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200671 · Beschlussvorlage

Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft

Nummer
200671
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.11.2023
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Anhörung
  2. Sondersitzung des Sportausschusses 09.06.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Anhörung
  6. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 200671-4 ST Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
  2. 200671-9 AA Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
  3. 200671-6 ST Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
  4. 200671-7 AA Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
  5. 200671-1 AA Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
  6. 200671-4 Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Große Anfrage des BBB zur Vorlage 200671
  7. 200671-11 AA Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671 - Prüfung Einhausung Innenhof Frankenbad
  8. 200671-10 AA Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671 - zusätzliches Multifunktions-/Gesundheitsbecken
  9. 200671-3 AA Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
  10. 200671-5 AA Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671
  11. 200671-8 AA Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 200671

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Beschlussvorlage
öffentlich
200671
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anhörung
Sportausschuss 20.05.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 03.06.2020 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Anhörung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Sicherstellung eines
attraktiven, zeitgemäßen und verlässlichen Angebotes für Schul-,
Vereins- und Individualschwimmen die nachfolgend beschriebenen
Infrastrukturmaßnahmen für die Schwimmhallen zu prüfen,
weiterzuentwickeln und konkrete Beschlussvorlagen zum jeweils
nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen. Für die Weiterentwicklung
der Bäderlandschaft sind insbesondere Barrierefreiheit
sicherzustellen und Nachhaltigkeitsprinzipien anzuwenden.
1. Stadtbezirk Bonn
a) Die Verwaltung wird die Möglichkeit des Neubaus eines
Wettkampfbades am Standort des Römerbades prüfen. Das Bad
sollte über mindestens 8 Schwimmbahnen, einen Sprungturm, ein
Mehrzweckbecken sowie ein Lehrschwimmbecken verfügen. Für
das denkmalgeschützte Gebäude des Frankenbades würde nach
Errichtung des neuen Bades eine andere Nutzung, vorzugsweise als
öffentlich zugängliche Sport- und Kultureinrichtung, vorzusehen
sein.
b) Alternativ ist die Generalsanierung des Frankenbades als
Schwimmstätte zu prüfen. Dabei sollen erweiterte städtebauliche
und quartiersbezogene Funktionen des Bades berücksichtigt
werden. Außerdem ist zu prüfen, ob bei einer Sanierung mindestens
8 Schwimmbahnen im Sportbecken erreicht werden können. Um dieSeite 1 von 19
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städtebaulichen, quartiersbezogenen und schwimmsportfachlichen
Anforderungen an das Frankenbad zu erreichen, ist zu prüfen, ob
und inwieweit hierzu bauliche Veränderungen im Rahmen des
bestehenden Denkmalschutzes vorgenommen werden können. Für
den Fall, dass eine Erweiterung des Sportbeckens nicht möglich ist,
wird die Verwaltung darstellen, ob und ggfs. unter welchen
Voraussetzungen in einer Schwimmhalle eines anderen
Stadtbezirkes mindestens 8 Schwimmbahnen realisiert werden
können.
c) Die Schwimmhalle im Sportpark Nord soll saniert und um ein
weiteres Lehrschwimmbecken sowie zusätzliche
Umkleidekapazitäten erweitert werden. Außerdem soll eine
behindertengerechte Erschließung sichergesellt werden.
d) Zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens soll für den
Fall einer gleichzeitigen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme
im Sportpark Nord und einer evtl. Generalsanierung des
Frankenbades zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein temporäres
Schwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt,
geeignete Standorte für dieses Schwimmbad und dessen möglicher
Weiterverwendung als Schwimmbad zu prüfen und einen Vorschlag
zu unterbreiten.
1.2 Stadtbezirk Bad Godesberg
Auf dem Grundstück des ehemaligen Kurfürstenbades soll nach
vorherigem Abriss ein Neubau mit einem Mehrzweckbecken und
einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Das neue Bad soll
das Profil eines Gesundheitsbades erhalten. Ob hierfür die
überbaubaren Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
erweitert werden müssen, ist noch im weiteren Verfahren zu prüfen.
Das Paul-Magar-Mosaik im Kurfürstenbad wird vor dem Abriss für
eine zukünftige Verwendung ausgebaut und gesichert.
1.3 Stadtbezirk Beuel
a) Am Standort des Ennertbades soll ein Hallenbad mit einem
Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur
vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1
„Am Ennertbad“ unter Rücksichtnahme auf das westlich
angrenzende reine Wohngebiet (WR) einzuleiten sowie eine
Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das FFH-Gebiet
vorzunehmen.
b) Die Beueler Bütt soll nach Errichtung des Neubaus geschlossen undSeite 2 von 19
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abgerissen werden. Auf dem Grundstück könnte nach
vorhabenbezogener Änderung des Bebauungsplans geförderter
Wohnungsbau entstehen. Die Erlöse aus der Veräußerung des
Grundstücks sollen abzüglich der Abrisskosten für das Schwimmbad
zur Deckung des Gesamtkonzeptes verwendet werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Höhe des Veräußerungserlöses und
die Höhe der Abrisskosten zu ermitteln.
1.4 Stadtbezirk Hardtberg
Neben den bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Modulen 1-3
sollen auch die Module 4-7 geprüft werden. Das Hardtbergbad
erhält damit das Profil eines Familienbades.
2. Für die zu prüfenden infrastrukturellen Maßnahmen wird die
Verwaltung ermächtigt, die Leistungsphasen 1
(Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung einschließlich
Kostenschätzung) nach HOAI zu beauftragen und hierzu Aufträge
an externe Planungsbüros zu vergeben. Die hierfür anfallenden
Planungskosten in Höhe von rund 2 Mio. € werden aus der
Bäderpauschale finanziert.
3. Bei den Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sollen alle zur
Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten (insbesondere,
energetische Sanierung, Programme zur CO2- und
Energiekosteneinsparung, Denkmalförderung, Städtebauförderung)
ausgeschöpft werden. Die Verwaltung wird beauftragt,
entsprechende Förderanträge zu stellen.
