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200652 · Mitteilungsvorlage

Konzernfinanzierung im Rahmen der Geschäftsfeldentwicklung Stadt Bonn / Stadtwerke Bonn

Nummer
200652
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 28.04.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200652
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Konzernfinanzierung im Rahmen der
Geschäftsfeldentwicklung Stadt Bonn / Stadtwerke
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 28.04.2020 Kenntnisnahme
Rat 07.05.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss des Rates (DS 1912476) wurde die Verwaltung beauftragt in
Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definieren, in denen
zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden können. Dieser Beschluss erging im
Kontext zur Beschlussfassung des Rates zur Weiterentwicklung des Stadt-
bahnangebots ab 2023 und den damit angenommenen Auswirkungen auf das
SWB-Konzernergebnis. Auf Basis des zitierten Ratsbeschlusses hat sich
zwischenzeitlich eine verwaltungs- und gesellschaftsübergreifend besetzte
Arbeitsgruppe (AG Geschäftsfeldentwicklung) gegründet und unter Bildung
diverser Unterarbeitsgruppen ihre Arbeit aufgenommen. Vor dem Hintergrund
eines in der AG vereinbarten ganzheitlichen Verständnisses des Ratsbe-
schlusses, nicht nur Ertragspotentiale aus zusätzlichen Geschäftsfeldern,
sondern auch Aufwandsminderungspotentiale in den Blick zu nehmen, hat sich
auch eine Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung gebildet.
Das vereinbarte, wesentliche Ziel der Unterarbeitsgruppe ist es, im Interesse
der Erhaltung bzw. Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Konzerns
Bundesstadt Bonn in Zukunft das Instrument der Konzernfinanzierung vor dem
Hintergrund einer konsequenten Umsetzung des Konzerngedankens verstärkt
zu nutzen. Dabei soll eine Konzernfinanzierung, die sich in der Regel in Form
von auszureichenden Gesellschafterdarlehen ausdrückt, immer eine Einzelfall-
entscheidung darstellen, die durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen
wird.
Durch diese Art der Konzernfinanzierung ergibt sich aus Sicht der AG und
damit auch der Verwaltung eine Win-Win-Situation für den Konzern Kommune,
welche sich durch nachstehend genannte Aspekte ausdrückt:
- Entlastung der Kreditlinien der Stadtwerke/Stadtwerketöchter zur Aufrecht-
erhaltung der Bonität,
- bessere Informationsbasis über Investitionsvorhaben der Stadtwerke/
Stadtwerketöchter,Seite 1 von 4

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- Erzielung optimaler Finanzierungskonditionen für den Konzern Stadt, da ein
Teil der Margen der Kreditinstitute nunmehr dem Kernhaushalt zugute-
kommt.
Dennoch müssen auch Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt
berücksichtigt werden. Durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen im
Rahmen der Konzernfinanzierung werden Risiken, insbesondere bei zusätzli-
chem Vorsehen einer insolvenzrechtlichen Rangrücktrittsvereinbarung, auf die
Kernverwaltung der Bundesstadt Bonn übertragen. Dies macht es u.a. auch
erforderlich, die Beteiligungen der Stadt stärker in den Fokus des städtischen
Beteiligungsmanagements zu nehmen. Die Weitergabe von Krediten erfolgt
unter Beachtung der Vorgaben des EU-Beihilfenrechts und ist in der städti-
schen Bilanz zu berücksichtigen sowie im Anhang zu erläutern. In der Haus-
haltssatzung der Stadt ist eine eigene Kreditermächtigung für Beteiligungen
festzulegen.
Die Verschuldung des städtischen Haushaltes steigt. Auch wenn dagegen im
gleichem Maße die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
stehen, könnten sich vor dem Hintergrund der Bankenregulierung (Basel III,
Basel IV) in Abhängigkeit der bankenseitigen Bewertungssystematiken für
Kommunen Konsequenzen für die Finanzierung ergeben. Grundsätzlich
besteht, unabhängig von einer Konzernfinanzierung, für Kommunen die Gefahr,
dass risikolose und margenarme Geschäfte der Banken – wie in Deutschland
Kredite an Kommunen – durch renditeträchtigere, aber auch riskantere
Geschäfte ersetzt werden, was für die Kommunen insgesamt bedeutet, dass
sich Liquidität verknappt und damit teurer werden kann.
Die gesetzliche Grundlage für eine Konzernfinanzierung ergibt sich durch
den Runderlass d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02
- 8/14 vom 16.12.2014 „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der
Gemeinden und Gemeindeverbände“. In Punkt 2.1.3 wurde die Zulässigkeit der
Weitergabe von Krediten der Gemeinden an ihre Beteiligungen geregelt:
„2.1.3 Weitergabe von Krediten
Es ist haushaltsrechtlich zulässig, dass die Gemeinden Kredite aufnehmen und
ihren Beteiligungen zur Verfügung stellen (Investitionsförderung). Im Rahmen
ihrer Aufgabenerledigung handelt es sich nach Auffassung der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht dabei nicht um Bankgeschäfte im Sinne des
Kreditwesensgesetzes KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom
9.9.1998 (BGBl. I S. 2776), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15.7.2014 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist.
Das sogenannte Konzernprivileg nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 (KWG) ist auf
die Weitergabe von Krediten anwendbar. Voraussetzung für eine Anwend-
barkeit des sog. Konzernprivilegs ist das Bestehen einer Allein- oder Mehr-
heitsgesellschafterstellung der Gemeinde als Mutter oder die Verpflichtung zur
Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss nach § 116 Absatz 2 und 3 GO
NRW i. V. m. § 50 GemHVO NRW (Anmerkung der Verwaltung: jetzt § 51
KomHVO).
Die Gemeinde hat die Weitergabe ihrer Kredite unter Beachtung der dazu ge-
troffenen Vereinbarung in ihrer Bilanz anzusetzen und im Anhang zu erläutern.
Bei der Weitergabe von Krediten an Beteiligungen sowie bei der Einrichtung
eines Liquiditätsverbundes (Abschnitt 3.2) sind die Vorgaben des europäischen
Rechts für staatliche Beihilfen und steuerliche Auswirkungen zu beachten“.Seite 2 von 4

