200671 · Beschlussvorlage
Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
Kerndaten
- Nummer
- 200671
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.11.2023
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sondersitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Große Anfrage des BBB zur Vorlage 200671
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671 - Prüfung Einhausung Innenhof Frankenbad
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671 - zusätzliches Multifunktions-/Gesundheitsbecken
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
- Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (41.527 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 200671 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anhörung Sportausschuss 20.05.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 03.06.2020 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Anhörung Rat 18.06.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Sicherstellung eines attraktiven, zeitgemäßen und verlässlichen Angebotes für Schul-, Vereins- und Individualschwimmen die nachfolgend beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen für die Schwimmhallen zu prüfen, weiterzuentwickeln und konkrete Beschlussvorlagen zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen. Für die Weiterentwicklung der Bäderlandschaft sind insbesondere Barrierefreiheit sicherzustellen und Nachhaltigkeitsprinzipien anzuwenden. 1. Stadtbezirk Bonn a) Die Verwaltung wird die Möglichkeit des Neubaus eines Wettkampfbades am Standort des Römerbades prüfen. Das Bad sollte über mindestens 8 Schwimmbahnen, einen Sprungturm, ein Mehrzweckbecken sowie ein Lehrschwimmbecken verfügen. Für das denkmalgeschützte Gebäude des Frankenbades würde nach Errichtung des neuen Bades eine andere Nutzung, vorzugsweise als öffentlich zugängliche Sport- und Kultureinrichtung, vorzusehen sein. b) Alternativ ist die Generalsanierung des Frankenbades als Schwimmstätte zu prüfen. Dabei sollen erweiterte städtebauliche und quartiersbezogene Funktionen des Bades berücksichtigt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob bei einer Sanierung mindestens 8 Schwimmbahnen im Sportbecken erreicht werden können. Um dieSeite 1 von 19 Seite 2 städtebaulichen, quartiersbezogenen und schwimmsportfachlichen Anforderungen an das Frankenbad zu erreichen, ist zu prüfen, ob und inwieweit hierzu bauliche Veränderungen im Rahmen des bestehenden Denkmalschutzes vorgenommen werden können. Für den Fall, dass eine Erweiterung des Sportbeckens nicht möglich ist, wird die Verwaltung darstellen, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen in einer Schwimmhalle eines anderen Stadtbezirkes mindestens 8 Schwimmbahnen realisiert werden können. c) Die Schwimmhalle im Sportpark Nord soll saniert und um ein weiteres Lehrschwimmbecken sowie zusätzliche Umkleidekapazitäten erweitert werden. Außerdem soll eine behindertengerechte Erschließung sichergesellt werden. d) Zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens soll für den Fall einer gleichzeitigen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im Sportpark Nord und einer evtl. Generalsanierung des Frankenbades zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein temporäres Schwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Standorte für dieses Schwimmbad und dessen möglicher Weiterverwendung als Schwimmbad zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten. 1.2 Stadtbezirk Bad Godesberg Auf dem Grundstück des ehemaligen Kurfürstenbades soll nach vorherigem Abriss ein Neubau mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Das neue Bad soll das Profil eines Gesundheitsbades erhalten. Ob hierfür die überbaubaren Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes erweitert werden müssen, ist noch im weiteren Verfahren zu prüfen. Das Paul-Magar-Mosaik im Kurfürstenbad wird vor dem Abriss für eine zukünftige Verwendung ausgebaut und gesichert. 1.3 Stadtbezirk Beuel a) Am Standort des Ennertbades soll ein Hallenbad mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 „Am Ennertbad“ unter Rücksichtnahme auf das westlich angrenzende reine Wohngebiet (WR) einzuleiten sowie eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das FFH-Gebiet vorzunehmen. b) Die Beueler Bütt soll nach Errichtung des Neubaus geschlossen undSeite 2 von 19 Seite 3 abgerissen werden. Auf dem Grundstück könnte nach vorhabenbezogener Änderung des Bebauungsplans geförderter Wohnungsbau entstehen. Die Erlöse aus der Veräußerung des Grundstücks sollen abzüglich der Abrisskosten für das Schwimmbad zur Deckung des Gesamtkonzeptes verwendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe des Veräußerungserlöses und die Höhe der Abrisskosten zu ermitteln. 1.4 Stadtbezirk Hardtberg Neben den bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Modulen 1-3 sollen auch die Module 4-7 geprüft werden. Das Hardtbergbad erhält damit das Profil eines Familienbades. 2. Für die zu prüfenden infrastrukturellen Maßnahmen wird die Verwaltung ermächtigt, die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung einschließlich Kostenschätzung) nach HOAI zu beauftragen und hierzu Aufträge an externe Planungsbüros zu vergeben. Die hierfür anfallenden Planungskosten in Höhe von rund 2 Mio. € werden aus der Bäderpauschale finanziert. 