4. Die Lehrschwimmbecken in den Schulgebäuden werden mittelfristig
durch Wasserflächen in den öffentlichen Bädern ersetzt. Die
Verwaltung wird für die perspektivisch zur Schließung vorgesehenen
Lehrschwimmbecken gemeinsam mit den Schulen
Nachnutzungskonzepte entwickeln.
5. Die Standorte der Freibäder bleiben erhalten und werden saniert.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte in seiner Sitzung am 27.09.2018
beschlossen, dass vor dem Hintergrund des Ausgangs der Bürgerentscheide
2017 und 2018, deren Ergebnisse als bindend zu betrachten sind, ein neues
Gesamtkonzept für die künftige Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft zu
erarbeiten ist, um die Bedarfe des Schul- und Vereinsschwimmens und der
Öffentlichkeit sicherzustellen und ein barrierefreies Angebot zu schaffenSeite 3 von 19
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(Drucksachen-Nr. 1812222AA3).
Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, einen Vorschlag für eine
breite Bürgerbeteiligung zu unterbreiten. Daraufhin hatte der Rat am
11.12.2018 die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens zur
Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft beschlossen (DS-Nr. 1813055EB8).
Dieses Verfahren hat in der Zeit von Mai bis September 2019 stattgefunden.
Kernstück waren vier Planungszellen, die im September 2019 an jeweils zwei
aufeinander folgenden Wochen getagt haben. Das in den Planungszellen
erarbeitete Bürgergutachten ist im Rahmen einer öffentlichen
Abschlussveranstaltung am 21.11.2019 übergeben worden.
Die Verwaltung hatte dem Rat am 12.12.2019 mitgeteilt, dass zu den
Empfehlungen aus dem Bürgergutachten konkrete Umsetzungsszenarien und –
Vorschläge erarbeitet und diese den politischen Gremien zur Beschlussfassung
vorgelegt werden (Drucksachen-Nr. 190845).
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung nunmehr einen Rahmenplan zur
Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft vor, der die Empfehlungen aus dem
Bürgergutachten aufgreift und hieraus konkrete Maßnahmen zur weiteren
Prüfung vorschlägt. Zielsetzung dieses Rahmenplanes ist es, diejenigen
infrastrukturellen Maßnahmen zu identifizieren, die innerhalb eines Zeitraumes
von wenigen Jahren umgesetzt werden können. Hierzu sind nach den
Erfahrungen aus der Vergangenheit und den Bürgerentscheiden 2017 und
2018 eine hohe politische und gesellschaftliche Akzeptanz und damit ein
gemeinsamer Kraftakt aller Beteiligten erforderlich. Mit einer Beschlussfassung
zu diesem Rahmenplan wird die Verwaltung in die Lage versetzt, konkrete
Maßnahmen sowohl in baufachlicher als auch in finanzieller Hinsicht zu prüfen.
Für jede einzelne Maßnahme soll dann nach Abschluss dieser Prüfungen und
in Kenntnis der Vorplanung und Kostenschätzungen eine konkrete
Beschlussfassung erfolgen.
Am Ende dieses ambitionierten Entwicklungsprozesses soll eine nachhaltige
und zukunftsorientierte Bäderlandschaft zum Nutzen für die Bonner
Bevölkerung, die Vereine und die Schulen entstanden sein.
1. Grundsätze und Leitziele zur Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft
Faszination Wasser: Schwimmen ist ein unverzichtbares Erfahrungsfeld im
Entwicklungsprozess eines jeden Menschen und begründet sich insbesondere
aus dem hohen gesundheitsfördernden und freizeitrelevanten Wert dieses
Bewegungsraumes. Das Schwimmen genießt bei der Bonner Bevölkerung, den
Schulen und den Vereinen eine sehr hohe Priorität. Zu diesem Ergebnis kommt
das im November 2019 vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der
Bundesstadt Bonn. Schwimmen ist nach den Befragungsergebnissen der
Gutachter eine der populärsten Sportarten in Bonn – und das über alleSeite 4 von 19
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Generationen hinweg.
Unabhängig von der hohen Nachfrage nach Wasserzeiten durch die
Bevölkerung und die Vereine hat die Stadt Bonn als Schulträger die gesetzliche
Pflichtaufgabe (§ 78 des Schulgesetzes), den Schulen die zur Durchführung
des Schulschwimmunterrichtes notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu
stellen.
Aus diesem Grund hat die Sportverwaltung eine Gesamtbetrachtung der
Bonner Bäderlandschaft vorgenommen, die – im Gegensatz zu früheren
Gutachten – auch die Lehrschwimmbecken in den Schulgebäuden umfasst.
Den bisherigen Annahmen und Schlussfolgerungen lagen insbesondere keine
belastbaren Bedarfsberechnungen zum Schulschwimmen zugrunde. Es wurde
vielmehr davon ausgegangen, Bonn habe zu viele Bäder und müsse sich
deshalb von Standorten trennen. Die Sportverwaltung hat im vergangenen Jahr
die Bedarfe der Schulen nach Wasserzeiten zur Durchführung des
Schulschwimmunterrichts auf der Grundlage der jeweiligen Lehrpläne
dargestellt, mit den Schulen aller Schulformen in mehreren Regionalrunden
erörtert und somit die Situation des Schulschwimmens lückenlos erfasst. Auf
dieser Grundlage sind gerade ausreichend Schwimmzeiten in Bonner Bädern
vorhanden, um die Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen
Schulschwimmens zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund kann die
Wasserfläche nicht reduziert werden.
Aus dem vorliegenden Bürgergutachten ergeben sich die Grundsätze und
Leitziele, die eine Orientierung für weitere Entscheidungen im Bäderbereich
bilden sollen:
a) Dezentralisierung
Die Bäderlandschaft soll dezentral gestaltet werden. Konkret bedeutet
dies, dass es weiterhin in den Stadtbezirken Stadtteilbäder geben soll.
