200606-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)
Kerndaten
- Nummer
- 200606-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200606-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat am 27.06. und 09.07.2019 Verkehrszählungen in der Nikolausstraße, in Höhe des Krankenhauses, durchgeführt. Diese Zählungen haben ergeben, dass in der jeweiligen Spitzenstunde zwischen 8:00 und 9:00 Uhr 201 Kraftfahrzeuge bzw. 192 Kraftfahrzeuge die Nikolausstraße befuhren. Am Tag verkehren hochgerechnet rund 2000 Kfz in diesem Abschnitt. Diese Belastungszahlen sind für Quartiersstraßen innerhalb von Tempo-30-Zonen nicht ungewöhnlich hoch und entsprechen denen von vergleichbaren Straßen. Eine nicht unerhebliche Änderung der Erschließung der nachfolgenden Straßen durch die Umkehr der Einbahnstraßenregelung wäre daher aus Sicht der Verwaltung nicht unmittelbar gerechtfertigt. Die Verwaltung würde aber – je nach Beschlusslage - eine erneute Zählung nach Beendigung der vom Antragsteller benannten Baustelle in der Bergstraße zur Kontrolle durchführen und der Bezirksvertretung das Ergebnis mitteilen. Mittlerweile ist ein gegenteiliger Bürgerantrag, der die Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung beinhaltet, bei der Verwaltung eingegangen (DS 1911474NV5).Seite 1 von 3 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Antragsteller werden entsprechend den Ausführungen in der Verwaltung und unter Einbeziehung des Beratungsergebnisses am 03.09.2019 informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen nach § 24 GO NRW vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n 1 Ergänzung des Bürgerantrages (öffentlich)Seite 2 von 3 Ergänzung Antragsteller DS 1911474 Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie vor einer Entscheidung über den o.g. Antrag noch die Beschlüsse zum Ausbau der Eduard Otto Straße abwarten wollen, gehe ich davon aus, dass zu meinem Bürgerantrag, Drucksache: 1911474, noch keine Stellungnahme erstellt wurde. Ich möchte meinen Antrag daher noch insofern ergänzen, als dass ich darum bitte, bei Ihrer Stellungnahme auch eine vollständige bauliche Absperrung (flexible Poller etc.) am Ende des Bonner Talwegs an der Einfahrt in die Nikolausstraße in Betracht zu ziehen. Bei dieser Regelung können die Anlieger des Weidengartens über die Nikolausstraße Richtung Hausdorffstraße fahren. Die bisherige Regelung für den Weidengarten (Einbahnstraße von "oben", Anliegerstraße von "unten") bleibt so wie sie ist bestehen. Der Anreiz für das Durchfahren des Weidengartens würde damit entfallen. Die Nikolausstraße wird Anliegerstraße/ Sackgasse bis zur Absperrung am Übergang in den Bonner Talweg. Für die Anlieger der Nikolausstraße besteht bei Bedarf am Kriegerdenkmal eine ausreichend große Fläche als Wendemöglichkeit zur Verfügung. Begründung: 1. Nach Auskunft der unmittelbaren Anwohner, wird die Straße "Im Sonnenpütz" vom Durchgangsverkehr ständig, auch ohne die derzeitige Baustelle, entgegen der Einbahnstraßenregelung in Richtung Hausdorffstraße durchfahren, um dem Rückstau an der Ampel Bergstraße zur Hausdorffstraße auszuweichen. Auch die Einbahnstraßenregelung der Mechenstraße wird regelmäßig mißachtet, um vom Karthäuserplatz schneller zurück auf die Hausdorffstraße zu gelangen. 2. In zunehmenden Maße wird die Anliegerstraßenregelung für den Weidengarten mißachtet, um schneller die Straßen oberhalb des Bonner Talwegs zu erreichen, aber auch um in Richtung Poppelsdorf zu fahren. Der in Richtung Poppelsdorf abfließende Verkehr behindert den auf dem Bonner Talweg und der Lotharstraße überwiegend nur einspurig möglichen Gegenverkehr. Der Umgang der Verkehrsteilnehmer mit der Anliegerstraßen- und Einbahnstraßenregelung zeigt sich gemäß dem General Anzeiger vom 26.6.2019 (Fahren von Ippendorf über den Annaberger Hof nach Friesdorf) und vom 2.8.2019 (Durchfahren des Wiesenwegs in Endenich) auch in anderen Stadtteilen. Vor diesem Hintergrund ist m.E. davon auszugehen, dass die von mir bisher vorgeschlagene Umkehr der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße ebenfalls ignoriert wird. Als ich mich Anfang des Jahres mit meinem Bürgerantrag erstmals beschäftigte, ging ich noch davon aus, dass man zumindest mit einer Einbahnstraßenregelung die gewünschte Wirkung erzielt. Dies ist wohl offensichtlich nicht mehr der Fall. Insofern bitte ich für die weitere Erganzung meines Antrages um Ihr Verständnis. Vielen Dank.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de