200665 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Änderung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 190635-1) zur alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren Nr. 6918-4 Kennedyallee 62-72
Kerndaten
- Nummer
- 200665
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 29.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 200665 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Änderung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 190635-1) zur alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren Nr. 6918-4 Kennedyallee 62-72 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Das geplante Quartier mit einer hohen Anzahl an neuen Büro- und Wohneinheiten hat eine wichtige Bedeutung für die Gesamtstadt. Durch eine zeitnahe Beratung in den politischen Gremien kann die zügige Schaffung von Wohnraum (40% gefördert) unterstützt werden. Aufgrund der Lage auf dem Wohnungsmarkt ist die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten grundsätzlich dringend erforderlich, jede Verzögerung schadet den Interessen der Stadt. Außerdem sieht die Vereinbarung mit dem Vorhabenträger die Realisierung einer Kita sowie darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung an der sozialen Infrastruktur in Bonn vor. Somit können dringend benötigte Bedarfe in Plittersdorf gedeckt werden. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Bedeutung des Projektes, sollte die Vorlage dringlich behandelt werden. Aufgrund der aktuell geltenden Kontakteinschränkungen konnte die bereits für den 24.03.2020 terminierte Beteiligungsveranstaltung sowie die zweiwöchige Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB nicht durchgeführt werden. Dieser Verfahrensschritt soll möglichst zeitnah, äquivalent aber ohne Präsenznotwendigkeit, nachgeholt werden. Nur so kann eine weitere Verzögerung im Verfahren vermieden und die Erarbeitung bzw. Vorbereitung der nächsten Verfahrensschritte, wie der förmlichen Offenlage, begonnen werden. Die Beschlussfassung zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB ist vor der Sommerpause vorgesehen, damit die Voraussetzungen für die Entstehung dringend benötigten zusätzlichen Wohnraums so schnell wie möglich geschaffen werden können. Anschließend wird es aufgrund der Kommunalwahl zu einer Beratungspause kommen. Es handelt sich bei dem hier vorgeschlagenen Verfahren um ein Pilotprojekt, das evaluiert und im Erfolgsfalle bei ggf. fortdauernden Einschränkungen auf andere Verfahren angewendet werden kann.Seite 1 von 5 Seite 2 Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW 1) Der am 05.02.2020 durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg verabschiedete Beschlusspunkt zwei zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sh. DS-Nr. 190635-1), wird aufgrund des aktuell geltenden Kontaktverbotes wie folgt geändert und ergänzt: Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen an öffentlich zugänglichen Freibereichen am Stadthaus sowie in Bad Godesberg. Die Beteiligung wird ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Kompensation erfolgt durch zusätzliche Telefon- und Onlineangebote zur Beteiligung und Information der Öffentlichkeit. Ort und Zeit der Beteiligung sind öffentlich bekannt zu geben. 2) Das in der Begründung beschriebene Konzept zur alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird mit Pilotcharakter im Verfahren „Kennedyallee 62-72“ angewandt. Anschließend wird das Vorgehen hinsichtlich einer weiteren Anwendung bei vergleichbaren Verfahren evaluiert. Begründung Der betreffende Beschluss mit Begründung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB ist der DS-Nr. 190635-1 zu entnehmen. Beschlusspunkt zwei lautet hier wie folgt: „Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie in der Bezirksverwaltungsstelle in Bad Godesberg. Zusätzlich wird innerhalb dieses Zeitraumes eine Bürgerbeteiligungsveranstaltung durchgeführt. Ort und Zeit der Beteiligung sind öffentlich bekannt zu geben.