Ein zentral gelegenes Bad als Ersatz für einzelne oder mehrere
Stadtteilbäder soll nicht realisiert werden.
b) Spezialisierung
Trotz Dezentralisierung sollen sich die jeweiligen Bäder auf
verschiedene Nutzergruppen spezialisieren. Die Bäder in den
Stadtbezirken sollen sich daher mit unterschiedlichen Schwerpunkten
als Familienbad, als Schul- und Vereinsschwimmbad, als Sport- und
Wettkampfbad oder als Gesundheitsbad profilieren.
c) Sicherstellung des Schulschwimmens
Das Schulschwimmen als kommunale Pflichtaufgabe ist sicherzustellen.
Allen Schulen sind die zur Durchführung des vorgeschriebenen
Schulschwimmunterrichtes notwendigen Wasserzeiten zur Verfügung zu
stellen. Damit leistet die Stadt Bonn als Schulträger einen Beitrag, damitSeite 5 von 19
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alle Kinder schwimmen lernen können.
d) Ausweitung der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit
Der Öffentlichkeit sind mehr Öffnungszeiten als bisher zur Verfügung zu
stellen. Hierzu sind die Öffnungszeiten der Bäder zu vereinheitlichen
und insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende für die
Öffentlichkeit und den Individualnutzer zu erweitern.
e) Bedeutung der Schwimmstätten als Orte der Begegnung stärken
Schwimmstätten sind weit mehr als Sportstätten. Sie haben für die
Stadtentwicklung in den Quartieren und das gesellschaftliche
Miteinander eine große Relevanz. Bäder sind daher in ihrer Funktion als
Orte der Begegnung weiter zu entwickeln. Freibädern kommt darüber
hinaus in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zu. Sie
sind in heißen Sommermonaten Orte der aktiven Entspannung und der
Erholung.
2. Künftige Bäderinfrastruktur für die Schwimmhallen
Von besonderer Bedeutung für eine an den Nutzerinteressen orientierte
Ausrichtung der Bäderlandschaft ist die künftige Infrastruktur.
Aufgrund der im Bürgerbeteiligungsprozess entwickelten Grundsätze
und Leitziele schlägt die Verwaltung für die einzelnen Stadtbezirke die
folgenden Maßnahmen vor:
Stadtbezirk Bonn
Der einwohnerstärkste Stadtbezirk Bonn stellt mit dem Frankenbad und
dem 50-Meter-Schwimmbecken im Sportpark Nord den überwiegenden
Anteil der Wasserfläche zur Verfügung. Beide Bäder haben somit
insbesondere zur Sicherstellung des Schulschwimmen eine wichtige
Funktion.
Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund des hohen
Sanierungsaufwandes und der sich durch den Denkmalschutz
ergebenden Anforderungen an den Umgang mit der Bausubstanz des
Frankenbades geprüft, ob im Stadtbezirk Bonn alternative Standorte zur
Verfügung stehen. Ein alternativer Standort ist das Gelände des
Römerbades. Hier könnte entweder auf dem Parkplatz oder auf einer
der Liegewiesen ein Neubau entstehen, der das Frankenbad in seiner
Funktion als Schwimmstätte ersetzt. Die Verwaltung schlägt deshalb
vor, beide Varianten zu prüfen und anhand noch zu entwickelnder
Kriterien nach Abschluss der Prüfungen einen Entscheidungsvorschlag
zu unterbreiten.Seite 6 von 19
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Variante Neubau am Standort Römerbad
Die Verwaltung wird die Möglichkeit des Neubaus eines Hallenbades
am Römerbad prüfen. Das Römerbad verfügt über eine Fläche von rund
46.500 m², der zugehörige Parkplatz weist eine Fläche von rund 6.000
m² aus. Es wäre somit ausreichend Grundfläche vorhanden, um einen
Baukörper von rund 3.600 m² (40 m x 90 m) entstehen zu lassen.
Für die Errichtung eines Bades auf dem Parkplatz wäre die Änderung
des Bebauungsplanes erforderlich. Allerdings wäre für die Stellplätze
nach einer Alternative zu suchen. Auf der Liegewiese sind bauliche
Anlagen, die der Zweckbestimmung der Grünfläche als Freibad und
Sportanlage nicht zuwiderlaufen, ausnahmsweise zulässig. Hier wäre
also keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Allerdings wäre
zu beachten, dass der Neubau im Bereich des
Überschwemmungsgebietes entstehen würde. Deshalb wäre hier eine
Kompensation des verlorenen Retentionsvolumens erforderlich.
Darüber hinaus wird die Verwaltung die Erreichbarkeit und Anbindung
des Standortes am Römerbad sowie die Eigentumsverhältnisse der für
eine Bebauung in Betracht kommenden Flächen prüfen.
Variante Generalsanierung des Frankenbades
Das Frankenbad ist im Jahr 1996 aufgrund seiner
architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung in die
Denkmalliste der Bundesstadt Bonn eingetragen worden. Bauliche
Veränderungen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn ein
überwiegend öffentliches Interesse dies verlangt.
Der Sanierungsstau im Frankenbad beläuft sich aus heutiger Sicht auf
mindestens rund 26 Mio. €. Diesem Sanierungsaufwand liegt eine
gutachterliche Bewertung aus den Jahren 2009 und 2010 zugrunde, die
im Oktober 2017 überprüft und indiziert worden ist. Diese
Kostenschätzung beinhaltet allerdings noch nicht die geplanten
erweiterten Funktionen.
Bei einer Generalsanierung des Frankenbades sollten erweiterte
Funktionen geschaffen werden, die einen soziokulturellen Mehrwert für
das Quartier haben. Das Frankenbad soll einschließlich des Vorplatzes
in seiner Funktion als Begegnungsort gestärkt werden. Weiterhin soll in
das Frankenbad eine moderne, nachhaltige Gastronomie integriert
werden.
