200645-06 · Beschlussvorlage
Evaluationsbericht zum Modellprojekt des Vereins Anonymer Krankenschein Bonn e. V. (AKSB) zur Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz
Kerndaten
- Nummer
- 200645-06
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 200645-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Evaluationsbericht zum Modellprojekt des Vereins Anonymer Krankenschein Bonn e. V. (AKSB) zur Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit empfiehlt die Fort- führung des Modellprojektes zur Beratung und medizinischen Versorgung für alle in Bonn lebenden Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenver- sicherungsschutz für weitere drei Jahre. Hierfür erhält der AKSB insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 995.539 € für die Dauer von drei Jahren ab 01.10.2024. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 ein dreijähriges Modellprojekt des AKSB zur Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenver- sicherungsschutz in Bonn beschlossen (DS-Nr. 200645-05). Es wurde eine Clearingstelle als Anlaufstelle geschaffen, in der alle Menschen ohne bzw. mit unklarem Krankenversicherungsstatus Unter- stützung finden können, um bestehende Krankenversicherungsan- sprüche einzulösen. Nur bei nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbarem zeitlichen Rahmen einlösbaren Leistungsansprüchen wird eine medizini- sche Versorgung durch einen Anonymen Krankenschein ermöglicht. Das Modellprojekt endet am 30.09.2024.Seite 1 von 43 Seite 2 Es wurde eine begleitende ausführliche Evaluation durchgeführt, die Er- gebnisse sind im anliegenden Evaluationsbericht dargestellt. Das Modellprojekt verbessert in erheblichem Maße die Gesundheitsver- sorgung in Bonn. Es bietet eine sichere Anlaufstelle für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz. Die Clearing- stelle unterstützt mit ihrer umfassenden Beratung Betroffene dabei Zu- gang zur regulären Gesundheitsversorgung zu erlangen und Ansprüche einzulösen. Die Verwaltung empfiehlt die befristete Weiterführung des Projekts für weitere drei Jahre und umfassendere gesundheitsökonomische Evalua- tion. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2024 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein e,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T räg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 78.750,00 EUR 150000506 / 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 78.750,00 EUR Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1500005060 1 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.Seite 2 von 43 Seite 3 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 324.450,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 324.450,00 EUR Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 334.183,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 334.183,00 EUR Haushaltsjahr 2027 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,soSeite 3 von 43 Seite 4 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 258.156,00 EUR 150000506 / 73.1000 2027 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 258.156,00 EUR Anlage/n 1 20240227_AKS Evaluationsbericht_01 (öffentlich) 2 AKS Konzeptpapier 06.05.2021 Reinversion (002) (öffentlich)Seite 4 von 43 I Evaluationsbericht Modellprojekt des Vereins Anonymer Krankenschein Bonn e. V. (AKSB) zur Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit einge- schränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in BonnSeite 5 von 43 I Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Kurzbeschreibung des Projekts ........................................................... - 1 - 2. Zweck der Evaluation ................................................................................................. - 2 - 3. Methoden ................................................................................................................... - 2 - 4. Perspektive des Gesundheitsamtes ........................................................................... - 2 - 5. Perspektive des Amtes für Soziales und Wohnen ...................................................... - 6 - 6. Perspektive des AKSB ............................................................................................... - 9 - 7. Fazit ......................................................................................................................... - 12 - 8. Quellenverzeichnis ................................................................................................... - 14 - 9. Anhänge ........................................................................................................................ IVSeite 6 von 43 II Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Medizinische Behandlungen nach Fachrichtung inklusive der angefallenen Kosten im Gesamtzeitraum November 2021 bis November 2023 ......................................... IV Abbildung 2: Kostenverteilung nach ambulanter und stationärer Versorgung ....................... VI Abbildung 3: Anzahl der Patient:innen nach Herkunftsland .................................................. VI Abbildung 4: Aufenthaltsstatus nach Anzahl der Patient:innen ............................................ VII Abbildung 5: Geclearte Patient:innen nach Aufenthaltsstatus ............................................. VIIISeite 7 von 43 III Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Aufenthaltsstatus der Patient:innen ................................................................... - 3 - Tabelle 2: Einteilung der Gründe zur Kontaktaufnahme mit dem AKSB ............................. - 4 - Tabelle 3: Clearingquote nach Jahren ............................................................................... - 4 - Tabelle 4: Vergleich der rechnerischen Ersparnisse pro Jahr (AKSB und GKV) ................ - 5 - Tabelle 5: Aufschlüsselung der Behandlungen und angefallenen Kosten nach Fachrichtung VSeite 8 von 43 - 1 - 1. Einleitung und Kurzbeschreibung des Projekts Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 16.09.2021 die Einführung eines Modellprojekts zur Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in Bonn beschlossen. Vorausgegangen war ein Bürgerantrag hierzu vom 07.04.2020. In seiner Sitzung am 19.08.2020 hat der damalige Ausschuss für So- ziales, Migration, Gesundheit und Wohnen beschlossen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, in Gesprächen mit dem AKSB ein Konzept für ein Modellprojekt zu erarbeiten. Nach verwaltungsinternen Abstimmungen zwischen Amt für Soziales und Wohnen und Gesund- heitsamt wurde die Federführung zur Erarbeitung des Konzepts dem Amt für Soziales und Wohnen übertragen. In der Zeit von Dezember 2020 bis Mai 2021 wurde das als Anlage bei- gefügte Konzept erarbeitet. Im Oktober 2021 startete das Projekt. In Bonn haben schätzungsweise 5.000 Personen keinen angemessenen Zugang zu einer an- gemessenen Gesundheitsversorgung. Dies betrifft vor allem Menschen ohne Papiere oder Obdachlose sowie Menschen ohne Krankenversicherung bzw. mit eingeschränktem Leis- tungsanspruch, weil sie Beitragsschulden haben. Auch erwerbslose Bürger:innen aus Mit- gliedsstaaten der EU sind häufig betroffen. Oberstes Ziel des Modellprojekts ist es, den Be- troffenen (wieder) Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung zu verschaffen. Die Clearing- stelle, zu der alle Menschen ohne beziehungsweise mit unklarem Krankenversicherungsstatus aus Bonn Zugang haben, unterstützt die Betroffenen dabei, bestehende Ansprüche einzulö- sen. Hierzu arbeitet ein multiprofessionelles Team aus den Bereichen Medizin, Sozialarbeit und Verwaltung zusammen, um die Lebensumstände und Problemlagen der Betroffenen best- möglich zu erfassen und individuelle Hilfe zu leisten. Sollten Leistungsansprüche nicht oder aus medizinischer Sicht nicht rechtzeitig einlösbar sein, wird ein anonymer Krankenschein ausgestellt. Diesen können Patient:innen in den behandelnden Praxen/Krankenhäusern vor- legen, die wiederrum die erbrachten medizinischen Leistungen mit dem Verein abrechnen.Seite 9 von 43 - 2 - 2. Zweck der Evaluation Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen als Grundlage für eine sozial, rechtlich und wirtschaft- lich fundierte Empfehlung in Bezug auf die Verstetigung des Projekts dienen. Weiterführend können die Ergebnisse bei einem Vergleich mit ähnlichen Projekten herangezogen werden sowie bei einem möglichen Transfer auf andere Kommunen. 