671-1 AA
Antragsteller/in:
Hanno von Raußendorf
Holger Schmidt
Tobias Haßdenteufel
04.05.2020 gez. Poppe-Reiners
Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft
Antrag zur Vorlage 200671
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Forderungen des anliegenden Bürgerantrags werden in den
Rahmenplan zur Neuordnung der Bäder übernommen und dieser insoweit
geändert.
2. Den InitiatorInnen des Bürgerantrags wird die bei Bürgeranträgen übliche Redezeit
zur Begründung des Antrags eingeräumt.
Begründung
Nach der Vorstellung des neuen Rahmenplans findet die Anhörung der BV Bonn dazu
bereits in der Sitzung am 19.05. statt. Bürgeranträge zu diesem Themenkomplex
erreichen die maßgebliche Sitzung zeitlich wegen der vorgeschalteten Verweisung aus
dem Bürgerausschuss daher nicht mehr. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des
Themas wird hier deshalb ersatzweise der Antrag der Frankenbadfreunde als
Änderungsantrag gestellt. Die Forderungen des Bürgerantrags werden von der
Linksfraktion weitgehend geteilt.
Anlage/n
1 Frankenbadfreunde BA (öffentlich)Seite 1 von 4

Bürgerantrag Bonn, 24.04.2020
Ja zum Baudenkmal Frankenbad;
Sanierung als Leuchtturmprojekt für Schwimmen sowie Kunst,
Kultur und Sport unter einem Dach endlich starten
Der Förderverein zum Erhalt von Frankenbad und Platz beantragt:
1. Dieser Bürgerantrag wird gemeinsam mit der Beschlussvorlage 200671
„Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ am 19.05.2020
in der BV Bonn beraten.
2. Die Bezirksvertretung Bonn spricht sich gegenüber dem Rat für die
denkmalgerechte Grundsanierung des Frankenbads als Schwimmbad,
ergänzt durch Angebote aus den Bereichen Kunst, Kultur und Begegnung
sowie Gastronomie auf den für die Schwimmnutzung nicht erforderlichen
Flächen aus. Das Baudenkmal Frankenbad soll nach dem Hardtbergbad als
nächstes Hallenbad saniert werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass ein förderfähiges
Konzept entsprechend der Beschreibung unter 1. bei der Bezirksregierung
Köln/Städtebauförderung bis zum 30.09.2020 eingereicht wird.
4. Die Bezirksvertretung Bonn setzt sich gegenüber dem Rat für die
Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die unter 1. beschriebene
Sanierungsvariante (35 Mio. Euro) im Doppelhaushalt 2021/2022 ein.
5. Die Bezirksvertretung Bonn fordert den Rat auf, die alternative Prüfung des
Standorts Römerbad [Drucksache 200671, 1. Stadtbezirk Bonn, Beschluss-
vorschlag a)] zu verwerfen.
6. Die Bezirksvertretung Bonn empfiehlt dem Rat, auf die Prüfung zu verzichten,
ob das Sportbecken im Frankenbad um 2 Bahnen auf 8 Bahnen erweitert
werden kann.
7. Die Bezirksvertretung Bonn spricht sich gegenüber dem Rat für einen zweiten
Hallenbadstandort zusätzlich zum Frankenbad im Stadtbezirk Bonn
entsprechend den Empfehlungen des Bürgergutachtens aus. Dort sollen die
Bedarfe des Schwimmsports gedeckt werden, die nicht im Baudenkmal
Frankenbad unter Beachtung denkmalrechtlicher Bindungen wirtschaftlich
vertretbar umgesetzt werden können.
1/3Seite 2 von 4