Derzeit sind im Sportbecken des Frankenbades 6 Schwimmbahnen
vorhanden. Nach einer Sanierung wäre das Frankenbad in die
Wettkampfkategorie C einzuordnen. Damit wären maximal regionale
Schwimmwettkämpfe im Frankenbad möglich. Viele der in denSeite 7 von 19
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vergangenen Jahren im Frankenbad durchgeführten hochkarätigen
Wettkämpfe könnten nach einer Sanierung nicht mehr stattfinden. Im
Hinblick auf eine Perspektive des Schwimmsports in Bonn sollte daher
ein Schwimmbad über mindestens 8 Schwimmbahnen verfügen. Die
Verwaltung wird daher prüfen, ob bei einer Sanierung unter
Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange mindestens 8
Schwimmbahnen im Sportbecken realisiert werden können. Dies hätte
den Vorteil, dass das Frankenbad in die Wettkampfkategorie B
eingeordnet würde, so dass auch höherwertige Schwimmwettkämpfe
(z.B. nationale Meisterschaften) im Frankenbad ausgetragen werden
könnten. Außerdem ist es erforderlich, dass in einem sanierten
Frankenbad die sich aus der Prüfungsordnung der DLRG ergebenen
Anforderungen durchgeführt werden können.
Bereits am 14.06.2018 hatte sich der Rat mit der künftigen Nutzung des
Frankenbades befasst. Zur seinerzeitigen Entscheidungsfindung lag der
von einem Fachbüro für das Frankenbad erstellte Denkmalpflegerische
Bindungsplan vor, der die verschiedenen Bauteile und Bauelemente des
Gebäudes und der umliegenden Freiflächen nach Bedeutsamkeit für die
baugeschichtliche Aussagekraft und Zeugniswert betrachtet hat (DS-Nr.
1713166ED10). Hierdurch wurden denkmalverträgliche
Veränderungspotenziale aufgezeigt. Diese können nun die Grundlage
für die Überprüfung der Veränderungen bilden, welche im Rahmen einer
Modernisierung und Qualifizierung der Nutzung als Schwimmbad
erforderlich werden. Wichtig ist dabei eine iterative Vorgehensweise, bei
der die Planung in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde
entwickelt wird.
Für das Gebäude inkl. Vorplatz des Frankenbades können
voraussichtlich Städtebaufördermittel über den Masterplan Innere Stadt
angemeldet werden (vgl. hierzu die weiteren Ausführungen unter Ziffer
4).
Sollten 8 Bahnen im Frankenbad nicht realisiert werden können, wäre
zu prüfen, diese Möglichkeit an einem der anderen Badstandorte zu
schaffen.
Außerdem ist im Stadtbezirk Bonn die Schwimmhalle mit 50-Meter-
Becken im Sportpark Nord zu sanieren. Diese Schwimmhalle ist
vertraglich zur Nutzung an den Verein SSF Bonn überlassen, die
Sanierung ist Aufgabe der Stadt. Die Stadt belegt in dem Zeitraum von
täglich 8 – 15 Uhr Schwimmzeiten für das Schulschwimmen. Derzeit
nutzen überwiegend weiterführende Schulen das 50-Meter-Becken.
Damit mehr Grundschulen die Schwimmhalle nutzen können, ist die
Erweiterung um ein weiteres Lehrschwimmbecken erforderlich. Dieses
ist nach einer Machbarkeitsprüfung möglich. Außerdem soll das
Schwimmbad im Sportpark Nord behindertengerecht erschlossenSeite 8 von 19
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werden.
Die Sanierungen des Frankenbades und der Schwimmhalle im
Sportpark Nord würden einen sehr hohen Ausfall des
Schulschwimmunterrichtes zur Folge haben. Derzeit werden im
Frankenbad und im Sportpark Nord rund 204 Schwimmstunden
wöchentlich abgedeckt (= 27 % des Gesamtbedarfs der Bonner Schulen
an Schwimmfläche). Aufgrund der Auslastung der übrigen Bäder stehen
in der vorhandenen Infrastruktur keine Ersatzzeiten zur Verfügung, um
die Schwimmzeiten im Sportpark Nord und im Frankenbad
kompensieren zu können. Es ist deshalb notwendig, zur Sicherstellung
des Schulschwimmens vor Beginn der jeweiligen Sanierungsmaßnahme
Ausweichschwimmfläche zu schaffen, wenn zeitgleich die Sanierung
des Frankenbades und des Schwimmbades im Sportpark Nord erfolgt.
Die Verwaltung schlägt daher in diesem Fall vor, zur Überbrückung der
Sanierungsmaßnahmen ein temporäres Schwimmbad zu errichten.
Dieses Bad müsste über ein 25-Meter-Becken und ein
Lehrschwimmbecken verfügen. Die Errichtung dieses temporären
Bades hat höchste Priorität. Erst nach Errichtung könnten die
Sanierungsmaßnahmen beginnen. Die Verwaltung wird kurzfristig
geeignete Standorte prüfen, die Kosten für eine solche temporäre
Lösung darstellen und den politischen Gremien einen
Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Dieser Entscheidungsvorschlag soll auch Möglichkeiten einer
Nachnutzung beinhalten. Eine Option wäre ggfs. die Verwendung des
Bades an einem anderen Standort, an dem ein Bad neu errichtet
werden soll. Dann müsste ein einmaliger Ab- und Aufbau technisch
möglich sein. Nach erster Recherche der Sportverwaltung werden
solche Lösungen am Markt mittlerweile angeboten.
Stadtbezirk Bad Godesberg
Der Stadtbezirk Bad Godesberg verfügt nach der technisch bedingten
Schließung des Kurfürstenbades im Jahre 2016 über keine
Schwimmhalle mehr. Als Übergangslösung wird in jeder Wintersaison
zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens eine
Traglufthalle über dem Freibad Friesdorf aufgebaut.
Eine der zentralen Empfehlungen des Bürgergutachtens ist die
Errichtung eines neuen Schwimmbades an der Stelle des bisherigen
Kurfürstenbades. Eine Sanierung des Kurfürstenbades wird im
Bürgergutachten nicht vorgeschlagen und erscheint darüber hinaus
wirtschaftlich nicht sinnvoll zu sein.Seite 9 von 19
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Das Kurfürstenbad wurde 1964 eröffnet und 2016 wegen erheblicher
Mängel an Heizungs-, Lüftungs- und Elektrotechnik geschlossen. Es
verfügt lediglich über ein Mehrzweckbecken. Ein Lehrschwimmbecken
ist nicht vorhanden.
