200645-07 · Antrag
BBB-Antrag: Haushaltskonsolidierung, hier: Einstellung der Finanzierung des anonymen Krankenversicherungsschutzes; Drucksachengruppe 200645
Kerndaten
- Nummer
- 200645-07
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 200645-07 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Jutta Acar Marcel Schmitt 03.09.2026 BBB-Antrag: Haushaltskonsolidierung, hier: Einstellung der Finanzierung des anonymen Krankenversicherungsschutzes; Drucksachengruppe 200645 Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Beschluss des Stadtrates vom 18. April 2024 (Vgl. DS 200645-06) zur Fortführung des Projektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für Personen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz unter absichtlicher Umgehung von § 87 des Aufenthaltsgesetzes wird aufgehoben. Entsprechend wird die Förderung des Projektes Anonymer Krankenschein (AKS) mit städtischen Mitteln mit Ablauf des Jahres 2026 eingestellt. Etwaige Anträge auf Weiterbewilligung von städtischen Zuschüssen für die Substitutionsbehandlung im Rahmen des AKS werden abgelehnt. Begründung Die Stadt Bonn hat seit Projektbeginn im Jahre 2021 (Vgl. DS 200645-05) bis heute 1.630.299 € für das freiwillige Angebot „Anonymer Krankenschein“ ausgegeben. Hinzu kommen noch 75.000 € für die Substitutionsbehandlung im Rahmen des AKS (Vgl. DS 252850). Nach den vorliegenden Evaluationsberichten entfielen durchschnittlich 53,33 % der in Anspruch genommenen Leistungen auf Personen irregulären Aufenthaltes. Zusätzliche 7,9 % der Inanspruchnahme des Programms erfolgte durch Personen, deren Abschiebung oder Ausreisepflicht vorübergehend ausgesetzt wurde bzw. durch nach EU-Recht Nichtfreizügigkeitsberechtigte. Angesichts der desolaten Haushaltslage kann sich Bonn das die reguläre Gesundheitsversorgung unterlaufende und mit dem Geld der Bonner Steuerzahler finanzierte Angebot nicht mehr leisten. Zudem leistet die Stadt Bonn mit der freiwilligen Finanzierung des auf Umgehung der Meldepflichten ausgerichteten Anonymen Krankenscheins dem illegalen Aufenthalt von Ausreisepflichtigen Vorschub und unterstützt so seit Jahren aktiv vielfachen Gesetzesbruch.Seite 1 von 2 Seite 2 Der wiederkehrende Hinweis auf das UN-Menschenrecht auf Gesundheit zieht im vorliegenden Fall nicht, da es Niemandem aus dem in Rede stehenden Personenkreis verwehrt ist, auf Antrag medizinisch versorgt zu werden. Personen ohne Aufenthaltsrecht müssen im medizinische Notfall im Übrigen die medizinische Leistung nicht vorher beim Sozialamt beantragen, sondern werden direkt behandelt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de