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200632-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Überarbeitung des Regionalplanes (hier: Klosteracker)

Nummer
200632-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Empfehlung
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  1. 200632 Überarbeitung des Regionalplanes (hier: Klosteracker)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200632-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Überarbeitung des Regionalplanes (hier:
Klosteracker)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Vorlage zur Überarbeitung des Regionalplanes benennt Bereiche, die für
eine künftige Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) im
Regionalplan vorgeschlagen werden. Hierbei geht es nicht um die Schaffung
von verbindlichem Planungsrecht oder die Änderung des
Flächennutzungsplanes, wobei die Bezirksvertretungen selbstverständlich
einzubinden sind, sondern um die Schaffung (bzw. im Falle des Klosterackers
die Wahrung) von gesamtgemeindlichen Handlungsmöglichkeiten. Bauliche
Entwicklungen auf der Grundlage des künftigen Regionalplanes setzen in
einem nächsten Schritt die Schaffung von kommunalem Planungsrecht voraus,
woran die Bezirksvertretungen in jedem Falle zu beteiligen sind.
Die Fläche des Klosterackers ist mit Aufstellungsbeschluss des Regionalrates
vom 14.05.2004 im Rahmen der 1. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt worden. Die damals angeführten Argumente des
zunehmenden Wachstumsdrucks und des steigenden Bedarfs an Wohnraum
gelten nach wie vor und vor dem Hintergrund der aktuellen
Bevölkerungsvorausberechnungen heute in besonderem Maße. Aus diesem
Grunde schlägt die Verwaltung die Beibehaltung dieser Fläche als Allgemeiner
Siedlungsbereich vor. Eine Herausnahme dieser Fläche aus dem ASB würde
das bestehende Defizit an potentiellen Entwicklungsflächen weiter vergrößern.
Die Fläche des Klosterackers unterliegt wie die anderen vorgeschlagenen
Bereiche dem Landschaftsschutz (Landschaftsplan Kottenforst). Wie auch bei
anderen Bereichen sind hier schutzwürdige Biotope und Biotopverbundflächen
zu finden, auch die Belange des Artenschutzes sind zu nennen, auch diese
Fläche weist schutzwürdige, fruchtbare Böden auf.
Die bioklimatische Bewertung (ZURES) stuft die Fläche in die Kategorie A ein
(Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen möglich). Damit ist dies die
einzige linksrheinische Fläche dieser Kategorie.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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