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200645-05 · Beschlussvorlage

Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Nummer
200645-05
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.07.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
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  1. 200645 Bürgerantrag: Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

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Beschlussvorlage
öffentlich
200645-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Einführung einer medizinischen Versorgung für
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.08.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit empfiehlt die
Einführung eines Modellprojektes zur Beratung und medizinischen
Versorgung für alle in Bonn lebenden Menschen mit eingeschränktem
bzw. ohne Krankenversicherungsschutz.
Hierfür erhält der Verein „Anonymer Krankenschein Bonn e.V.“ (AKS)
einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 245.000 € für die Dauer von bis
zu drei Jahren ab Beginn des Projektes.
Begründung
Mit Bürgerantrag vom 07.04.2020 (DS 200645) hat der Verein Anonymer
Krankenschein Bonn e. V. die Einführung einer medizinischen
Versorgung für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne
ausreichenden Krankenversicherungsschutz beantragt. In seiner Sitzung
am 19.08.2020 hat der ASMGW die Verwaltung damit beauftragt, in
Gesprächen mit dem Verein ein Konzept für ein Modellprojekt zur
Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss zu erarbeiten. Im
Haushalt 2021/2022 werden, nach Beschlussfassung durch den Rat zur
Einführung des Modellprojektes, nachlaufend entsprechende
Haushaltsmittel angemeldet.
In Zusammenarbeit mit dem Verein wurde das als Anlage beigefügte
Konzept erarbeitet und abgestimmt. Hiernach verbessert die
Realisierung eines Zugangs zur regulären Gesundheitsversorgung die
soziale, gesundheitliche und rechtliche Lage der Betroffenen am
stärksten. Eine medizinische Parallelversorgung ist zu vermeiden. Daher
ist eine Clearingstelle als Anlaufstelle zu schaffen, in der alle MenschenSeite 1 von 19
Seite 2
ohne bzw. mit unklarem Krankenversicherungsstatus Unterstützung
finden können, um bestehende Krankenversicherungsansprüche
einzulösen. Nur bei nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbarem
zeitlichen Rahmen einlösbaren Leistungsansprüchen wird eine
medizinische Versorgung durch einen Anonymen Krankenschein
ermöglicht.
Das Verfahren soll in einer dreijährigen Modellphase erprobt werden. Es
ist eine begleitende ausführliche Evaluation vorgesehen. Neben
statistischen Auswertungen wird die Evaluation eine Berichterstattung
über das Beratungsgeschehen und seine Wirkungen enthalten.
Hierzu sind Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 245.000 € jährlich bzw.
für eine dreijährige Modellphase in Höhe von 735.000 € zur Verfügung
zu stellen.
Im Haushalt stehen ab dem Jahr 2022 jährlich Mittel in Höhe von
300.000 € zur Verfügung (siehe Drucksache 201928-35AA). Der im Jahr
2021 entstehende Finanzierungsbedarf wird gesamtstädtisch gedeckt.
Inhalt Test
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen / 2021: 81.666 € 150000506 / 2021: 0 € 2021: 81.666 Die Deckung inSeite 2 von 19
Seite 3
Aufwendungen 2022: 245.000
€
2023: 245.000
€
2024: 163.334 €
73.1000
2022: 300.000 €
2023: 300.000 €
2024: 300.000 €
€
2022: 0 €
2023: 0 €
2024: 0 €
2021 erfolgt
gesamtstädtisch
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0 €
2022: 0 €
2023: 0 €
2024: 0 €
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 81.666 €
2022: 245.000
€
2023: 245.000
€
2024: 163.334 €
Anlage/n
1 Konzept Verein Anonymer Krankenschein e.V. (öffentlich)Seite 3 von 19
Konzept des Vereins Anonymer Krankenschein Bonn e. V. zur Einfüh-
rung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit einge-
schränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in BonnSeite 4 von 19
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1 Ausgangslage
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht. Die Bundesrepublik Deutsch-
land ist durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als
Unterzeichnerstaat verpflichtet, das Recht auf Gesundheit frei von jeder Diskriminierung zu ga-
rantieren. Die gesetzliche und private Krankenversicherung ist hierzu das wichtigste Instrument
und gewährleistet, dass die erforderlichen Leistungen übernommen werden. Dennoch sind
zahlreiche Menschen in Deutschland aufgrund rechtlicher oder praktischer Hürden von einer
angemessenen Gesundheitsversorgung ausgeschlossen oder haben nur sehr begrenzten Zu-
gang. Dies betrifft vor allem Menschen ohne Papiere, Menschen ohne Wohnsitz, Menschen
ohne Krankenversicherungsschutz bzw. aufgrund von Beitragsschulden eingeschränktem Leis-
tungsanspruch sowie (erwerbslose) Menschen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Hierbei handelt es sich um eine heterogene Gruppe in komplexen Problemlagen. Aufgrund der
Komplexität der zugrundeliegenden sozial- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen lassen sich
ohne eine spezialisierte, professionelle und gut vernetzte Beratung möglicherweise bestehende
Leistungsansprüche für die Betroffenen nur schwer einlösen.
