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200665 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Änderung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 190635-1) zur alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren Nr. 6918-4 Kennedyallee 62-72

Nummer
200665
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
29.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 88,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190635-1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 6918-4 "Kennedyallee 62-72" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf

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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
200665
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Änderung des Beschlusses der Bezirksvertretung
Bad Godesberg (DS-Nr. 190635-1) zur alternativen
Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im
Bebauungsplanverfahren Nr. 6918-4 Kennedyallee
62-72
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Das geplante Quartier mit einer hohen Anzahl an neuen Büro- und
Wohneinheiten hat eine wichtige Bedeutung für die Gesamtstadt. Durch eine
zeitnahe Beratung in den politischen Gremien kann die zügige Schaffung von
Wohnraum (40% gefördert) unterstützt werden. Aufgrund der Lage auf dem
Wohnungsmarkt ist die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten
grundsätzlich dringend erforderlich, jede Verzögerung schadet den Interessen
der Stadt.
Außerdem sieht die Vereinbarung mit dem Vorhabenträger die Realisierung
einer Kita sowie darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung an der sozialen
Infrastruktur in Bonn vor. Somit können dringend benötigte Bedarfe in
Plittersdorf gedeckt werden. Vor dem Hintergrund der beschriebenen
Bedeutung des Projektes, sollte die Vorlage dringlich behandelt werden.
Aufgrund der aktuell geltenden Kontakteinschränkungen konnte die bereits für
den 24.03.2020 terminierte Beteiligungsveranstaltung sowie die zweiwöchige
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB nicht durchgeführt
werden. Dieser Verfahrensschritt soll möglichst zeitnah, äquivalent aber ohne
Präsenznotwendigkeit, nachgeholt werden. Nur so kann eine weitere
Verzögerung im Verfahren vermieden und die Erarbeitung bzw. Vorbereitung
der nächsten Verfahrensschritte, wie der förmlichen Offenlage, begonnen
werden. Die Beschlussfassung zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes
gemäß § 3 (2) BauGB ist vor der Sommerpause vorgesehen, damit die
Voraussetzungen für die Entstehung dringend benötigten zusätzlichen
Wohnraums so schnell wie möglich geschaffen werden können. Anschließend
wird es aufgrund der Kommunalwahl zu einer Beratungspause kommen. Es
handelt sich bei dem hier vorgeschlagenen Verfahren um ein Pilotprojekt, das
evaluiert und im Erfolgsfalle bei ggf. fortdauernden Einschränkungen auf
andere Verfahren angewendet werden kann.Seite 1 von 5

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Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksbürgermeisterin/des
Bezirksbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
1) Der am 05.02.2020 durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg
verabschiedete Beschlusspunkt zwei zur Frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (sh. DS-Nr. 190635-1), wird aufgrund des aktuell
geltenden Kontaktverbotes wie folgt geändert und ergänzt:
Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen an öffentlich
zugänglichen Freibereichen am Stadthaus sowie in Bad Godesberg. Die
Beteiligung wird ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die
Kompensation erfolgt durch zusätzliche Telefon- und Onlineangebote
zur Beteiligung und Information der Öffentlichkeit. Ort und Zeit der
Beteiligung sind öffentlich bekannt zu geben.
2) Das in der Begründung beschriebene Konzept zur alternativen
Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird mit
Pilotcharakter im Verfahren „Kennedyallee 62-72“ angewandt.
Anschließend wird das Vorgehen hinsichtlich einer weiteren Anwendung
bei vergleichbaren Verfahren evaluiert.
Begründung
Der betreffende Beschluss mit Begründung zur Frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB ist der DS-Nr. 190635-1 zu entnehmen.
Beschlusspunkt zwei lautet hier wie folgt:
„Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie in der
Bezirksverwaltungsstelle in Bad Godesberg. Zusätzlich wird innerhalb dieses
Zeitraumes eine Bürgerbeteiligungsveranstaltung durchgeführt. Ort und Zeit der
Beteiligung sind öffentlich bekannt zu geben.“
Die dringliche Änderung des Beschlusses ist notwendig, um das
stadtbedeutsame Planverfahren B-Plan Nr. 6918-4 Kennedyallee 62-72
fortzuführen. Erst im Anschluss an die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
können die hier eingebrachten Meinungsäußerungen bezüglich ihrerSeite 2 von 5

