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200616-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gewerbesteuer stunden

Nummer
200616-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Empfehlung
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200616-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
03.04.2020
Gewerbesteuer stunden
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Anhörung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Empfehlung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
In Abstimmung mit dem Oberbürgermeister hat Frau Stadtkämmerin
Margarete Heidler bereits am 24.03.2020 mit Bezug auf die Empfehlung
des Städtetags Nordrhein-Westfalen vom 20.03.2020 zur Bewältigung
der Auswirkungen des Coronavirus vorübergehend unter anderem
folgende Verfahrensweise in Abweichung zu den Regelungen der
Abgabenordnung, der Satzung der Bundesstadt Bonn über Stundung,
Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen sowie Entscheidungen im
Rahmen von Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) und der
Dienstanweisung für die Bewirtschaftung und die Finanzbuchhaltung bei
der Bundesstadt Bonn verfügt:
 Laufende Gewerbe- und Vergnügungssteuern für das
Veranlagungsjahr 2020 werden ohne Prüfung des Sachverhaltes
auf Antrag gestundet.
 Bei Stundungsanträgen für ältere Fälligkeiten für die Gewerbe-
und Vergnügungssteuern wird der Sachverhalt grob bewertet, die
Gewährung der beantragten Stundung aber großzügig
gehandhabt. Nachweise über die Ausschöpfung aller sonstigen
Möglichkeiten einer Geldbeschaffung werden nicht angefordert.
 Die Entscheidung über einen möglichen Verzicht auf die
Festsetzung von Stundungszinsen und über einen Erlass von
Nebenforderungen wird im Bereich der Gewerbe- und
Vergnügungssteuern zunächst zurückgestellt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de