200622 · Eilentscheidung HA
Fortführung der Zahlung von durch Bescheid zugesicherten Fördervorhaben freier Träger im kulturellen Bereich
Kerndaten
- Nummer
- 200622
- Art
- Eilentscheidung HA
- Veröffentlicht
- 22.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Eilentscheidung
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Volltext
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Eilentscheidung HA öffentlich 200622 Der Oberbürgermeister Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Fortführung der Zahlung von durch Bescheid zugesicherten Fördervorhaben freier Träger im kulturellen Bereich Beratungsfolge Hauptausschuss 23.04.2020 Eilentscheidung Rat 07.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung ist dringend, da den verschiedenen Antragssteller*innen gegenüber aufgrund der für sie zum Teil äußerst prekären Lage bzgl. der Corona-Pandemie größtmögliche Sicherheit hinsichtlich der Förderungen gegeben werden soll. Die aktuelle Lage erfordert für Verwaltung schnellstmöglich eine Handlungssicherheit, daher ist die Entscheidung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu treffen. Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW Für die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen und Projekte in freier Trägerschaft werden die Zahlungen für vertraglich oder durch Bescheid zugesicherte Fördervorhaben in der Zeit des Betretungsverbotes bzw. der Verhinderung der Erfüllung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt fortgeführt. Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (bspw. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen. Begründung Am 16.03.2020 hat der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn dem entsprechenden Landeserlass vom 15.03.2020 folgend die Allgemeinverfügung zu kontaktreduzierenden Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft nicht betrieben werden dürfen. Aufgrund des Kontaktverbots von mehr als zwei Personen ist darüber hinaus die Umsetzung von Projekten oder Workshops von freien Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden nicht möglich. Dies wurde vom Land NRW durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mitSeite 1 von 6 Seite 2 dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020 in der Fassung vom 30.03.2020 bestätigt. Hierzu zählen unter anderem: Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft Angebote von freien Kultureinrichtungen und Künstler*innen Angebote der kulturellen Bildungsarbeit (wie z.B. Jugendkunstschulen) Betroffen sind alle Angebote und Einrichtungen unabhängig von der Art der Trägerschaft. Darüber hinaus sind auch Angebote betroffen, die durch die angeordnete Schließung der Schulen und Kindertagesstätten derzeit nicht stattfinden können. Bei einer Einstellung der Förderzahlungen für den betroffenen Zeitraum können die Träger die in der anliegenden Liste aufgeführten Angebote mit dem hierzu erforderlichen Personal- und Raumangebot nicht mehr eigenständig finanzieren und aufrechterhalten. Insbesondere bei kleineren Trägern, die über keinerlei Rücklagen verfügen, ist bereits kurzfristig mit Insolvenzen zu rechnen. In der Folge können nach einer Normalisierung der Pandemie-Situation die für die Lebensbasis eines jeden Menschen dringend erforderlichen Angebote nicht mehr reaktiviert werden. Eine Fortführung der Förderzahlungen ist für die in der Liste benannten Träger von existenzieller Notwendigkeit. Der überwiegende Anteil der benannten Trägerangebote (s. Anlage) wird auf Grundlage bereits erteilter Bewilligungsbescheide aus dem Bereich der institutionellen Förderung bzw. der Projektförderung bezuschusst. Alle Bewilligungsbescheide für die Betriebsmittelzuschüsse (institutionelle Förderung) wurden zu Beginn des Jahres erteilt. Die Kulturverwaltung beabsichtigt, auf entsprechenden Antrag der Einrichtung hin die noch nicht angewiesenen Fördermittel so auszuzahlen, dass Liquiditätsengpässe der Einrichtung möglichst vermieden werden können. Für den Bereich der Projektförderung gilt die Regelung, dass vorranging eine