200636-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Zügige Dachsanierung des Frankenbades
Kerndaten
- Nummer
- 200636-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200636-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Bürgerantrag: Zügige Dachsanierung des Frankenbades Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 29.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Derzeit wird die Vorplanung für die Dachsanierung fertiggestellt. Danach erfolgt die Ausführungsplanung für den ersten Bauabschnitt inkl. Ausschreibung/ Vergaben. Parallel bzw. zeitlich etwas versetzt wird der zweite Bauabschnitt bearbeitet (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung). Eine nochmalige Befassung der Gremien mit der Planung ist nicht vorgesehen. Die Dachsanierungsplanung wird seit längerem eng durch die Untere Denkmalbehörde begleitet. Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis für den 1.Bauabschnitt liegt nunmehr digital seit dem 8.4.20 vor und wurde bereits zur Benehmensherstellung an das LVR-ADR weitergeleitet. Mit der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist vorbehaltlich einer schnellen Rückmeldung des LVR-ADR in der 17.KW zu rechnen. Um die Eingriffe in den Badbetrieb möglichst gering zu halten, wurde entschieden, die Gesamtmaßnahme in zwei Bauabschnitte aufzuteilen: Der erste Bauabschnitt fällt in die Schließzeit im Sommer 2020. In diesem Bauabschnitt sind vorbereitende Arbeiten an den Fallrohren in der Badehalle bzw. die Erneuerung der Fallrohre geplant. Im zweiten Bauabschnitt werden die Hauptarbeiten der Dachsanierung durchgeführt. Dieser Bauabschnitt wird zeitlich so gelegt, dass die Arbeiten in der Schließzeit 2021 beginnen sollen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die Zeiten der Schließung nicht ausreichen werden, um die Arbeiten abzuschließen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Punkt 1 des Bürgerantrages wird abgelehnt, zu Punkt 2 wird dem Bürgerantrag im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung entsprochen. Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de