200652 · Mitteilungsvorlage
Konzernfinanzierung im Rahmen der Geschäftsfeldentwicklung Stadt Bonn / Stadtwerke Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200652
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200652 Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Konzernfinanzierung im Rahmen der Geschäftsfeldentwicklung Stadt Bonn / Stadtwerke Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 28.04.2020 Kenntnisnahme Rat 07.05.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss des Rates (DS 1912476) wurde die Verwaltung beauftragt in Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definieren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden können. Dieser Beschluss erging im Kontext zur Beschlussfassung des Rates zur Weiterentwicklung des Stadt- bahnangebots ab 2023 und den damit angenommenen Auswirkungen auf das SWB-Konzernergebnis. Auf Basis des zitierten Ratsbeschlusses hat sich zwischenzeitlich eine verwaltungs- und gesellschaftsübergreifend besetzte Arbeitsgruppe (AG Geschäftsfeldentwicklung) gegründet und unter Bildung diverser Unterarbeitsgruppen ihre Arbeit aufgenommen. Vor dem Hintergrund eines in der AG vereinbarten ganzheitlichen Verständnisses des Ratsbe- schlusses, nicht nur Ertragspotentiale aus zusätzlichen Geschäftsfeldern, sondern auch Aufwandsminderungspotentiale in den Blick zu nehmen, hat sich auch eine Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung gebildet. Das vereinbarte, wesentliche Ziel der Unterarbeitsgruppe ist es, im Interesse der Erhaltung bzw. Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn in Zukunft das Instrument der Konzernfinanzierung vor dem Hintergrund einer konsequenten Umsetzung des Konzerngedankens verstärkt zu nutzen. Dabei soll eine Konzernfinanzierung, die sich in der Regel in Form von auszureichenden Gesellschafterdarlehen ausdrückt, immer eine Einzelfall- entscheidung darstellen, die durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen wird. Durch diese Art der Konzernfinanzierung ergibt sich aus Sicht der AG und damit auch der Verwaltung eine Win-Win-Situation für den Konzern Kommune, welche sich durch nachstehend genannte Aspekte ausdrückt: - Entlastung der Kreditlinien der Stadtwerke/Stadtwerketöchter zur Aufrecht- erhaltung der Bonität, - bessere Informationsbasis über Investitionsvorhaben der Stadtwerke/ Stadtwerketöchter,Seite 1 von 4 Seite 2 - Erzielung optimaler Finanzierungskonditionen für den Konzern Stadt, da ein Teil der Margen der Kreditinstitute nunmehr dem Kernhaushalt zugute- kommt. Dennoch müssen auch Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt berücksichtigt werden. Durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Konzernfinanzierung werden Risiken, insbesondere bei zusätzli- chem Vorsehen einer insolvenzrechtlichen Rangrücktrittsvereinbarung, auf die Kernverwaltung der Bundesstadt Bonn übertragen. Dies macht es u.a. auch erforderlich, die Beteiligungen der Stadt stärker in den Fokus des städtischen Beteiligungsmanagements zu nehmen. Die Weitergabe von Krediten erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des EU-Beihilfenrechts und ist in der städti- schen Bilanz zu berücksichtigen sowie im Anhang zu erläutern. In der Haus- haltssatzung der Stadt ist eine eigene Kreditermächtigung für Beteiligungen festzulegen. Die Verschuldung des städtischen Haushaltes steigt. Auch wenn dagegen im gleichem Maße die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stehen, könnten sich vor dem Hintergrund der Bankenregulierung (Basel III, Basel IV) in Abhängigkeit der bankenseitigen Bewertungssystematiken für Kommunen Konsequenzen für die Finanzierung ergeben. Grundsätzlich besteht, unabhängig von einer Konzernfinanzierung, für Kommunen die Gefahr, dass risikolose und margenarme Geschäfte der Banken – wie in Deutschland Kredite an Kommunen – durch renditeträchtigere, aber auch riskantere Geschäfte ersetzt werden, was für die Kommunen insgesamt bedeutet, dass sich Liquidität verknappt und damit teurer werden kann. Die gesetzliche Grundlage für eine Konzernfinanzierung ergibt sich durch den Runderlass d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“. In Punkt 2.1.3 wurde die Zulässigkeit der Weitergabe von Krediten der Gemeinden an ihre Beteiligungen geregelt: „2.1.3 Weitergabe von Krediten Es ist haushaltsrechtlich zulässig, dass die Gemeinden Kredite aufnehmen und ihren Beteiligungen zur Verfügung stellen (Investitionsförderung). Im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung handelt es sich nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dabei nicht um Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesensgesetzes KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.9.1998 (BGBl. I S. 