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200622 · Eilentscheidung HA

Fortführung der Zahlung von durch Bescheid zugesicherten Fördervorhaben freier Träger im kulturellen Bereich

Nummer
200622
Art
Eilentscheidung HA
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Eilentscheidung
  2. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
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Eilentscheidung HA
öffentlich
200622
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Fortführung der Zahlung von durch Bescheid
zugesicherten Fördervorhaben freier Träger im
kulturellen Bereich
Beratungsfolge
Hauptausschuss 23.04.2020 Eilentscheidung
Rat 07.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Entscheidung ist dringend, da den verschiedenen Antragssteller*innen
gegenüber aufgrund der für sie zum Teil äußerst prekären Lage bzgl. der
Corona-Pandemie größtmögliche Sicherheit hinsichtlich der Förderungen
gegeben werden soll. Die aktuelle Lage erfordert für Verwaltung
schnellstmöglich eine Handlungssicherheit, daher ist die Entscheidung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zu treffen.
Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW
Für die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen und Projekte in freier
Trägerschaft werden die Zahlungen für vertraglich oder durch Bescheid
zugesicherte Fördervorhaben in der Zeit des Betretungsverbotes bzw. der
Verhinderung der Erfüllung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt
fortgeführt.
Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen
(bspw. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die
Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies
unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen.
Begründung
Am 16.03.2020 hat der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn dem
entsprechenden Landeserlass vom 15.03.2020 folgend die Allgemeinverfügung
zu kontaktreduzierenden Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung
von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) erlassen.
Diese sieht unter anderem vor, dass Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft
nicht betrieben werden dürfen. Aufgrund des Kontaktverbots von mehr als zwei
Personen ist darüber hinaus die Umsetzung von Projekten oder Workshops von
freien Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden nicht möglich. Dies wurde
vom Land NRW durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mitSeite 1 von 6

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dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020 in der
Fassung vom 30.03.2020 bestätigt.
Hierzu zählen unter anderem:
 Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft
 Angebote von freien Kultureinrichtungen und Künstler*innen
 Angebote der kulturellen Bildungsarbeit (wie z.B. Jugendkunstschulen)
Betroffen sind alle Angebote und Einrichtungen unabhängig von der Art der
Trägerschaft. Darüber hinaus sind auch Angebote betroffen, die durch die
angeordnete Schließung der Schulen und Kindertagesstätten derzeit nicht
stattfinden können.
Bei einer Einstellung der Förderzahlungen für den betroffenen Zeitraum können
die Träger die in der anliegenden Liste aufgeführten Angebote mit dem hierzu
erforderlichen Personal- und Raumangebot nicht mehr eigenständig finanzieren
und aufrechterhalten. Insbesondere bei kleineren Trägern, die über keinerlei
Rücklagen verfügen, ist bereits kurzfristig mit Insolvenzen zu rechnen. In der
Folge können nach einer Normalisierung der Pandemie-Situation die für die
Lebensbasis eines jeden Menschen dringend erforderlichen Angebote nicht
mehr reaktiviert werden.
Eine Fortführung der Förderzahlungen ist für die in der Liste benannten Träger
von existenzieller Notwendigkeit.
Der überwiegende Anteil der benannten Trägerangebote (s. Anlage) wird auf
Grundlage bereits erteilter Bewilligungsbescheide aus dem Bereich der
institutionellen Förderung bzw. der Projektförderung bezuschusst.
Alle Bewilligungsbescheide für die Betriebsmittelzuschüsse (institutionelle
Förderung) wurden zu Beginn des Jahres erteilt. Die Kulturverwaltung
beabsichtigt, auf entsprechenden Antrag der Einrichtung hin die noch nicht
angewiesenen Fördermittel so auszuzahlen, dass Liquiditätsengpässe der
Einrichtung möglichst vermieden werden können.
Für den Bereich der Projektförderung gilt die Regelung, dass vorranging eine
zeitliche Verschiebung der Projekte vorgenommen werden soll, ggfls. auch in
das Jahr 2021. Das Kulturamt beabsichtigt, auf Antrag des Antragsstellers den
im Bewilligungsbescheid genannten Förderzeitraum entsprechend zu erweitern.
Sofern Projekte erst in 2021 realisiert werden können, müssen die in 2020
dafür bewilligten Mittel ins Jahr 2021 übertragen werden.
Die Auszahlung von Projektmitteln erfolgt erst, wenn Klarheit darüber besteht,
dass das bewilligte Projekt/die bewilligte Kulturveranstaltung – ggf. verspätet –
stattfinden kann. Dies ist mit dem Antrag auf Auszahlung der Mittel vom
Antragsteller/von der Antragstellerin nachzuweisen. Sollte eine Verschiebung
des Projekts im Einzelfall nicht möglich sein, da der/die beteiligte/n
Künstler*innen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen,
oder andere Umstände einer späteren Umsetzung des Projektes
entgegenstehen, hat der Antragsteller dies dem Kulturamt schriftlich
mitzuteilen. Kann der Antragsteller nachweisen, dass ihm in dem
Förderzeitraum, der im Bewilligungsbescheid genannt ist und bis zum Ausbruch
der CORONA-Krise projektbezogene Ausgaben (Personal-, Sach- und
Betriebskosten) entstanden sind, wird das Kulturamt diese Ausgaben alsSeite 2 von 6

