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200606 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474)

Nummer
200606
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
06.07.2023
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 182,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200606-02 ST Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)
  2. 200606-1 ST Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)
  3. 200608 Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-Nr.: 1911474NV5)

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Text anzeigen (9.543 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200606
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
07.05.2019
Bürgerantrag: Änderung der
Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur
Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.:
1911474)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung
Der Antrag beinhaltet eine Änderung der
Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur
Verhinderung des Druchgangsverkehrs.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem
beigefügten Online-Bürgerantrag.
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bonn 04.06.2019 vt (e) bei
Anerkennung der
Tagesordnung
wegen fehlender
Stellungnahme der
Verwaltung
1
Bezirksvertretung Bonn 09.07.2019 vt (e) bei
Anerkennung der
Tagesordnung
wegen zu später
Stellungnahme der
Verwaltung
1
Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 vt (e) bei
Anerkennung TO mit
Maßgabe einer
weiteren Zählung
gem. Stellungnahme
der Verwaltung
(ST11)
1
Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt M gegen 1
GRÜNE bei
Anerkennung der TO
zum 3.3.20
1Seite 1 von 5
Seite 2
Anlage/n
1 BA öffentlich (öffentlich)
2 BA nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
Bürgerantrag Online
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Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
07.05.2019
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Änderung der Einahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_000111_000000222
RChnaLB444
000777...000555...111999 111555:::444222Seite 3 von 5
Ihr Antrag
An die Bezirksvertretung Bonn
Anregung gem. § 24 der GO für NRW
Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße in Bonn Kessenich
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Folge des ständig steigenden Verkehrsaufkommens nimmt auch die Zahl der Fahrzeuge zu, die vom
Venusberg und aus Poppelsdorf kommend, über die Lotharstraße oder den Bonner Talweg (ab dem
Verteilerkreis) und im weiteren Verlauf über Nikolausstraße/ Pützstraße bzw. die Karthäusersrtaße/Bergstraße
Richtung Süden fahren. Das ist ganz besonders in der Zeit von ca. 7.00 bis 9.00 Uhr und von ca. 15.45 bis 18.00
Uhr so.Es geht wohl darum, die Reuterstraße zu umfahren bzw. dem regelmäßig in der vorgenannten Zeit
entstehenden Rückstau an der Ampelanlage Eduard Otto Straße/Hausdorffstraße auszuweichen. Dieser
Rückstau reicht regelmäßig bis hoch zur Robert Koch Straße.
Die vorgenannten Straßen (Lotharstraße, Bonner Talweg, Nikolausstraße usw.) sind für den
Durchgangsverkehrs völlig ungeeignet.
Die Lotharstraße ist bereits kurz hinter der Ampelanlage an der Graf-Stauffenberg-Straße bis zur Eimündung in
den Bonner Talweg nur einspurig zu befahren. Gleiches gilt für den Bonner Talweg unmittelbar nach der Abfahrt
aus dem Verteilerkreis bis hinauf zur Einmündung der Lotharstraße. Die Nikolaus- und die Bergstraße sind
komplett nur einspurig zu befahren. Gleiches gilt bei entsprechendem Verkehrsaufkommen auch für das letzte
Stück des Bonner Talwegs ab der Einmündung der Lotharstraße sowie der Pützstraße vor der Nikolausschule.
Konkrete Auswirkungen
Die nahezu vollständige Einspurigkeit der beschriebenen Streckenführung hat bei Begegnungsverkehr zur Folge,
dass fortlaufend verkehrsbehindernde Situationen entstehen.
Da am Ende der Ausweichstrecken an den Ampelanlagen der Pützstraße/Hausdorffstraße und der
Bergstraße/Hausdorffstraße im günstigsten Fall während einer Grünphase 2 bis 3 Fahrzeuge in die
Hausdorffstraße einfahren können, kommt es dort jeweils zu einem Rückstau. Dieser reicht auf der Bergstraße
bis zurück in die Karthäuserstraße und an der Pützstraße zurück über die Nikolausstraße bis hoch in den Bonner
Talweg. An manchen Tagen sogar bis zurück in den Verteilerkreis bzw. an die Graf Stauffenberg Straße.
