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200645-07 · Antrag

BBB-Antrag: Haushaltskonsolidierung, hier: Einstellung der Finanzierung des anonymen Krankenversicherungsschutzes; Drucksachengruppe 200645

Nummer
200645-07
Art
Antrag
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 04.09.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

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Übergeordnet

  1. 200645 Bürgerantrag: Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

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Antrag
öffentlich
200645-07
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Jutta Acar
Marcel Schmitt
03.09.2026
BBB-Antrag: Haushaltskonsolidierung, hier:
Einstellung der Finanzierung des anonymen
Krankenversicherungsschutzes;
Drucksachengruppe 200645
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Beschluss des Stadtrates vom 18. April 2024 (Vgl. DS 200645-06) zur
Fortführung des Projektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für
Personen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz unter
absichtlicher Umgehung von § 87 des Aufenthaltsgesetzes wird aufgehoben.
Entsprechend wird die Förderung des Projektes Anonymer Krankenschein
(AKS) mit städtischen Mitteln mit Ablauf des Jahres 2026 eingestellt. Etwaige
Anträge auf Weiterbewilligung von städtischen Zuschüssen für die
Substitutionsbehandlung im Rahmen des AKS werden abgelehnt.
Begründung
Die Stadt Bonn hat seit Projektbeginn im Jahre 2021 (Vgl. DS 200645-05) bis
heute 1.630.299 € für das freiwillige Angebot „Anonymer Krankenschein“
ausgegeben. Hinzu kommen noch 75.000 € für die Substitutionsbehandlung im
Rahmen des AKS (Vgl. DS 252850). Nach den vorliegenden
Evaluationsberichten entfielen durchschnittlich 53,33 % der in Anspruch
genommenen Leistungen auf Personen irregulären Aufenthaltes. Zusätzliche
7,9 % der Inanspruchnahme des Programms erfolgte durch Personen, deren
Abschiebung oder Ausreisepflicht vorübergehend ausgesetzt wurde bzw. durch
nach EU-Recht Nichtfreizügigkeitsberechtigte.
Angesichts der desolaten Haushaltslage kann sich Bonn das die reguläre
Gesundheitsversorgung unterlaufende und mit dem Geld der Bonner
Steuerzahler finanzierte Angebot nicht mehr leisten. Zudem leistet die Stadt
Bonn mit der freiwilligen Finanzierung des auf Umgehung der Meldepflichten
ausgerichteten Anonymen Krankenscheins dem illegalen Aufenthalt von
Ausreisepflichtigen Vorschub und unterstützt so seit Jahren aktiv vielfachen
Gesetzesbruch.Seite 1 von 2
Seite 2
Der wiederkehrende Hinweis auf das UN-Menschenrecht auf Gesundheit zieht
im vorliegenden Fall nicht, da es Niemandem aus dem in Rede stehenden
Personenkreis verwehrt ist, auf Antrag medizinisch versorgt zu werden.
Personen ohne Aufenthaltsrecht müssen im medizinische Notfall im Übrigen die
medizinische Leistung nicht vorher beim Sozialamt beantragen, sondern
werden direkt behandelt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de