200616 · Antrag
Gewerbesteuer stunden
Kerndaten
- Nummer
- 200616
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 06.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Anhörung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 200616 Antragsteller/in: Dieter Schaper Dipl.-Ing. Angelika Esch 03.04.2020 Gewerbesteuer stunden Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Anhörung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Empfehlung Rat 18.06.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Gewerbesteuerzahlenden, auf Antrag, die Zahlungen an die Stadt zu stunden. 2. Die Stundungen können für den Zeitraum 15. März 2020 bis einschließlich 31.06. 2020 gewährt werden. 3. Die Stundungen werden zinsfrei gewährt. 4. Die gestundete Gewerbesteuer wird von den Steuerpflichtigen, spätestens zum 31. Dezember 2021 nachgezahlt. Begründung Zahlreiche Gewerbetreibende haben im Zuge der Corona-Krise massive Probleme, fällige Zahlungen zu leisten. Damit fehlende Liquidität nicht zu Insolvenzen und Konkursen führt, sollte auch den in Bonn angesiedelten Unternehmen und Freiberuflern die Chance eingeräumt werden diese schwierige Phase zu überstehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gewerbesteuern nur gestundet werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de