Begründung
Zu den Aufgaben der Bezirksvertretung Bonn gehört u.a. die Vertretung der
Interessen der BewohnerInnen des Stadtbezirks gegenüber der Gesamtstadt und
dem Rat der Stadt Bonn.
Der Stadtbezirk Bonn ist der flächen- und einwohnermäßig größte Stadtbezirk;
von der Einwohnerzahl fast viermal so groß wie der Stadtbezirk Hardtberg.
Bis vor einigen Jahren verfügte der Stadtbezirk über zwei Hallenbäder: das
Frankenbad für den Bonner Norden und das Viktoriabad für den südlichen
Stadtbezirk. Die Aufgabe des Viktoriabads wurde damit gerechtfertigt, dass die
Gelder aus dem Grundstücksverkauf des Viktoriabads in die Sanierung des
Frankenbads fließen werden.
Eine gerechte Verteilung der Gelder für die Neuordnung der Bonner Schwimm-
landschaft lässt sich an der Verteilung der Gelder pro Einwohner im Stadtbezirk
ablesen, also verglichen mit dem Stadtbezirk Hardtberg ist eine viermal so große
Investitionssumme gerechtfertigt. Der Vorschlag des Oberbürgermeisters
benachteiligt die BewohnerInnen des Stadtbezirks Bonn in eklatanter Weise:
Statt der gerechtfertigten Investitionen in zwei Hallenbäder, soll der Stadtbezirk
nur ein Hallenbad erhalten und die erforderlichen Investitionen auch erst nach
dem Stadtbezirk Hardtberg und Bad Godesberg erfolgen, dies trotz der
gemachten Versprechungen bei der Schließung des Viktoriabads und der
Tatsache, dass das Viktoriabad schon viel länger geschlossen ist als das
Kurfürstenbad.
Der Vorschlag des Oberbürgermeisters widerspricht den Ergebnissen des
Bürgergutachtens. Dort heißt es für den Stadtbezirk Bonn: „Das Frankenbad soll
als Zentralbad für den Bonner Norden erhalten bleiben.“ Und „Das für das
Wasserlandbad vorgesehene Gelände in Dottendorf kann passend als Fläche für
ein Sportbad („Sport- und Saunabad Dottendorf“) dienen, da dort schon andere
Sportanlagen vorhanden sind. Der Bonner Süden braucht zudem ein eigenes
Hallenbad im Innenstadtbereich.“
Das Römerbad liegt in peripherer Randlage zu den dicht bebauten
innerstädtischen Wohngebieten. Es ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln im
Vergleich zum Frankenbad sehr schlecht erreichbar. Hallenbäder sind für das
Miteinander in den Quartieren von großer Bedeutung. Der Standort Römerbad ist
nicht geeignet, die Wir-Kultur in den Vierteln zu stärken. Zudem besteht dort kein
Baurecht für ein Hallenbad. Der Standort widerspricht Nachhaltigkeitszielen:
Lage im Überschwemmungsgebiet, zusätzliche Versiegelung, hohe KFZ-
Verkehrserzeugung.
2/3Seite 3 von 4

Das Frankenbad ist mit dem Konzept „Schwimmen sowie Kunst, Kultur und
Begegnung/Gastronomie“ in ganz besonderer Weise dazu geeignet, die Wir-
Kultur in den Quartieren zu stärken und das gesellschaftliche Miteinander in den
Quartieren weiter zu fördern. Es entsteht ein enormer soziokultureller Mehrwert.
Zudem steht das Frankenbad unter Denkmalschutz, so dass im Falle der Aufgabe
der Schwimmnutzung zusätzlich zu den Kosten für das Römerbad noch die
Kosten für die Sanierung des Frankenbads für Nachnutzungen anfallen würden.
Deshalb sprechen gerade auch die wirtschaftlichen Aspekte für die zeitnahe
Sanierung des Frankenbads. Nach Angaben des Oberbürgermeisters soll das
Römerbad ca. 30 Euro kosten, die Grundsanierung des Frankenbades mit 35
Mio. nur fünf Millionen mehr. Zudem können laut Angaben der Verwaltung
Städtebaufördermittel mit einem Fördersatz von 79% akquiriert werden.
Allein durch unterlassene Instandhaltung erhöhen sich aufgrund der Steigerungen
des Baukostenindexes die Sanierungskosten für das Frankenbad jährlich um ca.
1 Mio. Euro. Für die reine Grundsanierung ohne Maßnahmen zur Attraktivitäts-
steigerung sind die Kosten nach Angaben der Stadt von Oktober 2017 bis heute
von ca. 21 Mio. Euro auf 26 Mio. Euro gestiegen.
Die Prüfung, ob im Frankenbad das Sportbecken um zwei Bahnen unter Beach-
tung des Denkmalschutzes mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand reali-
siert werden können, ist entbehrlich, ebenso wie die Prüfung eines Wettkampf-
bades am Römerbad. In den geplanten zwei Neubauten in Beuel bzw.
Bad Godesberg könnten die Sportbecken statt mit sechs mit acht Bahnen
realisiert werden, was kostengünstiger ist als eine Erweiterung im Bestand.
Zudem sollen in das neue Kurfürstenbad ebenfalls Städtebaufördermittel fließen,
was nicht nur die Kosten für die Sanierung des Frankenbades reduzieren würde,
sondern auch erheblich die Gesamtkosten für die Umsetzung des Bäder-
konzepts.
Deshalb spricht alles dafür, die Sanierung des Frankenbades nicht noch weiter zu
verschieben und die finanziellen Voraussetzungen für die zeitnahe Sanierung
durch Bereitstellung der Gelder im Doppelhaushalt 2021/2022 und Einreichung
des Förderantrags zur Städtebauförderung bis zum 30.09.2020 zu schaffen.
Nach der Grundsanierung des Frankenbades kann ein zweites neues Hallenbad
im Stadtbezirk Bonn zur Deckung der Bedarfe, die im Frankenbad unter
Beachtung des Denkmalschutzes nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand
umgesetzt werden können, realisiert werden.
Der Vorstand: Melanie Kirk-Mechtel, Hildegard Kinzel, Jost Vantroyen, Jürgen Baumann, Jens Kneese
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Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de