zeitliche Verschiebung der Projekte vorgenommen werden soll, ggfls. auch in das Jahr 2021. Das Kulturamt beabsichtigt, auf Antrag des Antragsstellers den im Bewilligungsbescheid genannten Förderzeitraum entsprechend zu erweitern. Sofern Projekte erst in 2021 realisiert werden können, müssen die in 2020 dafür bewilligten Mittel ins Jahr 2021 übertragen werden. Die Auszahlung von Projektmitteln erfolgt erst, wenn Klarheit darüber besteht, dass das bewilligte Projekt/die bewilligte Kulturveranstaltung – ggf. verspätet – stattfinden kann. Dies ist mit dem Antrag auf Auszahlung der Mittel vom Antragsteller/von der Antragstellerin nachzuweisen. Sollte eine Verschiebung des Projekts im Einzelfall nicht möglich sein, da der/die beteiligte/n Künstler*innen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen, oder andere Umstände einer späteren Umsetzung des Projektes entgegenstehen, hat der Antragsteller dies dem Kulturamt schriftlich mitzuteilen. Kann der Antragsteller nachweisen, dass ihm in dem Förderzeitraum, der im Bewilligungsbescheid genannt ist und bis zum Ausbruch der CORONA-Krise projektbezogene Ausgaben (Personal-, Sach- und Betriebskosten) entstanden sind, wird das Kulturamt diese Ausgaben alsSeite 2 von 6 Seite 3 Projektkosten anerkennen und dem Antragsteller Gelegenheit geben diese Kosten über den bewilligten Zuschuss abzurechnen. Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen, der Finanzierungsplan zu beachten, weitere nachgewiesene Einnahmen zu berücksichtigen. Die Bewilligung von Angeboten innerhalb von Landesprojekten (z.B. Kultur und Schule, Kulturrucksack) fallen nicht unter diese Regelungen. Hier gelten die übergreifenden Vorgaben des Landes. Die Verträge mit Künstler*innen und Kultureinrichtungen, die über die Durchführung von Projekten und Workshops im Rahmen von spARTe einszweidrei geschlossen sind, bleiben bestehen. Alle bis zur Krise einsetzenden Leistungen werden vollständig honoriert, die restlichen vertraglich zugesicherten Leistungen sollen nach der Krise möglichst in 2020 nachgeholt werden. Falls Projekte in 2021 nachgeholt werden, müssen die nicht verbrauchten Mittel per Ermächtigungsübertragung durch die Kämmerei im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.02 1.04.03 Kulturförderung Beethovenpflege 1.04.02.01 1.04.03.01 Zuschüsse an Einrichtungen der freien Träger Beethovenpflege Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.261.936,00 1.972.000,00 141000402/ 73.1000 141000403/ 73.1000 2020 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 4.233.936,00 Anlage/nSeite 3 von 6 Seite 4 1 Anlage Förderungen (öffentlich)Seite 4 von 6 Kulturelle Förderung 2020 BETRIEBSMITTELFÖRDERUNG lfd. Nr. Empfänger der Betriebsmittelförderung Zuschuss aktuelle Fördergrundlage 1 Artefact 10.000,00 € Bewilligungsbescheid 2 Beethovenstiftung Bonn 7.000,00 € Bewilligungsbescheid 3 Bonner Geschichtswerkstatt 2.000,00 € Bewilligungsbescheid 4 Bonner Kunstverein 158.000,00 € Bewilligungsbescheid 5 Bonner Kunstverein - Atelier 12.000,00 € Bewilligungsbescheid 6 Bonner Schumannfest 50.000,00 € Bewilligungsbescheid 7 Brotfabrik 220.000,00 € Bewilligungsbescheid 8 Contra Kreis Theater 130.000,00 € Bewilligungsbescheid 9 Das Musiknetzwerk 106.000,00 € Bewilligungsbescheid 10 Deutscher Musikrat g ProjektGmbH 60.000,00 € Bewilligungsbescheid 11 European Choral Association-Europa Cantat 10.000,00 € Bewilligungsbescheid 12 Europäischer Musikrat 4.336,00 € Bewilligungsbescheid 13 Förderverein Filmkultur 64.000,00 € Bewilligungsbescheid 14 Förderverein Filmkultur- Bonner Sommerkino 50.000,00 € Bewilligungsbescheid 15 Frauen Museum 40.000,00 € Bewilligungsbescheid 16 Gedenkstätte und NS- Dokumentationszentrum 227.400,00 € Bewilligungsbescheid 17 Gesellschaft für Kunst und Gestaltung 10.000,00 € Bewilligungsbescheid 18 Green Juice Festival 10.000,00 € Bewilligungsbescheid 19 Verein Hardtberg Kultur e.V. 22.700,00 € Bewilligungsbescheid 20 Haus der Springmaus 60.000,00 € Bewilligungsbescheid 21 Istitut francais 10.000,00 € Bewilligungsbescheid 22 Internationale