200606 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474)
Kerndaten
- Nummer
- 200606
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 06.07.2023
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)
- Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)
- Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-Nr.: 1911474NV5)
Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200606 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 07.05.2019 Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung Der Antrag beinhaltet eine Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online-Bürgerantrag. Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 04.06.2019 vt (e) bei Anerkennung der Tagesordnung wegen fehlender Stellungnahme der Verwaltung 1 Bezirksvertretung Bonn 09.07.2019 vt (e) bei Anerkennung der Tagesordnung wegen zu später Stellungnahme der Verwaltung 1 Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 vt (e) bei Anerkennung TO mit Maßgabe einer weiteren Zählung gem. Stellungnahme der Verwaltung (ST11) 1 Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt M gegen 1 GRÜNE bei Anerkennung der TO zum 3.3.20 1Seite 1 von 5 Seite 2 Anlage/n 1 BA öffentlich (öffentlich) 2 BA nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 5 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten... Dabei handelt es sich insbesondere um Name,, Anschrift,, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben... Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden... Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen,, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen... Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften... Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben... Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich... Eine automatische Löschung erfolgt nach 11188000 Tagen,, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden... In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen,, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment--Provider übermittelt werden... Rechte der betroffenen Person::: Auskunft,, Berichtigung,, Löschung und Sperrung,, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht,, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen... Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt... Sie können den Widerruf entweder postalisch,, per E--Mail oder per Fax an uns übermitteln... Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw... die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen... Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert,, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden... Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 07.05.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Änderung der Einahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_000111_000000222 RChnaLB444 000777...000555...111999 111555:::444222Seite 3 von 5 Ihr Antrag An die Bezirksvertretung Bonn Anregung gem. § 24 der GO für NRW Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße in Bonn Kessenich Sehr geehrte Damen und Herren, als Folge des ständig steigenden Verkehrsaufkommens nimmt auch die Zahl der Fahrzeuge zu, die vom Venusberg und aus Poppelsdorf kommend, über die Lotharstraße oder den Bonner Talweg (ab dem Verteilerkreis) und im weiteren Verlauf über Nikolausstraße/ Pützstraße bzw. die Karthäusersrtaße/Bergstraße Richtung Süden fahren. Das ist ganz besonders in der Zeit von ca. 7.00 bis 9.00 Uhr und von ca. 15.45 bis 18.00 Uhr so.Es geht wohl darum, die Reuterstraße zu umfahren bzw. dem regelmäßig in der vorgenannten Zeit entstehenden Rückstau an der Ampelanlage Eduard Otto Straße/Hausdorffstraße auszuweichen. Dieser Rückstau reicht regelmäßig bis hoch zur Robert Koch Straße. Die vorgenannten Straßen (Lotharstraße, Bonner Talweg, Nikolausstraße usw.) sind für den Durchgangsverkehrs völlig ungeeignet. Die Lotharstraße ist bereits kurz hinter der Ampelanlage an der Graf-Stauffenberg-Straße bis zur Eimündung in den Bonner Talweg nur einspurig zu befahren. Gleiches gilt für den Bonner Talweg unmittelbar nach der Abfahrt aus dem Verteilerkreis bis hinauf zur Einmündung der Lotharstraße. Die Nikolaus- und die Bergstraße sind komplett nur einspurig zu befahren. Gleiches gilt bei entsprechendem Verkehrsaufkommen auch für das letzte Stück des Bonner Talwegs ab der