3. Bei den Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sollen alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten (insbesondere, energetische Sanierung, Programme zur CO2- und Energiekosteneinsparung, Denkmalförderung, Städtebauförderung) ausgeschöpft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen. 4. Die Lehrschwimmbecken in den Schulgebäuden werden mittelfristig durch Wasserflächen in den öffentlichen Bädern ersetzt. Die Verwaltung wird für die perspektivisch zur Schließung vorgesehenen Lehrschwimmbecken gemeinsam mit den Schulen Nachnutzungskonzepte entwickeln. 5. Die Standorte der Freibäder bleiben erhalten und werden saniert. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte in seiner Sitzung am 27.09.2018 beschlossen, dass vor dem Hintergrund des Ausgangs der Bürgerentscheide 2017 und 2018, deren Ergebnisse als bindend zu betrachten sind, ein neues Gesamtkonzept für die künftige Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft zu erarbeiten ist, um die Bedarfe des Schul- und Vereinsschwimmens und der Öffentlichkeit sicherzustellen und ein barrierefreies Angebot zu schaffenSeite 3 von 19 Seite 4 (Drucksachen-Nr. 1812222AA3). Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, einen Vorschlag für eine breite Bürgerbeteiligung zu unterbreiten. Daraufhin hatte der Rat am 11.12.2018 die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft beschlossen (DS-Nr. 1813055EB8). Dieses Verfahren hat in der Zeit von Mai bis September 2019 stattgefunden. Kernstück waren vier Planungszellen, die im September 2019 an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochen getagt haben. Das in den Planungszellen erarbeitete Bürgergutachten ist im Rahmen einer öffentlichen Abschlussveranstaltung am 21.11.2019 übergeben worden. Die Verwaltung hatte dem Rat am 12.12.2019 mitgeteilt, dass zu den Empfehlungen aus dem Bürgergutachten konkrete Umsetzungsszenarien und – Vorschläge erarbeitet und diese den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Drucksachen-Nr. 190845). Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung nunmehr einen Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft vor, der die Empfehlungen aus dem Bürgergutachten aufgreift und hieraus konkrete Maßnahmen zur weiteren Prüfung vorschlägt. Zielsetzung dieses Rahmenplanes ist es, diejenigen infrastrukturellen Maßnahmen zu identifizieren, die innerhalb eines Zeitraumes von wenigen Jahren umgesetzt werden können. Hierzu sind nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit und den Bürgerentscheiden 2017 und 2018 eine hohe politische und gesellschaftliche Akzeptanz und damit ein gemeinsamer Kraftakt aller Beteiligten erforderlich. Mit einer Beschlussfassung zu diesem Rahmenplan wird die Verwaltung in die Lage versetzt, konkrete Maßnahmen sowohl in baufachlicher als auch in finanzieller Hinsicht zu prüfen. Für jede einzelne Maßnahme soll dann nach Abschluss dieser Prüfungen und in Kenntnis der Vorplanung und Kostenschätzungen eine konkrete Beschlussfassung erfolgen. Am Ende dieses ambitionierten Entwicklungsprozesses soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Bäderlandschaft zum Nutzen für die Bonner Bevölkerung, die Vereine und die Schulen entstanden sein. 1. Grundsätze und Leitziele zur Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft Faszination Wasser: Schwimmen ist ein unverzichtbares Erfahrungsfeld im Entwicklungsprozess eines jeden Menschen und begründet sich insbesondere aus dem hohen gesundheitsfördernden und freizeitrelevanten Wert dieses Bewegungsraumes. Das Schwimmen genießt bei der Bonner Bevölkerung, den Schulen und den Vereinen eine sehr hohe Priorität. Zu diesem Ergebnis kommt das im November 2019 vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn. Schwimmen ist nach den Befragungsergebnissen der Gutachter eine der populärsten Sportarten in Bonn – und das über alleSeite 4 von 19 Seite 5 Generationen hinweg. Unabhängig von der hohen Nachfrage nach Wasserzeiten durch die Bevölkerung und die Vereine hat die Stadt Bonn als Schulträger die gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 78 des Schulgesetzes), den Schulen die zur Durchführung des Schulschwimmunterrichtes notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund hat die Sportverwaltung eine Gesamtbetrachtung der Bonner Bäderlandschaft vorgenommen, die – im Gegensatz zu früheren Gutachten – auch die Lehrschwimmbecken in den Schulgebäuden umfasst. Den bisherigen Annahmen und Schlussfolgerungen lagen insbesondere keine belastbaren Bedarfsberechnungen zum Schulschwimmen zugrunde. Es wurde vielmehr davon ausgegangen, Bonn habe zu viele Bäder und müsse sich deshalb von Standorten trennen. Die Sportverwaltung hat im vergangenen Jahr die Bedarfe der Schulen nach Wasserzeiten zur Durchführung des Schulschwimmunterrichts auf der Grundlage der jeweiligen Lehrpläne dargestellt, mit den Schulen aller Schulformen in mehreren Regionalrunden erörtert und somit die Situation des Schulschwimmens lückenlos erfasst. Auf dieser Grundlage sind gerade ausreichend Schwimmzeiten in Bonner Bädern vorhanden, um die Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Schulschwimmens zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund kann die Wasserfläche nicht reduziert werden. Aus dem vorliegenden Bürgergutachten ergeben sich die Grundsätze und Leitziele, die eine Orientierung für weitere Entscheidungen im Bäderbereich bilden sollen: a) Dezentralisierung Die Bäderlandschaft soll dezentral gestaltet werden. Konkret bedeutet dies, dass es weiterhin in den Stadtbezirken Stadtteilbäder geben soll. Ein zentral gelegenes Bad als Ersatz für einzelne oder mehrere Stadtteilbäder soll nicht realisiert werden. b) Spezialisierung Trotz Dezentralisierung sollen sich die jeweiligen Bäder auf verschiedene Nutzergruppen spezialisieren. Die Bäder in den Stadtbezirken sollen sich daher mit unterschiedlichen Schwerpunkten als Familienbad, als Schul- und Vereinsschwimmbad, als Sport- und Wettkampfbad oder als Gesundheitsbad profilieren. c) Sicherstellung des Schulschwimmens Das Schulschwimmen als kommunale Pflichtaufgabe ist sicherzustellen. Allen Schulen sind die zur Durchführung des vorgeschriebenen Schulschwimmunterrichtes notwendigen Wasserzeiten zur Verfügung zu stellen. Damit leistet die Stadt Bonn als Schulträger einen Beitrag, damitSeite 5 von 19 Seite 6 alle Kinder schwimmen lernen können. d) Ausweitung der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit Der Öffentlichkeit sind mehr Öffnungszeiten als bisher zur Verfügung zu stellen. Hierzu sind die Öffnungszeiten der Bäder zu vereinheitlichen und insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende für die Öffentlichkeit und den Individualnutzer zu erweitern. e) Bedeutung der Schwimmstätten als Orte der Begegnung stärken Schwimmstätten sind weit mehr als Sportstätten. Sie haben für die Stadtentwicklung in den Quartieren und das gesellschaftliche Miteinander eine große Relevanz. Bäder sind daher in ihrer Funktion als Orte der Begegnung weiter zu entwickeln. Freibädern kommt darüber hinaus in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zu. Sie sind in heißen Sommermonaten Orte der aktiven Entspannung und der Erholung. 2. Künftige Bäderinfrastruktur für die Schwimmhallen Von besonderer Bedeutung für eine an den Nutzerinteressen orientierte Ausrichtung der Bäderlandschaft ist die künftige Infrastruktur. Aufgrund der im Bürgerbeteiligungsprozess entwickelten Grundsätze und Leitziele schlägt die Verwaltung für die einzelnen Stadtbezirke die folgenden Maßnahmen vor: Stadtbezirk Bonn Der einwohnerstärkste Stadtbezirk Bonn stellt mit dem Frankenbad und dem 50-Meter-Schwimmbecken im Sportpark Nord den überwiegenden Anteil der Wasserfläche zur Verfügung. Beide Bäder haben somit insbesondere zur Sicherstellung des Schulschwimmen eine wichtige Funktion. Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund des hohen Sanierungsaufwandes und der sich durch den Denkmalschutz ergebenden Anforderungen an den Umgang mit der Bausubstanz des Frankenbades geprüft, ob im Stadtbezirk Bonn alternative Standorte zur Verfügung stehen. Ein alternativer Standort ist das Gelände des Römerbades. Hier könnte entweder auf dem Parkplatz oder auf einer der Liegewiesen ein Neubau entstehen, der das Frankenbad in seiner Funktion als Schwimmstätte ersetzt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, beide Varianten zu prüfen und anhand noch zu entwickelnder Kriterien nach Abschluss der Prüfungen einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.Seite 6 von 19 Seite 7 Variante Neubau am Standort Römerbad Die Verwaltung wird die Möglichkeit des Neubaus eines Hallenbades am Römerbad prüfen. Das Römerbad verfügt über eine Fläche von rund 46.500 m², der zugehörige Parkplatz weist eine Fläche von rund 6.000 m² aus. Es wäre somit ausreichend Grundfläche vorhanden, um einen Baukörper von rund 3.600 m² (40 m x 90 m) entstehen zu lassen. Für die Errichtung eines Bades auf dem Parkplatz wäre die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Allerdings wäre für die Stellplätze nach einer Alternative zu suchen. Auf der Liegewiese sind bauliche Anlagen, die der Zweckbestimmung der Grünfläche als Freibad und Sportanlage nicht zuwiderlaufen, ausnahmsweise zulässig. Hier wäre also keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Allerdings wäre zu beachten, dass der Neubau im Bereich des Überschwemmungsgebietes entstehen würde. Deshalb wäre hier eine Kompensation des verlorenen Retentionsvolumens erforderlich. Darüber hinaus wird die Verwaltung die Erreichbarkeit und Anbindung des Standortes am Römerbad sowie die Eigentumsverhältnisse der für eine Bebauung in Betracht kommenden Flächen prüfen. Variante Generalsanierung des Frankenbades Das Frankenbad ist im Jahr 1996 aufgrund seiner architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung in die Denkmalliste der Bundesstadt Bonn eingetragen worden. Bauliche Veränderungen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse dies verlangt. Der Sanierungsstau im Frankenbad beläuft sich aus heutiger Sicht auf mindestens rund 26 Mio. €. Diesem Sanierungsaufwand liegt eine gutachterliche Bewertung aus den Jahren 2009 und 2010 zugrunde, die im Oktober 2017 überprüft und indiziert worden ist. Diese Kostenschätzung beinhaltet allerdings noch nicht die geplanten erweiterten Funktionen. Bei einer Generalsanierung