Letzteres insbesondere dann, wenn die Fahrzeugführer an der Einmündung der Lotharstraße in den Bonner
Talweg erkennen, dass es wegen des Rückstaus über die Nikolausstraße nicht unmittelbar weitergeht. Sie kehren
dann um, in dem sie vom Bonner Talweg kommend über die Lotharstraße zurück zur Graf Stauffenberg Straße
fahren, bzw. über die Lotharstraße kommend, versuchen über den Bonner Talweg wieder an die Graf
Staufenberg-Straße bzw. den Verteilerkreis zu gelangen. Der dabei entstehende zusätzliche Begegnungsverkehr
führt dann regelmäßig zu einem quasi vollständigen Stillstand des Verkehrs
An dem Ausgangspunkt der jeweiligen Rückfahrt, an der Einmündung der Lotharstraße in den Bonner Talweg,
herrscht dann das blanke Chaos.
Durch das hohe Verkehrsaufkommen und die dadurch entstehenden Staubildungen werden Fahrradfahrer
bedrängt und behindert. Sie bewegen sich dann nur noch hin und her fahrend zwischen den Fahrzeugen weiter
oder benutzen die Bürgersteige. Dorthin weichen oft auch die Motorradfahrer aus
Gleiches gilt für die Fußgänger. Auch für diese entstehen regelmäßig prekäre Situationen aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens sowie der regelmäßigen Staubildung. Bei den in Rede stehenden Straßen handelt es sich
um die Wege zur Nikolausschule und dem Nikolauskindergarten.
Insgesamt führt das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit der regelmäßigen Staubildung in den sehr
eng bebauten Straßen für die Anwohner zu einer erheblichen Belastung durch die Abgase der Fahrzeuge, den
Fahrzeuglärm (das häufige Hupen während der Staulagen) bis hin zur Beschallung mit Musik aus den
Fahrzeugen.
Zu erwähnen wäre weiterhin, dass ich während der Vorbereitung dieses Bürgerantrags diverse Male feststellen
konnte, dass die Einbahnstraßenregelung zwischen dem Kathäuserplatz und der Büttinghausstraße sowie der
Bergstraße in die Straße Zum Sonnenpütz bewusst ignoriert wird, um schneller wieder die Hausdorffstraße zu
erreichen.
Ganz besonders in den frühen Morgenstunden hat man den Eindruck, dass manche der durchfahrenden
Fahrzeugführer noch nicht realisiert haben, dass sie die Autobahn bereits verlassen haben.
Es ist davon auszugehen, dass sich die vorab beschriebene Verkehrssituation noch einmal deutlich
verschlimmert, wenn es auf der Reuterstraße zu Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge kommt.
Lösungsvorschlag
Die Einbahnstraßenführung der Nikolausstraße wird umgekehrt.
Der Durchgangsverkehr wird an der Abzweigung von der Graf-Stauffenberg-Straße bzw. aus dem Verteilerkreis
darauf hingewiesen, dass die Nikolausstraße nicht mehr durchfahren werden kann.
Um den Durchgangsverkehr durch die Nikolausstraße in die neue Fahrtrichtung zu verhindern, weist man die
Nikolausstraße an der Einfahrt aus der Pützstraße analog dem Weidengarten als Anliegerstraße aus.
Bis zur Einmündung der Lotharstraße in den Bonner Talweg kann man weiter noch über die Lotharstraße bzw.
den Bonner Talweg zurückfahren. Die Sackgasse entsteht also erst mit Beginn des letzten Teilstück des Bonner
Talwegs. Ab dem Rosenburgweg bergaufwärts handelt es sich jetzt schon um eine Sackgasse.
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Mit dieser Lösung würde der Durchgangsverkehr unterbunden, ohne die Zufahrt für die Anlieger
einzuschränken.
Ein weiterer positiver Effekt dieser Neuregelung würde darin bestehen, dem nach meiner Wahrnehmung
zunehmenden Fahrradverkehr die Durchfahrt zwischen dem Hindenburgplatz und der Graf Staufenberg Straße,
also parallel zur Hausdorffstraße, zu erleichtern.
Mit freundlichen Grüßen
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Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de