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Berücksichtigung im zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf sowie bei der
Beauftragung weiterer Gutachten geprüft werden. Aufgrund des auf
unbestimmte Zeit geltenden Versammlungsverbotes im Zusammenhang mit
Covid-19 ist die Durchführung einer ursprünglich vorgesehenen
Beteiligungsveranstaltung aktuell nicht möglich.
Daher soll im Verfahren zum B-Plan Nr. 6918-4 Kennedyallee 62-72 ein
alternatives Konzept zur Kompensation der Präsenzveranstaltung für die
Erörterung der Planinhalte mit der Öffentlichkeit getestet werden. Das Konzept
sowie die wesentlichen Unterschiede zum bisher üblichen Verfahren, sind im
Folgenden dargestellt. Es wird eine Ausweitung der Beteiligungs- und
Informationsmöglichkeiten im Internet, per Telefon und durch Aushänge der
Planunterlagen an mehreren Orten im Stadtgebiet vorgesehen. Da es sich
hierbei um ein Pilotprojekt handelt, dessen Übertragbarkeit auf vergleichbare
Beteiligungsverfahren überprüft werden muss, wird das Vorgehen durch die
Verwaltung evaluiert. Der Hauptausschuss wird per Mitteilungsvorlage am
23.04.2020 hierüber informiert.
Bereits im Vorfeld haben zum Projekt Kennedyallee 62-72, zuletzt am
31.07.2019, Beteiligungsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit vor
Ort stattgefunden. In dieser Veranstaltung am 31.07.2020 wurde der
Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens von dem ausgewählten Büro erneut
präsentiert. Dieser gezeigte Planentwurf entspricht dem Beteiligungsplan,
anhand dessen die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen soll.
Konzept zur Durchführung einer Beteiligungsveranstaltung sowie der
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB während
des Kontaktverbots/COVID-19
Gegenüberstellung Konzept – Standardverfahren
Aufgrund der aktuellen Lage (Kontaktverbot) wurde eine Alternative zum
Standardverfahren der Beteiligung, insbesondere als Ersatz für
Beteiligungsveranstaltungen, entwickelt. Nachfolgend sind beide Varianten
gegenübergestellt. Wesentliche Unterschiede sind unterstrichen.Seite 3 von 5

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Konzeptalternative Standardverfahren
Ort:
Aushang der Pläne erfolgt hinter öffentlich
zugänglicher Glasscheibe
 am Stadthaus oder Pavillon Baukultur
(Budapester Straße)
 im jeweiligen Stadtbezirk (z.B.
Bezirksrathaus oder Plangebiet).
Ort:
Aushang der Pläne erfolgt
auf Etage 8C, Abteilung
Bezirks- und
Ortsteilplanung 61-2 im
Stadthaus und im
jeweiligen Stadtbezirk (z.B.
Bezirksrathaus oder
Plangebiet).
Informationsmaterial vor Ort:
 Beteiligungsplan gemäß Beschluss
 Ergänzende selbsterklärende
Themenplakate (z.B. Städtebau-
Architektur, Verkehr-Mobilität, Umwelt,
Verfahren,…)
 Telefonnummern der Ansprechpartner, E-
Mailadresse zur Abgabe von
Meinungsäußerungen, Hinweis auf
zusätzliches Angebot im Internet/Link/QR-
Code
 PC vor Ort (nicht zugänglich) hinter
Glasscheibe mit ergänzenden
Präsentationen, der ggf. rund um die Uhr
läuft
Informationsmaterial vor
Ort:
 Beteiligungsplan
gemäß Beschluss
 Ergänzende
selbsterklärende
Themenplakate
(z.B. Städtebau-
Architektur,
Verkehr-Mobilität,
Umwelt,
Verfahren,…)
 Telefonnummern
der
Ansprechpartner,
E-Mailadresse zur
Abgabe von
Meinungsäußerung
en
Online:
 Beteiligungsplan gemäß Beschluss
 Ergänzende selbsterklärende
Themenplakate (z.B. Städtebau-
Architektur, Verkehr-Mobilität, Umwelt,
Verfahren,…)
 Ergänzende Präsentationen (ggf. mit
Video-/Audioerläuterung der
Gutachter/Architekten/Vorhabenträger/Ver
waltung, Schrägluftbilder, Videos der
Drohnenbefliegung)
 FAQ zu den bereits bekannten bzw. häufig
gestellten Fragen zum Vorhaben und
Verfahren
Online:
 Beteiligungsplan
gemäß Beschluss
 Schriftliche
Erläuterungen zum
Hintergrund und
Verfahren, ggf.
Präsentation der
Beteiligungsveranst
altung
Beteiligungsmöglichkeiten:
 Telefonnummern der Ansprechpartner für
direkte Rückfragen und Abgabe von
Meinungsäußerungen sowie deren
Erörterung während der Sprechzeiten (61-
2)
 per E-Mail und Brief
Beteiligungsmöglichkeiten:
 Telefonnummern
der
Ansprechpartner
für direkte
Rückfragen und
Abgabe vonSeite 4 von 5

Seite 5
22.04.2020/29.04.2020 gez. Jansen gez. Heinzel
Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete
Anlage/n
Keine
 per (Video)-Chat zu bestimmten Uhrzeiten
- falls für mehrere Lizenzen möglich
Meinungsäußerung
en während der
Sprechzeiten (61-2)
 Persönliche
Beratung am Plan
auf Etage 8C/61-2
 per E-Mail und
Brief
 Teilnahme an einer
abendlichen
Beteiligungsveranst
altung während des
14-tägigen
Beteiligungszeitrau
mes
Zeitraum:
14 Tage, außerhalb Ferienzeiten
Zeitraum:
14 Tage, außerhalb
Ferienzeiten
Bekanntmachung:
Ortsüblich ca. zwei Wochen zuvor in Amtsblatt,
Schaufenster, per Bürgerbrief und
Pressemitteilung
Bekanntmachung:
Ortsüblich ca. zwei
Wochen zuvor in
Amtsblatt, Schaufenster,
per Bürgerbrief und
PressemitteilungSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de