des Frankenbades sollten erweiterte Funktionen geschaffen werden, die einen soziokulturellen Mehrwert für das Quartier haben. Das Frankenbad soll einschließlich des Vorplatzes in seiner Funktion als Begegnungsort gestärkt werden. Weiterhin soll in das Frankenbad eine moderne, nachhaltige Gastronomie integriert werden. Derzeit sind im Sportbecken des Frankenbades 6 Schwimmbahnen vorhanden. Nach einer Sanierung wäre das Frankenbad in die Wettkampfkategorie C einzuordnen. Damit wären maximal regionale Schwimmwettkämpfe im Frankenbad möglich. Viele der in denSeite 7 von 19 Seite 8 vergangenen Jahren im Frankenbad durchgeführten hochkarätigen Wettkämpfe könnten nach einer Sanierung nicht mehr stattfinden. Im Hinblick auf eine Perspektive des Schwimmsports in Bonn sollte daher ein Schwimmbad über mindestens 8 Schwimmbahnen verfügen. Die Verwaltung wird daher prüfen, ob bei einer Sanierung unter Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange mindestens 8 Schwimmbahnen im Sportbecken realisiert werden können. Dies hätte den Vorteil, dass das Frankenbad in die Wettkampfkategorie B eingeordnet würde, so dass auch höherwertige Schwimmwettkämpfe (z.B. nationale Meisterschaften) im Frankenbad ausgetragen werden könnten. Außerdem ist es erforderlich, dass in einem sanierten Frankenbad die sich aus der Prüfungsordnung der DLRG ergebenen Anforderungen durchgeführt werden können. Bereits am 14.06.2018 hatte sich der Rat mit der künftigen Nutzung des Frankenbades befasst. Zur seinerzeitigen Entscheidungsfindung lag der von einem Fachbüro für das Frankenbad erstellte Denkmalpflegerische Bindungsplan vor, der die verschiedenen Bauteile und Bauelemente des Gebäudes und der umliegenden Freiflächen nach Bedeutsamkeit für die baugeschichtliche Aussagekraft und Zeugniswert betrachtet hat (DS-Nr. 1713166ED10). Hierdurch wurden denkmalverträgliche Veränderungspotenziale aufgezeigt. Diese können nun die Grundlage für die Überprüfung der Veränderungen bilden, welche im Rahmen einer Modernisierung und Qualifizierung der Nutzung als Schwimmbad erforderlich werden. Wichtig ist dabei eine iterative Vorgehensweise, bei der die Planung in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde entwickelt wird. Für das Gebäude inkl. Vorplatz des Frankenbades können voraussichtlich Städtebaufördermittel über den Masterplan Innere Stadt angemeldet werden (vgl. hierzu die weiteren Ausführungen unter Ziffer 4). Sollten 8 Bahnen im Frankenbad nicht realisiert werden können, wäre zu prüfen, diese Möglichkeit an einem der anderen Badstandorte zu schaffen. Außerdem ist im Stadtbezirk Bonn die Schwimmhalle mit 50-Meter- Becken im Sportpark Nord zu sanieren. Diese Schwimmhalle ist vertraglich zur Nutzung an den Verein SSF Bonn überlassen, die Sanierung ist Aufgabe der Stadt. Die Stadt belegt in dem Zeitraum von täglich 8 – 15 Uhr Schwimmzeiten für das Schulschwimmen. Derzeit nutzen überwiegend weiterführende Schulen das 50-Meter-Becken. Damit mehr Grundschulen die Schwimmhalle nutzen können, ist die Erweiterung um ein weiteres Lehrschwimmbecken erforderlich. Dieses ist nach einer Machbarkeitsprüfung möglich. Außerdem soll das Schwimmbad im Sportpark Nord behindertengerecht erschlossenSeite 8 von 19 Seite 9 werden. Die Sanierungen des Frankenbades und der Schwimmhalle im Sportpark Nord würden einen sehr hohen Ausfall des Schulschwimmunterrichtes zur Folge haben. Derzeit werden im Frankenbad und im Sportpark Nord rund 204 Schwimmstunden wöchentlich abgedeckt (= 27 % des Gesamtbedarfs der Bonner Schulen an Schwimmfläche). Aufgrund der Auslastung der übrigen Bäder stehen in der vorhandenen Infrastruktur keine Ersatzzeiten zur Verfügung, um die Schwimmzeiten im Sportpark Nord und im Frankenbad kompensieren zu können. Es ist deshalb notwendig, zur Sicherstellung des Schulschwimmens vor Beginn der jeweiligen Sanierungsmaßnahme Ausweichschwimmfläche zu schaffen, wenn zeitgleich die Sanierung des Frankenbades und des Schwimmbades im Sportpark Nord erfolgt. Die Verwaltung schlägt daher in diesem Fall vor, zur Überbrückung der Sanierungsmaßnahmen ein temporäres Schwimmbad zu errichten. Dieses Bad müsste über ein 25-Meter-Becken und ein Lehrschwimmbecken verfügen. Die Errichtung dieses temporären Bades hat höchste Priorität. Erst nach Errichtung könnten die Sanierungsmaßnahmen beginnen. Die Verwaltung wird kurzfristig geeignete Standorte prüfen, die Kosten für eine solche temporäre Lösung darstellen und den politischen Gremien einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. Dieser Entscheidungsvorschlag soll auch Möglichkeiten einer Nachnutzung beinhalten. Eine Option wäre ggfs. die Verwendung des Bades an einem anderen Standort, an dem ein Bad neu errichtet werden soll. Dann müsste ein einmaliger Ab- und Aufbau technisch möglich sein. Nach erster Recherche der Sportverwaltung werden solche Lösungen am Markt mittlerweile angeboten. Stadtbezirk Bad Godesberg Der Stadtbezirk Bad Godesberg verfügt nach der technisch bedingten Schließung des Kurfürstenbades im Jahre 2016 über keine Schwimmhalle mehr. Als Übergangslösung wird in jeder Wintersaison zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens eine Traglufthalle über dem Freibad Friesdorf aufgebaut. Eine der zentralen Empfehlungen