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200628 · Große Anfrage

Residualkosten Bahnhofsvorplatz; Nordfeld und Rabinstraße

Nummer
200628
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
07.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 27.04.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200628-1 ST Residualkosten Bahnhofsvorplatz; Nordfeld und Rabinstraße

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Große Anfrage
öffentlich
200628
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
06.04.2020
Residualkosten Bahnhofsvorplatz; Nordfeld und
Rabinstraße
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 27.04.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1.
In Drucksache 1611893ED2 heißt es: „Die Erarbeitung des komplexen
Vertragswerkes findet auf anwaltlicher Ebene zwischen der Stadt - hier
unterstützt durch die Kanzlei Meyer-Koring sowie einen externen
Projektsteuerer- und dem Investor statt“. Trifft es zu, dass der seinerzeit
verhandlungsführende Abteilungsleiter des Liegenschaftsbereiches von
einem seitens der Stadt Bonn mandatierten Rechtsbeistand als auch von
einem Vertreter des von der Stadt beauftragten Projektsteuerers zu den
Vertragsverhandlungen mit den Vertretern von Urban Soul/developer
(USD) begleitet wurde und wenn ja, wie viele Termine sind von der
Kanzlei und dem Projektsteuerer abgerechnet worden?
2.
a) Wie viele Erörterungstermine hat der Oberbürgermeister mit wem
insgesamt bis zur Vertragsunterzeichnung am 3. April 2017 anberaumt
und durchgeführt, um sich in dieser für die Stadt wichtigen
Angelegenheit persönlich über den aktuellen Sachstand der
Verhandlungen mit USD informieren zu lassen und zu wie vielen dieser
Besprechungstermine wurde der seinerzeitige verhandlungsführende
Abteilungsleiter des Liegenschaftsbereiches hinzugebeten?
b) Wann genau und wie haben sich die Leiterin des Amtes 03 und der
Oberbürgermeister als zuständiger Dezernent während der laufenden
Verhandlungen und vor Vertragsschluss von wem über den aktuellen
Stand und mögliche Probleme bei den Verhandlungen mit USD
informiert bzw. informieren lassen?Seite 1 von 3

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c) Wann und wie haben sich die Amtsleiterin 03 und der
Oberbürgermeister als zuständiger Dezernent über die endgültige
Abstimmung zum Nachweis der Residualkosten informiert bzw.
informieren lassen?
3.
Hat der Oberbürgermeister den Vertrag in seiner unterzeichneten Form
vollständig gelesen und hat er die Vertreter der Anwaltskanzlei sowie
des Projektsteuerers zu einer „Abschluss-Besprechung“ oder im
Rahmen der Rücksprachen zu Frage 2 vor Vertragsunterzeichnung am
3. April 2017 eingeladen, um sich auch von diesen – insbesondere von
dem Anwalt unter Volljuristen - über die mit USD final ausgehandelten
Vertragskonditionen informieren zu lassen?
4.
In welchen Regelungen genau weicht der Kaufvertragsentwurf für die
städtischen Flächen im Bereich des Nordfelds, der der ursprünglichen
Ausschreibung beigefügt war und den Bietern zugestellt wurde, von dem
Vertrag ab, der letztlich von wem seitens der Stadt unterzeichnet wurde?
5.
Trifft es zu, dass mit USD über eine betragsmäßige Deckelung der
Residualkosten im Kaufvertrag verhandelt wurde und wenn ja, welcher
Höchstbetrag wurde diesbzgl. seitens der Stadt vorgeschlagen, aus
welchem Grund von USD abgelehnt und schließlich vereinbart?
6.
In einem Schreiben der von der Stadt mandatierten Kanzlei vom
23.10.2019 heißt es auf Seite 4: „Darüber hinaus erhebt das von der
Käuferseite im Bieterverfahren abgegebene verbindliche Angebot u.a.
die VOB/B zu einer der Vertragsgrundlagen.“. Hierzu fragt die BBB-
Fraktion:
a.) Warum stellt der Oberbürgermeister in seiner zurückgezogenen
Dringlichkeitsentscheidung (DS 200549) den Sachverhalt dergestalt
falsch dar, als sei in den Verhandlungen mit USD die Abrechnung der
Residualkosten nach VOB/B seitens der Stadt nicht durchsetzbar
gewesen, wenn dieses Verfahren doch bereits durch Angebotsabgabe
von USD anerkannt wurde?Seite 2 von 3

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b.) Warum wurde dem Rat diese von seiner Beschlussfassung nicht
abgedeckte Änderung der Vertragskonditionen nicht zur erneuten
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt?
c) Zu welchem Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen (Datum der
Besprechung mit USD) hat die Stadt Bonn die der Ausschreibung
zugrundeliegenden Konditionen gegenüber USD aus welchen Gründen
zur Disposition gestellt?
d) Warum wurden bei Bekanntwerden des Umstandes, dass sich USD
weigert, die diesbezüglich bereits anerkannten
Ausschreibungsbedingungen vertraglich zu fixieren, nicht parallel mit
dem nächstbietenden Investor Verhandlungen aufgenommen?
7.
a) Aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister -nach seiner Prüfung
und vor der durch ihn erfolgten Genehmigung des Vertrages- den Rat
nicht über das jetzt schlagend gewordene Risiko unkalkulierbarer
Residualkosten informiert und ihm so die Gelegenheit zur notwendigen
Intervention abgeschnitten?
b) Welcher Beigeordneten wurde der Vertrag zur Genehmigung
vorgelegt, sind ihr die Bedenken der städtischen Berater zum Risiko der
Residualkostenabrechnung ausreichend dargelegt worden, wenn ja, von
wem und wann hat die Beigeordnete ihre Unterschrift unter die für Bonn
nachteilige Vereinbarung gesetzt?
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 09:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de