In Bonn wird vor allem durch den Verein MediNetzBonn e. V. mit großem ehrenamtlichen En-
gagement versucht, eine humanitäre medizinische Versorgung für diesen Personenkreis sicher-
zustellen, wobei sich der Verein aufgrund seiner beschränkten Mittel fast ausschließlich auf die
Versorgung von Menschen ohne Papiere spezialisiert hat. Dieser zivilgesellschaftliche Einsatz
kann und soll aber sozialstaatliches Handeln zur Umsetzung des Rechts auf Gesundheit nicht
kompensieren. Vor diesem Hintergrund hat der Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. am
07.04.2020 einen Bürgerantrag zur Einführung eines Anonymen Krankenscheines gestellt. Der
Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. strebt die Förderung des Zugangs zu gesundheit-
licher Versorgung für Menschen an, die von der regulären Gesundheitsversorgung ganz oder
teilweise ausgeschlossen sind. Der Verein wurde 2019 als eine Initiative von Mitgliedern des
Vereins MediNetzBonn e. V. gegründet.
In seiner Sitzung vom 19.08.2020 hat der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und
Wohnen die Verwaltung damit beauftragt, mit dem Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V.
ein Konzept für ein Modellprojekt zu erarbeiten und zur Beratung und Beschlussfassung vorzu-
legen.
Die Realisierung eines Zugangs zur regulären Gesundheitsversorgung verbessert die soziale,
gesundheitliche und rechtliche Lage der Betroffenen am stärksten. Hierzu ist eine Clearingstelle
zu schaffen, in der alle Menschen ohne Krankenversicherung oder mit unklarem Versicherungs-
status Unterstützung finden können, bestehende Ansprüche hinsichtlich einer Krankenversiche-Seite 5 von 19
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rung zu realisieren. Bei nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbarem zeitlichen Rahmen zu rea-
lisierenden Ansprüchen ist die Gesundheitsversorgung durch die Ausgabe eines Anonymen
Krankenscheins sicherzustellen.
2 Beschreibung der Maßnahme
2.1 Clearingstelle
Ein umfassendes Clearingverfahren kann unter Berücksichtigung der gesamten Lebenssitua-
tion und unter Prüfung aller gesetzlichen Vorgaben einen Zugang zu medizinischer Regelver-
sorgung ermöglichen. Damit dient es auch unter ökonomischer Betrachtung dazu, kommunale
Kosten, beispielsweise für kostenintensive Notfallbehandlungen, zu vermeiden. Hierzu bedarf
es einer Anlaufstelle für alle Menschen mit ungeklärtem Krankenversicherungsanspruch.
Die Beratung der Clearingstelle wirkt darauf hin, den Zugang zur Regelversorgung herzustellen.
Hierzu müssen alle Angebote zur Vermittlung in gesundheitliche Versorgung mit dem Angebot
einer aufenthalts- und sozialrechtlichen Beratung verbunden werden. Da der Zugang zur medi-
zinischen Versorgung nicht isoliert von sozialem, finanziellem, familiären und ausländerrechtli-
chem Status der Hilfesuchenden betrachtet werden kann, übt die Clearingstelle hierbei eine
Lotsenfunktion aus und vermittelt erforderlichenfalls in das bestehende Beratungsnetzwerk.
Das Angebot der Clearingstelle richtet sich an alle Menschen mit ungeklärtem bzw. ohne Kran-
kenversicherungsschutz.
