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200645-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Nummer
200645-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200645 Bürgerantrag: Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200645-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
07.04.2020
Bürgerantrag: Einführung einer medizinischen
Versorgung für Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
25.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Vom Grundsatz her haben seit dem 01.04.2007 bzw. 01.01.2009 alle
(ehemaligen) gesetzlich oder privat Krankenversicherten Zugang zu
einer Krankenversicherung.
Die im folgenden dargestellte Stellungnahme der Verwaltung
berücksichtigt neben dem Bürgerantrag auch das der Verwaltung vom
Verein Anonymer Krankenschein Bonn (AKS-Bonn) zur Verfügung
gestellte Konzept zur Einführung einer medizinischen Versorgung für alle
Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz
in Bonn.
Der im Bürgerantrag des Vereins angeführte Wert von ca. 9.000 bis
10.000 Menschen in Bonn ohne (ausreichende) Absicherung im
Krankheitsfall entspricht etwa 3% der Bonner Bürgerinnen und Bürger.
Dem Konzept ist zu entnehmen, dass die Ermittlung der Zahlen zum Teil
auf bundesweiten Daten beruht, die auf Bonn heruntergebrochen
wurden. Zum Teil beruht sie auf Schätzungen deren
Ermittlungsgrundlage unbekannt ist. Eine valide Beurteilungsgrundlage
für die Anzahl der tatsächlich betroffenen Personen ergibt sich aus den
Daten nicht.
Konkret auf die einzelnen, als ohne Zugang zu ausreichender
medizinischer Versorgung, angeführten Personengruppen bezogen, ist
Folgendes festzustellen:
Obdachlose Personen
Der größte Teil der obdachlosen Personen gehört zum
leistungsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II und verfügt damit
über eine Pflichtversicherung über das Jobcenter Bonn. Obdachlose
Personen mit Leistungsanspruch nach dem SGB XII erhalten, soweitSeite 1 von 5

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keine anderen Versicherungsmöglichkeiten bestehen, Hilfen zur
Gesundheit nach §§ 47 – 52 SGB XII über den Sozialhilfeträger.
Nicht-Krankenversicherte
Wie ausgeführt, besteht dem Grunde nach für jede (legal aufhältige)
Person ein Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall. Die Verwaltung
hat die Erfahrung gemacht, dass der nicht realisierte Zugang zum
Krankenversicherungs-system häufig auch beim fehlenden Willen bzw.
der fehlenden Fähigkeit zur Mitwirkung der Nicht-Versicherten liegt, oft
aber auch auf die komplexe Materie zurückgeht, die Menschen ohne
sehr gute Deutschkenntnisse und ohne eine entsprechende
niederschwellige Beratung den Zugang zu einer Krankenversicherung
erschwert.
Soweit es sich um Leistungsberechtigte nach dem SGB XII oder
AsylbLG handelt, ist die Sozialverwaltung bestrebt, eine
Pflichtversicherung zu erreichen. So ist im Amt für Soziales und Wohnen
ein Mitarbeiter mit der Durchsetzung des Zugangs zur
Krankenversicherung beschäftigt.
Privatversicherte im Notlagentarif
Eine reduzierte Krankenversicherungsleistung im sog. „Notlagentarif“ ist
stets bedingt durch Beitragsrückstände. In diesen Fällen dürfte im
Regelfall eine Leistungsberechtigung nach dem SGB II bzw. SGB XII
bestehen oder anderenfalls eine Begleichung der Rückstände möglich
sein.
EU-Ausländer
Bei EU-Ausländerinnen und –Ausländern sind verschiedene
Fallkonstellationen denkbar. Soweit im Heimatland eine
Krankenversicherung besteht, hat die Person einen
Sachleistungsanspruch gegenüber einer frei zu wählenden deutschen
Krankenkasse.
Im Fall einer beendeten Krankenversicherung im Heimatland werden
diese Versicherungszeiten anerkannt und es kann ein Anspruch auf eine
freiwillige Versicherung in Deutschland bestehen.
Unabhängig von individuellen Ansprüchen auf Absicherung im
Krankheitsfall in Deutschland ist relevant, dass Personen aus dem EU-
Ausland in der Regel keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
erhalten und somit auch keine Leistungen zur Sicherstellung der
Gesundheitsversorgung. Damit hat der Gesetzgeber die Nachrangigkeit
des deutschen Sozialleistungssystems gegenüber dem des
Herkunftslands normiert. Jedoch sind Leistungsansprüche nicht gänzlich
ausgeschlossen, sondern lediglich auf solche Hilfen beschränkt die
erforderlich sind, um die Betroffenen in die Lage zu versetzen,
existenzsichernde Leistungen ihres Heimatlandes in Anspruch zu
nehmen. Die Rückkehr in das Heimatland kann eine Lösung sein, oft ist
dies jedoch aus vielfältigen Gründen nicht möglich und der Zugang zu
Arbeit und Krankenversicherung wird angestrebt.Seite 2 von 5