3. Methoden Das Amt für Soziales und Wohnen und das Gesundheitsamt waren während des gesamten Projektzeitraums im grundsätzlichen Austausch über das Projekt. Aufgrund der Belastungen durch die Corona-Pandemie konnte das Gesundheitsamt jedoch leider erst ab dem Jahr 2023 Personal für die Evaluation des Projekts zur Verfügung stellen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erhobenen Rohdaten hätten jedoch mit großem Einzelaufwand und nur durch ärztliches Per- sonal aufbereitet werden müssen, um die ursprünglich angedachte gesundheitsökonomische Evaluation nach Komorbiditäten, vermiedenen Folgeerkrankungen und qualitätskorrigierten Lebensjahren durchführen zu können. Ab März 2023 fanden dann regelmäßige Treffen zwi- schen AKSB, Amt für Soziales und Wohnen sowie Gesundheitsamt zur Evaluation des Pro- jekts statt. Dabei wurde sich darauf verständigt, dass der Erfolg des Projekts aus verschiede- nen Blickwinkeln beleuchtet wird. 4. Perspektive des Gesundheitsamtes Deskriptive Betrachtung Der gesamte Zeitraum (November 2021 bis November 2023) umfasst eine Patient:innenanz- ahl von insgesamt N = 4051, die beim AKSB vorstellig waren. 166 Patienten waren männlich (40,99%) und 239 Patientinnen waren weiblich (59,01%). Keiner der 405 vorstelligen Pati- ent:innen ordnet sich dem Geschlecht divers zu (0%). Die Alterspanne lag zwischen 0 und 92 Jahren (M = 41.992, SD = 18.663), wobei der männliche Altersdurchschnitt bei 40.08 Jahren (SD = 18.00) und der weibliche Altersdurchschnitt bei 1 N = Grundgesamtheit 2 M = Mittelwert; Das arithmetische Mittel, auch Mittelwert, beschreibt den Durchschnittswert des Datensat- zes. Die Einzelwerte werden dazu addiert und die erhaltende Summe durch die Anzahl der Werte dividiert. Wätzig, H., Mehnert, W., & Bühler, W. (2009). Mathematik und Statistik kompakt. Grundlagen und Anwendun- gen in der Pharmazie und Medizin. Stuttgart. 3 SD = Standardabweichung; Die Standardabweichung ist das Maß für die Schwankungen der Werte in einer Verteilung. Wätzig, H., Mehnert, W., & Bühler, W. (2009). Mathematik und Statistik kompakt. Grundlagen und Anwendungen in der Pharmazie und Medizin. Stuttgart.Seite 10 von 43 - 3 - 43.32 Jahren (SD = 19.07) lag. Die Altersgruppe 31-50 war mit 34,81% am häufigsten vertre- ten. Patient:innen in den Altersgruppen 0-17 (7,16%) und über 70 Jahren (6,42%) waren am wenigsten im AKSB vorstellig. In Tabelle 1 werden die Daten hinsichtlich des Aufenthaltsstatus der Patient:innen dargestellt. Den Aufenthaltsstatus „Irregulärer Aufenthalt“ (§15 AufenthG) besitzen n = 216 Patient:innen, das entspricht 53,33%. 39 Patient:innen (9,63%) haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Aufenthaltsstatus „Aufenthalt aufgrund von Familienzusammenführung“ (n = 2; 0,49%) sowie „Niederlassungserlaubnis“ (§ 9 AufenthG) (n = 3; 0,74%) ist am wenigsten vertreten. Tabelle 1: Aufenthaltsstatus der Patient:innen Aufenthaltsstatus Anzahl (n) Prozent (%) Aufenthalt aufgrund von Familienzusammenführung 2 0,49 Aufenthaltserlaubnis (§16-36a AufenthG) 11 2,72 Aufenthaltsgestattung (Durchführung Asylverfahren § 55 AsyIG) 5 1,23 Ausreisepflichtig mit Duldung (§60 60b AufenthG) 7 1,73 Deutsche Staatsbürgerschaft 39 9,63 Drittstaat Besuchervisum (§6 AufenthG) 11 2,72 Drittstaat visumsfrei (Albanien; Bosnien; Georgien; Montenegro; 90 Tage) 17 4,20 EU-Bürger:in freizügigkeitsberechtigt 31 7,65 EU-Bürger:in nicht freizügigkeitsberechtigt 12 2,96 Fiktionsbescheinigung 11 2,72 Irregulärer Aufenthalt (§15 AufenthG) 216 53,33 Niederlassungserlaubnis (§9 AufenthG) 3 0,74 Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung§60a) 13 3,21 Sonstiges 21 5,19 Unbekannt 6 1,48 Gesamt 405 100,00 Für 67,16% der Patient:innen wurde ein Clearing-Prozess eingeleitet. 31,36% (n = 127 Pati- ent:innen) der gesamten Patient:innen wurden erfolgreich in die Regelversorgung aufgenom- men, während sich n = 103 (25,43%) im Clearing-Prozess befinden. Erfolglose Clearingfälle und Fälle, bei denen kein Clearingprozess gestartet wurde, können in der Regel mit der recht- lichen Ausgangssituation der Patient:innen erklärt werden. Viele Patient:innen, insbesondereSeite 11 von 43 - 4 - Menschen ohne Papiere, haben nur im absoluten Ausnahmefall eine Chance auf die Auf- nahme in die Regelversorgung. 72,35% der Patien:innen kamen aufgrund von akuten gesundheitlichen Beschwerden zum AKSB (n = 293). 34 Frauen (11,11%) benötigten eine Beratung bzw. Untersuchung aufgrund ihrer Schwangerschaft (vgl.Tabelle 2). Tabelle 2: Einteilung der Gründe zur Kontaktaufnahme mit dem AKSB Gründe zur Kontaktaufnahme Anzahl (n) Prozent (%) Akute gesundheitliche Beschwerden 293 72,35 keine medizinische Konsultation benötigt 52 12,84 Schwangerschaft 45 11,11 Sonstiges 15 3,70 Gesamt 405 100,00 Auswertung der Daten Im bisherigen Projektzeitraum nahmen 405 Patient:innen die Leistungen des AKSB mindes- tens einmal in Anspruch. Insgesamt wurden innerhalb des Zeitraums 127 Clearingprozesse erfolgreich abgeschlossen, womit die gesamte Clearingquote bei 31,28 % liegt (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Clearingquote nach Jahren Jahr Clearingquote Neue Patient:innen Anzahl erfolgreiches Clearing 2021 0,4054 37 15 2022 0,3700 200 74 2023 0,2262 168 38 Gesamt 0,3128 405 127 Die Ausgaben für die medizinische Versorgung der Patient:innen des AKSB belaufen sich ins- gesamt auf 264.674,27 €. Pro-Kopf entspricht die Versorgungsleistung 653,52 €. Zu beachten ist, dass die Patient:innen ohne Regelversorgung der Vorjahre die Versorgungs- leistung in den Folgejahren ebenfalls in Anspruch nehmen können.Seite 12 von 43 - 5 - Die durchschnittlichen Behandlungskosten innerhalb der GKV4 belaufen sich 2022 auf ca. 3.724,42 € pro-Kopf, wodurch eine rechnerische Ersparnis von bis zu 473.001,34 € pro Jahr erzielt wurde. Die reale Ersparnis durch die in die Regelversorgung überführten Pati- ent:innen beläuft sich nach einmaligen Kosten auf mindestens 63.133,57 € oder zwischen 4.748,21 € und 43.748,52 € jährlich. Die kumulierten Ersparnisse belaufen sich auf mindestens 116.378,52 € oder zwischen 4.748,21 € und 63.133,57 € jährlich (vgl. Tabelle 4). Tabelle 4: Vergleich der rechnerischen Ersparnisse pro Jahr (AKSB und GKV) Rechnerische Ersparnis Einmalig (€) Kumuliert (€) Jahr Anzahl er- folgreiches Clearing Ausga- ben pro- Kopf (AKSB) (€) AKSB GKV AKSB GKV 2021 15 316,55 4.748,21 55.866,30 4.748,21 55.866,30 2022 74 591,20 43.748,52 275.607,08 48.496,73 331.473,38 2023 38 385,18 14.636,84 141.527,96 63.133,57 473.001,34 Ge- samt 127 -/- 63.133,57 473.001,34 116.378,52 860.341,02 Perspektive der gesundheitsökonomischen Evaluation Die hier dargestellten rechnerischen Ersparnisse basieren auf den folgenden zwei Annahmen A) dass die Patient:innen jährlich als Individuum die gleichen Kosten verursachen würden und B) dass die Patient:innen die Leistung des AKSB in Höhe der GKV abrufen könnten. Diese Annahmen haben in sich selbst Limitationen, da das Verhalten der Patient:innen nicht vorausgesagt werden kann und der AKSB das Finanzvolumen der GKV u. a. aufgrund der niedrigen ambulanten Gebührensätze (0,97 – 1,014) sowie des limitierten Versorgungsum- fangs (z. B. keine Ausgaben für Krankengeld) nicht erreichen wird. Des Weiteren muss da- raufhin gewiesen werden, dass die rechnerischen Ersparnisse durch die Verschiebung des Kostenträgers (AKSB zu GKV) und nicht durch die Vermeidung von zukünftigen Krankheits- kosten entstehen. Um den korrekten Mehrwert des AKSB annähernd bestimmen zu können, müssten z. B. Komorbiditäten, vermiedene Folgeerkrankungen und qualitätskorrigierte Le- bensjahre (QALY) als Kennzahlen berücksichtigt werden. 4 Statista Research Department (2024). Jährliche Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) je Versicherten in den Jahren 1999 bis 2022. Abgerufen von https://de.statista.com/statistik/daten/stu- die/2907/umfrage/gesetzliche-krankenversicherung-entwicklung-leistungsausgaben/Seite 13 von 43 - 6 - Abschließend lässt sich jedoch feststellen, dass der AKSB für seine Patient:innen einen öko- nomisch günstigen und barrierefreien Zugang in die Gesundheitsversorgung darstellt, so dass die Menschen unabhängig der Kostenstruktur Gesundheitsleistungen zur Verbesserung und/oder Wiederherstellung der Lebensqualität erhalten. 5. Perspektive des Amtes für Soziales und Wohnen Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht! Menschenrechte haben einen universellen Geltungsanspruch. Dieser leitet sich aus der Würde des Menschen ab und gilt daher für jeden und jede. Das Recht auf Gesundheit wird auf internationaler Ebene durch verschiedene Ab- kommen und Konventionen geschützt. Erstmals verankert wurde das Recht auf Gesundheit in der Konstitution der Weltgesundheits- organisation im Jahr 19465 - als eines der fundamentalen Rechte des Menschen auf den höchstmöglichen Standard der Gesundheit. Auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschen- rechte6 sowie im UN-Sozialpakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte7 ist das Recht auf Gesundheit verankert. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Unterzeichner- staat8 verpflichtet das Recht auf Gesundheit frei von jeder Diskriminierung zu garantieren. Die gesetzliche und private Krankenversicherung ist hierzu das wichtigste Instrument und gewähr- leistet, dass die erforderlichen Leistungen übernommen werden. Dennoch sind zahlreiche Menschen in Deutschland aufgrund rechtlicher oder praktischer Hürden von einer angemes- senen Gesundheitsversorgung ausgeschlossen oder haben nur begrenzten Zugang. Dies be- trifft vor allem Menschen ohne Papiere, Menschen ohne Wohnsitz, Menschen ohne Kranken- 5 Verfassung der Weltgesundheitsorganisation vom 22.07.1946: „Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stel- lung.“ 6 Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN - Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948: „Je- der hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewähr- leistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“ 7 Artikel 12 des Internationaler Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.12.1966: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an.“ 8 Die Bundesrepublik Deutschland hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte am 17. Dezember 1973 ratifiziert (BGBl 1973 II, S. 1659). Der Pakt trat am 3. Januar 1976 in Kraft (BGBl 1976 II, S. 428).Seite 14 von 43 - 7 - versicherung bzw. aufgrund von Beitragsschulden eingeschränktem Leistungsanspruch, (er- werbslose) Menschen aus Mitgliedsstaaten der EU, Haftentlassene sowie in der Vergangen- heit auch Asylbewerber und Geflüchtete. Mit Ratsbeschluss vom 22.10.20159 zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylsuchende zum 01.01.2016 wurde in der Stadt Bonn der Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung für diesen Personenkreis jedoch bereits erheblich vereinfacht. Zuvor kam es aufgrund des eingeschränktem Leistungsanspruch nach dem AsylbLG mit Krankenscheinen und Einzelbewilligungen durch das Sozialamt nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen bei der Behandlung. Inzwischen erhalten Asylbewerber und Ge- flüchtete in Bonn -wie Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung- über die elektro- nische Gesundheitskarte der Techniker Krankenkasse gleichberechtigt Zugang zu gesund- heitlichen Leistungen. Im Jahr 2019 waren in Deutschland offiziell 61.000 Menschen10 nicht krankenversichert. Die Dunkelziffer liegt jedoch weit darüber, da Menschen ohne Wohnung oder ohne Papiere bzw. Menschen die keine Angaben gemacht11 haben hierbei nicht erfasst werden. Gesundheit ist aber nicht nur eine persönliche Angelegenheit, sie betrifft die gesamte Gesellschaft und ist Voraussetzung für soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Viele Menschen werden durch Krankheiten arm und gleichzeitig sind Arme besonders stark von Krankheiten bedroht. Erfolge bei der Armutsbekämpfung sind darum eine wichtige Grundlage dafür, dass sich die gesund- heitliche Situation der Menschen bessert. Ziel muss es sein, Gesundheit zu fördern, Gesund- heit wiederherzustellen und ein möglichst langes und gutes Leben für alle zu ermöglichen. Dies geht auch einher mit der von den Vereinten Nationen im September 2015 verabschiede- ten Agenda 203012, die global gültige Nachhaltigkeitsziele beinhaltet. Sie hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und enthält 17 Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals“, 9 Drucksachen-Nr. 1510529NV6: Krankenkassenkarte für Flüchtlinge und Asylsuchende 10 Bundestag-Drucksache 19/23639 vom 26.10.2020 11 Statistisches Bundesamt, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Bundesinstitut für Bevölkerungs- forschung (Herausgeber) in Zusammenarbeit mit Das Sozio-oekonomische Panel am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung: Datenreport 2021 - Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2021, S. 333. 290.000 Menschen geben darin keine Auskunft über ihre Krankenversicherung, was für eine hohe Dunkel- ziffer bei den Nicht-Krankenversicherten spricht. 12 Erklärung Nr. 7 in Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - Resolution 70/1* vom 25.09.2015: „Eine Welt mit gleichem und allgemeinem Zugang zu hochwertiger Bildung auf allen Ebenen, zu Gesundheitsversorgung und Sozialschutz, in der das körperliche, geistige und soziale Wohlergehen gewährleistet ist.“Seite 15 von 43 - 8 - SDGs). Die Agenda 2030 ist das erste internationale Abkommen, in dem das Prinzip der Nach- haltigkeit mit der Armutsbekämpfung und der ökonomischen, ökologischen und sozialen Ent- wicklung verknüpft wird. Die Agenda soll helfen, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen. Mit Ratsbeschluss vom 25.02.201613 hat der Rat der Stadt Bonn die Umset- zung der Agenda 2030 auf lokaler Ebene beschlossen. Die systematische Verankerung und Integration von Nachhaltigkeitszielen in das kommunale Handeln wurde am 07.02.201914 ebenfalls vom Rat der Stadt Bonn beschlossen. Zu den vier strategischen Schwerpunktthemen gehört unter anderem die soziale Gerechtigkeit15. Ein gesundes Leben für alle Menschen je- den Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern, insbesondere die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zu- gang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, hochwertigen und bezahlbaren Arzneimitteln und Impfstoffen für alle zu erreichen ist als Ziel 3 in der Agenda 203016 definiert. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Bonn am 16.09.202117 die Einführung eines Modellprojekts mit dem AKSB zur Beratung und medizinischen Versorgung für alle in Bonn lebenden Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz beschlos- sen. In Anbetracht der sehr heterogenen Gruppe von Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in komplexen Lebenslagen stellt die eingerichtete Clearingstelle ein besonderes Beratungsangebot dar. Die Zugangsbarrieren zur Absicherung im Krankheits- fall sind vielfältig. Sie liegen in der Regel in fehlenden (fach-)sprachlichen Kenntnissen, Un- kenntnis über Rechte und Ansprüche in der Kranken- bzw. Sozialversicherung oder hohen bürokratischen Hürden. Darüber hinaus fehlen oftmals Nachweise aus Herkunftsländern über den letzten Krankenversicherungsschutz, Vorversicherungszeiten, Rentenansprüche, Ge- burts- oder Eheurkunden sowie deren beglaubigte Übersetzung. Weitere Probleme ergeben sich bei fehlender Meldeanschrift oder nicht nachweisbarer Aufenthaltsdauer. Auch eine un- zureichende Existenzsicherung kann dazu führen, dass Betroffene der Versicherungspflicht nicht nachkommen, da die Beiträge nicht geleistet werden können. Aufgabe des Clearings ist 13 Drucksachen-Nr. 1513387: 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung 14 Drucksachen-Nr. 1812770: Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn 15 Drucksachen-Nr. 190952: 5. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Bonn, Berichtszeitraum 2016-2018 16 Ziel 3.8 in Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - Resolution 70/1* vom 25.09.2015 17 Drucksachen-Nr. 200645-05: Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversi- cherungsschutzSeite 16 von 43 - 9 - es daher, die gesamten Lebensumstände der Betroffenen möglichst umfassend zu erfassen und Hilfestellung bei der individuellen Möglichkeit eines Zugangs in das Regelsystem zu leis- ten. Dies beinhaltet die Unterstützung und Begleitung bei der Umsetzung der notwendigen Schritte gegenüber den Leistungsträgern. Ebenso sind benötigte Dokumente und Nachweise zu beschaffen. Die Besonderheit liegt einerseits in einer sehr breiten Netzwerkarbeit und andererseits darin, dass die Mitarbeitenden nicht nur über Kenntnisse des deutschen Gesundheitssystems verfü- gen, sondern neben muttersprachlichen Fähigkeiten auch genaue Kenntnisse zum Freizügig- keits- und Aufenthaltsrecht haben. Nicht zuletzt ist deren Anwendung in Verbindung mit den Sozialgesetzbüchern sehr wichtig. Darüber hinaus gilt es auch transnationale Kenntnisse der Gesundheitsversorgungssysteme anzuwenden. So verfügen andere Länder über sehr ver- schieden aufgebaute Gesundheitssysteme. Zum Beispiel wissen Zugewanderte oft nicht, dass für die Kinder oder Ehepartner immer ein Antrag auf Familienversicherung in Deutschland ge- stellt werden muss. Die Mitarbeitenden der Clearingstelle sind die Brücke zwischen den Be- troffenen und dem Gesundheitssystem. Sie erreichen über das niedrigschwellige Angebot Be- troffene, um gemeinsam einen Weg in das Regelsystem der Krankenversicherung zu erarbei- ten. 6. Perspektive des AKSB Über den finanziellen Nutzen für die Stadt Bonn sowie den sozialrechtlichen Aspekt der Um- setzung der Menschenrechte hinaus gibt es weitere Aspekte, die das Projekt „Anonymer Kran- kenschein Bonn“ bislang zu einem Erfolg machen. Zum einen hilft der AKSB seinen Patient:innen, zu einem früheren Zeitpunkt Ärzt:innen aufzu- suchen, als sie es ohne das Projekt tun würden. Gerade auf Präventionsuntersuchungen wird von Unversicherten in der Regel verzichtet, da sie hohe Kosten fürchten. Sie nehmen daher erst medizinische Hilfe in Anspruch, wenn es nicht mehr anders geht. Durch den AKSB können diese Patient:innen – analog zu gesetzlich Versicherten – Vorsorgeuntersuchungen in An- spruch nehmen und sich bereits im Anfangsstadium einer Erkrankung medizinischen Rat ein- holen. Dies kann dabei helfen, Chronifizierungen, Notfälle und Folgeschäden zu verhindern. Über die gesundheitlichen Vorteile für die Patient:innen hinaus sparen diese präventiven Maß- nahmen zusätzliche Kosten. Die Vorzüge des AKSB-Modells lassen sich gut anhand eines Beispiels veranschaulichen. Die Patientin Maria (Name geändert) lebt seit einigen Jahren ohne Papiere in Deutschland. Auf- grund fehlender finanzieller Mittel vermeidet sie es seitdem, eine medizinische Praxis aufzu- suchen. Sozialhilfe und eine Krankenversicherung kann sie wegen der berechtigten Angst vor einer Abschiebung nicht beantragen. 