2776), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.7.2014 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist. Das sogenannte Konzernprivileg nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 (KWG) ist auf die Weitergabe von Krediten anwendbar. Voraussetzung für eine Anwend- barkeit des sog. Konzernprivilegs ist das Bestehen einer Allein- oder Mehr- heitsgesellschafterstellung der Gemeinde als Mutter oder die Verpflichtung zur Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss nach § 116 Absatz 2 und 3 GO NRW i. V. m. § 50 GemHVO NRW (Anmerkung der Verwaltung: jetzt § 51 KomHVO). Die Gemeinde hat die Weitergabe ihrer Kredite unter Beachtung der dazu ge- troffenen Vereinbarung in ihrer Bilanz anzusetzen und im Anhang zu erläutern. Bei der Weitergabe von Krediten an Beteiligungen sowie bei der Einrichtung eines Liquiditätsverbundes (Abschnitt 3.2) sind die Vorgaben des europäischen Rechts für staatliche Beihilfen und steuerliche Auswirkungen zu beachten“.Seite 2 von 4 Seite 3 Aufgrund der notwendigen Berücksichtigung der europäischen beihilferecht- lichen Vorgaben ergibt sich für die Vertragsparteien ein schmaler Grat zur Fest- legung eines Zinsaufschlages. Es darf seitens der Stadtwerke nicht mehr gezahlt werden, als sie aktuell am Markt für dieses Darlehen zahlen müssten, da die Zinszahlungen sonst als eine verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden könnten. Andererseits darf aber auch nicht weniger gezahlt werden, da sonst eine verdeckte Subvention unterstellt werden könnte, die zur Nichtigkeit des Darlehensvertrages führen würde. Im Rahmen der 1. Sitzung der Unterarbeitsgruppe wurden u.a. folgende Punkte angesprochen, die nun in der Folge zu erarbeiten/berücksichtigen sind: Stadtwerke - Ausblick der Stadtwerke über Projekte/Investitionsmaßnahmen und deren Volumen, welche über Gesellschafterdarlehen der Stadt finanziert werden sollen. - Benennung der Beteiligungen (Non-Profit-Sparten), die Konzerndarlehen erhalten sollen sowie Darstellung, ob eine Besicherung des Gesellschafter- darlehens ggf. möglich ist. Hier ist insbesondere an nicht 100% Beteiligun- gen der Stadt gedacht. - Der Darlehensbedarf an Gesellschafterdarlehen sollte zukünftig bereits in der Wirtschaftsplanung der Gesellschaften dokumentiert werden. Verwaltung Stadt - Entwicklung eines Antragsformulars für eine gewünschte Konzernfinanzie- rung der Stadtwerke als Basis für die Vorbereitung eines Beschlusses des Rates. - Neben der Finanzierung von investiven Krediten wurde besprochen, dass zunächst geprüft werden soll, den Stadtwerken auch kurzfristige Gelder < 1 Jahr zur Verfügung zu stellen. Diese kurzfristigen Darlehen für die Stadt- werke sind im Wesentlichen für Betriebsmittel oder Vorfinanzierungen von zu erwartenden Zuschüssen notwendig. Im Anschluss wird perspektivisch geprüft, inwiefern ein Cash-Pooling im Sinne eines konzerneinheitlichen Liquiditätsmanagements sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaftig/darstellbar ist. Ergebnisbeitrag einer Konzernfinanzierung Als unmittelbaren Ausfluss aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Konzern- finanzierung wurde mit Valuta 16.03.2020 den Stadtwerken nach Rats- beschluss (DS 190840) ein Gesellschafterdarlehen mit insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 19 Mio. EUR (1. Tranche von 3. Tranchen, Gesamtsumme 70 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt. Die Stadt Bonn hat das Konzerndarlehen in Höhe von 19 Mio. EUR (1. Tranche von insgesamt 70 Mio. EUR) zu einem Zinssatz in Höhe von 0,09 Prozent aufgenommen und an die Stadtwerke mit einem Aufschlag von 83 Punkten und damit zu einem marktgerechten Zinssatz in Höhe von 0,92 Prozent weitergereicht. Über den Aufschlag ergibt sich über die Laufzeit des Darlehens bis 2047 ein Ergebnis- beitrag in Höhe von 2,4 Mio. EUR. Unter der Annahme, dass auch über die zweite und dritte Tranche ein ähnlicher Aufschlag erzielt werden kann, so wäre über eine Konzernfinanzierung von 70 Mio. EUR in diesem Einzelfall grob geschätzt mit einem Ergebnisbeitrag bzw.Seite 3 von 4 Seite 4 einer Einsparung von externen Finanzierungskosten in Höhe von 8,5 Mio. EUR bis 2047 zu rechnen. Rechnerisch betrachtet entspricht dies - betrachtet über die gesamte Darlehenslaufzeit - einem jährlichen Ergebnisbeitrag von durch- schnittlich über 0,3 Mio. EUR. In Abhängigkeit der zu definierenden Projekte, für die eine Konzernfinanzierung seitens der Stadtwerke in Anspruch genommen werden soll, werden sich weitere Ergebnisbeiträge ergeben. Voraussetzung hierfür ist, dass Haushaltsmittel sowie eine eigene Kreditermächtigung für Beteiligungen im Doppelhaushalt 2021/2022 angemeldet und durch die Bezirksregierung genehmigt wird. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de