Die Zugangsbarrieren zur Absicherung im Krankheitsfall sind vielfältig. Sie liegen in der Regel
in fehlenden (fach-)sprachlichen Kenntnissen, Unkenntnis über Rechte und Ansprüche in der
Kranken- bzw. Sozialversicherung oder hohen bürokratischen Hürden. Darüber hinaus fehlen
oftmals Nachweise aus Herkunftsländern über den letzten Krankenversicherungsschutz, Vor-
versicherungszeiten, Rentenansprüche, Geburts- oder Eheurkunden sowie deren beglaubigte
Übersetzung. Weitere Probleme ergeben sich bei fehlender Meldeanschrift oder nicht nach-
weisbarer Aufenthaltsdauer. Auch eine unzureichende Existenzsicherung kann dazu führen,
dass Betroffene der Versicherungspflicht nicht nachkommen, da die Beiträge nicht geleistet
werden können. Aufgabe des Clearings ist es daher, die gesamten Lebensumstände der Be-
troffenen möglichst umfassend zu erfassen und Hilfestellung bei der individuellen Möglichkeit
eines Zugangs in das Regelsystem zu leisten. Dies beinhaltet die Unterstützung und Begleitung
bei der Umsetzung der notwendigen Schritte gegenüber den Leistungsträgern. Ebenso sind
benötigte Dokumente und Nachweise zu beschaffen. Bei nicht realisierbarem Zugang in die
Regelversorgung sind im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes auch Beratungsan-
gebote zu einer möglichen Rückkehr ins Herkunftsland zu vermitteln.Seite 6 von 19
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Dabei hängt der Erfolg der Clearingstelle maßgeblich von der personellen Ausstattung ab. In
der Clearingstelle sollen daher neben einem/einer Projektkoordinator:in, ein:e Ärtz:in und einer
Verwaltungskraft sowohl ein:e Sozialarbeiter:in als auch ein:e Sozialversicherungsfachange-
stellte:r vertreten sein. Für die Beratung sollten diese über vertiefte Kenntnisse im Sozialrecht,
Aufenthaltsrecht, Freizügigkeitsrecht verfügen und laufend fortgebildet werden. Alle Mitarbei-
tenden sollten über interkulturelle Kompetenz verfügen, sensibel für Fragen des Rassismus und
möglichst mehrsprachig sein. Die wesentlichen Aufgaben können den unter 3.3 aufgeführten
Arbeitsplatzbeschreibungen entnommen werden.
Neben der direkten Beratung der Betroffenen und dem Clearing soll die Clearingstelle auch
Mitarbeitende von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen und Trägern der freien
Wohlfahrtspflege im Hinblick auf den Zugang in die Regelversorgung unterstützen und beraten.
Hierzu ist eine gute Vernetzung im Sozial- und Gesundheitswesen erforderlich. Insbesondere
zu Beginn des Projekts ist dieses durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen
und die Vernetzung mit anderen Akteuren voranzutreiben.
Es ist davon auszugehen, dass die Beratung der Clearingstelle nur dann in Anspruch genom-
men wird, wenn der Schutz der Betroffenen vor Sanktionen ausreichend gewährleistet ist. Auf-
grund der Übermittlungspflichten aus den §§ 87 ff. AufenthG kann eine Clearingstelle in öffent-
licher Trägerschaft dies nicht sicherstellen. Daher ist die Clearingstelle zwingend außerhalb der
Stadtverwaltung zu verorten.
Zur Evaluation erhebt die Clearingstelle anonymisiert folgende Daten von den Ratsuchenden:
 Geschlecht
 Alter
 Aufenthaltsstatus
 Staatsangehörigkeit
 Zugang zur Clearingstelle
 Beratungsanliegen
Weiter dokumentiert die Clearingstelle die Art der Vermittlung in die Regelversorgung (z. B.
Pflichtversicherung, Familienversicherung, private Versicherung, EHIC/Sachleistungsaushilfe,
Betreuung nach § 264 SGB V, etc.) bzw. woran eine Vermittlung gescheitert ist. Diese Daten
übermittelt die Clearingstelle monatlich an das Amt für Soziales und Wohnen.
2.2 Anonymer Krankenschein
Der Zugang zum Anonymen Krankenschein ist an die Beratung der Clearingstelle gekoppelt.
Nur wenn eine Überführung in die Regelversorgung nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbaremSeite 7 von 19
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zeitlichen Rahmen möglich ist, kann ein anonymer Krankenschein ausgestellt werden. Hierzu
erhält der Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. von der Bundesstadt Bonn Mittel für
einen Gesundheitsfond bereitgestellt, die er eigenverantwortlich bewirtschaftet. Der Verein Ano-
nymer Krankenschein Bonn e. V. entscheidet eigenverantwortlich anhand folgender Kriterien
über die Ausgabe des Anonymen Krankenscheins.
2.2.1 Personenbezogene Kriterien
 Senkung des Risikos schwerer, chronischer und tödlicher Krankheitsverläufe durch früh-
zeitige Vorsorgeuntersuchungen bzw. Behandlungen
 kein ausreichender Krankenversicherungsschutz bzw. keine Möglichkeit, in einem me-
dizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen Krankenversicherungsschutz zu errei-
chen
 bestätigter gewöhnlicher Aufenthalt in Bonn seit mindestens drei Monaten (s.u.)