2022 wird Maria allerdings schwanger. Sie sucht denSeite 17 von 43 - 10 - AKSB auf, bei dem sie einen Anonymen Krankenschein bekommt. Mit diesem kann Maria sich gynäkologisch untersuchen lassen. Der AKSB hilft ihr außerdem kurz vor der Geburt dabei, eine Duldung aufgrund der Schwangerschaft zu beantragen. Diese schützt Maria sechs Wo- chen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt vor einer Abschiebung. Zudem be- kommt sie in dieser Zeit Leistungen vom Amt für Soziales und Wohnen, unter anderem wird ihre Geburt finanziert. Da Marias Partner Thomas (Name geändert) eine deutsche Staatsbür- gerschaft besitzt, bekommt auch das Kind einen deutschen Pass. Maria erhält darüber schließ- lich eine Aufenthaltserlaubnis und ist in Zukunft weder auf das Amt für Soziales und Wohnen noch auf den AKSB angewiesen. Ein weiterer Aspekt der Arbeit des AKSB ist der Infektionsschutz. Durch die oben beschrie- bene frühzeitigere Behandlung der Patient:innen kann im Falle einer Infektionserkrankung eine Ausbreitung besser verhindert werden. Davon profitieren alle Bonner:innen. Auch Bonner Krankenhäuser profitieren vom Angebot des AKSB. Vor Projektstart fanden diese häufig keine Kostenträger für die Behandlung von Menschen ohne Krankenversiche- rung. Falls die Patient:innen die Kosten nicht selbst zahlen konnten, mussten Krankenhäuser daher selbst für die Behandlung aufkommen. Seit November 2021 steht der AKSB im Aus- tausch mit allen Bonner Krankenhäusern und deckt bei Bedarf diese Kosten. Ein großer Erfolg des AKSB ist die Abrechnung zu reduzierten Gebührensätzen. In der Regel rechnet der AKSB bei ambulanten Behandlungen mit behandelnden Ärzt:innen zum 1,0-fa- chen Satz der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) oder zum 1,1746-fachen Satz der Ge- bührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) ab. Die Abrechnung zu diesem reduzierten Satz er- forderte – vor allem zu Beginn des Projekts – viel Überzeugungsarbeit in der Bonner Ärzt:in- nenschaft. Inzwischen ist das Abrechnungsmodell bei allen Kooperationspartner:innen gut ak- zeptiert. Der AKSB leistet darüber hinaus wichtige Amtshilfe. Immer wieder schicken Bonner Ämter Menschen mit unklarem Aufenthalts- oder Versicherungsstatus in die Beratung des AKSB. Ein weiteres Beispiel hierfür sind ukrainische Geflüchtete nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine. Solange die entsprechenden Anträge noch bearbeitet wurden, übernahm der AKSB die Versorgung derjenigen ukrainischen Patient:innen, die dringend medizinische Versorgung benötigten. Zudem pflegt der AKSB einen engen Austausch mit anderen Beratungsstellen in Bonn. Kli- ent:innen werden je nach Expertise gegenseitig vermittelt. Wenn die medizinische Versorgung der Klient:innen erst einmal über den AKSB gesichert ist, macht das die weitere soziale Bera- tung für entsprechende Beratungsstellen leichter.Seite 18 von 43 - 11 - Der AKSB wirkt in diversen Bonner Arbeitskreisen zu den Themen Gesundheit und Migration mit. Unter anderem nehmen Vertreter:innen des AKSB regelmäßig an Treffen des Arbeitskrei- ses Menschen ohne Papiere sowie des Runden Tischs für Geflüchteten- und Integrationsfra- gen teil, bringen dort ihre Anliegen vor und beraten zum Thema der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherung. Die aktive Teilnahme am Bundesverband der Clearingstellen BACK (https://anonymer-be- handlungsschein.de/) zeigt sich unter anderem in der Unterstützung und dem Aufbausupport für neue Projekte, an dem Vertreter:innen des AKSB regelmäßig teilnehmen. Darüber wurden unter anderem nordrhein-westfälische und baden-württembergische Landesministerien bei der Einführung landesweiter Projekte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung beraten. Die Teilnahme an bundesweiten Kongressen und Konferenzen ermöglicht es dem AKSB zudem, sein Wissen weiterzugeben und das Bon- ner Modell als „best practice“ zu präsentieren. Der AKSB hofft, dass durch die Präsentation des Projekts in der Öffentlichkeit auch andere Kommunen und Länder das Konzept überneh- men. Zusätzlich zu den vielen Patient:innen, die der AKSB in Bonn betreut, gibt es immer wieder Anfragen von Beratungsstellen aus dem Rhein-Sieg-Kreis, ob Patient:innen von dort an den AKSB vermittelt werden können. Aufgrund der aktuellen Förderrichtlinien ist es dem AKSB allerdings nicht gestattet, Patient:innen aufzunehmen, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens drei Monaten in Bonn haben. Der AKSB ist daher bestrebt, sein Angebot auf um- liegende Kreise auszuweiten. Momentan ist er in Gesprächen mit dem RSK, um zukünftig mit einer Förderung durch die Kreisverwaltung auch die dortigen Patient:innen versorgen zu kön- nen. Langfristig hofft der AKSB zudem, dass es eine landes- oder bundesweite Lösung für die Ge- sundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherung geben wird. Mehrere AKSB- Mitglieder waren daher an der Gründung des Vereins Anonyme Gesundheitsversorgung und Clearing NRW (AGC NRW) e.V. beteiligt. Der AGC NRW ist ein Zusammenschluss von Mit- gliedern verschiedener Akteure, die in NRW zu diesem Thema arbeiten. Sein Ziel ist die Ein- führung eines landesweiten Systems der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Kran- kenversicherung nach dem Vorbild des Bonner Modells.Seite 19 von 43 - 12 - 7. Fazit In der vorliegenden Evaluation wurde das Modellprojekt Anonymer Krankenschein Bonn aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Das von der Stadt Bonn finanzierte Projekt verbessert in erheblichem Maße die Gesundheits- versorgung in Bonn. Es bietet eine sichere Anlaufstelle für Menschen ohne Krankenversiche- rung und hilft diesen einerseits durch eine umfassende Sozialberatung zum Thema Kranken- versicherung und andererseits durch die vertrauensvolle Finanzierung von medizinischen Be- handlungen. Durch die Finanzierung des AKSB macht die Stadt Bonn daher einen großen Schritt hin zur Umsetzung des Menschenrechts auf Gesundheitsversorgung. Positiv ist, dass die Anzahl der Patient:innen, die den AKSB bisher aufgesucht haben, die vorherigen Schätzungen deutlich übersteigt. Dies zeigt den großen Bedarf, den es in Bonn bzgl. dieser Maßnahme gibt. Die hohen Zahlen sind dabei Ausdruck einer gelungenen Vernet- zung innerhalb der Bonner Beratungsstruktur. Immer wieder werden Patient:innen von ande- ren Beratungsstellen oder aber von Bonner Ämtern zum AKSB vermittelt. Dass die Kosten des Projekts trotz hoher Patient:innenzahlen in einem vergleichsweise gerin- gen Rahmen geblieben sind, ist neben dem sparsamen Umgang mit den Fördermitteln vor allem auch der umfassenden Clearingarbeit des AKSB zuzuschreiben. Die Quote der Pati- ent:innen, die der AKSB in die Regelversorgung integrieren konnte, ist insgesamt mit über 30% mehr als doppelt so hoch wie vor dem Start des Projekts angenommen. Somit ist die Gesundheitsversorgung, die der AKSB seinen Patient:innen zur Verbesserung und/oder Wiederherstellung der Lebensqualität anbieten kann, nicht nur barrierefrei, sondern auch ökonomisch günstig. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich zwei Empfehlungen zur Weiterführung des Pro- jekts: 1. Unbefristete Weiterführung des Projekts Die sozialen und rechtlichen Vorteile des Projekts überwiegen die teilweise auf Annah- men beruhende wirtschaftliche Betrachtung (siehe 4.). Der wirtschaftliche Nutzen ist zwar nachgewiesen, aber nicht abschließend quantifiziert. 