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Projektkosten anerkennen und dem Antragsteller Gelegenheit geben diese
Kosten über den bewilligten Zuschuss abzurechnen.
Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen, der Finanzierungsplan zu beachten,
weitere nachgewiesene Einnahmen zu berücksichtigen.
Die Bewilligung von Angeboten innerhalb von Landesprojekten (z.B. Kultur und
Schule, Kulturrucksack) fallen nicht unter diese Regelungen. Hier gelten die
übergreifenden Vorgaben des Landes.
Die Verträge mit Künstler*innen und Kultureinrichtungen, die über die
Durchführung von Projekten und Workshops im Rahmen von spARTe
einszweidrei geschlossen sind, bleiben bestehen. Alle bis zur Krise
einsetzenden Leistungen werden vollständig honoriert, die restlichen vertraglich
zugesicherten Leistungen sollen nach der Krise möglichst in 2020 nachgeholt
werden. Falls Projekte in 2021 nachgeholt werden, müssen die nicht
verbrauchten Mittel per Ermächtigungsübertragung durch die Kämmerei im
Jahr 2021 zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.02
1.04.03
Kulturförderung
Beethovenpflege
1.04.02.01
1.04.03.01
Zuschüsse an Einrichtungen
der freien Träger
Beethovenpflege
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.261.936,00
1.972.000,00
141000402/
73.1000
141000403/
73.1000
2020
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
4.233.936,00
Anlage/nSeite 3 von 6

Seite 4
1 Anlage Förderungen (öffentlich)Seite 4 von 6

Kulturelle Förderung 2020
BETRIEBSMITTELFÖRDERUNG
lfd. Nr. Empfänger der Betriebsmittelförderung Zuschuss aktuelle Fördergrundlage
1 Artefact 10.000,00 € Bewilligungsbescheid
2 Beethovenstiftung Bonn 7.000,00 € Bewilligungsbescheid
3 Bonner Geschichtswerkstatt 2.000,00 € Bewilligungsbescheid
4 Bonner Kunstverein 158.000,00 € Bewilligungsbescheid
5 Bonner Kunstverein - Atelier 12.000,00 € Bewilligungsbescheid
6 Bonner Schumannfest 50.000,00 € Bewilligungsbescheid
7 Brotfabrik 220.000,00 € Bewilligungsbescheid
8 Contra Kreis Theater 130.000,00 € Bewilligungsbescheid
9 Das Musiknetzwerk 106.000,00 € Bewilligungsbescheid
10 Deutscher Musikrat g ProjektGmbH 60.000,00 € Bewilligungsbescheid
11 European Choral Association-Europa Cantat 10.000,00 € Bewilligungsbescheid
12 Europäischer Musikrat 4.336,00 € Bewilligungsbescheid
13 Förderverein Filmkultur 64.000,00 € Bewilligungsbescheid
14 Förderverein Filmkultur- Bonner Sommerkino 50.000,00 € Bewilligungsbescheid
15 Frauen Museum 40.000,00 € Bewilligungsbescheid
16 Gedenkstätte und NS- Dokumentationszentrum 227.400,00 € Bewilligungsbescheid
17 Gesellschaft für Kunst und Gestaltung 10.000,00 € Bewilligungsbescheid
18 Green Juice Festival 10.000,00 € Bewilligungsbescheid
19 Verein Hardtberg Kultur e.V. 22.700,00 € Bewilligungsbescheid
20 Haus der Springmaus 60.000,00 € Bewilligungsbescheid
21 Istitut francais 10.000,00 € Bewilligungsbescheid
22 Internationale Beethovenfeste Bonn GmbH 1.600.000,00 € Bewilligungsbescheid
23 Jazz Fest Bonn 40.000,00 € Bewilligungsbescheid
24 Regional- Ausschuss Jugend musiziert 3.700,00 € Bewilligungsbescheid
25 Junges Theater 287.800,00 € Bewilligungsbescheid
26 Kirchliche Büchereien Bonn 20.000,00 Bewilligungsbescheid
27 Klassische Philharmonie Bonn 20.000,00 Bewilligungsbescheid
28 Künstlerforum 40.000,00 € Bewilligungsbescheid
29 Literaturhaus Bonn 70.000,00 € Bewilligungsbescheid
30 Philharmonischer Chor 30.000,00 € Bewilligungsbescheid
31 Theater im Ballsaal e.V. 200.000,00 € Bewilligungsbescheid
32 Theater Marabu 70.000,00 € Bewilligungsbescheid
33 Verein Beethovenhaus 365.000,00 € Bewilligungsbescheid
34 Videonale 60.000,00 € Bewilligungsbescheid
SUMME 4.069.936,00 €Seite 5 von 6

