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200650 · Beschlussvorlage

Qualifizierung der Freiflächen im Quartier R(H)EINWOHNEN - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter

Nummer
200650
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200650
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Qualifizierung der Freiflächen im Quartier
R(H)EINWOHNEN - Benennung der
Preisrichterinnen und Preisrichter
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anhörung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses 27.05.20)
Als Teilnehmer/-innen für die Auswahlkommission zur Qualifizierung des
Freiraums im Quartier R(H)EINWOHNEN werden folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in
1. 1.
2. 2.
3. 3.
Begründung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6820-2
„R(H)EINWOHNEN“ wird zur Sicherung der Aufenthaltsqualität und
angepassten Gestaltung der Freiräume eine Qualifizierung vorgenommen. Die
Durchführung einer Qualifizierung wurde in der Beschlussvorlage zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit formuliert (Ds.Nr. 1812868)
Durch den Vorhabenträger wurde das Büro für Landschafts- und
Freiraumplanung „Die 3 Landschaftsarchitektur“ zur Erarbeitung von zwei
Varianten zur Gestaltung der öffentlichen Straße und des Quartiersplatzes
sowie der Schnittstellen zu den privaten Bereichen beauftragt. Eine
Auswahlkommission bestehend aus Vertretern der Verwaltung, des
Vorhabenträgers, des Städtebau- und Gestaltungsbeirats und der Politik soll
gemeinsam über die erarbeiteten Varianten beraten und diese bewerten.Seite 1 von 3

Seite 2
Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertretern
der Politik in der Jury existieren nicht. Bei analoger Anwendung des für die
Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels
(Hare-Niemeyer) ergibt sich folgende Verteilung der Sachpreisrichter/-innen auf
die Fraktionen: 1 CDU, 1 SPD und 1 Grüne. Für die stellvertretenden
Sachpreisrichter/-innen ergibt sich dieselbe Verteilung.
Anlage/n
1 Übersichtsplan Rheinwohnen (öffentlich)Seite 2 von 3

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