 keine finanziellen Mittel
 medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit analog zum Leistungskatalog der Gesetz-
lichen Krankenversicherung (GKV)
2.2.2 Umfang der Versorgung
 Medizinischer Leistungsumfang analog zur GKV: Kostenübernahme für ärztliche, zahn-
ärztliche und psychotherapeutische Maßnahmen, stationäre Aufenthalte, sonstige The-
rapien durch Heilberufler:innen (z.B. Hebammen), Materialkosten und Medikamente
 Abrechnung in Höhe des einfachen Satzes nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
bzw. bei stationären Leistungen der entsprechenden Fallpauschalen
 keine nachträgliche Kostenübernahme von Leistungen, die vor Aufsuchen der Clearing-
stelle bzw. ohne vorherige Absprache mit dem/der Ärzt:in erfolgten; Möglichkeit zur Ab-
weichung im Einzelfall, z.B. bei Notfällen mit anschließender Vorstellung bei der Clea-
ringstelle
2.2.3 Prüfungs- und Ausgabeverfahren
Die im Folgenden beschriebenen Verfahrensschritte sind nicht als feste zeitliche Abfolge zu
verstehen. Die genannten Akteur:innen arbeiten eng zusammen, so dass ein untereinander ab-
gestimmtes, zum Teil zeitgleiches und damit zeitsparendes Vorgehen möglich ist. Alle Akteur:in-
nen, die an dem Verfahren beteiligt sind, unterliegen der Schweigepflicht. Dies bedeutet auch,
dass keine Meldung an die Ausländerbehörde erfolgt.Seite 8 von 19
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1) Bestätigung der örtlichen Zuständigkeit und der sozialen bzw. finanziellen Bedürftigkeit
durch die Clearingstelle. Die Grundlage für die Feststellung der örtlichen Zuständigkeit
ergibt sich aus § 30 SGB I:
„Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die
darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den ge-
wöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erken-
nen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend ver-
weilt.“
Das Kriterium „bestätigter gewöhnlicher Aufenthalt in Bonn seit mindestens 3 Monaten“
kann im Einzelfall geöffnet werden. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen,
wenn absehbar ist, dass der/die Ratsuchende in Zukunft in Bonn bleiben wird (z.B. nach-
gewiesener Arbeitsvertrag als Voraussetzung für die materielle Freizügigkeit; Schwan-
gere, für die nach der Geburt des Kindes ein Aufenthaltsrecht besteht und deren Part-
ner:in in Bonn lebt). Es ist für den Einzelfall immer eine Begründung zur Öffnung des
Drei-Monats-Kriteriums seitens der Clearingstelle zu erbringen.
Aufgabe der Clearingstelle ist die Prüfung und ggf. Sicherstellung eines Krankenversi-
cherungsschutzes. Soweit kein Versicherungsschutz in einem medizinisch vertretbaren
zeitlichen Rahmen (in Absprache mit dem/der Ärzt:in, s.u.) erreicht werden kann, wird
von der Clearingstelle eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Diese enthält
auch die Bestätigung der örtlichen Zuständigkeit. Mit der/dem Klient:in wird darüber hin-
aus die Schweigepflichtentbindung sowie eine Erklärung zur sozialen bzw. finanziellen
Bedürftigkeit ausgefüllt.
2) Bestätigung der medizinischen Indikation (Notwendigkeit und Angemessenheit einer Be-
handlung) durch den/die Ärzt:in der Clearingstelle durch Anamnese und Untersuchung;
Benennung der zeitlichen Dringlichkeit auf der Grundlage des Leistungsumfangs der
GKV; Organisation der weiteren Behandlung und Kommunikation mit behandelnden
Ärzt:innen und Krankenhäusern.
3) Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Bescheinigungen zur örtlichen Zustän-
digkeit, Schweigepflichtentbindung, sozialen bzw. finanziellen Bedürftigkeit und medizi-
nischen Indikation durch die Verwaltungskraft der Clearingstelle. Wenn alle Vorausset-
zungen erfüllt sind, erfolgt die Ausgabe eines personengebundenen, pseudonymisierten
Anonymen Krankenscheins, der für drei Monate gültig ist und Leistungen bis zu einer
Höhe von 500 € deckt; darüberhinausgehende Kosten bedürfen einer Mitteilung durch
den Leistungserbringer an die Clearingstelle.Seite 9 von 19
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4) Mit dem Anonymen Krankenschein kann die/der Patient:in selbstständig Ärzt:innen bzw.
Krankenhäuser seiner/ihrer Wahl aufsuchen und diesen bei der Anmeldung analog zu
einem Krankenschein einer Sozialbehörde vorlegen. Durch den/die Ärzti:n der Clearing-
stelle wird bereits in der Sprechstunde eine Überweisung zur weiteren Diagnostik bzw.
Therapie in einer fachärztlichen Praxis oder in einem Krankenhaus koordiniert.
5) Nach erfolgter Leistungserbringung wird von den Praxen bzw. Krankenhäusern eine
Rechnung an den Verein Anonymer Krankenschein Bonn e.V. ausgestellt. Die medizi-
nische Fachkraft prüft analog zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ob
die vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen medizinisch sinnvoll und die
in Rechnung gestellten Kosten angemessen waren. Wenn dies der Fall ist, werden die
Rechnungen von der Verwaltungskraft aus den Mitteln des Gesundheitsfonds beglichen.
