200615-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bebauungsplanverfahren Neubau Mensa Nassestraße
Kerndaten
- Nummer
- 200615-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200615-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Bebauungsplanverfahren Neubau Mensa Nassestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag erst im Zusammenhang mit der z.Zt. in Erarbeitung befindlichen Vorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (Offenlagebeschluss) zu behandeln und insoweit in den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zu verweisen. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage werden auch die im Verfahren erarbeiteten Gutachten im aktuellen Stand veröffentlicht. Gegenstand eines Offenlagebeschlusses ist grundsätzlich eine Entscheidung darüber, ob das Bebaungsplanverfahren mit dem nächsten förmlichen Schritt fortgeführt werden soll. Eine solche Entscheidung setzt allerdings eine abwägende Würdigung aller zu diesem Zeitpunkt bekannten Belange voraus, die bei isolierter Behandlung des Bürgerantrags nicht gegeben wäre. Die von den Antragstellern zur Begründung ihrer Forderung nach Einstellung des Planverfahrens angeführten gutachterlichen Aussagen entstammen älteren Bearbeitungsständen, die nicht mehr dem aktuellen Sachstand entsprechen. Des Weiteren wurde zu der von den Antragstellern selbst beigebrachten fachlichen Bewertung des Baugrundgutachtens eine Stellungnahme des vom Vorhabenträger beauftragten Gutachters angefordert. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet den Verfahrensvorschlag der Verwaltung, der Bürgerantrag wird zur weiteren inhaltlichen Beratung in den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz verwiesen, damit eine Beratung im Sachzusammenhang mit der Beschlussvorlage der Verwaltung ( Offenlagebeschluss) erfolgen kann. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de