2. Befristete Weiterführung des Projekts für weitere drei Jahre Aufgrund der Beschränkungen bei der gesundheitsökonomischen Auswertung kann das Ausmaß des wirtschaftlichen Nutzens noch nicht abschließend bewertet werden. Die neue Förderphase bietet die Möglichkeit eine umfassendere gesundheitsökonomi-Seite 20 von 43 - 13 - sche Evaluation durchzuführen. Hierzu sind voraussichtlich Anpassungen in der Da- tenerhebung beim AKSB erforderlich. Die Evaluation zum Abschluss der weiteren För- derphase wird neben der vollumfänglichen sozial und rechtlich fundierten Empfehlung auch eine empirische wirtschaftliche Empfehlung in Bezug auf die Verstetigung des Projekts zum Ergebnis enthalten.Seite 21 von 43 - 14 - 8. Quellenverzeichnis Statista Research Department (2024). Jährliche Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) je Versicherten in den Jahren 1999 bis 2022. Abgerufen von https://de.statista.com/statistik/daten/stu- die/2907/umfrage/gesetzliche-krankenversicherung-entwicklung-leistungsausgaben/ Wätzig, H., Mehnert, W., & Bühler, W. (2009). Mathematik und Statistik kompakt. Grundlagen und Anwendun- gen in der Pharmazie und Medizin. Stuttgart.Seite 22 von 43 IV 9. Anhänge Abbildung 1: Medizinische Behandlungen nach Fachrichtung inklusive der angefallenen Kosten im Gesamtzeitraum November 2021 bis November 2023 €- €10.000,00 €20.000,00 €30.000,00 €40.000,00 €50.000,00 €60.000,00 €70.000,00 €80.000,00 €90.000,00 €100.000,00 €110.000,00 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Allgemeinmedizin Anästhesiologie Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin Augenheilkunde Chirurgie Dermatologie Ergotherapie Hebamme/Geburtspfleger Gynäkologie Heilpraktiker:in HNO Humangenetik Hygiene und Umweltmedizin Innere Medizin Kinder- und Jugendmedizin Kinder- und Jugendpsychiatrie… Logopädie Mikrobiologie/Virologie/Infektion… Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Neurochirurgie Neurologie Notfallambulanz Nuklearmedizin Optik Orthopädie Palliativmedizin Pathologie Pharmakologie Phoniatrie/Pädaudiologie Physikalische und rehabilitative… Physiotherapie Podologie Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatische Medizin Radiologie Rechtsmedizin Strahlentherapie Transfusionsmedizin Urologie Zahnmedizin Sonstige Achsentitel Anzahl der Behandlungen Fachrichtung Übersicht der medizinsichen Behandlungen inklusive Kosten im Gesamtzeitraum Nov. 2021 bis Nov. 2023 Behandlungen KostenSeite 23 von 43 V Tabelle 5: Aufschlüsselung der Behandlungen und angefallenen Kosten nach Fachrichtung Fachrichtung Behandlungen Kosten (€) Allgemeinmedizin 153 7.814,40 Anästhesiologie 0 0 Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin 0 0 Augenheilkunde 55 6.174,02 Chirurgie 40 24.962,15 Dermatologie 8 301,47 Ergotherapie 0 0 Hebamme/Geburtspfleger 34 2.030,64 Gynäkologie 340 100.764,77 Heilpraktiker:in 0 0 HNO 27 2.303,25 Humangenetik 0 0 Hygiene und Umweltmedizin 0 0 Innere Medizin 41 7.758,19 Kinder- und Jugendmedizin 53 2.713,18 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 0 0 Logopädie 0 0 Mikrobiologie/Virologie/Infektionsepidemiologie 0 0 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 6 253,62 Neurochirurgie 0 0 Neurologie 9 11.359,52 Notfallambulanz 3 1.388,12 Nuklearmedizin 0 0 Optik 0 0 Orthopädie 59 2.492,01 Palliativmedizin 0 0 Pathologie 0 0 Pharmakologie 0 0 Phoniatrie/Pädaudiologie 0 0 Physikalische und rehabilitative Medizin 0 0 Physiotherapie 113 4.523,05 Podologie 0 0 Psychiatrie 11 581,55 Psychotherapie 2 185,00 Psychosomatische Medizin 2 246,36 Radiologie 29 6.750,66 Rechtsmedizin 0 0 Strahlentherapie 0 0 Transfusionsmedizin 0 0 Urologie 35 8.715,91 Zahnmedizin 229 20.912,52 Sonstige 0 0 Gesamt 1.249 212.230,39 €Seite 24 von 43 VI Abbildung 2: Kostenverteilung nach ambulanter und stationärer Versorgung Abbildung 3: Anzahl der Patient:innen nach Herkunftsland Anmerkung 1: - Dargestellt sind ausschließlich die Herkunftsländer mit einer Patient:innenanzahl größer oder gleich zehn. Ambulant; 89.182,46 € Stationär; 125.211,43 € Kostenverteilung nach Betreuungsform 44 40 39 33 22 19 19 13 12 11 11 10 10 0 10 20 30 40 50 Patient:innenanzahl Herkunftsland Patient:innenanzahl nach HerkunftslandSeite 25 von 43 VII Abbildung 4: Aufenthaltsstatus nach Anzahl der Patient:innen 2 11 5 7 39 11 17 31 12 11 216 3 21 6 13 0 50 100 150 200 250 Patient:innenanzahl Aufenthaltsstatus Aufenthaltsstatus nach Patient:innenanzahlSeite 26 von 43 VIII Abbildung 5: Geclearte Patient:innen nach Aufenthaltsstatus 2 4 2 4 20 2 1 1 14 1 7 44 3 11 3 8 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Patient:innenanzahl Aufenthaltsstatus Geclearte Patient:innenanzahl nach AufenthaltsstatusSeite 27 von 43 Konzept des Vereins Anonymer Krankenschein Bonn e. V. zur Einfüh- rung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit einge- schränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in BonnSeite 28 von 43 2 1 Ausgangslage Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht. Die Bundesrepublik Deutsch- land ist durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als Unterzeichnerstaat verpflichtet, das Recht auf Gesundheit frei von jeder Diskriminierung zu ga- rantieren. Die gesetzliche und private Krankenversicherung ist hierzu das wichtigste Instrument und gewährleistet, dass die erforderlichen Leistungen übernommen werden. Dennoch sind zahlreiche Menschen in Deutschland aufgrund rechtlicher oder praktischer Hürden von einer angemessenen Gesundheitsversorgung ausgeschlossen oder haben nur sehr begrenzten Zu- gang. Dies betrifft vor allem Menschen ohne Papiere, Menschen ohne Wohnsitz, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz bzw. aufgrund von Beitragsschulden eingeschränktem Leis- tungsanspruch sowie (erwerbslose) Menschen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Hierbei handelt es sich um eine heterogene Gruppe in komplexen Problemlagen. Aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden sozial- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen lassen sich ohne eine spezialisierte, professionelle und gut vernetzte Beratung möglicherweise bestehende Leistungsansprüche für die Betroffenen nur schwer einlösen. In Bonn wird vor allem durch den Verein MediNetzBonn e. V. mit großem ehrenamtlichen En- gagement versucht, eine humanitäre medizinische Versorgung für diesen Personenkreis sicher- zustellen, wobei sich der Verein aufgrund seiner beschränkten Mittel fast ausschließlich auf die Versorgung von Menschen ohne Papiere spezialisiert hat. Dieser zivilgesellschaftliche Einsatz kann und soll aber sozialstaatliches Handeln zur Umsetzung des Rechts auf Gesundheit nicht kompensieren. Vor diesem Hintergrund hat der Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. am 07.04.2020 einen Bürgerantrag zur Einführung eines Anonymen Krankenscheines gestellt. Der Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. strebt die Förderung des Zugangs zu gesundheit- licher Versorgung für Menschen an, die von der regulären Gesundheitsversorgung ganz oder teilweise ausgeschlossen sind. Der Verein wurde 2019 als eine Initiative von Mitgliedern des Vereins MediNetzBonn e. V. gegründet. In seiner Sitzung vom 19.08.2020 hat der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen die Verwaltung damit beauftragt, mit dem Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. ein Konzept für ein Modellprojekt zu erarbeiten und zur Beratung und Beschlussfassung vorzu- legen. Die Realisierung eines Zugangs zur regulären Gesundheitsversorgung verbessert die soziale, gesundheitliche und rechtliche Lage der Betroffenen am stärksten. Hierzu ist eine Clearingstelle zu schaffen, in der alle Menschen ohne Krankenversicherung oder mit unklarem Versicherungs- status Unterstützung finden können, bestehende Ansprüche hinsichtlich einer Krankenversiche-Seite 29 von 43 3 rung zu realisieren. Bei nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbarem zeitlichen Rahmen zu rea- lisierenden Ansprüchen ist die Gesundheitsversorgung durch die Ausgabe eines Anonymen Krankenscheins sicherzustellen. 