Wird nach erfolgter Kostenübernahme aus dem Gesundheitsfonds zu einem späteren
Zeitpunkt ein Kostenträger der Regelversorgung gefunden, der die Ausgaben rückwir-
kend übernehmen kann, stellt die Clearingstelle einen Antrag auf Rückerstattung bei der
entsprechenden Stelle. Die erstatteten Gelder werden in den Gesundheitsfonds zurück-
gezahlt.
Die Arbeit der Clearingstelle mit Ausgabe der Anonymen Krankenscheine kann wie folgt darge-
stellt werden:
Die am Verfahren Beteiligten tauschen sich regelmäßig aus, reflektieren die gemachten Erfah-
rungen und justieren die oben angeführten Kriterien zur Übernahme von Leistungen aus dem
Gesundheitsfonds ggf. nach. Regelmäßig berichtet der Verein Anonymer Krankenschein BonnSeite 10 von 19
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e. V. dem Amt für Soziales und Wohnen über die Verwendung der Mittel. Neben den unter 2.1
genannten Daten erhebt und übermittelt die Clearingstelle monatlich bei Ausstellung eines Ano-
nymen Krankenscheins noch folgende Daten:
 Anzahl der ausgestellten Anonymen Krankenscheine
 Anzahl der Behandlungen
 Gebührensatz der Behandlung
 Summe der abgerechneten Leistungen unterteilt in
o Ambulante Behandlung
o Stationäre Behandlung
o Hilfsmittel
o Arzneimittel
o Zahnärztliche Behandlung
o Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
o Sonstiges
 Diagnose zu jeder Behandlung nach internationaler statistischer Klassifikation der
Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10)
 Fachrichtung des Leistungserbringers zu jeder Behandlung
 Anzahl der Behandlungen oberhalb von 500,00 €
Zudem können diese Daten und Erfahrungen Projekten in anderen Städten oder Regionen als
Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt werden.
3 Projektlaufzeit und Finanzierung
3.1 Laufzeit
Die Förderdauer der ersten Projektphase sollte drei Jahre umfassen. Eine kürzere Förderdauer
kommt nicht in Betracht, da das Projekt zunächst bei Ratsuchenden und in der Öffentlichkeit
bekannt gemacht werden muss. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Zielgruppe in erster
Linie über Mundpropaganda erreicht wird. Vor allem beim Personenkreis der Menschen ohne
Papiere ist für eine nachhaltige Akzeptanz des Projekts der behutsame Aufbau von Vertrauen
notwendig. Ebenso ist gerade zu Beginn des Projekts die Vernetzung mit anderen Akteuren
voranzutreiben.Seite 11 von 19
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Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass insbesondere im ersten Projektjahr die Bera-
tung der Clearingstelle zeitversetzt und zunächst zögerlich, mit steigender Akzeptanz jedoch
kontinuierlich steigend in Anspruch genommen wird. Im zweiten Projektjahr werden die in der
praktischen Beratungsarbeit gewonnenen Erfahrungen und der damit verbundene Zuwachs an
Fachwissen der zugrundeliegenden komplexen Regelungen die Qualität der Beratungsarbeit
weiter steigern, so dass im dritten Projektjahr mit einer spezialisierten, professionellen und gut
vernetzten Beratungsarbeit der Erfolg des Projekts valide bewertet werden kann. Es ist nach
Ablauf von 12, 24, 30 und 36 Monaten ein Sachbericht durch den Verein Anonymer Kranken-
schein Bonn e. V. zu erstellen und dem Amt für Soziales und Wohnen vorzulegen. Neben den
unter 2.1 und 2.2.3 aufgeführten aufbereiteten Daten enthalten diese Sachberichte Informatio-
nen über:
 Durchgeführte Maßnahmen
o Beratungen von Ratsuchenden
o Beratungen von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen
o Maßnahmen zur Sicherung der Fachlichkeit der Beratenden (z. B. Fortbildungen,
Fachtagungen, Fallbesprechungen, Supervision, etc.)
o Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
o Vernetzung mit anderen Akteuren
o Teilnahme an Arbeitskreisen
 Erfolge und Auswirkungen der Maßnahmen
 Vermittlungsschwierigkeiten in die Regelversorgung
 Fazit und Ausblick
Diese Berichte bilden die Grundlage zur Entscheidung über die weitere Finanzierung nach Ab-
lauf der Projektphase.
3.2 Behandlungskosten
Als Grundlage für die Berechnung des jährlichen Finanzbedarfs für die Behandlungskosten wird
der aktuelle Finanzbericht des Vereins MediNetzBonn e. V. von 2019 herangezogen. Hieraus
ergeben sich Behandlungskosten in Höhe von 56.763 €, die sich wie folgt zusammensetzten:
 33.395 € für stationäre Aufenthalte und Operationen
 6.770 € für Labor und ärztliches Material
 16.598 € für Medikamente, zahnärztliche Leistungen, Behandlungsmaterial und Taxen
Nicht in dieser Summe berücksichtigt sind die ambulanten Behandlungskosten, die beim Verein
MediNetzBonn e.V. größtenteils ehrenamtlich durch kooperierende Heilberufler:innen erbrachtSeite 12 von 19
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werden, die Kosten eines kooperierenden Labors sowie unentgeltliche bildgebende Diagnostik
(bspw. MRT, Szintigraphie, Ultraschall). Medikamentenkosten werden vom Verein MediNetz-
Bonn e. V. zudem nur in Ausnahmefällen übernommen.