des Bürgergutachtens ist die Errichtung eines neuen Schwimmbades an der Stelle des bisherigen Kurfürstenbades. Eine Sanierung des Kurfürstenbades wird im Bürgergutachten nicht vorgeschlagen und erscheint darüber hinaus wirtschaftlich nicht sinnvoll zu sein.Seite 9 von 19 Seite 10 Das Kurfürstenbad wurde 1964 eröffnet und 2016 wegen erheblicher Mängel an Heizungs-, Lüftungs- und Elektrotechnik geschlossen. Es verfügt lediglich über ein Mehrzweckbecken. Ein Lehrschwimmbecken ist nicht vorhanden. Das neue Bad ist neben einem Mehrzweckbecken mit einem Lehrschwimmbecken zu planen. Außerdem sind mindestens 5 Bahnen vorzusehen. Ob hierfür die überbaubaren Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes erweitert werden müssen, ist noch im weiteren Verfahren zu prüfen. Insgesamt soll bei dem Neubau ein Schwerpunkt auf das Thema Gesundheit gelegt werden. Zugleich ist im Hinblick auf die gegebenen Restriktionen hinsichtlich eines Umbaus des Frankenbades (s.o.) zu prüfen, ob das neue Bad 8 Schwimmbahnen und entsprechende zusätzliche Einrichtungen für Wettkämpfe erhalten kann. Bis zur Öffnung des neuen Hallenbades verbleibt in der Wintersaison die Traglufthalle über dem Freibad Friesdorf in Betrieb. Die Traglufthalle ist derzeit bis 2022 angemietet. Die Verwaltung beabsichtigt die Verlängerung des Betriebes der Traglufthalle bis zur Eröffnung des neuen Bades. Sie prüft in diesem Zusammenhang sowohl eine Verlängerung der Anmietung als auch einen möglichen Kauf der Traglufthalle. Stadtbezirk Beuel Auch in der im Jahr 1969 errichteten Beueler Bütt besteht hoher Sanierungsbedarf, der nach ersten groben Schätzungen eines Fachgutachters mit mindestens rund 11 Mio. € angegeben wird. Die Verwaltung schlägt auch hier den Neubau eines Schwimmbades mit einem 25- Meter-Becken und einem Lehrschwimmbecken für den Stadtbezirk Beuel vor. Dieser soll am Standort des Ennertbades geschaffen werden. Damit kann der Standort in Beuel als Kombibad betrieben werden. Auf dem Parkplatz des Ennertbades könnte ein Baukörper von rund 1.800 m² (25 x 72 m) entstehen. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Verwaltung wird ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einleiten. Außerdem ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Auch für diesen Standort ist die oben beschriebene Prüfung durchzuführen, ob das neue Bad 8 Schwimmbahnen und entsprechende zusätzliche Einrichtungen für Wettkämpfe erhalten kann. Der Schwerpunkt des neuen Hallenbades soll auf der Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmen liegen. Damit wird an diesem StandortSeite 10 von 19 Seite 11 ein Ganzjahresangebot für Schulen und Vereine geschaffen. Für den Bäderbetrieb entstehen betriebliche Vorteile, von denen auch die Nutzerinnen und Nutzer profitieren werden. An einem Kombibad- Standort ist es grundsätzlich möglich, das Hallenbad auch in den Sommermonaten für das Schul- und Vereinsschwimmen geöffnet zu halten, da die erforderliche Betriebsaufsicht vor Ort ist. Eine sanierte Beueler Bütt hingegen kann als isolierter Standort aufgrund fehlender personeller Kapazitäten in den Sommermonaten nicht geöffnet werden. Nach Inbetriebnahme des neuen Bades soll die Beueler Bütt abgerissen und das Grundstück könnte für Zwecke des geförderten Wohnungsbaus vermarktet werden. Hierfür wäre eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Erlöse aus der Veräußerung des Grundstücks sollen nach Abzug der Kosten für den Abriss zur Finanzierung des Neubaus verwendet werden. Darüber hinaus hat ein Neubau den Vorteil der Kostensicherheit. Der Restbuchwert der Beueler Bütt zum 31.12.2019 beträgt 600.047,17 EUR. Der größte Anteil entfällt mit 496.853,82 EUR auf den Bodenwert. Im Veräußerungsfalle beliefe sich die Sonderabschreibung somit auf bis zu 103.193,35 EUR. Der Betrag verringert sich um Ausstattungsgegenstände, die in anderen Bädern verwendet werden können. Stadtbezirk Hardtberg Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Verwaltung ermächtigt, auf Basis einer Vorentwurfsplanung die Planungen zur Sanierung des Hardtbergbades im Bestand (Modul 1), den Anbau eines zusätzlichen Lehrschwimmbeckens (Modul 2) und die Sanierung des Freibades (Modul 3) fortzuführen und die Entwurfsplanung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen (DS-Nr. 1911689). Über die Realisierung der weiteren Module (Erweiterung um einen Familienbereich mit Kursbecken, Kinderbecken, Gastronomie, Ganzjahresrutsche und Indoor-Boulderwand) sollte im Rahmen des anstehenden Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft eine Empfehlung für die politischen Gremien erarbeitet werden. Die Bürgergutachterinnen und –gutachter haben sich für eine Realisierung der Module 1-7 ausgesprochen. Deshalb sollen neben der bereits als Vorentwurf beschlossenen Modulen 1-3 auch die Module 4-7 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung für die Module 1 – 7 zeitnah den politischen Gremien zur Beratung vorlegen.Seite 11 von 19 Seite 12 Eine Boulderwand (Modul 8) soll nach den Ergebnissen aus der Bürgerbeteiligung nicht errichtet werden. Mit diesen Maßnahmen erhält das Hardtbergbad das Profil eines attraktiven Familienbades und erhöht den Freizeitwert insbesondere für die Bonner Familien mit ihren Kindern. Das modernisierte Hardtbergbad soll künftig als Ganzjahresbad betrieben werden und allen Nutzergruppen offenstehen. Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Planung der o.g. Module wird davon abgesehen, für diesen Standort eine Prüfung durchzuführen, ob das Bad auch die Funktion eines Wettkampfbades der Kategorie B erhalten kann. 3. Annahmen zum Finanzrahmen Die Kosten für die Einzelprojekte sollen im Rahmen der nach Beschlussziffer 2 beabsichtigten Vorplanungen und Kostenschätzungen ermittelt werden. Dennoch möchte die Verwaltung einen groben Orientierungsrahmen zur finanziellen Einordnung der jeweiligen Projekte geben, der weitgehend auf Annahmen beruht. Auch wenn die Frage nach den Investitionskosten für Schwimmbäder zum jetzigen Zeitpunkt kaum seriös zu beantworten ist, gibt es durchaus Methoden, sich anhand von Erfahrungswerten zu orientieren. Diese Orientierung bezieht sich auf in jüngerer Zeit fertiggestellte Bäder und auf den Erkenntnissen aus den Planungen für das Wasserlandbad.. Bei den Baukosten machen die Dimensionen des Bauwerks, abgebildet als Brutto-Rauminhalt BRI, den überwiegenden Kostenanteil aus. Der Baukostenindex BKI stellt dabei Richtwerte zur groben Orientierung anhand von aktuellen Referenzobjekten aus der Praxis dar. Auf dieser Grundlage ist für die oben beschriebenen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von folgenden Annahmen auszugehen: Neubaumaßnahmen Für die folgenden drei Neubaumaßnahmen liegen noch keine Kostenschätzungen vor. Die Annahmen sind deshalb jeweils unter Berücksichtigung des Baukostenindex vorgenommen worden. 1.Neubaumaßnahme am Römerbad Grundlage der Annahme ist ein Brutto-Rauminhalt von rund 30.000 m³ für ein Schwimmerbecken mit mindestens 8 Bahnen, einemSeite 12 von 19 Seite 13 Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken. Die Baukosten werden mit rund 650 €/m³ angenommen. Damit ergeben sich reine Baukosten in Höhe von 19,5 Mio €. Zuzüglich Baunebenkosten, Risikokosten und jährlicher Baupreissteigerungen sollten aus heutiger Sicht Kosten in Höhe von rund 30 Mio. € für diese Maßnahme angenommen werden. 2. Neubaumaßnahme am Standort des Kurfürstenbades Bei einem geplanten Brutto-Rauminhalt von rund 15.000 m³ und angenommenen Baukosten von rund 650 €/m³ ist von reinen Baukosten in Höhe von 9,8 Mio. € auszugehen. Zuzüglich Baunebenkosten, Risikokosten und jährlicher Baupreissteigerungen sollten aus heutiger Sicht Kosten von 15 Mio. € angenommen werden 3. Neubaumaßnahme am Ennertbad Grundlage der Annahme ist ein Brutto-Rauminhalt von rund 20.000 m³ und angenommene Baukosten von rund 650 €/m³. Damit ergeben sich reine Baukosten in Höhe von 13 Mio. €. Zuzüglich Baunebenkosten, Risikokosten und jährlicher Baupreissteigerungen sollten aus heutiger Sicht Kosten von 20 Mio. € angenommen werden. Sanierungs-, Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen: 4. Für die Sanierung des Frankenbades, welche als Alternative zur Errichtung eines Neubaus am Römerbad geprüft werden soll, wurde das Fachgutachten aus 2009 im Oktober 2017 überarbeitet und mit einer Kostenprognose in Anlehnung an DIN 276 ergänzt. Zum damaligen Zeitpunkt (2017) wurden für die Generalsanierung des Frankenbades Kosten von rund 20,7 Mio. € in Ansatz gebracht. Zuzüglich Risikokosten und Baupreissteigerung sind aus heutiger Sicht auf der Basis dieses Gutachtens Kosten in Höhe von mindestens 26 Mio. € zu erwarten. Unter Berücksichtigung der geplanten erweiterten Funktionen des Frankenbades (z.B. Erweiterung des Sportbeckens auf 8 Bahnen) sowie weiterer Risiko- und Zeitaufschläge werden Sanierungskosten in Höhe von mindestens 35 Mio. € angenommen. 5. Für die Sanierung der Schwimmhalle mit 50-Meter-Becken im Sportpark Nord und der Erweiterungen um ein Lehrschwimmbecken und Umkleidekapazitäten werden Kosten in Höhe von voraussichtlich 15 Mio. € angenommen. Diese Höhe ergibt sich aus der Kostenprognose eines Architekten, der mit einer Konzeptstudie für den Sportpark Nord beauftragt worden ist. 6. Für die Modernisierung des Hardtbergbades (Hallenbad und Freibad) liegt bereits eine Kostenschätzung eines Planungsbüros aus 2019 vor. Danach ist von Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 30 Mio. €Seite 13 von 19 Seite 14 auszugehen (siehe DS-Nr. 1911689). Hiervon sind aus der Bäderpauschale bereits für die Module 1-3 rund 21,9 Mio. € vorgesehen. Temporäre Maßnahmen 7. Für die Errichtung des temporären Bades werden zunächst Kosten in Höhe von rund 10 Mio. € angenommen. Dieser Betrag orientiert sich an bereits vorliegenden Angeboten. Sollte eine Nachnutzung des Bades an einem der oben genannten Neubaustandorte möglich sein, wären die Kosten der temporären Nutzung auf die Nachnutzung anzurechnen. Freibäder 8. Außerdem sind für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in den Freibädern mittelfristig Kosten in Höhe von 5 Mio. € einzuplanen. Damit wird sich aus heutiger Sicht unter Berücksichtigung von Baupreisentwicklungen und Risikopuffer eine angenommene Gesamtinvestition von rund 130 Mio. € ergeben. Über die Bäderpauschale stehen derzeit rund 26 Mio. im Haushalt zur Verfügung. Die Verwaltung wird nach einer Beschlussfassung zu diesem Rahmenplan für die zu prüfenden infrastrukturellen Maßnahmen die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung einschließlich Kostenschätzung) nach HOAI beauftragen und hierzu Aufträge an externe Planungsbüros zu vergeben. Hierfür werden voraussichtlich rund 2 Mio. € Planungskosten anfallen. Die Mittel hierfür stehen in der Bäderpauschale zur Verfügung. Für die Sanierung des Hardtbergbades sind die Leistungsphasen 1 und 2 bereits erbracht worden. Die Planungskosten sind deshalb bei der oben genannten Summe bereits in Abzug gebracht worden. 