200642-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln
Kerndaten
- Nummer
- 200642-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200642-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt ziffernweise. Zu Ziffer 1: Bei den in Rede stehenden Werbeträgern handelt es sich nicht um City-Light- Poster (CLP), sondern um so genannte Cityscreens (CIS), also City-Lights in digitaler Ausführung mittels Monitor. Vergleichbar sind diese Werbeträger mit den sogenannten Stadtinformationsanlagen, die in den 80er und 90er Jahren mit je einer Werbefläche und einem Stadtplan ausgerüstet waren und so auch der Bundesstadt Bonn die Gelegenheit zum Informationstransport an die Bürgerinnen und Bürger gibt. Der Konzessionär DSM Deutsche Städte Medien GmbH ist zur Einholung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, insbesondere Baugenehmigungen, die für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum erforderlich sind, verpflichtet. Auf dieser Grundlage wurden dem Konzessionär DSM 19 digitale Cityscreen-Standorte genehmigt, davon entfallen neun Baugenehmigungen auf die Bonner Innenstadt und zehn Standorte auf den Stadtteil Bad Godesberg. Beigefügt ist eine Liste der bislang im Stadtbereich „Bonn-Innenstadt“ und „Innenstadt Bad Godesberg“ erteilten Baugenehmigungen. Zu Ziffer 2: Federführend für die Koordination hinsichtlich der grundsätzlichen Standortentscheidungen war seinerzeit das Amt für Wirtschaftsförderung unter Einbindung des Bauordnungsamtes, des Stadtplanungsamtes einschließlich UDB sowie den Stadtwerken Bonn. Die Standortvorschläge wurden vom Konzessionär eingebracht. Baugenehmigungen werden und wurden nur im Einklang mit den beschlossenen Standortvorgaben und unter Beteiligung verschiedener Fachämter erteilt. Zu Ziffer 3: Die im Jahr 2016 durch den Rat beschlossene Vergabe der Werberechte inkl. des zonalen Konzepts zu möglichen Standortbereichen für WerbeanlagenSeite 1 von 2 Seite 2 enthält für die Bonner Innenstadt die Aufstellung von 17 City-Light-Postern (CLP) sowie 8 City-Light-Säulen (CLS). Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, mind. 20% der Neuaufstellungen in digitaler Form zu erbringen. Eine erneute Beschlussfassung in den politischen Gremien ist nur in den Fällen der Abweichung vom Zonenkonzept vorgesehen. Das Werbekonzept des Konzessionärs DSM Deutsche Städte Medien Ströer wurde im Juli 2017 in den Bezirksvertretungen Bonn Mitte, Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg vorgestellt. Die seinerzeit noch im Konzept vorgestellten City-Light-Säulen wurden in einem Gespräch am 14.6.2018 zwischen dem Konzessionär DSM Ströer und Amt 03, Amt 33, Amt 61, Amt 62 sowie den Stadtwerken Bonn in den kleineren Werbeträger CIS Cityscreens unter Beibehaltung der verabschiedeten Standorte umgewandelt und die bereits auf CLS eingebrachten Bauanträge auf CIS umgestellt. Zu Ziffer 4: Baugenehmigungen für Werbeanlagen setzen eine planungsrechtliche und baurechtliche Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben voraus. Konkret bedarf es in diesen Fällen weiterer Prüfungen bezüglich - der vertraglichen Rechte durch die Stadtwerke Bonn, - der funktionalen und denkmalrechtlichen Situation, gegebenenfalls ein Abgleich mit einer Gestaltungssatzung, - der straßenverkehrsrechtlichen Aspekte, - sowie der detaillierten planungsrechtlichen Vorgaben. Die Beantwortung der Fragen 5. und 6. erfolgt in einer separaten nichtöffentlichen Stellungnahme. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de