Bei einer vom Amt für Soziales und Wohnen durchgeführten Umfrage bei insgesamt elf Clea-
ringstellen haben sieben Clearingstellen geantwortet. Aufgrund der unterschiedlichen Ausge-
staltung der Clearingstellen (teilweise keine Übernahme von medizinischen Behandlungen, teil-
weise nur ambulante Behandlungen, teilweise zusätzlich breites Angebot an humanitärer medi-
zinischer Versorgung durch das Gesundheitsamt, etc.) können hieraus nur bedingt Rück-
schlüsse auf eine auskömmliche Finanzierung der Behandlungskosten abgeleitet werden. Beim
vergleichbaren, vom Gesundheitsamt geförderten Projekt in Düsseldorf (STAY!MediNetz) erge-
ben sich Kosten von durchschnittlich 180 € pro ambulanter Behandlung. Der Verein MediNetz-
Bonn e.V. hat von März 2020 bis Februar 2021 nach vorherigem Clearing und Weitervermittlung
zu anderen Versorgungsstellen insgesamt 134 Patient:innen ohne Papiere in ambulante medi-
zinische Versorgung vermittelt. Bei einer geschätzten zusätzlichen Clearingquote von 15 % und
unter der Annahme, dass Patient:innen durchschnittlich zwei ambulante Behandlungen pro Jahr
in Anspruch nehmen, ergeben sich damit ambulante Behandlungskosten von jährlich etwa
41.004€. Dies entspricht für Bonn Behandlungskosten in Höhe von 97.767 € im Jahr.
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Clearingstellen in der Regel im Rahmen der
Netzwerkarbeit mit den Leistungserbringern Sondervereinbarungen zum abrechnungsfähigen
Gebührensatz nach der Gebührenordnung für Ärzte abgeschlossen haben. Bei privatärztlichen
Abrechnungen wird grundsätzlich der 2,3-fache Gebührensatz berechnet, in begründeten Aus-
nahmefällen auch der 1,8- bzw. 3,5-fache Gebührensatz. Das Projekt in Düsseldorf hat bei-
spielsweise durch Sonderabreden 75.894 € an Behandlungskosten im Vergleich zum 2,3-fa-
chen Gebührensatz eingespart. Bei Behandlungskosten in Höhe von 159.017 € entspricht dies
einem Anteil von ca. 48 %. Solche Sondervereinbarungen sind durch den Verein Anonymer
Krankenschein Bonn e. V. ebenfalls vorgesehen und teilweise bereits mit den Bonner Ärzt:innen
verhandelt. Grundsätzlich soll mit dem 1,0-fachen Gebührensatz abgerechnet werden. Durch
die Zusammenarbeit und die Kommunikation dieser Sonderabreden mit den Bonner Ärzt:innen
trägt der Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. somit jährlich zu Minderausgaben in Höhe
von 46.928 € der Behandlungskosten bei.
3.3 Personalkosten
Für die Arbeit der Clearingstelle sollen die folgenden Stellen geschaffen werden.
Projektkoordinator:in
dauerhafte AufgabenSeite 13 von 19
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 Personalverantwortung: Koordination und Organisation der Angestellten und ihrer Auf-
gaben
 Kommunikation mit dem Vorstand des Vereins Anonymer Krankenschein Bonn e. V.,
der Stadt Bonn, weiteren Kooperierenden und Anbahnung von weiteren Kooperationen
 Vernetzung mit Organisationen und NGOs innerhalb und außerhalb Bonns
 Regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Vereinsvorstand
● Koordination und Aktualisierung des Corporate Designs und aller Drucksachen (Bro-
schüren, Schilder für Praxen, Werbematerial, Roll-up usw.)
● Repräsentation, Vertretung des Projekts in der Öffentlichkeit
● Öffentlichkeitsarbeit und Pressekontakte mit Fokus auf Menschen ohne Krankenversi-
cherungen
● Pflege der Internet- und Facebook-Präsenz
● Technische Betreuung der Website sowie der IT im Büro
● Koordination der Ausgaben des AKS Bonn in Zusammenarbeit mit der Verwaltungskraft
● Koordination und Ausbau der Arbeits- und Verwaltungsstruktur in enger Zusammenar-
beit mit den anderen Mitarbeitenden
● Dokumentation der Arbeitsabläufe
● Pflege der Dateiablage, der Kontaktdatenbank sowie des Kalenders
wiederkehrende Aufgaben
● Erstellung von Anträgen, Berichten und Verwendungsnachweisen
● Berichte auf Anfrage (z.B. Fallsammlungen, Bilanz, Rechnungshofbericht u.a.)
