200644-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs
Kerndaten
- Nummer
- 200644-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200644-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Gewässerabschnitt, der durch die Deutsche Bahn AG als Ausgleichsmaßnahme für die S 13 ökologisch aufgewertet wurde. Bei den bachbegleitenden Wegen handelt es sich zudem um Unterhaltungswege für die Gewässerunterhaltung (teilweise auch für den in Abschnitten dort verlaufenden Mischwasserkanal). Durch Bankstandorte und Abfallbehälter würden künftig andere Anforderungen wie die Verkehrssicherungs- und Reinigungspflicht an die Unterhaltungswege gestellt. Für eventuelle Maßnahmen müssten zudem die Vorgaben des Landschaftsschutzes sowie der im Landschaftsplan festgelegten Ziele für dieses Gebiet beachtet werden. Für die Aufstellung von Bänken wäre im Geltungsbereich des Landschaftsplans Siegmündung eine Befreiung gemäß § 67 BNatSchG erforderlich, der der Naturschutzbeirat zustimmen müsste. Grund dafür ist, dass die Aufstellung der Bänke unter die Verbotstatbestände des Landschaftsplans fällt. Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen eines Ortstermins zwischen dem Antragsteller und den beteiligten Fachämtern die Möglichkeiten zur Aufstellung von Sitzgelegenheiten und Abfalleimern in diesem Bereich zu besprechen und der Bezirksvertretung über das Ergebnis zu berichten, ggf. mit einem Umsetzungsvorschlag. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Beuel stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und lässt sich über das Ergebnis des gemeinsamen Ortstermins von Verwaltung und Antragsteller berichten. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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