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Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus
Ausländer, die sich ohne gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland
aufhalten, haben im Bedarfsfall und nach Klärung ihres
aufenthaltsrechtlichen Status einen Anspruch auf
Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG. Soweit der
aufenthaltsrechtliche Status nicht geklärt wird, ist für diesen
Personenkreis ein Zugang in das Krankenversicherungssystem vom
Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Erfahrung zeigt jedoch,
dass der Zugang zur Krankenversicherung und der Zugang zu
medizinischer Versorgung für Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus
sehr hochschwellig ist.
Der Verwaltung ist bekannt, dass der Verein Medinetz e.V. mit großem
ehrenamtlichen Engagement Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus
bzw. ohne Krankenversicherung eine medizinische Versorgung (auch bei
schweren und/oder chronischen Erkrankungen, bei Schwangerschaften
und Geburten, aber auch durch Impfungen u.a.) ermöglicht. In den
letzten Monaten hat Medinetz e.V. zusätzlich zahlreiche Fragen zum
Corona-Virus beantwortet und Betroffenen weitergeholfen.
Aktuell gibt Medinetz e.V. die Zahl der Menschen ohne Papiere in Bonn
mit rd. 4000 an. Ein fehlender gültiger Aufenthaltsstatus kann dabei viele
Gründe haben und oft nicht einfach und schnell gelöst werden.
Migrationsberatungsstellen beraten zu einer möglichen Legalisierung.
Insgesamt verbleibt - neben Zugewanderten aus EU- und Drittstaaten
mit ungeklärtem Krankenversicherungsstatus - der Personenkreis der
ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland lebenden Personen als Gruppe
ohne Möglichkeit eines Zugangs zur Krankenversicherung, soweit
jedenfalls die Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status nicht gelingt.
Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus sind für das öffentliche
Gesundheitssystem sehr schwer erreichbar. Diese Menschen haben
Sorge bei der Ausländerbehörde gemeldet zu werden, wenn sie sich an
eine öffentliche Stelle oder ein Krankenhaus wenden.
Gleichzeitig sind viele dieser Menschen aufgrund prekärer Arbeits- und
Wohnverhältnisse einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung einer Regelung für diese
Fälle ist nach Auffassung der Verwaltung grundsätzlich eine einheitliche
bundesweite Lösung erforderlich, damit es nicht zu einer nicht zu
akzeptierenden alleinigen finanziellen Inanspruchnahme der Kommunen
kommt.
Für die Einführung des Anonymen Krankenscheins rechnet der Verein
mit Kosten von rund 311.000 Euro pro Jahr sowie im Anfangsjahr mit
zusätzlichen Investitionskosten in nicht genannter Höhe (dem Konzept
des Vereins entnommen). Die Behandlungskosten basieren auf den inSeite 3 von 5

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Düsseldorf mit einem gleichartigen Modellprojekt gemachten
Erfahrungen kombiniert mit einer hochgerechneten angenommenen
Anzahl von Patientinnen und Patienten in Bonn. Hier ist zum einen
fraglich, ob die Verhältnisse hinsichtlich der Erkrankungen und damit
einhergehenden medizinischen Bedarfen und Kosten in Düsseldorf und
Bonn vergleichbar sind. Zum anderen müssten die Kosten auf die in
Bonn lebenden Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus beschränkt
werden.
Um die Ausgrenzung aus der üblichen Gesundheitsversorgung nicht
weiter zu fördern muss immer das Ziel sein, den eigenständigen und
dauerhaften Zugang der Betroffenen zur regulären
Gesundheitsversorgung zu erreichen.
Seitens der Verwaltung wird jedoch ein Bedarf an unabhängiger,
qualifizierter Beratung gesehen, um Lücken im Versorgungssystem zu
schließen und Zugang zum Krankenversicherungssystem zu fördern.
Auch für den Personenkreis der in Bonn aufhältigen Personen ohne
gültigen Aufenthaltsstatus wäre es aus Sicht der Verwaltung
gerechtfertigt, das Anliegen des Vereins, einen anonymen Zugang zur
Krankenbehandlung, zu unterstützen. In diesem Zusammenhang können
sich über die akute medizinische Intervention hinaus unter Umständen
Ansätze zur Legalisierung von Aufenthalten bieten.
Die Verwaltung schlägt vor, mit dem Verein ein Konzept für ein
Modellprojekt zu erarbeiten, indem Rahmenbedingungen und der
Umfang der tatsächlichen Bedarfe
eines solchen Modellprojektes entwickelt werden. Dabei sind Fragen zu
erforderlichen Strukturen in Bonn, der Finanzierung des Projektes und
niederschwelligen Möglichkeiten zur ärztlichen Versorgung zu klären.
Das Modellprojekt sollte zeitlich befristet sein (vorstellbar eine Dauer von
18 Monaten mit einer 12-monatigen Durchführungsdauer und einer 6-
monatigen Evaluationsphase).
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit dem Verein ein
Konzept für ein Modellprojekt zur Beratung und Beschlussfassung im
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen zu
erarbeiten. Im Haushalt 2021/2022 werden nachlaufend, nach Beschluss
eines Modellprojektes durch den Fachausschuss, entsprechende
Haushaltsmittel angemeldet.Seite 4 von 5

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Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de