● Quantitative und qualitative Evaluation des Projekts mit Planung, Kontrolle und Erstel-
lung von Berichten
Sonstiges
● Weiterentwicklung bzw. Erweiterung des Konzepts basierend auf Evaluationsergebnis-
sen
● Koordination von Anschaffungen
Fachärztliche:r Mitarbeiter:in
Sprechstunde mit Vor- und Nachbereitung
● Anamnese
● Bedarfsprüfung
● Ausstellen der Krankenscheine für die entsprechende FachrichtungSeite 14 von 19
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 Dokumentation in anonymisierten Patient:innenakten
 Mitarbeit an regelmäßiger Evaluation
 Kommunikation mit Standesvertretungen sowie Vertretung der Clearingstelle in der Öf-
fentlichkeit, z.B. auf Fachtagungen und Konferenzen
 Prüfung der Abrechnungen auf medizinische Notwendigkeit analog zur kassenärztlichen
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Verwaltungskraft
allgemeine Verwaltung
● Finanzielle Abrechnung von Fördermitteln und Eigenmitteln
● Durchführung von Finanztransaktionen
● Buchführung
● Ausbau und Pflege der Arbeits- und Verwaltungsstruktur in Zusammenarbeit mit den
anderen Beteiligten
● Personalverwaltung mit Hilfe eines Steuerbüros
● Verwaltung der Clearingstelle, bspw. durch Organisation von Büro, Verträgen, Raum-
ausstattung, technischer Ausstattung
● Kommunikation mit Behörden, Vermieter, Hausmeister etc.
● Bereitstellung von Formularen und Informationsmaterialien
● Zuarbeit für die anderen Mitarbeitenden
Kontrolle der eingereichten Belege
● Kontrolle der Erstattungen
● Kontrolle der Rechnungen auf formale Fehler
● Kontrolle der Rechnungen auf inhaltliche Fehler (z.B. keinen 1,0-Satz GOÄ)
● Kommunikation mit Ärzt:innen, Laboren etc. zur Korrektur der Rechnungen
Sonstiges
● Vertretung der Projektkoordination
● Pflege der Statistik der Abrechnung für das Berichtswesen
● Mitarbeit an Anträgen, Berichten und Verwendungsnachweisen
● Anschaffung von Büromaterialien etc.
● Postdienst
● Dateiverwaltung
Sozialarbeiter:in, Sozialversicherungsfachangestellte:rSeite 15 von 19
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Beratung und Betreuung von Menschen ohne Krankenversicherung (Clearing)
● Kontakt zu Klient:innen
● Kommunikation mit Behandelnden und Kostenträgern
● Begleitung und Kommunikation zu/mit Krankenkassen
Beratung und Betreuung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus (Legalisierungsbe-
ratung)
● Kommunikation mit Ausländer- und Sozialbehörden, Standesämtern, Botschaften, etc.
● Aufzeigen von Wegen aus der Illegalität
● Beratung zu Anerkennung von Neugeborenen
Beratung und Betreuung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen (Sozialberatung)
● Schuldnerberatung, Verhandlung mit Krankenkassen
● Beratung zu Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
● Begleitung und Kommunikation zu/mit Jobcenter/Sozialamt
● Ggf. Weitervermittlung an geeignete Stellen
Sonstiges
● Pflege der Patient:innen-Statistik für das Berichtswesen
● Übernahme der telefonischen Beratungshotline
● Vernetzung mit ergänzenden Beratungsstellen in Bonn (z.B. pro familia, Verein für Ge-
fährdetenhilfe etc.)
● Aufbau einer Struktur und Dokumentation zu Clearingfällen
● Vernetzung, Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Akteur:innen im selben Tätig-
keitsfeld auf Bundesebene
● Vertretung der Verwaltung
Diese verursachen voraussichtlich folgende Kosten:
Stelle Stunden/Woche Tarif Kosten/Jahr
Sozialarbeiter:in 30 TVöD S12 Stufe 3 45.407,44 €
Sozialversicherungs-
fachangestellte:r
30 TVöD E9c Stufe 3 45.449,17 €
Allgemeinmediziner:in 8 TV-Ärzte Ä2 Stufe 3 21.361,62 €
Verwaltungskraft 10 TVöD E6 Stufe 3 11.687,42 €Seite 16 von 19
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Projektkoordinator:in 9 TVöD E11 Stufe 3 15.042,31 €
Somit belaufen sich die voraussichtlichen Personalkosten auf insgesamt 138.947 € pro Jahr.
Hierbei wurde das Besserstellungsverbot beachtet.
