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200586-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Baureife Planung zur Umgestaltung der Lingsgasse

Nummer
200586-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200586-1 AA Baureife Planung zur Umgestaltung der Lingsgasse

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200586-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baureife Planung zur Umgestaltung der Lingsgasse
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.:
Fußgängerüberweg (FGÜ)
Die Verlegung des FGÜs „Im Mühlenbach“ auf die südliche Seite des
Knotenpunktes wurde im Vorfeld verwaltungsintern besprochen und
abgestimmt. Hierbei wurden einige Vorteile aufgezeigt:
 die Erkennbarkeit des FGÜs wird erhöht, weil er aus dem
Kurvenbereich herausgenommen wird
 durch den neuen Gehweg wird eine neue Fußgängerverbindung
geschaffen. Die Schüler, von Süden kommend, können diese neue
Verbindung nutzen und durch den neuen FGÜ den direkten Weg über
die Straße „Im Brandengarten“ zur Schule nutzen.
 Schüler, die mit der Buslinie aus Norden kommen, können bereits die
vorherliegende Haltestelle „Lengsdorf Vereinsheim“ sowie die in
unmittelbarer Nähe liegende Lichtsignalanlage nutzen. So gelangen sie
auf direktem Wege über die Straße „Auf dem Uhlberg“ zur Schule.
 selbst bei der Benutzung der Haltestelle auf der Lingsgasse
stadtauswärts können die Schüler den FGÜ auf der „Lengsdorfer
Hauptstraße“ nutzen und auf den neuen südlichen Gehweg gelangen,
um so die neue Wegeverbindung nutzen zu können.
Zurzeit ist noch nicht absehbar, ob die Kriterien für die Errichtung eines neuen
FGÜs auf der Lingsgasse gegeben sind. Dies kann erst nach Beendigung der
Maßnahme durch Verkehrszählungen überprüft werden. Die vorsichtige
Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde geht jedoch davon aus, dass die
erforderlichen Werte wohl nicht erreicht werden.
zu 2.:
Die Haltestellen können aufgrund der Anfahrbarkeit und der erforderlichen
Ausbaulänge im Zusammenhang mit den vorhandenen Einfahrten nicht an den
bisherigen Standorten verbleiben. Die Verlegung der Haltestelle stadtauswärts
vom geplanten Standort vor der Volksbank in Richtung Im Mühlenbach kann
nach Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn nicht befürwortet werden, da dieSeite 1 von 2

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vorhandene Steigung in diesem Bereich zu hoch ist, was eine barrierefreie
Nutzung erschwert. Die schriftliche Stellungnahme der SWB lautet:
„Die SWB Bus und Bahn begrüßt den barrierefreien Ausbau der Haltestelle in
beide Fahrtrichtungen. Eine Verlegung der Haltestelle in die Steigung
Lingsgasse Richtung Im Mühlenbach, sehen wir allerdings kritisch.
Aus Erfahrung wissen wir, dass Haltestellen in Steigungen besonders für
mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte Fahrgäste problematisch sind. Das
Aufstehen und Festhalten in einem in einer Steigung haltenden Bus, ist für
diese Fahrgäste mit mehr Anstrengung und Unsicherheit verbunden. Das
Befahren der Klapprampe der Busse durch Rollstuhlfahrer wird erschwert, je
nach Einschränkung oder Art des Rollstuhls oder Scooters sogar unmöglich.
Das Befestigen der Rollstühle, Rollatoren und Scooter zur Ladungssicherung in
den Fahrzeugen, bedeutet dann ebenfalls ein Hindernis. Weiter vermuten wir,
dass eine Verlegung der Haltestelle, so wie hier dargestellt, den MIV zum
Überholen der haltenden Busse verführen könnte. Das bedeutet ein erhöhtes
Unfallrisiko für unsere Fahrgäste und viele andere Verkehrsteilnehmer.
SWB Bus und Bahn bittet von der hier beschriebenen Verlegung der Haltestelle
„Lengsdorf Kirche“ in die Steigung der Lingsgasse, aus den hier genannten
Gründen Abstand zu nehmen.“
In der Vorlage zur Vorplanung (DS-Nr. 1713751) wurde erläutert, dass an der
Haltestelle stadtauswärts das Aufstellen einer Wartehalte in der öffentlichen
Verkehrsfläche aus Platzgründen nicht möglich ist.
Die örtliche Situation hat sich im Bereich der VR Bank und deren Stellplätzen
verändert. Selbst beim Versetzen der Bushaltestelle in Richtung „Im
Mühlenbach“ könnte die Wartehalle nicht auf der öffentlichen Verkehrsfläche
errichtet werden, sondern nur nach Absprache auf der privaten Fläche.
Zusätzlich müsste der private Bereich angepasst werden sowie gegebenenfalls
die Einfahrt zu den Stellplätzen verkleinert werden, um die benötigte Länge von
18m für die Bushaltestelle realisieren zu können. Dadurch würden sich weitere
Kosten ergeben.
zu 3.:
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung entsprechend verfahren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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