Beethovenfeste Bonn GmbH 1.600.000,00 € Bewilligungsbescheid 23 Jazz Fest Bonn 40.000,00 € Bewilligungsbescheid 24 Regional- Ausschuss Jugend musiziert 3.700,00 € Bewilligungsbescheid 25 Junges Theater 287.800,00 € Bewilligungsbescheid 26 Kirchliche Büchereien Bonn 20.000,00 Bewilligungsbescheid 27 Klassische Philharmonie Bonn 20.000,00 Bewilligungsbescheid 28 Künstlerforum 40.000,00 € Bewilligungsbescheid 29 Literaturhaus Bonn 70.000,00 € Bewilligungsbescheid 30 Philharmonischer Chor 30.000,00 € Bewilligungsbescheid 31 Theater im Ballsaal e.V. 200.000,00 € Bewilligungsbescheid 32 Theater Marabu 70.000,00 € Bewilligungsbescheid 33 Verein Beethovenhaus 365.000,00 € Bewilligungsbescheid 34 Videonale 60.000,00 € Bewilligungsbescheid SUMME 4.069.936,00 €Seite 5 von 6 PROJEKTFÖRDERUNG Lfd. Nr.Empfänger der Projektförderung Projekt aktuelle Fördergrundlage 1 Open Piano for Refugees Open Piano in Bonn Bewilligungsbescheid 2 E-MEX e.V. Konzert des E-MEX Ensembles "The Long Road" Bewilligungsbescheid 3 Tanzwerke Vaněk Preuss HIC SUNT LEONES Bewilligungsbescheid 4 Mittleres Zentrum zeitgen. Tanz Bonn (Brotfabrik, Ballsaal) Gastspielreihe Zeitgenössischer Tanz Bewilligungsbescheid 5 Bach-Chor Bonn e.V. Chorkonzert: Sunrise Mass / Dark Night of the Soul / MagnificatBewilligungsbescheid 6 Gesellschaft für Kunst und Gestaltung e.V. raumaneignung 6 Bewilligungsbescheid 7 Kreuzung an Sankt Helena e.V. Ausstellung "Garten der Erinnerung" von Valentina Pavlova Bewilligungsbescheid 8 Kleiner Muck e.V. Newcomer Bewilligungsbescheid 9 Lyrik Sound Unlimited LYRIK SOUND UNLIMITED "Bräute des Winds" Bewilligungsbescheid 10 CocoonDance Company Junior Company Bonn - THEY MIGHT BE GIANTS 2020 Bewilligungsbescheid 11 marabu projekte e.V. Junges Ensemble Marabu 2020 Bewilligungsbescheid 12 GEDOK Bonn e.V. IDA - InterDisziplinäreAktion Bewilligungsbescheid 13 Rhein.-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Stadt - Raum - Bonn Bewilligungsbescheid 14 Theater Uhu e.V. Hans&Grete/Auf der Suche nach d. verlorenen Krümeln der KindheitBewilligungsbescheid 15 Museum August Macke Haus Mit Stich und Faden Bewilligungsbescheid 16 120 Jahre Alf Bayrle - eine Retrospektive Bewilligungsbescheid 17 Epiphania Bonn e.V. Intergrationsworkshop für Groß und Klein Bewilligungsbescheid 18 Bürger.Bad.Godesberg e.V. Musik im Park 2020 Bewilligungsbescheid 19 Orpheus XXI NRW Alte Musik neu gedacht Bewilligungsbescheid 20 Green Juice Festival GmbH Green Juice Warm Up 2020 Bewilligungsbescheid 21 Bonner Institut für Migrationsforschung (BIM) e.V. Bonner Woche der Kulturen 2020 Bewilligungsbescheid 22 Brotfabrik Theater gGmbH Sommerkonzerte in der Michaelskapelle Bad Godesberg Bewilligungsbescheid 23 In Situ Art Society e.V. BRIDGES Bewilligungsbescheid 24 Deutsch-Iranisches Theaterforum e.V. Armut ist kein Laster Bewilligungsbescheid 25 Deutsch-Mongolische Gesellschaft e.V. 1. Bonner Mongolei Kunst- und Kulturtage Bewilligungsbescheid 26 Expedition Inklusion (Arbeitstitel) Bewilligungsbescheid 27 Kinderatelier im Frauenmuseum Kinder- und Jugendprogramm 2020 - Beethoven, Frauen, ParadiesBewilligungsbescheid 28 bonn.pop e.V. Bonn Festival 2020 Bewilligungsbescheid 29 Plattform für Transkulturelle Neue Musik Mainz / Dargent / Eraslan & Kamilya Joubran Bewilligungsbescheid 30 DAS ESSZIMMER-Raum für Kunst+ Ausst.: Matthias Aeberli "If Paintings would be Pets..." (Arbeitstitel)Bewilligungsbescheid 31 marabu projekte e.V. Playground - Theaternetzwerk für junge Menschen Bewilligungsbescheid 32 Theater im Ballsaal (Trägerverein Ballsaal e.V.) West Off 2020 - Theaternetzwerk Rheinland Bewilligungsbescheid 33 One World Project e.V. One World Festival Bonn 2020 Bewilligungsbescheid 34 Studio SCHN! Strich und Faden Designmarkt Bewilligungsbescheid 35 BBK Bonn, Rhein-Sieg e.V. Doppelpass-Rozegranie III (Dt.-Poln. Austauschausstellung) Bewilligungsbescheid 36 Netzwerk politik|atelier e.V. Bonner Filmfair 2020 Bewilligungsbescheid SUMME 164.000,00 € GESAMTSUMME 4.233.936,00 €Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de