200644-02 · Beschlussvorlage
Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs
Kerndaten
- Nummer
- 200644-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 200644-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Aufstellen von Sitzbänken und Müllbehältern entlang des Vilicher Bachs Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die für die im Bürgerantrag (DS-Nr. 200644) für Sitzbänke genannten Standorte 3 - 6 erforderlichen Schritte (Einholung von Genehmigungen – s. Begründung) einzuleiten. Begründung Der mit dem Bürgerverein Geislar und der Verwaltung durchgeführte Ortstermin brachte folgendes Ergebnis: Nach Erläuterung der Umstände und des Aufwandes zur Unterhaltung von Abfalleimern nimmt der Bürgerverein von der Forderung nach Abfalleimern Abstand. An Standort 1 und Standort 2 sind Sitzbänke aus naturschutzfachlichen und –rechtlichen Gründen innerhalb einer Ausgleichsfläche nicht möglich. Der Bürgerverein nimmt von diesen Standorten Abstand. An Standort 3 ist eine Sitzbank grundsätzlich möglich. Da sich auch dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet befindet, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde und der Zustimmung des Naturschutzbeirates. An Standort 4, Standort 5 und Standort 6 sind Sitzbänke grundsätzlich möglich. Es bedarf jedoch, zusätzlich zu der Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde und der Zustimmung des Naturschutzbeirates, auch einer Genehmigung der Unteren Wasserbehörde. Notwendige Anträge nach Naturschutz- bzw. Wassergesetz sind gesondert zu stellen. Die Verwaltung wird die Aufstellung genehmigter Bänke übernehmen und diese unterhalten, der Bürgerverein wird Patenschaften übernehmen. Von der Aufstellung von Abfalleimern neben den Bänken wird im Sinne des Landschaftsschutzes (Abfuhr, Anlocken von Tieren) Abstand genommen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Finanzierung der Maßnahme wird im Rahmen der jeweiligen Prüfungen geklärt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de