← Vorlagen

200644-02 · Beschlussvorlage

Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs

Nummer
200644-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200644 Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.923 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
200644-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und
Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die im Bürgerantrag (DS-Nr. 200644) für
Sitzbänke genannten Standorte 3 - 6 erforderlichen Schritte (Einholung von
Genehmigungen – s. Begründung) einzuleiten.
Begründung
Der mit dem Bürgerverein Geislar und der Verwaltung durchgeführte Ortstermin
brachte folgendes Ergebnis:
 Nach Erläuterung der Umstände und des Aufwandes zur Unterhaltung
von Abfalleimern nimmt der Bürgerverein von der Forderung nach
Abfalleimern Abstand.
 An Standort 1 und Standort 2 sind Sitzbänke aus naturschutzfachlichen
und –rechtlichen Gründen innerhalb einer Ausgleichsfläche nicht
möglich. Der Bürgerverein nimmt von diesen Standorten Abstand.
 An Standort 3 ist eine Sitzbank grundsätzlich möglich. Da sich auch
dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet befindet, bedarf es einer
Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde und der
Zustimmung des Naturschutzbeirates.
 An Standort 4, Standort 5 und Standort 6 sind Sitzbänke grundsätzlich
möglich. Es bedarf jedoch, zusätzlich zu der Ausnahmegenehmigung
der Unteren Naturschutzbehörde und der Zustimmung des
Naturschutzbeirates, auch einer Genehmigung der Unteren
Wasserbehörde.
Notwendige Anträge nach Naturschutz- bzw. Wassergesetz sind gesondert zu
stellen.
Die Verwaltung wird die Aufstellung genehmigter Bänke übernehmen und diese
unterhalten, der Bürgerverein wird Patenschaften übernehmen.
Von der Aufstellung von Abfalleimern neben den Bänken wird im Sinne des
Landschaftsschutzes (Abfuhr, Anlocken von Tieren) Abstand genommen.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Finanzierung der Maßnahme wird im Rahmen der jeweiligen Prüfungen
geklärt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de