200650 · Beschlussvorlage
Qualifizierung der Freiflächen im Quartier R(H)EINWOHNEN - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter
Kerndaten
- Nummer
- 200650
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 200650 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Qualifizierung der Freiflächen im Quartier R(H)EINWOHNEN - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anhörung Rat 07.05.2020 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses 27.05.20) Als Teilnehmer/-innen für die Auswahlkommission zur Qualifizierung des Freiraums im Quartier R(H)EINWOHNEN werden folgende Personen benannt: Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in 1. 1. 2. 2. 3. 3. Begründung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6820-2 „R(H)EINWOHNEN“ wird zur Sicherung der Aufenthaltsqualität und angepassten Gestaltung der Freiräume eine Qualifizierung vorgenommen. Die Durchführung einer Qualifizierung wurde in der Beschlussvorlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit formuliert (Ds.Nr. 1812868) Durch den Vorhabenträger wurde das Büro für Landschafts- und Freiraumplanung „Die 3 Landschaftsarchitektur“ zur Erarbeitung von zwei Varianten zur Gestaltung der öffentlichen Straße und des Quartiersplatzes sowie der Schnittstellen zu den privaten Bereichen beauftragt. Eine Auswahlkommission bestehend aus Vertretern der Verwaltung, des Vorhabenträgers, des Städtebau- und Gestaltungsbeirats und der Politik soll gemeinsam über die erarbeiteten Varianten beraten und diese bewerten.Seite 1 von 3 Seite 2 Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertretern der Politik in der Jury existieren nicht. Bei analoger Anwendung des für die Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels (Hare-Niemeyer) ergibt sich folgende Verteilung der Sachpreisrichter/-innen auf die Fraktionen: 1 CDU, 1 SPD und 1 Grüne. Für die stellvertretenden Sachpreisrichter/-innen ergibt sich dieselbe Verteilung. Anlage/n 1 Übersichtsplan Rheinwohnen (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de