2 Beschreibung der Maßnahme 2.1 Clearingstelle Ein umfassendes Clearingverfahren kann unter Berücksichtigung der gesamten Lebenssitua- tion und unter Prüfung aller gesetzlichen Vorgaben einen Zugang zu medizinischer Regelver- sorgung ermöglichen. Damit dient es auch unter ökonomischer Betrachtung dazu, kommunale Kosten, beispielsweise für kostenintensive Notfallbehandlungen, zu vermeiden. Hierzu bedarf es einer Anlaufstelle für alle Menschen mit ungeklärtem Krankenversicherungsanspruch. Die Beratung der Clearingstelle wirkt darauf hin, den Zugang zur Regelversorgung herzustellen. Hierzu müssen alle Angebote zur Vermittlung in gesundheitliche Versorgung mit dem Angebot einer aufenthalts- und sozialrechtlichen Beratung verbunden werden. Da der Zugang zur medi- zinischen Versorgung nicht isoliert von sozialem, finanziellem, familiären und ausländerrechtli- chem Status der Hilfesuchenden betrachtet werden kann, übt die Clearingstelle hierbei eine Lotsenfunktion aus und vermittelt erforderlichenfalls in das bestehende Beratungsnetzwerk. Das Angebot der Clearingstelle richtet sich an alle Menschen mit ungeklärtem bzw. ohne Kran- kenversicherungsschutz. Die Zugangsbarrieren zur Absicherung im Krankheitsfall sind vielfältig. Sie liegen in der Regel in fehlenden (fach-)sprachlichen Kenntnissen, Unkenntnis über Rechte und Ansprüche in der Kranken- bzw. Sozialversicherung oder hohen bürokratischen Hürden. Darüber hinaus fehlen oftmals Nachweise aus Herkunftsländern über den letzten Krankenversicherungsschutz, Vor- versicherungszeiten, Rentenansprüche, Geburts- oder Eheurkunden sowie deren beglaubigte Übersetzung. Weitere Probleme ergeben sich bei fehlender Meldeanschrift oder nicht nach- weisbarer Aufenthaltsdauer. Auch eine unzureichende Existenzsicherung kann dazu führen, dass Betroffene der Versicherungspflicht nicht nachkommen, da die Beiträge nicht geleistet werden können. Aufgabe des Clearings ist es daher, die gesamten Lebensumstände der Be- troffenen möglichst umfassend zu erfassen und Hilfestellung bei der individuellen Möglichkeit eines Zugangs in das Regelsystem zu leisten. Dies beinhaltet die Unterstützung und Begleitung bei der Umsetzung der notwendigen Schritte gegenüber den Leistungsträgern. Ebenso sind benötigte Dokumente und Nachweise zu beschaffen. Bei nicht realisierbarem Zugang in die Regelversorgung sind im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes auch Beratungsan- gebote zu einer möglichen Rückkehr ins Herkunftsland zu vermitteln.Seite 30 von 43 4 Dabei hängt der Erfolg der Clearingstelle maßgeblich von der personellen Ausstattung ab. In der Clearingstelle sollen daher neben einem/einer Projektkoordinator:in, ein:e Ärtz:in und einer Verwaltungskraft sowohl ein:e Sozialarbeiter:in als auch ein:e Sozialversicherungsfachange- stellte:r vertreten sein. Für die Beratung sollten diese über vertiefte Kenntnisse im Sozialrecht, Aufenthaltsrecht, Freizügigkeitsrecht verfügen und laufend fortgebildet werden. Alle Mitarbei- tenden sollten über interkulturelle Kompetenz verfügen, sensibel für Fragen des Rassismus und möglichst mehrsprachig sein. Die wesentlichen Aufgaben können den unter 3.3 aufgeführten Arbeitsplatzbeschreibungen entnommen werden. Neben der direkten Beratung der Betroffenen und dem Clearing soll die Clearingstelle auch Mitarbeitende von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege im Hinblick auf den Zugang in die Regelversorgung unterstützen und beraten. Hierzu ist eine gute Vernetzung im Sozial- und Gesundheitswesen erforderlich. Insbesondere zu Beginn des Projekts ist dieses durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen und die Vernetzung mit anderen Akteuren voranzutreiben. Es ist davon auszugehen, dass die Beratung der Clearingstelle nur dann in Anspruch genom- men wird, wenn der Schutz der Betroffenen vor Sanktionen ausreichend gewährleistet ist. Auf- grund der Übermittlungspflichten aus den §§ 87 ff. AufenthG kann eine Clearingstelle in öffent- licher Trägerschaft dies nicht sicherstellen. Daher ist die Clearingstelle zwingend außerhalb der Stadtverwaltung zu verorten. Zur Evaluation erhebt die Clearingstelle anonymisiert folgende Daten von den Ratsuchenden: Geschlecht Alter Aufenthaltsstatus Staatsangehörigkeit Zugang zur Clearingstelle Beratungsanliegen Weiter dokumentiert die Clearingstelle die Art der Vermittlung in die Regelversorgung (z. B. Pflichtversicherung, Familienversicherung, private Versicherung, EHIC/Sachleistungsaushilfe, Betreuung nach § 264 SGB V, etc.) bzw. woran eine Vermittlung gescheitert ist. Diese Daten übermittelt die Clearingstelle monatlich an das Amt für Soziales und Wohnen. 2.2 Anonymer Krankenschein Der Zugang zum Anonymen Krankenschein ist an die Beratung der Clearingstelle gekoppelt. Nur wenn eine Überführung in die Regelversorgung nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbaremSeite 31 von 43 5 zeitlichen Rahmen möglich ist, kann ein anonymer Krankenschein ausgestellt werden. Hierzu erhält der Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. von der Bundesstadt Bonn Mittel für einen Gesundheitsfond bereitgestellt, die er eigenverantwortlich bewirtschaftet. Der Verein Ano- nymer Krankenschein Bonn e. V. entscheidet eigenverantwortlich anhand folgender Kriterien über die Ausgabe des Anonymen Krankenscheins. 2.2.1 Personenbezogene Kriterien Senkung des Risikos schwerer, chronischer und tödlicher Krankheitsverläufe durch früh- zeitige Vorsorgeuntersuchungen bzw. Behandlungen kein ausreichender Krankenversicherungsschutz bzw. keine Möglichkeit, in einem me- dizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen Krankenversicherungsschutz zu errei- chen bestätigter gewöhnlicher Aufenthalt in Bonn seit mindestens drei Monaten (s.u.) keine finanziellen Mittel medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit analog zum Leistungskatalog der Gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) 2.2.2 Umfang der Versorgung Medizinischer Leistungsumfang analog zur GKV: Kostenübernahme für ärztliche, zahn- ärztliche und psychotherapeutische Maßnahmen, stationäre Aufenthalte, sonstige The- rapien durch Heilberufler:innen (z.B. Hebammen), Materialkosten und Medikamente Abrechnung in Höhe des einfachen Satzes nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. bei stationären Leistungen der entsprechenden Fallpauschalen keine nachträgliche Kostenübernahme von Leistungen, die vor Aufsuchen der Clearing- stelle bzw. ohne vorherige Absprache mit dem/der Ärzt:in erfolgten; Möglichkeit zur Ab- weichung im Einzelfall, z.B. bei Notfällen mit anschließender Vorstellung bei der Clea- ringstelle 2.2.3 Prüfungs- und Ausgabeverfahren Die im Folgenden beschriebenen Verfahrensschritte sind nicht als feste zeitliche Abfolge zu verstehen. Die genannten Akteur:innen arbeiten eng zusammen, so dass ein untereinander ab- gestimmtes, zum Teil zeitgleiches und damit zeitsparendes Vorgehen möglich ist. Alle Akteur:in- nen, die an dem Verfahren beteiligt sind, unterliegen der Schweigepflicht. Dies bedeutet auch, dass keine Meldung an die Ausländerbehörde erfolgt.Seite 32 von 43 6 1) Bestätigung der örtlichen Zuständigkeit und der sozialen bzw. finanziellen Bedürftigkeit durch die Clearingstelle. Die Grundlage für die Feststellung der örtlichen Zuständigkeit ergibt sich aus § 30 SGB I: „Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den ge- wöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erken- nen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend ver- weilt.“ Das Kriterium „bestätigter gewöhnlicher Aufenthalt in Bonn seit mindestens 3 Monaten“ kann im Einzelfall geöffnet werden. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen, wenn absehbar ist, dass der/die Ratsuchende in Zukunft in Bonn bleiben wird (z.B. nach- gewiesener Arbeitsvertrag als Voraussetzung für die materielle Freizügigkeit; Schwan- gere, für die nach der Geburt des Kindes ein Aufenthaltsrecht besteht und deren Part- ner:in in Bonn lebt). Es ist für den Einzelfall immer eine Begründung zur Öffnung des Drei-Monats-Kriteriums seitens der Clearingstelle zu erbringen. Aufgabe der Clearingstelle ist die Prüfung und ggf. Sicherstellung eines Krankenversi- cherungsschutzes. Soweit kein Versicherungsschutz in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen (in Absprache mit dem/der Ärzt:in, s.u.) erreicht werden kann, wird von der Clearingstelle eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Diese enthält auch die Bestätigung der örtlichen Zuständigkeit. Mit der/dem Klient:in wird darüber hin- aus die Schweigepflichtentbindung sowie eine Erklärung zur sozialen bzw. finanziellen Bedürftigkeit ausgefüllt. 2) Bestätigung der medizinischen Indikation (Notwendigkeit und Angemessenheit einer Be- handlung) durch den/die Ärzt:in der Clearingstelle durch Anamnese und Untersuchung; Benennung der zeitlichen Dringlichkeit auf der Grundlage des Leistungsumfangs der GKV; Organisation der weiteren Behandlung und Kommunikation mit behandelnden Ärzt:innen und Krankenhäusern. 3) Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Bescheinigungen zur örtlichen Zustän- digkeit, Schweigepflichtentbindung, sozialen bzw. finanziellen Bedürftigkeit und medizi- nischen Indikation durch die Verwaltungskraft der Clearingstelle. Wenn alle Vorausset- zungen erfüllt sind, erfolgt die Ausgabe eines personengebundenen, pseudonymisierten Anonymen Krankenscheins, der für drei Monate gültig ist und Leistungen bis zu einer Höhe von 500 € deckt; darüberhinausgehende Kosten bedürfen einer Mitteilung durch den Leistungserbringer an die Clearingstelle.Seite 33 von 43 7 4) Mit dem Anonymen Krankenschein kann die/der Patient:in selbstständig Ärzt:innen bzw. Krankenhäuser seiner/ihrer Wahl aufsuchen und diesen bei der Anmeldung analog zu einem Krankenschein einer Sozialbehörde vorlegen. Durch den/die Ärzti:n der Clearing- stelle wird bereits in der Sprechstunde eine Überweisung zur weiteren Diagnostik bzw. Therapie in einer fachärztlichen Praxis oder in einem Krankenhaus koordiniert. 5) Nach erfolgter Leistungserbringung wird von den Praxen bzw. Krankenhäusern eine Rechnung an den Verein Anonymer Krankenschein Bonn e.V. ausgestellt. Die medizi- nische Fachkraft prüft analog zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ob die vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen medizinisch sinnvoll und die in Rechnung gestellten Kosten angemessen waren. Wenn dies der Fall ist, werden die Rechnungen von der Verwaltungskraft aus den Mitteln des Gesundheitsfonds beglichen. Wird nach erfolgter Kostenübernahme aus dem Gesundheitsfonds zu einem späteren Zeitpunkt ein Kostenträger der Regelversorgung gefunden, der die Ausgaben rückwir- kend übernehmen kann, stellt die Clearingstelle einen Antrag auf Rückerstattung bei der entsprechenden Stelle. Die erstatteten Gelder werden in den Gesundheitsfonds zurück- gezahlt. Die Arbeit der Clearingstelle mit Ausgabe der Anonymen Krankenscheine kann wie folgt darge- stellt werden: Die am Verfahren Beteiligten tauschen sich regelmäßig aus, reflektieren die gemachten Erfah- rungen und justieren die oben angeführten Kriterien zur Übernahme von Leistungen aus dem Gesundheitsfonds ggf. nach. Regelmäßig berichtet der Verein Anonymer Krankenschein BonnSeite 34 von 43 8 e. V. dem Amt für Soziales und Wohnen über die Verwendung der Mittel. Neben den unter 2.1 genannten Daten erhebt und übermittelt die Clearingstelle monatlich bei Ausstellung eines Ano- nymen Krankenscheins noch folgende Daten: Anzahl der ausgestellten Anonymen Krankenscheine Anzahl der Behandlungen Gebührensatz der Behandlung Summe der abgerechneten Leistungen unterteilt in o Ambulante Behandlung o Stationäre Behandlung o Hilfsmittel o Arzneimittel o Zahnärztliche Behandlung o Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen o Sonstiges Diagnose zu jeder Behandlung nach internationaler statistischer Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) Fachrichtung des Leistungserbringers zu jeder Behandlung Anzahl der Behandlungen oberhalb von 500,00 € Zudem können diese Daten und Erfahrungen Projekten in anderen Städten oder Regionen als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt werden. 3 Projektlaufzeit und Finanzierung 3.1 Laufzeit Die Förderdauer der ersten Projektphase sollte drei Jahre umfassen. Eine kürzere Förderdauer kommt nicht in Betracht, da das Projekt zunächst bei Ratsuchenden und in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden muss. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Zielgruppe in erster Linie über Mundpropaganda erreicht wird. Vor allem beim Personenkreis der Menschen ohne Papiere ist für eine nachhaltige Akzeptanz des Projekts der behutsame Aufbau von Vertrauen notwendig. Ebenso ist gerade zu Beginn des Projekts die Vernetzung mit anderen Akteuren voranzutreiben.Seite 35 von 43 9 Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass insbesondere im ersten Projektjahr die Bera- tung der Clearingstelle zeitversetzt und zunächst zögerlich, mit steigender Akzeptanz jedoch kontinuierlich steigend in Anspruch genommen wird. Im zweiten Projektjahr werden die in der praktischen Beratungsarbeit gewonnenen Erfahrungen und der damit verbundene Zuwachs an Fachwissen der zugrundeliegenden komplexen Regelungen die Qualität der Beratungsarbeit weiter steigern, so dass im dritten Projektjahr mit einer spezialisierten, professionellen und gut vernetzten Beratungsarbeit der Erfolg des Projekts valide bewertet werden kann. Es ist nach Ablauf von 12, 24, 30 und 36 Monaten ein Sachbericht durch den Verein Anonymer Kranken- schein Bonn e. V. zu erstellen und dem Amt für Soziales und Wohnen vorzulegen. Neben den unter 2.1 und 2.2.3 aufgeführten aufbereiteten Daten enthalten diese Sachberichte Informatio- nen über: Durchgeführte Maßnahmen o Beratungen von Ratsuchenden o Beratungen von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen o Maßnahmen zur Sicherung der Fachlichkeit der Beratenden (z. B. Fortbildungen, Fachtagungen, Fallbesprechungen, Supervision, etc.) o Presse- und Öffentlichkeitsarbeit o Vernetzung mit anderen Akteuren o Teilnahme an Arbeitskreisen Erfolge und Auswirkungen der Maßnahmen Vermittlungsschwierigkeiten in die Regelversorgung Fazit und Ausblick Diese Berichte bilden die Grundlage zur Entscheidung über die weitere Finanzierung nach Ab- lauf der Projektphase. 3.2 Behandlungskosten Als Grundlage für die Berechnung des jährlichen Finanzbedarfs für die Behandlungskosten wird der aktuelle Finanzbericht des Vereins MediNetzBonn e. V. von 2019 herangezogen. Hieraus ergeben sich Behandlungskosten in Höhe von 56.763 €, die sich wie folgt zusammensetzten: 33.395 € für stationäre Aufenthalte und Operationen 6.770 € für Labor und ärztliches Material 16.598 € für Medikamente, zahnärztliche Leistungen, Behandlungsmaterial und Taxen Nicht in dieser Summe berücksichtigt sind die ambulanten Behandlungskosten, die beim Verein MediNetzBonn e.V. größtenteils ehrenamtlich durch kooperierende Heilberufler:innen erbrachtSeite 36 von 43 10 werden, die Kosten eines kooperierenden Labors sowie unentgeltliche bildgebende Diagnostik (bspw. MRT, Szintigraphie, Ultraschall). Medikamentenkosten werden vom Verein MediNetz- Bonn e. V. zudem nur in Ausnahmefällen übernommen. Bei einer vom Amt für Soziales und Wohnen durchgeführten Umfrage bei insgesamt elf Clea- ringstellen haben sieben Clearingstellen geantwortet. Aufgrund der unterschiedlichen Ausge- staltung der Clearingstellen (teilweise keine Übernahme von medizinischen Behandlungen, teil- weise nur ambulante Behandlungen, teilweise zusätzlich breites Angebot an humanitärer medi- zinischer Versorgung durch das Gesundheitsamt, etc.) können hieraus nur bedingt Rück- schlüsse auf eine auskömmliche Finanzierung der Behandlungskosten abgeleitet werden. Beim vergleichbaren, vom Gesundheitsamt geförderten Projekt in Düsseldorf (STAY!MediNetz) erge- ben sich Kosten von durchschnittlich 180 € pro ambulanter Behandlung. Der Verein MediNetz- Bonn e.V. hat von März 2020 bis Februar 2021 nach vorherigem Clearing und Weitervermittlung zu anderen Versorgungsstellen insgesamt 134 Patient:innen ohne Papiere in ambulante medi- zinische Versorgung vermittelt. Bei einer geschätzten zusätzlichen Clearingquote von 15 % und unter der Annahme, dass Patient:innen durchschnittlich zwei ambulante Behandlungen pro Jahr in Anspruch nehmen, ergeben sich damit ambulante Behandlungskosten von jährlich etwa 41.004€. Dies entspricht für Bonn Behandlungskosten in Höhe von 97.767 € im Jahr. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Clearingstellen in der Regel im Rahmen der Netzwerkarbeit mit den Leistungserbringern Sondervereinbarungen zum abrechnungsfähigen Gebührensatz nach der Gebührenordnung für Ärzte abgeschlossen haben. Bei privatärztlichen Abrechnungen wird grundsätzlich der 2,3-fache Gebührensatz berechnet, in begründeten Aus- nahmefällen auch der 1,8- bzw. 3,5-fache Gebührensatz. Das Projekt in Düsseldorf hat bei- spielsweise durch Sonderabreden 75.894 € an Behandlungskosten im Vergleich zum 2,3-fa- chen Gebührensatz eingespart. Bei Behandlungskosten in Höhe von 159.017 € entspricht dies einem Anteil von ca. 48 %. Solche Sondervereinbarungen sind durch den Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. ebenfalls vorgesehen und teilweise bereits mit den Bonner Ärzt:innen verhandelt. Grundsätzlich soll mit dem 1,0-fachen Gebührensatz abgerechnet werden. Durch die Zusammenarbeit und die Kommunikation dieser Sonderabreden mit den Bonner Ärzt:innen trägt der Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. somit jährlich zu Minderausgaben in Höhe von 46.928 € der Behandlungskosten bei. 3.3 Personalkosten Für die Arbeit der Clearingstelle sollen die folgenden Stellen geschaffen werden. Projektkoordinator:in dauerhafte AufgabenSeite 37 von 43 11 Personalverantwortung: Koordination und Organisation der Angestellten und ihrer Auf- gaben Kommunikation mit dem Vorstand des Vereins Anonymer Krankenschein