200632-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Überarbeitung des Regionalplanes (hier: Klosteracker)
Kerndaten
- Nummer
- 200632-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200632-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Überarbeitung des Regionalplanes (hier: Klosteracker) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: Die Vorlage zur Überarbeitung des Regionalplanes benennt Bereiche, die für eine künftige Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) im Regionalplan vorgeschlagen werden. Hierbei geht es nicht um die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht oder die Änderung des Flächennutzungsplanes, wobei die Bezirksvertretungen selbstverständlich einzubinden sind, sondern um die Schaffung (bzw. im Falle des Klosterackers die Wahrung) von gesamtgemeindlichen Handlungsmöglichkeiten. Bauliche Entwicklungen auf der Grundlage des künftigen Regionalplanes setzen in einem nächsten Schritt die Schaffung von kommunalem Planungsrecht voraus, woran die Bezirksvertretungen in jedem Falle zu beteiligen sind. Die Fläche des Klosterackers ist mit Aufstellungsbeschluss des Regionalrates vom 14.05.2004 im Rahmen der 1. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt worden. Die damals angeführten Argumente des zunehmenden Wachstumsdrucks und des steigenden Bedarfs an Wohnraum gelten nach wie vor und vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen heute in besonderem Maße. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung die Beibehaltung dieser Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich vor. Eine Herausnahme dieser Fläche aus dem ASB würde das bestehende Defizit an potentiellen Entwicklungsflächen weiter vergrößern. Die Fläche des Klosterackers unterliegt wie die anderen vorgeschlagenen Bereiche dem Landschaftsschutz (Landschaftsplan Kottenforst). Wie auch bei anderen Bereichen sind hier schutzwürdige Biotope und Biotopverbundflächen zu finden, auch die Belange des Artenschutzes sind zu nennen, auch diese Fläche weist schutzwürdige, fruchtbare Böden auf. Die bioklimatische Bewertung (ZURES) stuft die Fläche in die Kategorie A ein (Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen möglich). Damit ist dies die einzige linksrheinische Fläche dieser Kategorie.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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