Einmündung der Lotharstraße sowie der Pützstraße vor der Nikolausschule. Konkrete Auswirkungen Die nahezu vollständige Einspurigkeit der beschriebenen Streckenführung hat bei Begegnungsverkehr zur Folge, dass fortlaufend verkehrsbehindernde Situationen entstehen. Da am Ende der Ausweichstrecken an den Ampelanlagen der Pützstraße/Hausdorffstraße und der Bergstraße/Hausdorffstraße im günstigsten Fall während einer Grünphase 2 bis 3 Fahrzeuge in die Hausdorffstraße einfahren können, kommt es dort jeweils zu einem Rückstau. Dieser reicht auf der Bergstraße bis zurück in die Karthäuserstraße und an der Pützstraße zurück über die Nikolausstraße bis hoch in den Bonner Talweg. An manchen Tagen sogar bis zurück in den Verteilerkreis bzw. an die Graf Stauffenberg Straße. Letzteres insbesondere dann, wenn die Fahrzeugführer an der Einmündung der Lotharstraße in den Bonner Talweg erkennen, dass es wegen des Rückstaus über die Nikolausstraße nicht unmittelbar weitergeht. Sie kehren dann um, in dem sie vom Bonner Talweg kommend über die Lotharstraße zurück zur Graf Stauffenberg Straße fahren, bzw. über die Lotharstraße kommend, versuchen über den Bonner Talweg wieder an die Graf Staufenberg-Straße bzw. den Verteilerkreis zu gelangen. Der dabei entstehende zusätzliche Begegnungsverkehr führt dann regelmäßig zu einem quasi vollständigen Stillstand des Verkehrs An dem Ausgangspunkt der jeweiligen Rückfahrt, an der Einmündung der Lotharstraße in den Bonner Talweg, herrscht dann das blanke Chaos. Durch das hohe Verkehrsaufkommen und die dadurch entstehenden Staubildungen werden Fahrradfahrer bedrängt und behindert. Sie bewegen sich dann nur noch hin und her fahrend zwischen den Fahrzeugen weiter oder benutzen die Bürgersteige. Dorthin weichen oft auch die Motorradfahrer aus Gleiches gilt für die Fußgänger. Auch für diese entstehen regelmäßig prekäre Situationen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sowie der regelmäßigen Staubildung. Bei den in Rede stehenden Straßen handelt es sich um die Wege zur Nikolausschule und dem Nikolauskindergarten. Insgesamt führt das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit der regelmäßigen Staubildung in den sehr eng bebauten Straßen für die Anwohner zu einer erheblichen Belastung durch die Abgase der Fahrzeuge, den Fahrzeuglärm (das häufige Hupen während der Staulagen) bis hin zur Beschallung mit Musik aus den Fahrzeugen. Zu erwähnen wäre weiterhin, dass ich während der Vorbereitung dieses Bürgerantrags diverse Male feststellen konnte, dass die Einbahnstraßenregelung zwischen dem Kathäuserplatz und der Büttinghausstraße sowie der Bergstraße in die Straße Zum Sonnenpütz bewusst ignoriert wird, um schneller wieder die Hausdorffstraße zu erreichen. Ganz besonders in den frühen Morgenstunden hat man den Eindruck, dass manche der durchfahrenden Fahrzeugführer noch nicht realisiert haben, dass sie die Autobahn bereits verlassen haben. Es ist davon auszugehen, dass sich die vorab beschriebene Verkehrssituation noch einmal deutlich verschlimmert, wenn es auf der Reuterstraße zu Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge kommt. Lösungsvorschlag Die Einbahnstraßenführung der Nikolausstraße wird umgekehrt. Der Durchgangsverkehr wird an der Abzweigung von der Graf-Stauffenberg-Straße bzw. aus dem Verteilerkreis darauf hingewiesen, dass die Nikolausstraße nicht mehr durchfahren werden kann. Um den Durchgangsverkehr durch die Nikolausstraße in die neue Fahrtrichtung zu verhindern, weist man die Nikolausstraße an der Einfahrt aus der Pützstraße analog dem Weidengarten als Anliegerstraße aus. Bis zur Einmündung der Lotharstraße in den Bonner Talweg kann man weiter noch über die Lotharstraße bzw. den Bonner Talweg zurückfahren. Die Sackgasse entsteht also erst mit Beginn des letzten Teilstück des Bonner Talwegs. Ab dem Rosenburgweg bergaufwärts handelt es sich jetzt schon um eine Sackgasse. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 5 Mit dieser Lösung würde der Durchgangsverkehr unterbunden, ohne die Zufahrt für die Anlieger einzuschränken. Ein weiterer positiver Effekt dieser Neuregelung würde darin bestehen, dem nach meiner Wahrnehmung zunehmenden Fahrradverkehr die Durchfahrt zwischen dem Hindenburgplatz und der Graf Staufenberg Straße, also parallel zur Hausdorffstraße, zu erleichtern. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de