200633-1 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einrichtung eines Solidaritäts-Fonds zur Unterstützung der Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200633-1
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 10.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200633-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Einrichtung eines Solidaritäts-Fonds zur Unterstützung der Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der sich verschärfenden Existenzgefährdung vieler Kultureinrichtungen und Künstler*innen und der zugesagten schnellen Hilfeleistung muss eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden. Die Beschlussfassung in regulären Sitzungen kann aufgrund der Terminierung nicht abgewartet werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Kriterien zur Gewährung von Mitteln aus dem Solidaritäts-Fonds zur Unterstützung der Sicherung des Fortbestandes der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn (DS-Nr. 200633) werden hinsichtlich der nachzuweisenden prozentualen Einnahmeausfälle bzw. Kostensteigerungen bei Institutionen/Initiativen/Vereinen auf 15 % und bei Künstler*innen auf 30 % verringert. Zudem wird bei Institutionen, auch wenn die 15%ige Abweichung zum Vorjahr in den Monaten März bis Mai nicht erreicht wird, das prognostizierte Jahresergebnis betrachtet. Ist dieses defizitär, so wird eine Ermessensentscheidung getroffen. Liegt allerdings nur ein geringeres geplantes Defizit im laufenden im Vergleich zum Vorjahr, ist eine Förderung ausgeschlossen. Durch die Änderung entsteht kein zusätzlicher Mehrbedarf, das Volumen des Fonds verbleibt bei 219.000 EUR. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die Sichtung der Anträge hat ergeben, dass sowohl bei Einrichtungen als auch bei Künstler*innen die festgesetzten Abweichungen innerhalb der Betrachtungszeiträume von 20 % bei Institutionen bzw. 50 % bei Künstler*innen die besondere Situation betreffend nicht angemessen festgesetzt waren. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Corona-bedingten Auswirkungen auf die einzelnen Existenzen und Wirkungskreise doch sehr viel nachhaltiger ausfallen. So hat sich die Lage der Kulturschaffenden seit der Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 verschärft. Inzwischen sind laut aktuell geltender Corona-Schutzverordnung des Landes NRW alle Großveranstaltungen bis mindestens 31.10.2020 verboten. Damit sind die in den Antragsunterlagen getroffenen Prognosen in den meisten Fällen nicht mehr realistisch. Die Jahresergebnisse der Einrichtungen fallen voraussichtlich schlechter aus als angegeben. Vor diesem Hintergrund muss auf defizitäre Jahresergebnisse mit besonderem Augenmerk eingegangen werden. Diese Gründe machen eine Nachjustierung im laufenden Prozess notwendig. 07.07.2020 / 10.07.2020 gez. Sridharan gez. Repschläger Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de