200640-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Wort halten - keine weiteren Verzögerungen bei der Verkehrsentlastung und Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Alter Friedhof
Kerndaten
- Nummer
- 200640-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200640-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Wort halten - keine weiteren Verzögerungen bei der Verkehrsentlastung und Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Alter Friedhof Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme 1.) Die Bornheimer Straße im Abschnitt Alter Friedhof bis Ellerstraße ist ein Projekt des Masterplans 2.0, dessen Förderantrag sich derzeit in der Überarbeitung befindet. Der Umbau ist weiterhin an die Erstellung der Rampe zur Viktoriabrücke gebunden. Der Zeitplan ist in den Masterplan eingebunden. Der Beginn der Umsetzung ist für 2022 vorgesehen. 2.) Der Umbau der Bornheimer Straße geht einher mit einer Beruhigung und Aufwertung des Quartiers. Hierzu heißt es in der Beschreibung des Projektes Bornheimer Straße: Im Zuge der Sanierung der Viktoriabrücke und der neuen Anbindung durch eine Rampe an die Thomastraße, den Bau des Kreisels Am Alten Friedhof/Rabinstraße und dem "City-Bogen" werden sich die Verkehrsbeziehungen im Kreuzungsbereich Bornheimer Straße/Hochstadenring stark verändern. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, die Spurenaufteilung zu verändern und den Raum für Fußgänger und Radfahrer zu vergrößern. Damit kann die Erreichbarkeit der Museen jenseits des Hochstadenrings verbessert, die Aufenthaltsqualität im Kreuzungsbereich gesteigert und der Wohnstandort Ellerviertel an die Nordstadt und die City angebunden werden. Die Umlenkung der Verkehrsströme bietet auch die Chance zur wirksamen Beruhigung und Umgestaltung der Bornheimer Straße in ihrem gesamten Verlauf. Mit welchen Maßnahme eine Verkehrsberuhigung erreicht werden kann und ob dafür bestimmte Fahrbeziehungen vollständig entfallen sollen, ist noch Gegenstand verwaltungsinterner Prüfungen. Hierzu sind noch politische Beschlüsse der entsprechenden Gremien notwendig, die noch für dieses Jahr von der Verwaltung vorbereitet werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Nach Abschluss der geplanten Verkehrsentlastungs- und - beruhigungsmaßnahmen in der Bornheimer Straße befürwortet die Verwaltung aus Sicht der Wirtschaftsförderung grundsätzlich eine Steigerung der Präsenz und der Erlebbarkeit des Themas „August Macke“ im skizzierten Bereich des sog. „Macke-Viertels“. Als geeignete Werbe- und Infrastrukturmaßnahmen werden drei Punkte bevorzugt vorgeschlagen: a. Ausweitung der Hinweisbeschilderung mit dem korallroten Tourist- Leitsystem An ausgewählten Standorten und Straßenkreuzungen im Nahbereich des Museums in einem Radius von ca. 250 Metern. b. Aufwertung der Bushaltestelle „Eifelstraße/Macke-Haus“ der Buslinie 602 Installation eines Wartehäuschens mit Macke-spezifischer Gestaltung einer Seitenwand. Die Umsetzung dieser Maßnahme bedarf der engen Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn (SWB). c. Touristischer Video-Clip zum Thema Macke-Viertel Aufgrund der auch im Tourismus schnell voranschreitenden Digitalisierung der Angebote wird von dem im Bürgerantrag vorgeschlagenen „Spazierweg“ mir festen Informationsstelen abgeraten, zumal das Macke-Viertel mit zahlreichen Stationen recht weitläufig ist, was bzgl. der Installation und Pflege erfahrungsgemäß erhebliche Folgekosten erwarten ließe. Stattdessen würde die Produktion eines animierenden touristischen Video-Clips bevorzugt. Mit diesem Angebot könnten die schönsten Stationen des Macke Viertel-Rundgangs über verschiedene Social-Media-Kanäle werbewirksam präsentiert und beworben werden. Im städtischen Haushalt sind dafür allerdings keine Haushaltsmittel vorgesehen. 3.) Die Finanzierung des Umbaus zwischen Alter Friedhof und Ellerstraße soll mit der Förderung Masterplan 2.0 erfolgen. Die Fachverwaltung hat entsprechende Mittel zum Haushalt angemeldet. Beschlussvorschlag für Planungsausschuss : Der Bürgerantrag, der für ein abschließendes Votum in den Planungsausschuss verwiesen wurde, ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über den aktuellen Sachstand und die weitere Vorgehensweise informiert. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist damit abgeschlossen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de