200587 · Beschlussvorlage
Grundstück: Bonn, Kölnstr. 107, Gem. Bonn Fl. 66 Nr. 225 Nutzungsänderung in ein Wettbüro (AZ 168069)
Kerndaten
- Nummer
- 200587
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.243 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 200587 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück: Bonn, Kölnstr. 107, Gem. Bonn Fl. 66 Nr. 225 Nutzungsänderung in ein Wettbüro (AZ 168069) Beratungsfolge Unterausschuss Bauplanung 29.04.2020 Anhörung Beschlussvorschlag Der Bauantrag wird negativ beschieden, weil sich das Vorhaben u.a. nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und somit gegen § 34 Baugesetzbuch verstößt. Begründung Nach dem vorliegenden Bauantrag soll die Nutzung im Erdgeschoss des Hauses Kölnstr. 107 von Bistro/Pizzaservice in Wettbüro geändert werden. Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den kein Bebauungsplan besteht und ist planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Gemäß § 34 BauGB ist eine Nutzung planungsrechtlich nur zulässig, wenn sie sich unter anderem in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebung ist mit einem allgemeinen Wohngebiet vergleichbar. Bei einem Wettbüro handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, die gem. § 4 BauNVO in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Bauantrag negativ zu bescheiden. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de