Das neue Bad ist neben einem Mehrzweckbecken mit einem
Lehrschwimmbecken zu planen. Außerdem sind mindestens 5 Bahnen
vorzusehen. Ob hierfür die überbaubaren Flächen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes erweitert werden müssen, ist noch im weiteren
Verfahren zu prüfen. Insgesamt soll bei dem Neubau ein Schwerpunkt
auf das Thema Gesundheit gelegt werden.
Zugleich ist im Hinblick auf die gegebenen Restriktionen hinsichtlich
eines Umbaus des Frankenbades (s.o.) zu prüfen, ob das neue Bad 8
Schwimmbahnen und entsprechende zusätzliche Einrichtungen für
Wettkämpfe erhalten kann.
Bis zur Öffnung des neuen Hallenbades verbleibt in der Wintersaison
die Traglufthalle über dem Freibad Friesdorf in Betrieb. Die Traglufthalle
ist derzeit bis 2022 angemietet. Die Verwaltung beabsichtigt die
Verlängerung des Betriebes der Traglufthalle bis zur Eröffnung des
neuen Bades. Sie prüft in diesem Zusammenhang sowohl eine
Verlängerung der Anmietung als auch einen möglichen Kauf der
Traglufthalle.
Stadtbezirk Beuel
Auch in der im Jahr 1969 errichteten Beueler Bütt besteht hoher
Sanierungsbedarf, der nach ersten groben Schätzungen eines
Fachgutachters mit mindestens rund 11 Mio. € angegeben wird.
Die Verwaltung schlägt auch hier den Neubau eines Schwimmbades mit
einem 25- Meter-Becken und einem Lehrschwimmbecken für den
Stadtbezirk Beuel vor. Dieser soll am Standort des Ennertbades
geschaffen werden. Damit kann der Standort in Beuel als Kombibad
betrieben werden. Auf dem Parkplatz des Ennertbades könnte ein
Baukörper von rund 1.800 m² (25 x 72 m) entstehen. Hierzu ist die
Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Verwaltung wird ein
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einleiten. Außerdem ist
eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Auch für diesen
Standort ist die oben beschriebene Prüfung durchzuführen, ob das neue
Bad 8 Schwimmbahnen und entsprechende zusätzliche Einrichtungen
für Wettkämpfe erhalten kann.
Der Schwerpunkt des neuen Hallenbades soll auf der Sicherstellung des
Schul- und Vereinsschwimmen liegen. Damit wird an diesem StandortSeite 10 von 19
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ein Ganzjahresangebot für Schulen und Vereine geschaffen. Für den
Bäderbetrieb entstehen betriebliche Vorteile, von denen auch die
Nutzerinnen und Nutzer profitieren werden. An einem Kombibad-
Standort ist es grundsätzlich möglich, das Hallenbad auch in den
Sommermonaten für das Schul- und Vereinsschwimmen geöffnet zu
halten, da die erforderliche Betriebsaufsicht vor Ort ist. Eine sanierte
Beueler Bütt hingegen kann als isolierter Standort aufgrund fehlender
personeller Kapazitäten in den Sommermonaten nicht geöffnet werden.
Nach Inbetriebnahme des neuen Bades soll die Beueler Bütt abgerissen
und das Grundstück könnte für Zwecke des geförderten Wohnungsbaus
vermarktet werden. Hierfür wäre eine vorhabenbezogene Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich. Die Erlöse aus der Veräußerung des
Grundstücks sollen nach Abzug der Kosten für den Abriss zur
Finanzierung des Neubaus verwendet werden. Darüber hinaus hat ein
Neubau den Vorteil der Kostensicherheit.
Der Restbuchwert der Beueler Bütt zum 31.12.2019 beträgt 600.047,17
EUR. Der größte Anteil entfällt mit 496.853,82 EUR auf den Bodenwert.
Im Veräußerungsfalle beliefe sich die Sonderabschreibung somit auf bis
zu 103.193,35 EUR. Der Betrag verringert sich um
Ausstattungsgegenstände, die in anderen Bädern verwendet werden
können.
Stadtbezirk Hardtberg
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die
Verwaltung ermächtigt, auf Basis einer Vorentwurfsplanung die
Planungen zur Sanierung des Hardtbergbades im Bestand (Modul 1),
den Anbau eines zusätzlichen Lehrschwimmbeckens (Modul 2) und die
Sanierung des Freibades (Modul 3) fortzuführen und die
Entwurfsplanung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung
vorzulegen (DS-Nr. 1911689).
Über die Realisierung der weiteren Module (Erweiterung um einen
Familienbereich mit Kursbecken, Kinderbecken, Gastronomie,
Ganzjahresrutsche und Indoor-Boulderwand) sollte im Rahmen des
anstehenden Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Gestaltung der Bonner
Bäderlandschaft eine Empfehlung für die politischen Gremien erarbeitet
werden.
Die Bürgergutachterinnen und –gutachter haben sich für eine
Realisierung der Module 1-7 ausgesprochen. Deshalb sollen neben der
bereits als Vorentwurf beschlossenen Modulen 1-3 auch die Module 4-7
umgesetzt werden. Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung für die
Module 1 – 7 zeitnah den politischen Gremien zur Beratung vorlegen.Seite 11 von 19
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Eine Boulderwand (Modul 8) soll nach den Ergebnissen aus der
Bürgerbeteiligung nicht errichtet werden.
Mit diesen Maßnahmen erhält das Hardtbergbad das Profil eines
attraktiven Familienbades und erhöht den Freizeitwert insbesondere für
die Bonner Familien mit ihren Kindern.
Das modernisierte Hardtbergbad soll künftig als Ganzjahresbad
betrieben werden und allen Nutzergruppen offenstehen.
Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Planung der o.g. Module wird
davon abgesehen, für diesen Standort eine Prüfung durchzuführen, ob
das Bad auch die Funktion eines Wettkampfbades der Kategorie B
erhalten kann.
