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200606-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)

Nummer
200606-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 487,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200606 Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200606-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Änderung der Einbahnstraßenregelung für die
Nikolausstraße zur Verhinderung des
Durchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat aufgrund der Vertagungsbitte der Bezirksvertretung Bonn
eine weitere Verkehrszählung nach Beendigung der Baumaßnahme in der
Bergstraße in Auftrag gegeben, die am 09.11.2021 stattgefunden hat. Die
Verwaltung bittet die verspätete Stellungnahme zu entschuldigen.
Die Verkehrszählung hat keine signifikanten Unterschiede zur Datenerhebung
von 2019 ergeben. Die Belastungszahlen, die in der Nikolausstraße erhoben
worden sind, sind für innerstädtische Wohngebiete als nutzungsverträglich zu
betrachten, so dass eine Änderung der Einbahnstraßenregelung aus Sicht der
Verwaltung nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig ist. Die Verwaltung weist
zudem darauf hin, dass eine Reduktion des „Durchgangsverkehrs“ bei
Umdrehung der Einbahnstraße aufgrund der geringen Verkehrsstärken nicht zu
erwarten sei, zumal die Nikolausstraße in diesem Fall für die nachfolgenden
Straßen eine Erschließungsfunktion aus Fahrtrichtung Süden übernehmen
würde. Da der Verwaltung keine weiteren Beschwerden bezüglich der
Verkehrsführung bekannt sind, rät die Verwaltung, den Bürgerantrag
abzulehnen.
Die Verwaltung würde hinsichtlich des Individualverkehrs, der dem
entgegenkommendem Radverkehr begegnet – je nach Beschlusslage – im
Kurvenbereich auf Höhe der Hausnr. 43 die Parkplätze entfernen. Damit könnte
eine größere Begegnungsfläche geschaffen und die im Antrag (DS-Nr. 200606)
angesprochene Begegnungssituation entschärft werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet eine der vorgeschlagenen
Vorgehensweisen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der
Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.Seite 1 von 7
Seite 2
Anlage/n
2 Nikolausstraße (öffentlich)Seite 2 von 7
Verkehrserhebung Bonn 45.KW
Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31)
Zst.: 31
09.11.2021
07:45 - 08:45 Uhr
Morgenspitze
N Fz-Klassen
Arm 1
Arm 3
Zst.: 31
Kfz
207
207
207
SV>3,5t
0
0
0Seite 3 von 7
Verkehrserhebung Bonn 45.KW
Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31)
Zst.: 31
09.11.2021
15:30 - 16:30 Uhr
Abendspitze
N Fz-Klassen
Arm 1
Arm 3
Zst.: 31
Kfz
209
209
209
SV>3,5t
0
0
0Seite 4 von 7
Verkehrserhebung Bonn 45.KW
Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31)
Zst.: 31
09.11.2021
06:00 - 10:00 Uhr
4-h-Block
N Fz-Klassen
Arm 1
Arm 3
Zst.: 31
Kfz
463
463
463
SV>3,5t
1
1
1Seite 5 von 7
Verkehrserhebung Bonn 45.KW
Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31)
Zst.: 31
09.11.2021
15:00 - 19:00 Uhr
4-h-Block
N Fz-Klassen
Arm 1
Arm 3
Zst.: 31
Kfz
623
623
623
SV>3,5t
0
0
0Seite 6 von 7
Verkehrserhebung Bonn 45.KW
Nikolausstraße (etwa Höhe HNR 31)
Zst.: 31
09.11.2021
06:00 - 19:00 Uhr
13-h-Block
N Fz-Klassen
Arm 1
Arm 3
Zst.: 31
Kfz
1529
1529
1529
SV>3,5t
4
4
4Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 07:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de