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200648 · Beschlussvorlage

Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste

Nummer
200648
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 15.05.2020 Anregung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200648
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung -
Veröffentlichung der Vorhabenliste
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 15.05.2020 Anregung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
28.05.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht zeitgerecht abgeschlossen
werden. Die Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung am 15.05.2020 ist
erforderlich, um eine gemeinsame Beratung des Vorhabenblattes 164615 mit
der dazugehörenden Beschlussvorlage 200570 zu erreichen und damit eine
mögliche Verzögerung der Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der
Rheinpromenade zu vermeiden.
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei den
Vorhaben
164615 - Masterplan Innere Stadt Bonn - Umbau Rheinpromenade im Abschnitt
Rosental bis Zweite Fährgasse
164616 - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 "Apeiron"
sowie deren Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die
Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließt der Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda nach Vorberatung
im Beirat Bürgerbeteiligung über die von der Verwaltung vorgesehenen Art der
Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der
Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen
Verfahren. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht
beziffert werden und werden bei den Beschlussvorlagen zur Durchführung der
konkreten Vorhaben angegeben.Seite 1 von 4

Seite 2
Anlage/n
1 Vorhabenblätter (öffentlich)Seite 2 von 4

Masterplan Innere Stadt Bonn - Umbau Rheinpromenade im Abschnitt Rosental
bis Zweite Fährgasse
Vorhabennummer: 164615
Inhaltliche Beschreibung: Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Elemente der Freiraum-
und Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn
lebende und Bonn besuchende Menschen. Das Rheinufer bietet in seinen unterschiedlichen
Abschnitten Gelegenheit zum Joggen, Fahrradfahren, Sitzen, Ruhen oder Flanieren. Die
Aufenthaltsqualität soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen gesteigert
werden. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und
Radfahrern erreicht und genutzt werden können. Im Rahmen des Masterplans 2.0 ist geplant, ein
konkretes Gesamtkonzept für den Bereich von der Zweiten Fährgasse bis Rosental auszuarbeiten und
dieses in drei aufeinanderfolgenden, einzelnen Bauabschnitten umzusetzen. Aufgrund des hohen
öffentlichen Interesses sollen bereits vor Beginn der konkreten Planung, sowie anschließend in allen
Leistungsphasen Bürgerinnen und Bürger intensiv eingebunden werden.
Politischer Beschluss: Ds.-Nr 1911980NV5 Masterplan 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel
Bearbeitungszeit: bis 2030
Aktueller Bearbeitungsstand: Erstellung Beteiligungskonzept
Nächster Schritt: Der Baubeginn des ersten Abschnittes dieses städtebaulich wichtigen Bereiches soll
bereits Ende 2023 starten. Bereits im vierten Quartal 2020 sollen daher erste
Informationsveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu diesem Masterplanprojekt
stattfinden.
Kosten des Vorhabens: 22.500.000,00 EUR
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit : Gesamtstädtisch
Begründung: Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Elemente der Freiraum- und
Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn
lebende und Bonn besuchende Menschen.
Adresse: Rheinufer, Abschnitt Rosental bis Zweite Fährgasse
Kategorien: Natur und Umweltschutz, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Verkehr, Mobilität und
ÖPNV, Freizeit, Sport und Kultur
Art der Beteiligung: Komplexes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Umfang der Einbindung der Öffentlichkeit und Empfehlungen zum
Verfahren wurden im Rahmen der Erstellung eines Beteiligungskonzeptes untersucht. Die Umsetzung
der einzelnen Maßnahmen wird nach den politischen Beratungen des Beteiligungskonzeptes weiter
konkretisiert.
Kosten der Beteiligung: -
Ansprechpartner: Frau Sump, Amt für Stadtgrün (68-21), Tel.0228 77-5451, Mail :
masterplan.amt68@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 3 von 4

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 "Apeiron"
Vorhabennummer: 164616
Inhaltliche Beschreibung: Für das ca. 3.000 qm große Plangebiet zwischen der Joseph-Beuys-Allee
und dem Umspannwerk der Westnetz GmbH sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden um diese Flächen für eine fünfgeschossige Bürobebauung zu entwickeln. Während
der Bebauungsplan für den Teilbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes die
planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen soll, damit das Bonner Unternehmen Apeiron dort
seine Firmenzentrale errichten kann, soll das Planungsrecht auch für die weitere Fläche die
Möglichkeit einer Büronutzung eröffnen.
Politischer Beschluss: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Gronau, Joseph-Beuys-Allee "Apeiron" (DS-Nr. 191111)
Bearbeitungszeit: Voraussichtlich bis 2022
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Nächster Schritt: Für das Plangebiet soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB durchgeführt werden.
Kosten des Vorhabens: -
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit : Bezirklich
Begründung: Das Vorhaben hat aufgrund der seiner Größe nur eine Bedeutung für den Stadtbezirk.
Adresse: Joseph-Beuys-Allee
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer
Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne
unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher
ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" sowie im Internet bekannt gemacht. In
einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die
Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage
sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet
der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: -
Ansprechpartner: Frau Müller, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Tel. 0228 77 4473, Mail:
bettina.mueller@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de