3. Annahmen zum Finanzrahmen
Die Kosten für die Einzelprojekte sollen im Rahmen der nach Beschlussziffer 2
beabsichtigten Vorplanungen und Kostenschätzungen ermittelt werden.
Dennoch möchte die Verwaltung einen groben Orientierungsrahmen zur
finanziellen Einordnung der jeweiligen Projekte geben, der weitgehend auf
Annahmen beruht.
Auch wenn die Frage nach den Investitionskosten für Schwimmbäder zum
jetzigen Zeitpunkt kaum seriös zu beantworten ist, gibt es durchaus Methoden,
sich anhand von Erfahrungswerten zu orientieren. Diese Orientierung bezieht
sich auf in jüngerer Zeit fertiggestellte Bäder und auf den Erkenntnissen aus
den Planungen für das Wasserlandbad.. Bei den Baukosten machen die
Dimensionen des Bauwerks, abgebildet als Brutto-Rauminhalt BRI, den
überwiegenden Kostenanteil aus. Der Baukostenindex BKI stellt dabei
Richtwerte zur groben Orientierung anhand von aktuellen Referenzobjekten
aus der Praxis dar.
Auf dieser Grundlage ist für die oben beschriebenen Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen von folgenden Annahmen auszugehen:
Neubaumaßnahmen
Für die folgenden drei Neubaumaßnahmen liegen noch keine
Kostenschätzungen vor. Die Annahmen sind deshalb jeweils unter
Berücksichtigung des Baukostenindex vorgenommen worden.
1.Neubaumaßnahme am Römerbad
Grundlage der Annahme ist ein Brutto-Rauminhalt von rund 30.000 m³
für ein Schwimmerbecken mit mindestens 8 Bahnen, einemSeite 12 von 19
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Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken. Die Baukosten
werden mit rund 650 €/m³ angenommen. Damit ergeben sich reine
Baukosten in Höhe von 19,5 Mio €. Zuzüglich Baunebenkosten,
Risikokosten und jährlicher Baupreissteigerungen sollten aus heutiger
Sicht Kosten in Höhe von rund 30 Mio. € für diese Maßnahme
angenommen werden.
2. Neubaumaßnahme am Standort des Kurfürstenbades
Bei einem geplanten Brutto-Rauminhalt von rund 15.000 m³ und
angenommenen Baukosten von rund 650 €/m³ ist von reinen Baukosten
in Höhe von 9,8 Mio. € auszugehen. Zuzüglich Baunebenkosten,
Risikokosten und jährlicher Baupreissteigerungen sollten aus heutiger
Sicht Kosten von 15 Mio. € angenommen werden
3. Neubaumaßnahme am Ennertbad
Grundlage der Annahme ist ein Brutto-Rauminhalt von rund 20.000 m³
und angenommene Baukosten von rund 650 €/m³. Damit ergeben sich
reine Baukosten in Höhe von 13 Mio. €. Zuzüglich Baunebenkosten,
Risikokosten und jährlicher Baupreissteigerungen sollten aus heutiger
Sicht Kosten von 20 Mio. € angenommen werden.
Sanierungs-, Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen:
4. Für die Sanierung des Frankenbades, welche als Alternative zur
Errichtung eines Neubaus am Römerbad geprüft werden soll, wurde das
Fachgutachten aus 2009 im Oktober 2017 überarbeitet und mit einer
Kostenprognose in Anlehnung an DIN 276 ergänzt. Zum damaligen
Zeitpunkt (2017) wurden für die Generalsanierung des Frankenbades
Kosten von rund 20,7 Mio. € in Ansatz gebracht. Zuzüglich Risikokosten
und Baupreissteigerung sind aus heutiger Sicht auf der Basis dieses
Gutachtens Kosten in Höhe von mindestens 26 Mio. € zu erwarten.
Unter Berücksichtigung der geplanten erweiterten Funktionen des
Frankenbades (z.B. Erweiterung des Sportbeckens auf 8 Bahnen) sowie
weiterer Risiko- und Zeitaufschläge werden Sanierungskosten in Höhe
von mindestens 35 Mio. € angenommen.
5. Für die Sanierung der Schwimmhalle mit 50-Meter-Becken im
Sportpark Nord und der Erweiterungen um ein Lehrschwimmbecken und
Umkleidekapazitäten werden Kosten in Höhe von voraussichtlich 15
Mio. € angenommen. Diese Höhe ergibt sich aus der Kostenprognose
eines Architekten, der mit einer Konzeptstudie für den Sportpark Nord
beauftragt worden ist.
6. Für die Modernisierung des Hardtbergbades (Hallenbad und Freibad)
liegt bereits eine Kostenschätzung eines Planungsbüros aus 2019 vor.
Danach ist von Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 30 Mio. €Seite 13 von 19
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auszugehen (siehe DS-Nr. 1911689). Hiervon sind aus der
Bäderpauschale bereits für die Module 1-3 rund 21,9 Mio. €
vorgesehen.
Temporäre Maßnahmen
7. Für die Errichtung des temporären Bades werden zunächst Kosten in
Höhe von rund 10 Mio. € angenommen. Dieser Betrag orientiert sich an
bereits vorliegenden Angeboten. Sollte eine Nachnutzung des Bades an
einem der oben genannten Neubaustandorte möglich sein, wären die
Kosten der temporären Nutzung auf die Nachnutzung anzurechnen.
Freibäder
8. Außerdem sind für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in
den Freibädern mittelfristig Kosten in Höhe von 5 Mio. € einzuplanen.
Damit wird sich aus heutiger Sicht unter Berücksichtigung von
Baupreisentwicklungen und Risikopuffer eine angenommene Gesamtinvestition
von rund 130 Mio. € ergeben. Über die Bäderpauschale stehen derzeit rund 26
Mio. im Haushalt zur Verfügung.