4. Förder- und Refinanzierungsmöglichkeiten Der Aufwand wird sich voraussichtlich durch Fördermittel, steuerliche Effekte und weitere Refinanzierungsmöglichkeiten reduzieren lassen: • Die Verwaltung eruiert derzeit, welche Fördermöglichkeiten bestehen. Insbesondere für die Sanierungsmaßnahmen sind aus Förderprogrammen zur energetischen Sanierung Fördermittel zu beantragen. • Die Sanierung des Frankenbads wird zur Förderung aus Städtebaufördermitteln über den Masterplan Innere Stadt angemeldet. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zur Integration des Frankenbades in einen Grundförderantrag sind grundsätzlich positiv verlaufen. Dabei ist zu beachten, dass Städtebaufördermittel subsidiär,Seite 14 von 19 Seite 15 d.h. nachrangig zu anderen Fördermöglichkeiten gewährt werden. Entsprechend sind parallel die Fördermöglichkeiten nach anderen Programmen, wie z.B. energetische Sanierung und Denkmalförderung, zu prüfen. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit aus Städtebaufördermittel daran gemessen werden, inwieweit die mit den Investitionen verbesserten bzw. ergänzten Nutzungen des Frankenbads einen spezifischen Quartiersbezug haben. • Der Neubau des Hallenbades in Bad Godesberg ist eine Maßnahme mit einem inhaltlichen Bezug zum Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) für Bad Godesberg. Daher sollen für den Neubau Städtebauförderungsmittel beantragt werden. Hierzu gelten die im vorherigen Absatz dargelegten Randbedingungen entsprechend. • Außerdem sollen die Erlöse aus der Veräußerung der Beueler Bütt für die Finanzierung des Gesamtkonzeptes eingesetzt werden. • Auf Bundesebene hat der Koalitionsausschuss am 08.03.2020 eine Investitionsoffensive für Deutschland beschlossen. Unter dem Punkt 2. „Investitionsverstärkung in der Finanzplanung 2021-2024“ wird in diesem Beschluss ausgeführt, dass ein Förderprogramm für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten so fortgesetzt werden soll, dass die Mittel rasch und zielgenau eingesetzt werden können und möglichst vielen Sportstätten zugutekommen. Dafür sollen neue Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. • Bei den angenommenen Investitionssummen handelt es sich um Brutto- Beträge. Alle Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden im BgA Bäder abgewickelt und unterliegen dem Vorsteuerabzug. Damit verringert sich die Nettobelastung für den städtischen Haushalt erheblich. Abzüglich Fördermittel und steuerlicher Effekte wird sich die Netto- Haushaltsbelastung deutlich verringern. Hinzu kommen Einsparungen durch den Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen in den zur Schließung vorgesehenen Lehrschwimmbecken in den Schulen. Eine Prognose über die konkret zu erwartenden Fördermitteln ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich. 5. Auswirkungen auf den operativen Zuschussbedarf des Bäderbetriebes Die Auswirkungen auf den operativen Zuschussbedarf des Bäderbetriebes lassen sich erst dann genauer beziffern, wenn zu den einzelnen Maßnahmen auch konkrete Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt worden sind. Die Verwaltung wird diese Betrachtungen je Standort im Zusammenhang mit den zu erstellenden Konzepten vornehmen.Seite 15 von 19 Seite 16 Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen Energieverbräuche in einem hohen Umfang reduziert werden können Bei allen zur Prüfung vorgeschlagenen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen stehen der Aspekt der Nachhaltigkeit und die Verfolgung der klimapolitischen Ziele der Bundesstadt Bonn besonders im Vordergrund. Das Einsparpotential in den Bädern ist erheblich, da in keinem der Bäder die heute üblichen Energiespartechniken eingesetzt werden, sondern die Technik auf dem Stand der 1960er Jahre ist. Durch die grundlegenden Sanierungen und der geplanten Neubauten soll der Betrieb der Bäder deutlich sparsamer und effizienter werden. Anhand von ersten Einschätzungen bei der Sanierungsplanung für das Hardtbergbad ist davon auszugehen, dass Einsparungen bei dem Energieverbrauch in erheblicher Höhe erzielt werden können. Damit leisten die Infrastrukturmaßnahmen in den Schwimmhallen einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Bäder und zur Verringerung des betrieblichen Defizites des Bäderbetriebes. 