200648 · Beschlussvorlage
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste
Kerndaten
- Nummer
- 200648
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200648 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 15.05.2020 Anregung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht zeitgerecht abgeschlossen werden. Die Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung am 15.05.2020 ist erforderlich, um eine gemeinsame Beratung des Vorhabenblattes 164615 mit der dazugehörenden Beschlussvorlage 200570 zu erreichen und damit eine mögliche Verzögerung der Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der Rheinpromenade zu vermeiden. Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei den Vorhaben 164615 - Masterplan Innere Stadt Bonn - Umbau Rheinpromenade im Abschnitt Rosental bis Zweite Fährgasse 164616 - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 "Apeiron" sowie deren Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließt der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda nach Vorberatung im Beirat Bürgerbeteiligung über die von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden und werden bei den Beschlussvorlagen zur Durchführung der konkreten Vorhaben angegeben.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Vorhabenblätter (öffentlich)Seite 2 von 4 Masterplan Innere Stadt Bonn - Umbau Rheinpromenade im Abschnitt Rosental bis Zweite Fährgasse Vorhabennummer: 164615 Inhaltliche Beschreibung: Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Elemente der Freiraum- und Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebende und Bonn besuchende Menschen. Das Rheinufer bietet in seinen unterschiedlichen Abschnitten Gelegenheit zum Joggen, Fahrradfahren, Sitzen, Ruhen oder Flanieren. Die Aufenthaltsqualität soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen gesteigert werden. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht und genutzt werden können. Im Rahmen des Masterplans 2.0 ist geplant, ein konkretes Gesamtkonzept für den Bereich von der Zweiten Fährgasse bis Rosental auszuarbeiten und dieses in drei aufeinanderfolgenden, einzelnen Bauabschnitten umzusetzen. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses sollen bereits vor Beginn der konkreten Planung, sowie anschließend in allen Leistungsphasen Bürgerinnen und Bürger intensiv eingebunden werden. Politischer Beschluss: Ds.-Nr 1911980NV5 Masterplan 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel Bearbeitungszeit: bis 2030 Aktueller Bearbeitungsstand: Erstellung Beteiligungskonzept Nächster Schritt: Der Baubeginn des ersten Abschnittes dieses städtebaulich wichtigen Bereiches soll bereits Ende 2023 starten. Bereits im vierten Quartal 2020 sollen daher erste Informationsveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu diesem Masterplanprojekt stattfinden. Kosten des Vorhabens: 22.500.000,00 EUR Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit : Gesamtstädtisch Begründung: Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Elemente der Freiraum- und Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebende und Bonn besuchende Menschen. Adresse: Rheinufer, Abschnitt Rosental bis Zweite Fährgasse Kategorien: Natur und Umweltschutz, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Verkehr, Mobilität und ÖPNV, Freizeit, Sport und Kultur Art der Beteiligung: Komplexes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Umfang der Einbindung der Öffentlichkeit und Empfehlungen zum Verfahren wurden im Rahmen der Erstellung eines Beteiligungskonzeptes untersucht. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird nach den politischen Beratungen des Beteiligungskonzeptes weiter konkretisiert. Kosten der Beteiligung: - Ansprechpartner: Frau Sump, Amt für Stadtgrün (68-21), Tel.0228 77-5451, Mail : masterplan.amt68@bonn.de Weitere Infos: -Seite 3 von 4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 "Apeiron" Vorhabennummer: 164616 Inhaltliche Beschreibung: Für das ca. 3.000 qm große Plangebiet zwischen der Joseph-Beuys-Allee und dem Umspannwerk der Westnetz GmbH sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden um diese Flächen für eine fünfgeschossige Bürobebauung zu entwickeln. Während der Bebauungsplan für den Teilbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen soll, damit das Bonner Unternehmen Apeiron dort seine Firmenzentrale errichten kann, soll das Planungsrecht auch für die weitere Fläche die Möglichkeit einer Büronutzung eröffnen. Politischer Beschluss: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Joseph-Beuys-Allee "Apeiron" (DS-Nr. 191111) Bearbeitungszeit: Voraussichtlich bis 2022 Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Nächster Schritt: Für das Plangebiet soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt werden. Kosten des Vorhabens: - Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit : Bezirklich Begründung: Das Vorhaben hat aufgrund der seiner Größe nur eine Bedeutung für den Stadtbezirk. Adresse: Joseph-Beuys-Allee Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Kosten der Beteiligung: - Ansprechpartner: Frau Müller, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Tel. 0228 77 4473, Mail: bettina.mueller@bonn.de Weitere Infos: -Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de