Bonn e. V., der Stadt Bonn, weiteren Kooperierenden und Anbahnung von weiteren Kooperationen Vernetzung mit Organisationen und NGOs innerhalb und außerhalb Bonns Regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Vereinsvorstand ● Koordination und Aktualisierung des Corporate Designs und aller Drucksachen (Bro- schüren, Schilder für Praxen, Werbematerial, Roll-up usw.) ● Repräsentation, Vertretung des Projekts in der Öffentlichkeit ● Öffentlichkeitsarbeit und Pressekontakte mit Fokus auf Menschen ohne Krankenversi- cherungen ● Pflege der Internet- und Facebook-Präsenz ● Technische Betreuung der Website sowie der IT im Büro ● Koordination der Ausgaben des AKS Bonn in Zusammenarbeit mit der Verwaltungskraft ● Koordination und Ausbau der Arbeits- und Verwaltungsstruktur in enger Zusammenar- beit mit den anderen Mitarbeitenden ● Dokumentation der Arbeitsabläufe ● Pflege der Dateiablage, der Kontaktdatenbank sowie des Kalenders wiederkehrende Aufgaben ● Erstellung von Anträgen, Berichten und Verwendungsnachweisen ● Berichte auf Anfrage (z.B. Fallsammlungen, Bilanz, Rechnungshofbericht u.a.) ● Quantitative und qualitative Evaluation des Projekts mit Planung, Kontrolle und Erstel- lung von Berichten Sonstiges ● Weiterentwicklung bzw. Erweiterung des Konzepts basierend auf Evaluationsergebnis- sen ● Koordination von Anschaffungen Fachärztliche:r Mitarbeiter:in Sprechstunde mit Vor- und Nachbereitung ● Anamnese ● Bedarfsprüfung ● Ausstellen der Krankenscheine für die entsprechende FachrichtungSeite 38 von 43 12 Dokumentation in anonymisierten Patient:innenakten Mitarbeit an regelmäßiger Evaluation Kommunikation mit Standesvertretungen sowie Vertretung der Clearingstelle in der Öf- fentlichkeit, z.B. auf Fachtagungen und Konferenzen Prüfung der Abrechnungen auf medizinische Notwendigkeit analog zur kassenärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung Verwaltungskraft allgemeine Verwaltung ● Finanzielle Abrechnung von Fördermitteln und Eigenmitteln ● Durchführung von Finanztransaktionen ● Buchführung ● Ausbau und Pflege der Arbeits- und Verwaltungsstruktur in Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten ● Personalverwaltung mit Hilfe eines Steuerbüros ● Verwaltung der Clearingstelle, bspw. durch Organisation von Büro, Verträgen, Raum- ausstattung, technischer Ausstattung ● Kommunikation mit Behörden, Vermieter, Hausmeister etc. ● Bereitstellung von Formularen und Informationsmaterialien ● Zuarbeit für die anderen Mitarbeitenden Kontrolle der eingereichten Belege ● Kontrolle der Erstattungen ● Kontrolle der Rechnungen auf formale Fehler ● Kontrolle der Rechnungen auf inhaltliche Fehler (z.B. keinen 1,0-Satz GOÄ) ● Kommunikation mit Ärzt:innen, Laboren etc. zur Korrektur der Rechnungen Sonstiges ● Vertretung der Projektkoordination ● Pflege der Statistik der Abrechnung für das Berichtswesen ● Mitarbeit an Anträgen, Berichten und Verwendungsnachweisen ● Anschaffung von Büromaterialien etc. ● Postdienst ● Dateiverwaltung Sozialarbeiter:in, Sozialversicherungsfachangestellte:rSeite 39 von 43 13 Beratung und Betreuung von Menschen ohne Krankenversicherung (Clearing) ● Kontakt zu Klient:innen ● Kommunikation mit Behandelnden und Kostenträgern ● Begleitung und Kommunikation zu/mit Krankenkassen Beratung und Betreuung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus (Legalisierungsbe- ratung) ● Kommunikation mit Ausländer- und Sozialbehörden, Standesämtern, Botschaften, etc. ● Aufzeigen von Wegen aus der Illegalität ● Beratung zu Anerkennung von Neugeborenen Beratung und Betreuung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen (Sozialberatung) ● Schuldnerberatung, Verhandlung mit Krankenkassen ● Beratung zu Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG ● Begleitung und Kommunikation zu/mit Jobcenter/Sozialamt ● Ggf. Weitervermittlung an geeignete Stellen Sonstiges ● Pflege der Patient:innen-Statistik für das Berichtswesen ● Übernahme der telefonischen Beratungshotline ● Vernetzung mit ergänzenden Beratungsstellen in Bonn (z.B. pro familia, Verein für Ge- fährdetenhilfe etc.) ● Aufbau einer Struktur und Dokumentation zu Clearingfällen ● Vernetzung, Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Akteur:innen im selben Tätig- keitsfeld auf Bundesebene ● Vertretung der Verwaltung Diese verursachen voraussichtlich folgende Kosten: Stelle Stunden/Woche Tarif Kosten/Jahr Sozialarbeiter:in 30 TVöD S12 Stufe 3 45.407,44 € Sozialversicherungs- fachangestellte:r 30 TVöD E9c Stufe 3 45.449,17 € Allgemeinmediziner:in 8 TV-Ärzte Ä2 Stufe 3 21.361,62 € Verwaltungskraft 10 TVöD E6 Stufe 3 11.687,42 €Seite 40 von 43 14 Projektkoordinator:in 9 TVöD E11 Stufe 3 15.042,31 € Somit belaufen sich die voraussichtlichen Personalkosten auf insgesamt 138.947 € pro Jahr. Hierbei wurde das Besserstellungsverbot beachtet. 3.4 Sachkosten Es wird mit Sachausgaben (Mieten, Energiekosten, Druckkosten, Dolmetscherkosten, etc.) in Höhe von maximal 15 % der voraussichtlichen Personalkosten kalkuliert. Somit belaufen sich die voraussichtlichen Sachausgaben auf insgesamt 20.842 €. 3.5 Gesamtkosten Somit würden für die Umsetzung des Projekts nach gemeinsamer Kalkulation des Vereins Ano- nymer Krankenschein Bonn e. V. und Amt für Soziales und Wohnen voraussichtlich Kosten in Höhe von 257.556 € pro Jahr anfallen. Bei einer Laufzeit von drei Jahren entspricht dies Ge- samtkosten in Höhe von 772.668 €. 3.6 Eigenmittel Nach der städtischen Förderrichtlinie über freiwillige Zuschüsse Soziales hat der Verein Anony- mer Krankenschein Bonn e. V. zur Verwirklichung des Projekts eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten aufzubringen. Dies entspricht 25.756 € pro Jahr. Im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements werden die freiwilligen und unentgeltlichen Leistungen folgender Vereinsmitglieder als Eigenbeteiligung anerkannt: Funktion im Verein Stunden/Woche Gegenwert/Stunde Eigenmittel/Jahr 1. Vorsitzende 4 15 € 3.128,57 € 2. Vorsitzender 3 15 € 2.346,43 € Kassierer 2 10 € 1.042,86 € 2 Kassenprüferinnen je 1 10 € je 521,43 € Entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen liegen dem Amt für Soziales und Wohnen vor. Somit beläuft sich die voraussichtliche Eigenbeteiligung im Rahmen des bürgerschaftlichen Engage- ments auf insgesamt 7.561 € pro Jahr. Durch eine Sachspende der Kinder- und Jugendärztichen Notfallpraxis am Marienhospital Bonn in Form einer ermäßigten Raummiete wird eine weitere Eigenbeteiligung in Höhe von 6.000 €Seite 41 von 43 15 pro Jahr zur vorrangigen Finanzierung durch den Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. herangezogen. Von den unter 3.2 aufgeführten Minderausgaben bei den Behandlungskosten in Höhe von 46.928 € können 10 % als Eigenmittel berücksichtigt werden, da das Fehlen eines ausreichen- den Krankenversicherungsschutzes eine höhere Chronifizierungsrate und häufigere Notfallver- sorgung mit jeweils erhöhten Kosten gegenüber der medizinischen Regelversorgung zulasten des örtlichen Sozialhilfeträgers nach sich zieht. Im Bereich der Notfallversorgung ist das Amt für Soziales und Wohnen aufgrund der §§ 25 SGB XII und 6a AsylbLG den Nothelfern unter bestimmten Voraussetzungen zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Daneben rechnet das Amt für Soziales und Wohnen in der Auftragsversorgung (Hilfen zur Gesundheit nach § 48 SGB XII und §§ 4 und 6 AsylbLG) mit den Leistungserbringern mit dem 1,5fachen Gebührensatz ab. Daher sind 4.693 € pro Jahr als Eigenbeteiligung zu berücksichtigen. Die verbleibenden 7.502 € an Eigenbeteiligung wird der Verein Anonymer Krankenschein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge aufbringen.Seite 42 von 43 16 Unterstützende Organisationen Folgende Organisationen, Initiativen und Vereine unterstützen den Verein Anonymer Kranken- schein Bonn e. V. bei der Einführung eines Anonymen Krankenscheins in Bonn: ▪ Evangelischer Kirchenkreis Bonn ▪ Evangelischer Kirchenkreis Bad Godesberg-Voreifel ▪ Evangelischer Kirchenkreis an Rhein und Sieg ▪ Katholisches Stadtdekanat Bonn ▪ AIDS-Initiative Bonn e.V. ▪ Arbeitskreis Menschen ohne Papiere ▪ Ausbildung statt Abschiebung e.V. ▪ AWO Kreisverband Bonn e.V. ▪ Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. ▪ Der Paritätische Bonn ▪ Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Bonn e.V. ▪ Diakonisches Werk Bonn und Region ▪ Evangelische Migrations- und Flüchtlingsarbeit Bonn (EMFA) ▪ Flüchtlingshilfe Bonn e.V. ▪ Jusos Bonn ▪ MediNetzBonn e.V. ▪ pro familia Bonn e.V. ▪ Seebrücke Bonn ▪ Verein für Gefährdetenhilfe gemeinnützige Betriebs-GmbH ▪ Kinder- und Jugendärzte Bonn e.V. ▪ Grüne Jugend BonnSeite 43 von 43
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de