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Aufgrund der notwendigen Berücksichtigung der europäischen beihilferecht-
lichen Vorgaben ergibt sich für die Vertragsparteien ein schmaler Grat zur Fest-
legung eines Zinsaufschlages. Es darf seitens der Stadtwerke nicht mehr
gezahlt werden, als sie aktuell am Markt für dieses Darlehen zahlen müssten,
da die Zinszahlungen sonst als eine verdeckte Gewinnausschüttung gewertet
werden könnten. Andererseits darf aber auch nicht weniger gezahlt werden, da
sonst eine verdeckte Subvention unterstellt werden könnte, die zur Nichtigkeit
des Darlehensvertrages führen würde.
Im Rahmen der 1. Sitzung der Unterarbeitsgruppe wurden u.a. folgende Punkte
angesprochen, die nun in der Folge zu erarbeiten/berücksichtigen sind:
Stadtwerke
- Ausblick der Stadtwerke über Projekte/Investitionsmaßnahmen und deren
Volumen, welche über Gesellschafterdarlehen der Stadt finanziert werden
sollen.
- Benennung der Beteiligungen (Non-Profit-Sparten), die Konzerndarlehen
erhalten sollen sowie Darstellung, ob eine Besicherung des Gesellschafter-
darlehens ggf. möglich ist. Hier ist insbesondere an nicht 100% Beteiligun-
gen der Stadt gedacht.
- Der Darlehensbedarf an Gesellschafterdarlehen sollte zukünftig bereits in
der Wirtschaftsplanung der Gesellschaften dokumentiert werden.
Verwaltung Stadt
- Entwicklung eines Antragsformulars für eine gewünschte Konzernfinanzie-
rung der Stadtwerke als Basis für die Vorbereitung eines Beschlusses des
Rates.
- Neben der Finanzierung von investiven Krediten wurde besprochen, dass
zunächst geprüft werden soll, den Stadtwerken auch kurzfristige Gelder < 1
Jahr zur Verfügung zu stellen. Diese kurzfristigen Darlehen für die Stadt-
werke sind im Wesentlichen für Betriebsmittel oder Vorfinanzierungen von
zu erwartenden Zuschüssen notwendig. Im Anschluss wird perspektivisch
geprüft, inwiefern ein Cash-Pooling im Sinne eines konzerneinheitlichen
Liquiditätsmanagements sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaftig/darstellbar
ist.
Ergebnisbeitrag einer Konzernfinanzierung
Als unmittelbaren Ausfluss aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Konzern-
finanzierung wurde mit Valuta 16.03.2020 den Stadtwerken nach Rats-
beschluss (DS 190840) ein Gesellschafterdarlehen mit insolvenzrechtlicher
Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 19 Mio. EUR (1. Tranche von 3.
Tranchen, Gesamtsumme 70 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt. Die Stadt Bonn
hat das Konzerndarlehen in Höhe von 19 Mio. EUR (1. Tranche von insgesamt
70 Mio. EUR) zu einem Zinssatz in Höhe von 0,09 Prozent aufgenommen und
an die Stadtwerke mit einem Aufschlag von 83 Punkten und damit zu einem
marktgerechten Zinssatz in Höhe von 0,92 Prozent weitergereicht. Über den
Aufschlag ergibt sich über die Laufzeit des Darlehens bis 2047 ein Ergebnis-
beitrag in Höhe von 2,4 Mio. EUR.
Unter der Annahme, dass auch über die zweite und dritte Tranche ein ähnlicher
Aufschlag erzielt werden kann, so wäre über eine Konzernfinanzierung von 70
Mio. EUR in diesem Einzelfall grob geschätzt mit einem Ergebnisbeitrag bzw.Seite 3 von 4

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einer Einsparung von externen Finanzierungskosten in Höhe von 8,5 Mio. EUR
bis 2047 zu rechnen. Rechnerisch betrachtet entspricht dies - betrachtet über
die gesamte Darlehenslaufzeit - einem jährlichen Ergebnisbeitrag von durch-
schnittlich über 0,3 Mio. EUR.
In Abhängigkeit der zu definierenden Projekte, für die eine Konzernfinanzierung
seitens der Stadtwerke in Anspruch genommen werden soll, werden sich
weitere Ergebnisbeiträge ergeben. Voraussetzung hierfür ist, dass
Haushaltsmittel sowie eine eigene Kreditermächtigung für Beteiligungen im
Doppelhaushalt 2021/2022 angemeldet und durch die Bezirksregierung
genehmigt wird.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de