200607 · Kleine Anfrage
Digitaler Unterricht während der Schulschließungen aufgrund der COVID-19-Epidemie
Kerndaten
- Nummer
- 200607
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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Kleine Anfrage öffentlich 200607 Der Oberbürgermeister Federführung: Ratsbüro Dezernat: Dez. OB Digitaler Unterricht während der Schulschließungen aufgrund der COVID-19-Epidemie Beratungsfolge Schulausschuss Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag 1. Wie vielen Schulen in Bonn erhalten den Unterrichtsbetrieb während der Schulschließungen aufgrund der COVID-19-Epidemie mithilfe digitaler Lernangebote aufrecht? 2. Welche Maßnahmen werden kurzfristig von der Verwaltung ergriffen, um Schulen und Lehrkräfte technisch, organisatorisch und finanziell bei der Durchführung digitalen Unterrichts zu unterstützen? 3. An welche Stellen bei der Stadt Bonn oder dem Land Nordrhein-Westfalen können sich Schulen und Lehrkräfte wenden, wenn sie technische oder organisatorisch Hilfe oder Unterstützung beim Aufbau digitaler Lernangebote benötigen? 4. Wurden von der Stadt Bonn bereits im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule“ vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellte Gelder beantragt? Wenn ja, wie viele Anträge wurden bereits gestellt, wie viele Anträge wurden bereits bewilligt und für welche Maßnahmen wurden bereits Fördergelder verausgabt? 5. Wie bewertet die Verwaltung aktuell infrastrukturelle, technische und organisatorische Voraussetzungen für die Durchführung digitalen Unterrichts und der Nutzung digitaler Lernangebote, insbesondere: a. das Vorhandensein von didaktisch-pädagogischen Konzepten zur Durchführung digitalen Unterrichts an Schulen sowie Qualifikationen der Lehrkräfte, b. Kenntnisse der Lehrkräfte und SchülerInnen bei der Nutzung von Programmen und Tools, c. die infrastrukturelle und technische Ausstattung von Schulen, Lehrkräften und Schülerinnen (Computer, Tablets, Breitbandinternetverbindung, etc.),Seite 1 von 2 Seite 2 d. die Sensibilisierung der Schulen und der Lehrkräfte in datenschutzrechtlichen Fragen bei der Auswahl der Hilfsmittel zur Durchführung digitalen Unterrichts? Zur Eindämmung des Corona-Virus wurden die Schulen in Nordrhein- Westfalen bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Während der Schulschließungen sollen Lehrkräfte auf digitale Unterrichtsformen zurückgreifen, um den Lehrbetrieb aufrecht zu erhalten. Hierfür müssen jedoch entsprechende infrastrukturelle und technische Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden, um eine gleichbleibende Unterrichtsqualität zu gewährleisten und jeder Schülerin bzw. jedem Schüler die Teilnahme zu ermöglichen, beispielsweise indem entsprechende Endgeräte bereitgestellt werden. Zudem müssen die Schulen aufgrund veränderter Anforderungen bei der digitalen Wissensvermittlung ihre didaktischen-pädagogischen Konzepte anpassen bzw. auf den digitalen Unterricht ausgerichtete Konzepte neu entwickeln. Ebenso ist eine Weiterbildung der Lehrkräfte erforderlich. Da es nicht auszuschließen ist, dass die Schulen über das Ende der Osterferien hinaus geschlossen bleiben müssen, sind die Fragesteller interessiert den aktuellen Sachstand beim Ausbau der digitalen Unterrichtsinfrastruktur zu erfahren. Ebenso ist von Interesse, welche Maßnahmen die Verwaltung plant, um die Voraussetzungen zur Durchführung digitalen Unterrichts zu verbessern. Des Weiteren existieren bereits vollwertige Videokonferenz-Lösungen unter Open-Source-Lizenz wie „Jitsi Meet“ und auch auf den Online-Unterricht spezialisierte Open-Source-Lösungen wie „BigBlueButton“, welche auch auf Servern der Schulen und/oder der Stadt betrieben werden könnten. Deshalb sind die Fragesteller ebenfalls daran interessiert, welche technische Infrastruktur den Schulen bereits durch die Stadt oder das Land zur Verfügung gestellt wird und inwieweit auf eine Sensibilisierung der Schulen und Lehrkräfte für mögliche datenschutzrechtliche Probleme geachtet wurde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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