“ Die dringliche Änderung des Beschlusses ist notwendig, um das stadtbedeutsame Planverfahren B-Plan Nr. 6918-4 Kennedyallee 62-72 fortzuführen. Erst im Anschluss an die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit können die hier eingebrachten Meinungsäußerungen bezüglich ihrerSeite 2 von 5 Seite 3 Berücksichtigung im zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf sowie bei der Beauftragung weiterer Gutachten geprüft werden. Aufgrund des auf unbestimmte Zeit geltenden Versammlungsverbotes im Zusammenhang mit Covid-19 ist die Durchführung einer ursprünglich vorgesehenen Beteiligungsveranstaltung aktuell nicht möglich. Daher soll im Verfahren zum B-Plan Nr. 6918-4 Kennedyallee 62-72 ein alternatives Konzept zur Kompensation der Präsenzveranstaltung für die Erörterung der Planinhalte mit der Öffentlichkeit getestet werden. Das Konzept sowie die wesentlichen Unterschiede zum bisher üblichen Verfahren, sind im Folgenden dargestellt. Es wird eine Ausweitung der Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten im Internet, per Telefon und durch Aushänge der Planunterlagen an mehreren Orten im Stadtgebiet vorgesehen. Da es sich hierbei um ein Pilotprojekt handelt, dessen Übertragbarkeit auf vergleichbare Beteiligungsverfahren überprüft werden muss, wird das Vorgehen durch die Verwaltung evaluiert. Der Hauptausschuss wird per Mitteilungsvorlage am 23.04.2020 hierüber informiert. Bereits im Vorfeld haben zum Projekt Kennedyallee 62-72, zuletzt am 31.07.2019, Beteiligungsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit vor Ort stattgefunden. In dieser Veranstaltung am 31.07.2020 wurde der Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens von dem ausgewählten Büro erneut präsentiert. Dieser gezeigte Planentwurf entspricht dem Beteiligungsplan, anhand dessen die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen soll. Konzept zur Durchführung einer Beteiligungsveranstaltung sowie der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB während des Kontaktverbots/COVID-19 Gegenüberstellung Konzept – Standardverfahren Aufgrund der aktuellen Lage (Kontaktverbot) wurde eine Alternative zum Standardverfahren der Beteiligung, insbesondere als Ersatz für Beteiligungsveranstaltungen, entwickelt. Nachfolgend sind beide Varianten gegenübergestellt. Wesentliche Unterschiede sind unterstrichen.Seite 3 von 5 Seite 4 Konzeptalternative Standardverfahren Ort: Aushang der Pläne erfolgt hinter öffentlich zugänglicher Glasscheibe am Stadthaus oder Pavillon Baukultur (Budapester Straße) im jeweiligen Stadtbezirk (z.B. Bezirksrathaus oder Plangebiet). Ort: Aushang der Pläne erfolgt auf Etage 8C, Abteilung Bezirks- und Ortsteilplanung 61-2 im Stadthaus und im jeweiligen Stadtbezirk (z.B. Bezirksrathaus oder Plangebiet). Informationsmaterial vor Ort: Beteiligungsplan gemäß Beschluss Ergänzende selbsterklärende Themenplakate (z.B. Städtebau- Architektur, Verkehr-Mobilität, Umwelt, Verfahren,…) Telefonnummern der Ansprechpartner, E- Mailadresse zur Abgabe von Meinungsäußerungen, Hinweis auf zusätzliches Angebot im Internet/Link/QR- Code PC vor Ort (nicht zugänglich) hinter Glasscheibe mit ergänzenden Präsentationen, der ggf. rund um die Uhr läuft Informationsmaterial vor Ort: Beteiligungsplan gemäß Beschluss Ergänzende selbsterklärende Themenplakate (z.B. Städtebau- Architektur, Verkehr-Mobilität, Umwelt, Verfahren,…) Telefonnummern der Ansprechpartner, E-Mailadresse zur Abgabe von Meinungsäußerung en Online: Beteiligungsplan gemäß Beschluss Ergänzende selbsterklärende Themenplakate (z.B. Städtebau- Architektur, Verkehr-Mobilität, Umwelt, Verfahren,…) Ergänzende Präsentationen (ggf. mit Video-/Audioerläuterung der Gutachter/Architekten/Vorhabenträger/Ver waltung, Schrägluftbilder, Videos der Drohnenbefliegung) FAQ zu den bereits bekannten bzw. häufig gestellten Fragen zum Vorhaben und Verfahren Online: Beteiligungsplan gemäß Beschluss Schriftliche Erläuterungen zum Hintergrund und Verfahren, ggf. Präsentation der Beteiligungsveranst altung Beteiligungsmöglichkeiten: Telefonnummern der Ansprechpartner für direkte Rückfragen und Abgabe von Meinungsäußerungen sowie deren Erörterung während der Sprechzeiten (61- 2) per E-Mail und Brief Beteiligungsmöglichkeiten: Telefonnummern der Ansprechpartner für direkte Rückfragen und Abgabe vonSeite 4 von 5 Seite 5 22.04.2020/29.04.2020 gez. Jansen gez. Heinzel Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete Anlage/n Keine per (Video)-Chat zu bestimmten Uhrzeiten - falls für mehrere Lizenzen möglich Meinungsäußerung en während der Sprechzeiten (61-2) Persönliche Beratung am Plan auf Etage 8C/61-2 per E-Mail und Brief Teilnahme an einer abendlichen Beteiligungsveranst altung während des 14-tägigen Beteiligungszeitrau mes Zeitraum: 14 Tage, außerhalb Ferienzeiten Zeitraum: 14 Tage, außerhalb Ferienzeiten Bekanntmachung: Ortsüblich ca. zwei Wochen zuvor in Amtsblatt, Schaufenster, per Bürgerbrief und Pressemitteilung Bekanntmachung: Ortsüblich ca. zwei Wochen zuvor in Amtsblatt, Schaufenster, per Bürgerbrief und PressemitteilungSeite 5 von 5
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