Die Verwaltung wird nach einer Beschlussfassung zu diesem Rahmenplan für
die zu prüfenden infrastrukturellen Maßnahmen die Leistungsphasen 1
(Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung einschließlich Kostenschätzung)
nach HOAI beauftragen und hierzu Aufträge an externe Planungsbüros zu
vergeben. Hierfür werden voraussichtlich rund 2 Mio. € Planungskosten
anfallen. Die Mittel hierfür stehen in der Bäderpauschale zur Verfügung.
Für die Sanierung des Hardtbergbades sind die Leistungsphasen 1 und 2
bereits erbracht worden. Die Planungskosten sind deshalb bei der oben
genannten Summe bereits in Abzug gebracht worden.
4. Förder- und Refinanzierungsmöglichkeiten
Der Aufwand wird sich voraussichtlich durch Fördermittel, steuerliche Effekte
und weitere Refinanzierungsmöglichkeiten reduzieren lassen:
• Die Verwaltung eruiert derzeit, welche Fördermöglichkeiten bestehen.
Insbesondere für die Sanierungsmaßnahmen sind aus
Förderprogrammen zur energetischen Sanierung Fördermittel zu
beantragen.
• Die Sanierung des Frankenbads wird zur Förderung aus
Städtebaufördermitteln über den Masterplan Innere Stadt angemeldet.
Erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zur Integration des
Frankenbades in einen Grundförderantrag sind grundsätzlich positiv
verlaufen. Dabei ist zu beachten, dass Städtebaufördermittel subsidiär,Seite 14 von 19
Seite 15
d.h. nachrangig zu anderen Fördermöglichkeiten gewährt werden.
Entsprechend sind parallel die Fördermöglichkeiten nach anderen
Programmen, wie z.B. energetische Sanierung und Denkmalförderung,
zu prüfen. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit aus
Städtebaufördermittel daran gemessen werden, inwieweit die mit den
Investitionen verbesserten bzw. ergänzten Nutzungen des Frankenbads
einen spezifischen Quartiersbezug haben.
• Der Neubau des Hallenbades in Bad Godesberg ist eine Maßnahme mit
einem inhaltlichen Bezug zum Integrierten Entwicklungskonzept (IEK)
für Bad Godesberg. Daher sollen für den Neubau
Städtebauförderungsmittel beantragt werden. Hierzu gelten die im
vorherigen Absatz dargelegten Randbedingungen entsprechend.
• Außerdem sollen die Erlöse aus der Veräußerung der Beueler Bütt für
die Finanzierung des Gesamtkonzeptes eingesetzt werden.
• Auf Bundesebene hat der Koalitionsausschuss am 08.03.2020 eine
Investitionsoffensive für Deutschland beschlossen. Unter dem Punkt 2.
„Investitionsverstärkung in der Finanzplanung 2021-2024“ wird in
diesem Beschluss ausgeführt, dass ein Förderprogramm für die
Sanierung und Modernisierung von Sportstätten so fortgesetzt werden
soll, dass die Mittel rasch und zielgenau eingesetzt werden können und
möglichst vielen Sportstätten zugutekommen. Dafür sollen neue
Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
• Bei den angenommenen Investitionssummen handelt es sich um Brutto-
Beträge. Alle Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden im BgA
Bäder abgewickelt und unterliegen dem Vorsteuerabzug. Damit
verringert sich die Nettobelastung für den städtischen Haushalt
erheblich.
Abzüglich Fördermittel und steuerlicher Effekte wird sich die Netto-
Haushaltsbelastung deutlich verringern. Hinzu kommen Einsparungen durch
den Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen in den zur Schließung vorgesehenen
Lehrschwimmbecken in den Schulen. Eine Prognose über die konkret zu
erwartenden Fördermitteln ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht
möglich.
5. Auswirkungen auf den operativen Zuschussbedarf des
Bäderbetriebes
Die Auswirkungen auf den operativen Zuschussbedarf des Bäderbetriebes
lassen sich erst dann genauer beziffern, wenn zu den einzelnen Maßnahmen
auch konkrete Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt worden sind. Die
Verwaltung wird diese Betrachtungen je Standort im Zusammenhang mit den
zu erstellenden Konzepten vornehmen.Seite 15 von 19
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Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die Sanierungs- und
Neubaumaßnahmen Energieverbräuche in einem hohen Umfang reduziert
werden können Bei allen zur Prüfung vorgeschlagenen Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen stehen der Aspekt der Nachhaltigkeit und die
Verfolgung der klimapolitischen Ziele der Bundesstadt Bonn besonders im
Vordergrund. Das Einsparpotential in den Bädern ist erheblich, da in keinem
der Bäder die heute üblichen Energiespartechniken eingesetzt werden, sondern
die Technik auf dem Stand der 1960er Jahre ist. Durch die grundlegenden
Sanierungen und der geplanten Neubauten soll der Betrieb der Bäder deutlich
sparsamer und effizienter werden. Anhand von ersten Einschätzungen bei der
Sanierungsplanung für das Hardtbergbad ist davon auszugehen, dass
Einsparungen bei dem Energieverbrauch in erheblicher Höhe erzielt werden
können.
Damit leisten die Infrastrukturmaßnahmen in den Schwimmhallen einen
erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Bäder und zur
Verringerung des betrieblichen Defizites des Bäderbetriebes.
6. Zeitplanung
Zielsetzung ist es, die Maßnahmen bis spätestens zum Jahr 2030 umzusetzen.
Nach Abschluss der Vorplanungen wird die Verwaltung jede einzelne
Maßnahme den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
Vorbehaltlich dieser Beschlussfassungen ist folgende vorläufige Zeitplanung
vorgesehen (siehe Zeitleiste im Anhang):
2020/2021 (Planungs- und Beschlussphase):
• Fortsetzung der Sanierungsplanung für das Hardtbergbad
• Planung eines temporären Schwimmbeckens als Ersatzfläche für den
Sportpark Nord und ggfs. für das Frankenbad
• Planung der Neubaumaßnahme am ehemaligen Kurfürstenbad
einschließlich Kostenermittlung
• Planung der Sanierungsmaßnahme für das Frankenbad und der
alternativen Neubaumaßnahme am Römerbad einschließlich
Kostenermittlungen
• Planung der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme für die
Schwimmhalle im Sportpark Nord einschließlich Kostenermittlung
• Planung der Neubaumaßnahme am Ennertbad einschließlich
Kostenermittlungen
Ab 2021/2022 (Umsetzungsphase)Seite 16 von 19
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• Hardtbergbad: Beginn der Sanierung des Hardtbergbades im Jahr 2021,
Fertigstellung voraussichtlich 2023
• Temporäres Schwimmbecken als Ersatzfläche für den Sportpark Nord
und ggfs. das Frankenbad: Errichtung im Jahr 2022, Fertigstellung
2023, Nutzung bis 2027
• Abriss des Kurfürstenbades und Neubau an gleicher Stelle: Beginn
2022, Fertigstellung voraussichtlich 2024, anschließend Rückgabe bzw.
