200628 · Große Anfrage
Residualkosten Bahnhofsvorplatz; Nordfeld und Rabinstraße
Kerndaten
- Nummer
- 200628
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 07.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 200628 Fragesteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 06.04.2020 Residualkosten Bahnhofsvorplatz; Nordfeld und Rabinstraße Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 27.04.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. In Drucksache 1611893ED2 heißt es: „Die Erarbeitung des komplexen Vertragswerkes findet auf anwaltlicher Ebene zwischen der Stadt - hier unterstützt durch die Kanzlei Meyer-Koring sowie einen externen Projektsteuerer- und dem Investor statt“. Trifft es zu, dass der seinerzeit verhandlungsführende Abteilungsleiter des Liegenschaftsbereiches von einem seitens der Stadt Bonn mandatierten Rechtsbeistand als auch von einem Vertreter des von der Stadt beauftragten Projektsteuerers zu den Vertragsverhandlungen mit den Vertretern von Urban Soul/developer (USD) begleitet wurde und wenn ja, wie viele Termine sind von der Kanzlei und dem Projektsteuerer abgerechnet worden? 2. a) Wie viele Erörterungstermine hat der Oberbürgermeister mit wem insgesamt bis zur Vertragsunterzeichnung am 3. April 2017 anberaumt und durchgeführt, um sich in dieser für die Stadt wichtigen Angelegenheit persönlich über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen mit USD informieren zu lassen und zu wie vielen dieser Besprechungstermine wurde der seinerzeitige verhandlungsführende Abteilungsleiter des Liegenschaftsbereiches hinzugebeten? b) Wann genau und wie haben sich die Leiterin des Amtes 03 und der Oberbürgermeister als zuständiger Dezernent während der laufenden Verhandlungen und vor Vertragsschluss von wem über den aktuellen Stand und mögliche Probleme bei den Verhandlungen mit USD informiert bzw. informieren lassen?Seite 1 von 3 Seite 2 c) Wann und wie haben sich die Amtsleiterin 03 und der Oberbürgermeister als zuständiger Dezernent über die endgültige Abstimmung zum Nachweis der Residualkosten informiert bzw. informieren lassen? 3. Hat der Oberbürgermeister den Vertrag in seiner unterzeichneten Form vollständig gelesen und hat er die Vertreter der Anwaltskanzlei sowie des Projektsteuerers zu einer „Abschluss-Besprechung“ oder im Rahmen der Rücksprachen zu Frage 2 vor Vertragsunterzeichnung am 3. April 2017 eingeladen, um sich auch von diesen – insbesondere von dem Anwalt unter Volljuristen - über die mit USD final ausgehandelten Vertragskonditionen informieren zu lassen? 4. In welchen Regelungen genau weicht der Kaufvertragsentwurf für die städtischen Flächen im Bereich des Nordfelds, der der ursprünglichen Ausschreibung beigefügt war und den Bietern zugestellt wurde, von dem Vertrag ab, der letztlich von wem seitens der Stadt unterzeichnet wurde? 5. Trifft es zu, dass mit USD über eine betragsmäßige Deckelung der Residualkosten im Kaufvertrag verhandelt wurde und wenn ja, welcher Höchstbetrag wurde diesbzgl. seitens der Stadt vorgeschlagen, aus welchem Grund von USD abgelehnt und schließlich vereinbart? 6. In einem Schreiben der von der Stadt mandatierten Kanzlei vom 23.10.2019 heißt es auf Seite 4: „Darüber hinaus erhebt das von der Käuferseite im Bieterverfahren abgegebene verbindliche Angebot u.a. die VOB/B zu einer der Vertragsgrundlagen.“. Hierzu fragt die BBB- Fraktion: a.) Warum stellt der Oberbürgermeister in seiner zurückgezogenen Dringlichkeitsentscheidung (DS 200549) den Sachverhalt dergestalt falsch dar, als sei in den Verhandlungen mit USD die Abrechnung der Residualkosten nach VOB/B seitens der Stadt nicht durchsetzbar gewesen, wenn dieses Verfahren doch bereits durch Angebotsabgabe von USD anerkannt wurde?Seite 2 von 3 Seite 3 b.) Warum wurde dem Rat diese von seiner Beschlussfassung nicht abgedeckte Änderung der Vertragskonditionen nicht zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorgelegt? c) Zu welchem Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen (Datum der Besprechung mit USD) hat die Stadt Bonn die der Ausschreibung zugrundeliegenden Konditionen gegenüber USD aus welchen Gründen zur Disposition gestellt? d) Warum wurden bei Bekanntwerden des Umstandes, dass sich USD weigert, die diesbezüglich bereits anerkannten Ausschreibungsbedingungen vertraglich zu fixieren, nicht parallel mit dem nächstbietenden Investor Verhandlungen aufgenommen? 7. a) Aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister -nach seiner Prüfung und vor der durch ihn erfolgten Genehmigung des Vertrages- den Rat nicht über das jetzt schlagend gewordene Risiko unkalkulierbarer Residualkosten informiert und ihm so die Gelegenheit zur notwendigen Intervention abgeschnitten? b) Welcher Beigeordneten wurde der Vertrag zur Genehmigung vorgelegt, sind ihr die Bedenken der städtischen Berater zum Risiko der Residualkostenabrechnung ausreichend dargelegt worden, wenn ja, von wem und wann hat die Beigeordnete ihre Unterschrift unter die für Bonn nachteilige Vereinbarung gesetzt? Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de