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200606-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)

Nummer
200606-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200606 Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200606-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Änderung der
Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur
Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.:
1911474ST11)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat am 27.06. und 09.07.2019
Verkehrszählungen in der Nikolausstraße, in Höhe des
Krankenhauses, durchgeführt. Diese Zählungen haben
ergeben, dass in der jeweiligen Spitzenstunde
zwischen 8:00 und 9:00 Uhr 201 Kraftfahrzeuge bzw.
192 Kraftfahrzeuge die Nikolausstraße befuhren. Am
Tag verkehren hochgerechnet rund 2000 Kfz in diesem
Abschnitt. Diese Belastungszahlen sind für
Quartiersstraßen innerhalb von Tempo-30-Zonen nicht
ungewöhnlich hoch und entsprechen denen von
vergleichbaren Straßen. Eine nicht unerhebliche
Änderung der Erschließung der nachfolgenden Straßen
durch die Umkehr der Einbahnstraßenregelung wäre
daher aus Sicht der Verwaltung nicht unmittelbar
gerechtfertigt.
Die Verwaltung würde aber – je nach Beschlusslage -
eine erneute Zählung nach Beendigung der vom
Antragsteller benannten Baustelle in der Bergstraße
zur Kontrolle durchführen und der Bezirksvertretung
das Ergebnis mitteilen.
Mittlerweile ist ein gegenteiliger Bürgerantrag, der
die Beibehaltung der gegenwärtigen
Einbahnstraßenregelung beinhaltet, bei der Verwaltung
eingegangen (DS 1911474NV5).Seite 1 von 3

Seite 2
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Antragsteller werden entsprechend den
Ausführungen in der Verwaltung und unter Einbeziehung
des Beratungsergebnisses am 03.09.2019 informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen nach § 24 GO NRW
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
1 Ergänzung des Bürgerantrages (öffentlich)Seite 2 von 3

Ergänzung Antragsteller DS 1911474
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie vor einer Entscheidung über den o.g. Antrag noch die Beschlüsse zum
Ausbau der Eduard Otto Straße abwarten wollen, gehe ich davon aus, dass zu
meinem Bürgerantrag, Drucksache: 1911474, noch keine Stellungnahme erstellt
wurde. Ich möchte meinen Antrag daher noch insofern ergänzen, als dass ich darum
bitte, bei Ihrer Stellungnahme auch eine vollständige bauliche Absperrung (flexible
Poller etc.) am Ende des Bonner Talwegs an der Einfahrt in die Nikolausstraße in
Betracht zu ziehen.
Bei dieser Regelung können die Anlieger des Weidengartens über die
Nikolausstraße Richtung Hausdorffstraße fahren. Die bisherige Regelung für den
Weidengarten (Einbahnstraße von "oben", Anliegerstraße von
"unten") bleibt so wie sie ist bestehen. Der Anreiz für das Durchfahren des
Weidengartens würde damit entfallen.
Die Nikolausstraße wird Anliegerstraße/ Sackgasse bis zur Absperrung am Übergang
in den Bonner Talweg. Für die Anlieger der Nikolausstraße besteht bei Bedarf am
Kriegerdenkmal eine ausreichend große Fläche als Wendemöglichkeit zur
Verfügung.
Begründung:
1. Nach Auskunft der unmittelbaren Anwohner, wird die Straße "Im Sonnenpütz"
vom Durchgangsverkehr ständig, auch ohne die derzeitige Baustelle, entgegen der
Einbahnstraßenregelung in Richtung Hausdorffstraße durchfahren, um dem
Rückstau an der Ampel Bergstraße zur Hausdorffstraße auszuweichen.
Auch die Einbahnstraßenregelung der Mechenstraße wird regelmäßig mißachtet, um
vom Karthäuserplatz schneller zurück auf die Hausdorffstraße zu gelangen.
2. In zunehmenden Maße wird die Anliegerstraßenregelung für den Weidengarten
mißachtet, um schneller die Straßen oberhalb des Bonner Talwegs zu erreichen,
aber auch um in Richtung Poppelsdorf zu fahren.
Der in Richtung Poppelsdorf abfließende Verkehr behindert den auf dem Bonner
Talweg und der Lotharstraße überwiegend nur einspurig möglichen Gegenverkehr.
Der Umgang der Verkehrsteilnehmer mit der Anliegerstraßen- und
Einbahnstraßenregelung zeigt sich gemäß dem General Anzeiger vom
26.6.2019 (Fahren von Ippendorf über den Annaberger Hof nach Friesdorf) und vom
2.8.2019 (Durchfahren des Wiesenwegs in Endenich) auch in anderen Stadtteilen.
Vor diesem Hintergrund ist m.E. davon auszugehen, dass die von mir bisher
vorgeschlagene Umkehr der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße
ebenfalls ignoriert wird.
Als ich mich Anfang des Jahres mit meinem Bürgerantrag erstmals beschäftigte, ging
ich noch davon aus, dass man zumindest mit einer Einbahnstraßenregelung die
gewünschte Wirkung erzielt. Dies ist wohl offensichtlich nicht mehr der Fall. Insofern
bitte ich für die weitere Erganzung meines Antrages um Ihr Verständnis. Vielen Dank.Seite 3 von 3

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