6. Zeitplanung Zielsetzung ist es, die Maßnahmen bis spätestens zum Jahr 2030 umzusetzen. Nach Abschluss der Vorplanungen wird die Verwaltung jede einzelne Maßnahme den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Vorbehaltlich dieser Beschlussfassungen ist folgende vorläufige Zeitplanung vorgesehen (siehe Zeitleiste im Anhang): 2020/2021 (Planungs- und Beschlussphase): • Fortsetzung der Sanierungsplanung für das Hardtbergbad • Planung eines temporären Schwimmbeckens als Ersatzfläche für den Sportpark Nord und ggfs. für das Frankenbad • Planung der Neubaumaßnahme am ehemaligen Kurfürstenbad einschließlich Kostenermittlung • Planung der Sanierungsmaßnahme für das Frankenbad und der alternativen Neubaumaßnahme am Römerbad einschließlich Kostenermittlungen • Planung der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme für die Schwimmhalle im Sportpark Nord einschließlich Kostenermittlung • Planung der Neubaumaßnahme am Ennertbad einschließlich Kostenermittlungen Ab 2021/2022 (Umsetzungsphase)Seite 16 von 19 Seite 17 • Hardtbergbad: Beginn der Sanierung des Hardtbergbades im Jahr 2021, Fertigstellung voraussichtlich 2023 • Temporäres Schwimmbecken als Ersatzfläche für den Sportpark Nord und ggfs. das Frankenbad: Errichtung im Jahr 2022, Fertigstellung 2023, Nutzung bis 2027 • Abriss des Kurfürstenbades und Neubau an gleicher Stelle: Beginn 2022, Fertigstellung voraussichtlich 2024, anschließend Rückgabe bzw. Veräußerung der Traglufthalle Friesdorf • Schwimmhalle im Sportpark Nord: Beginn der Sanierung und Erweiterung im Jahr 2023, Fertigstellung voraussichtlich im Jahr 2025 • Frankenbad: Beginn der Sanierung im Jahr 2025, Fertigstellung voraussichtlich 2027 alternativ: Errichtung eines Neubaus am Römerbad im Jahr 2024, Fertigstellung 2026 und Schließung des Frankenbades als Schwimmstätte • Ennertbad: Beginn der Neubaumaßnahme am Ennertbad bzw. Wiederverwendung des temporären Bades an diesem Standort im Jahr 2027, Fertigstellung voraussichtlich in 2029 • Beueler Bütt: Abriss und Veräußerung des Grundstücks im Jahr 2030 7. Zusammenfassung Sollten die mit diesem Rahmenplan vorgestellten infrastrukturellen Maßnahmen umgesetzt werden, hat sich die Bäderlandschaft in Bonn für die kommenden Jahrzehnte zukunftsorientiert und nachhaltig aufgestellt. • Um die Bedarfe der Bevölkerung, der Schulen und der Vereine in Bonn sicherstellen zu können, muss die vorhandene Wasserfläche erhalten bleiben. Die Neuordnung der Bäderlandschaft bedeutet deshalb weder eine Reduzierung noch eine Vermehrung von Wasserfläche, sondern durch Integration der Wasserflächen aus den Lehrschwimmbecken der Schulen in die öffentlichen Bäder im Ergebnis eine „Verschiebung“. • In allen Bonner Stadtbezirken stehen in gut erreichbarer Entfernung attraktive sanierte oder neu errichtete öffentliche Bäder zur Verfügung. Alle Bäder haben ein eigenständiges Profil und sind über den Sport hinaus wichtige Treffpunkte in den Stadtteilen. • Für alle Nutzergruppen (Schulen, Vereine, Öffentlichkeit) entstehen durch die neue Bäderlandschaft und die Ausweitung des damit verbundenen Angebotes deutliche Mehrwerte. • Das Schulschwimmen wird für alle Schulen dauerhaft sichergestellt. Damit kann die Bundesstadt Bonn einen erheblichen Beitrag leisten,Seite 17 von 19 Seite 18 dass alle Schülerinnen und Schüler in Bonn schwimmen lernen können. • Die geplante Schließung der nur während der Schulzeiten nutzbaren Lehrschwimmbecken in den Schulen wird durch die Erweiterung der öffentlichen Bäder mehr als kompensiert. Auf diese Weise wird die Wasserfläche in Bonn zwar nicht vermehrt, durch Integration dieser Flächen in die öffentlichen Bäder aber effizienter als bisher genutzt. Hiervon werden insbesondere die Schwimmvereine profitieren, die ihr Kursangebot insbesondere an den Wochenenden und in den Schulferien ausweiten können. • Durch die Schaffung von weiteren Kombistandorten in Bonn (Hallen- und Freibad an einem Ort) entstehen nicht nur betriebliche Vorteile, sondern die Bäder können auch an diesen Standorten parallel geöffnet und betrieben werden. Hierdurch profitieren insbesondere die Schulen und Vereine, die ihre Aktivitäten jeweils ausweiten können. • Für die Öffentlichkeit und das Individualschwimmen sollen erweitere Öffnungszeiten in den Bädern (insbesondere am Wochenende) eingeführt werden. • Die neue Bäderlandschaft wird erhebliche wirtschaftliche Vorteile im Betrieb nach sich ziehen und damit langfristig positive Auswirkungen auf den Haushalt haben. • Die Maßnahmen zur Energieeinsparung leisten einen Beitrag zur CO2- Einsparung und damit zur Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt Bonn. Anlage/n 1 Zeitleiste DS200671 Bäderkonzept (öffentlich)Seite 18 von 19 Anfangsdatum: jan Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Maßnahme Anbau Ennertbad bzw. Wiederverwendung des temporären Bades, Fertigstellung 2029 Frankenbad Römerbad Planung der Anbaumaßnahme am Römerbad Planung Frankenbad Anbau Römerbad, Fertigstellung 2025 Bad Godesberg Beuel/Ennertbad Sanierung Hardtbergbad Planung der Sanierung Sportpark Nord Planung der Anbaumaßnahme am Ennertbad Planung Kurfürstenbad Sanierung/Erweiterung des Schwimmbades im Sportpark Nord, Fertigstellung 2025 Sportpark Nord Planung Hardtbergbad Hardtbergbad Temporäres Schwimmbad 2024 2025 Planung eines temporären Schwimmbades Zeitplanung für die Umsetzung 2020 2020 2021 2022 2023 Errichtung eines tempörern Schwimmbades, Fertigstellung 2023, Nutzung bis 2027 2028 2029 Abriss und Neubau Bad Godesberg, Fertigstellung 2024 Abriss Beueler Bütt und Veräußerung 20302026 2027 Sanierung Frankenbad, Fetigstellung 2027Seite 19 von 19
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de