200592-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Unterausschuss Nordfeld
Kerndaten
- Nummer
- 200592-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200592-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Ratsbüro Dezernat: Dez. OB Unterausschuss Nordfeld Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Entscheidung Für die Bildung von Ausschüssen ist gemäß § 57 Absatz 1 GO NRW der Rat zuständig. Auch die Bildung eines Unterausschusses kann nur auf Grundlage eines Ratsbeschlusses geschehen. Dies sieht die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn in § 22 Absatz 9 auch so. Aufgrund dessen erfolgt an dieser Stelle auch keine inhaltliche Bewertung, sondern nur eine kurze, rein formale Stellungnahme. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in einer Sondersitzung am 27.04.2020 bereits mit dem Thema Bebauung Nordfeld beschäftigen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de