200606-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)
Kerndaten
- Nummer
- 200606-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200606-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat aufgrund der Vertagungsbitte der Bezirksvertretung Bonn eine weitere Verkehrszählung nach Beendigung der Baumaßnahme in der Bergstraße in Auftrag gegeben, die am 09.11.2021 stattgefunden hat. Die Verwaltung bittet die verspätete Stellungnahme zu entschuldigen. Die Verkehrszählung hat keine signifikanten Unterschiede zur Datenerhebung von 2019 ergeben. Die Belastungszahlen, die in der Nikolausstraße erhoben worden sind, sind für innerstädtische Wohngebiete als nutzungsverträglich zu betrachten, so dass eine Änderung der Einbahnstraßenregelung aus Sicht der Verwaltung nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig ist. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass eine Reduktion des „Durchgangsverkehrs“ bei Umdrehung der Einbahnstraße aufgrund der geringen Verkehrsstärken nicht zu erwarten sei, zumal die Nikolausstraße in diesem Fall für die nachfolgenden Straßen eine Erschließungsfunktion aus Fahrtrichtung Süden übernehmen würde. Da der Verwaltung keine weiteren Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung bekannt sind, rät die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen. Die Verwaltung würde hinsichtlich des Individualverkehrs, der dem entgegenkommendem Radverkehr begegnet – je nach Beschlusslage – im Kurvenbereich auf Höhe der Hausnr. 43 die Parkplätze entfernen. Damit könnte eine größere Begegnungsfläche geschaffen und die im Antrag (DS-Nr. 200606) angesprochene Begegnungssituation entschärft werden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet eine der vorgeschlagenen Vorgehensweisen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.Seite 1 von 7 Seite 2 Anlage/n 2 Nikolausstraße (öffentlich)Seite 2 von 7 Verkehrserhebung Bonn 45.KW Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31) Zst.: 31 09.11.2021 07:45 - 08:45 Uhr Morgenspitze N Fz-Klassen Arm 1 Arm 3 Zst.: 31 Kfz 207 207 207 SV>3,5t 0 0 0Seite 3 von 7 Verkehrserhebung Bonn 45.KW Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31) Zst.: 31 09.11.2021 15:30 - 16:30 Uhr Abendspitze N Fz-Klassen Arm 1 Arm 3 Zst.: 31 Kfz 209 209 209 SV>3,5t 0 0 0Seite 4 von 7 Verkehrserhebung Bonn 45.KW Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31) Zst.: 31 09.11.2021 06:00 - 10:00 Uhr 4-h-Block N Fz-Klassen Arm 1 Arm 3 Zst.: 31 Kfz 463 463 463 SV>3,5t 1 1 1Seite 5 von 7 Verkehrserhebung Bonn 45.KW Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31) Zst.: 31 09.11.2021 15:00 - 19:00 Uhr 4-h-Block N Fz-Klassen Arm 1 Arm 3 Zst.: 31 Kfz 623 623 623 SV>3,5t 0 0 0Seite 6 von 7 Verkehrserhebung Bonn 45.KW Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31) Zst.: 31 09.11.2021 06:00 - 19:00 Uhr 13-h-Block N Fz-Klassen Arm 1 Arm 3 Zst.: 31 Kfz 1529 1529 1529 SV>3,5t 4 4 4Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de