3.4 Sachkosten
Es wird mit Sachausgaben (Mieten, Energiekosten, Druckkosten, Dolmetscherkosten, etc.) in
Höhe von maximal 15 % der voraussichtlichen Personalkosten kalkuliert. Somit belaufen sich
die voraussichtlichen Sachausgaben auf insgesamt 20.842 €.
3.5 Gesamtkosten
Somit würden für die Umsetzung des Projekts nach gemeinsamer Kalkulation des Vereins Ano-
nymer Krankenschein Bonn e. V. und Amt für Soziales und Wohnen voraussichtlich Kosten in
Höhe von 257.556 € pro Jahr anfallen. Bei einer Laufzeit von drei Jahren entspricht dies Ge-
samtkosten in Höhe von 772.668 €.
3.6 Eigenmittel
Nach der städtischen Förderrichtlinie über freiwillige Zuschüsse Soziales hat der Verein Anony-
mer Krankenschein Bonn e. V. zur Verwirklichung des Projekts eine Eigenbeteiligung in Höhe
von mindestens 10 % der Gesamtkosten aufzubringen. Dies entspricht 25.756 € pro Jahr.
Im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements werden die freiwilligen und unentgeltlichen
Leistungen folgender Vereinsmitglieder als Eigenbeteiligung anerkannt:
Funktion im Verein Stunden/Woche Gegenwert/Stunde Eigenmittel/Jahr
1. Vorsitzende 4 15 € 3.128,57 €
2. Vorsitzender 3 15 € 2.346,43 €
Kassierer 2 10 € 1.042,86 €
2 Kassenprüferinnen je 1 10 € je 521,43 €
Entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen liegen dem Amt für Soziales und Wohnen vor. Somit
beläuft sich die voraussichtliche Eigenbeteiligung im Rahmen des bürgerschaftlichen Engage-
ments auf insgesamt 7.561 € pro Jahr.
Durch eine Sachspende der Kinder- und Jugendärztichen Notfallpraxis am Marienhospital Bonn
in Form einer ermäßigten Raummiete wird eine weitere Eigenbeteiligung in Höhe von 6.000 €Seite 17 von 19
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pro Jahr zur vorrangigen Finanzierung durch den Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V.
herangezogen.
Von den unter 3.2 aufgeführten Minderausgaben bei den Behandlungskosten in Höhe von
46.928 € können 10 % als Eigenmittel berücksichtigt werden, da das Fehlen eines ausreichen-
den Krankenversicherungsschutzes eine höhere Chronifizierungsrate und häufigere Notfallver-
sorgung mit jeweils erhöhten Kosten gegenüber der medizinischen Regelversorgung zulasten
des örtlichen Sozialhilfeträgers nach sich zieht. Im Bereich der Notfallversorgung ist das Amt
für Soziales und Wohnen aufgrund der §§ 25 SGB XII und 6a AsylbLG den Nothelfern unter
bestimmten Voraussetzungen zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Daneben rechnet das Amt
für Soziales und Wohnen in der Auftragsversorgung (Hilfen zur Gesundheit nach § 48 SGB XII
und §§ 4 und 6 AsylbLG) mit den Leistungserbringern mit dem 1,5fachen Gebührensatz ab.
Daher sind 4.693 € pro Jahr als Eigenbeteiligung zu berücksichtigen.
Die verbleibenden 7.502 € an Eigenbeteiligung wird der Verein Anonymer Krankenschein durch
Spenden und Mitgliedsbeiträge aufbringen.Seite 18 von 19
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Unterstützende Organisationen
Folgende Organisationen, Initiativen und Vereine unterstützen den Verein Anonymer Kranken-
schein Bonn e. V. bei der Einführung eines Anonymen Krankenscheins in Bonn:
▪ Evangelischer Kirchenkreis Bonn
▪ Evangelischer Kirchenkreis Bad Godesberg-Voreifel
▪ Evangelischer Kirchenkreis an Rhein und Sieg
▪ Katholisches Stadtdekanat Bonn
▪ AIDS-Initiative Bonn e.V.
▪ Arbeitskreis Menschen ohne Papiere
▪ Ausbildung statt Abschiebung e.V.
▪ AWO Kreisverband Bonn e.V.
▪ Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.
▪ Der Paritätische Bonn
▪ Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Bonn e.V.
▪ Diakonisches Werk Bonn und Region
▪ Evangelische Migrations- und Flüchtlingsarbeit Bonn (EMFA)
▪ Flüchtlingshilfe Bonn e.V.
▪ Jusos Bonn
▪ MediNetzBonn e.V.
▪ pro familia Bonn e.V.
▪ Seebrücke Bonn
▪ Verein für Gefährdetenhilfe gemeinnützige Betriebs-GmbH
▪ Kinder- und Jugendärzte Bonn e.V.
▪ Grüne Jugend BonnSeite 19 von 19

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Datenstand: 02.11.2026, 21:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de