Veräußerung der Traglufthalle Friesdorf
• Schwimmhalle im Sportpark Nord: Beginn der Sanierung und
Erweiterung im Jahr 2023, Fertigstellung voraussichtlich im Jahr 2025
• Frankenbad: Beginn der Sanierung im Jahr 2025, Fertigstellung
voraussichtlich 2027
alternativ: Errichtung eines Neubaus am Römerbad im Jahr 2024,
Fertigstellung 2026 und Schließung des Frankenbades als
Schwimmstätte
• Ennertbad: Beginn der Neubaumaßnahme am Ennertbad bzw.
Wiederverwendung des temporären Bades an diesem Standort im Jahr
2027, Fertigstellung voraussichtlich in 2029
• Beueler Bütt: Abriss und Veräußerung des Grundstücks im Jahr 2030
7. Zusammenfassung
Sollten die mit diesem Rahmenplan vorgestellten infrastrukturellen Maßnahmen
umgesetzt werden, hat sich die Bäderlandschaft in Bonn für die kommenden
Jahrzehnte zukunftsorientiert und nachhaltig aufgestellt.
• Um die Bedarfe der Bevölkerung, der Schulen und der Vereine in Bonn
sicherstellen zu können, muss die vorhandene Wasserfläche erhalten
bleiben. Die Neuordnung der Bäderlandschaft bedeutet deshalb weder
eine Reduzierung noch eine Vermehrung von Wasserfläche, sondern
durch Integration der Wasserflächen aus den Lehrschwimmbecken der
Schulen in die öffentlichen Bäder im Ergebnis eine „Verschiebung“.
• In allen Bonner Stadtbezirken stehen in gut erreichbarer Entfernung
attraktive sanierte oder neu errichtete öffentliche Bäder zur Verfügung.
Alle Bäder haben ein eigenständiges Profil und sind über den Sport
hinaus wichtige Treffpunkte in den Stadtteilen.
• Für alle Nutzergruppen (Schulen, Vereine, Öffentlichkeit) entstehen
durch die neue Bäderlandschaft und die Ausweitung des damit
verbundenen Angebotes deutliche Mehrwerte.
• Das Schulschwimmen wird für alle Schulen dauerhaft sichergestellt.
Damit kann die Bundesstadt Bonn einen erheblichen Beitrag leisten,Seite 17 von 19
Seite 18
dass alle Schülerinnen und Schüler in Bonn schwimmen lernen können.
• Die geplante Schließung der nur während der Schulzeiten nutzbaren
Lehrschwimmbecken in den Schulen wird durch die Erweiterung der
öffentlichen Bäder mehr als kompensiert. Auf diese Weise wird die
Wasserfläche in Bonn zwar nicht vermehrt, durch Integration dieser
Flächen in die öffentlichen Bäder aber effizienter als bisher genutzt.
Hiervon werden insbesondere die Schwimmvereine profitieren, die ihr
Kursangebot insbesondere an den Wochenenden und in den
Schulferien ausweiten können.
• Durch die Schaffung von weiteren Kombistandorten in Bonn (Hallen-
und Freibad an einem Ort) entstehen nicht nur betriebliche Vorteile,
sondern die Bäder können auch an diesen Standorten parallel geöffnet
und betrieben werden. Hierdurch profitieren insbesondere die Schulen
und Vereine, die ihre Aktivitäten jeweils ausweiten können.
• Für die Öffentlichkeit und das Individualschwimmen sollen erweitere
Öffnungszeiten in den Bädern (insbesondere am Wochenende)
eingeführt werden.
• Die neue Bäderlandschaft wird erhebliche wirtschaftliche Vorteile im
Betrieb nach sich ziehen und damit langfristig positive Auswirkungen auf
den Haushalt haben.
• Die Maßnahmen zur Energieeinsparung leisten einen Beitrag zur CO2-
Einsparung und damit zur Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt
Bonn.
Anlage/n
1 Zeitleiste DS200671 Bäderkonzept (öffentlich)Seite 18 von 19
Anfangsdatum:
jan
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Maßnahme
Anbau Ennertbad bzw. Wiederverwendung des temporären Bades, Fertigstellung 2029
Frankenbad
Römerbad
Planung der Anbaumaßnahme am Römerbad
Planung Frankenbad
Anbau Römerbad, Fertigstellung 2025
Bad Godesberg
Beuel/Ennertbad
Sanierung Hardtbergbad
Planung der Sanierung Sportpark Nord
Planung der Anbaumaßnahme am Ennertbad
Planung Kurfürstenbad
Sanierung/Erweiterung des Schwimmbades im Sportpark Nord, Fertigstellung 2025
Sportpark Nord
Planung Hardtbergbad
Hardtbergbad
Temporäres
Schwimmbad
2024 2025
Planung eines temporären Schwimmbades
Zeitplanung für die Umsetzung
2020
2020 2021 2022 2023
Errichtung eines tempörern Schwimmbades, Fertigstellung
2023, Nutzung bis 2027
2028 2029
Abriss und Neubau Bad Godesberg, Fertigstellung 2024
Abriss Beueler Bütt und Veräußerung
20302026 2027
Sanierung Frankenbad, Fetigstellung 2027Seite 19 von 19

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Datenstand: 03.11.2026, 02:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de