PROJEKTFÖRDERUNG
Lfd. Nr.Empfänger der Projektförderung Projekt aktuelle Fördergrundlage
1 Open Piano for Refugees Open Piano in Bonn Bewilligungsbescheid
2 E-MEX e.V. Konzert des E-MEX Ensembles "The Long Road" Bewilligungsbescheid
3 Tanzwerke Vaněk Preuss HIC SUNT LEONES Bewilligungsbescheid
4 Mittleres Zentrum zeitgen. Tanz Bonn (Brotfabrik, Ballsaal) Gastspielreihe Zeitgenössischer Tanz Bewilligungsbescheid
5 Bach-Chor Bonn e.V. Chorkonzert: Sunrise Mass / Dark Night of the Soul / MagnificatBewilligungsbescheid
6 Gesellschaft für Kunst und Gestaltung e.V. raumaneignung 6 Bewilligungsbescheid
7 Kreuzung an Sankt Helena e.V. Ausstellung "Garten der Erinnerung" von Valentina Pavlova Bewilligungsbescheid
8 Kleiner Muck e.V. Newcomer Bewilligungsbescheid
9 Lyrik Sound Unlimited LYRIK SOUND UNLIMITED "Bräute des Winds" Bewilligungsbescheid
10 CocoonDance Company Junior Company Bonn - THEY MIGHT BE GIANTS 2020 Bewilligungsbescheid
11 marabu projekte e.V. Junges Ensemble Marabu 2020 Bewilligungsbescheid
12 GEDOK Bonn e.V. IDA - InterDisziplinäreAktion Bewilligungsbescheid
13 Rhein.-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Stadt - Raum - Bonn Bewilligungsbescheid
14 Theater Uhu e.V. Hans&Grete/Auf der Suche nach d. verlorenen Krümeln der KindheitBewilligungsbescheid
15 Museum August Macke Haus Mit Stich und Faden Bewilligungsbescheid
16 120 Jahre Alf Bayrle - eine Retrospektive Bewilligungsbescheid
17 Epiphania Bonn e.V. Intergrationsworkshop für Groß und Klein Bewilligungsbescheid
18 Bürger.Bad.Godesberg e.V. Musik im Park 2020 Bewilligungsbescheid
19 Orpheus XXI NRW Alte Musik neu gedacht Bewilligungsbescheid
20 Green Juice Festival GmbH Green Juice Warm Up 2020 Bewilligungsbescheid
21 Bonner Institut für Migrationsforschung (BIM) e.V. Bonner Woche der Kulturen 2020 Bewilligungsbescheid
22 Brotfabrik Theater gGmbH Sommerkonzerte in der Michaelskapelle Bad Godesberg Bewilligungsbescheid
23 In Situ Art Society e.V. BRIDGES Bewilligungsbescheid
24 Deutsch-Iranisches Theaterforum e.V. Armut ist kein Laster Bewilligungsbescheid
25 Deutsch-Mongolische Gesellschaft e.V. 1. Bonner Mongolei Kunst- und Kulturtage Bewilligungsbescheid
26 Expedition Inklusion (Arbeitstitel) Bewilligungsbescheid
27 Kinderatelier im Frauenmuseum Kinder- und Jugendprogramm 2020 - Beethoven, Frauen, ParadiesBewilligungsbescheid
28 bonn.pop e.V. Bonn Festival 2020 Bewilligungsbescheid
29 Plattform für Transkulturelle Neue Musik Mainz / Dargent / Eraslan & Kamilya Joubran Bewilligungsbescheid
30 DAS ESSZIMMER-Raum für Kunst+ Ausst.: Matthias Aeberli "If Paintings would be Pets..." (Arbeitstitel)Bewilligungsbescheid
31 marabu projekte e.V. Playground - Theaternetzwerk für junge Menschen Bewilligungsbescheid
32 Theater im Ballsaal (Trägerverein Ballsaal e.V.) West Off 2020 - Theaternetzwerk Rheinland Bewilligungsbescheid
33 One World Project e.V. One World Festival Bonn 2020 Bewilligungsbescheid
34 Studio SCHN! Strich und Faden Designmarkt Bewilligungsbescheid
35 BBK Bonn, Rhein-Sieg e.V. Doppelpass-Rozegranie III (Dt.-Poln. Austauschausstellung) Bewilligungsbescheid
36 Netzwerk politik|atelier e.V. Bonner Filmfair 2020 Bewilligungsbescheid
SUMME 164.000,00 €
GESAMTSUMME 4.233.936,00 €Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de