200581 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für zwei Götterbäume und einer Blauen-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Heckenweg, Windgassenstr. (Flurstück 2786), 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 200581
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200581 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für zwei Götterbäume und einer Blauen-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Heckenweg, Windgassenstr. (Flurstück 2786), 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für zwei Götterbäume und eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Heckenweg, Windgassenstr. (Flurstück 2786), 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist zu erteilen. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Begründung Auf dem Grundstück sollen ein Neubau einer CAR-Lounge und zwei Büroetagen entstehen. Bei Umsetzung der Baumaßnahme müssen insgesamt vier satzungsgeschützte Bäume gefällt werden, von denen drei Bäume einen Stammumfang von mehr als 200 cm aufweisen. Die Blaue-Atlas-Zeder (Cedrus atlantica) (Baum Nr. 1) weist einen Stammumfang von 214 cm und einen Kronendurchmesser von ca. 10 m auf. Der Götterbaum (Ailanthus altissima) (Baum Nr. 3) weist einen Stammumfang von 275 cm bei einem Kronendurchmesser von ca. 12 m auf und der Götterbaum (Ailanthus altissima) (Baum Nr. 4) einen Stammumfang von 243 cm bei einem Kronendurchmesser von ca. 15 m. Hinzu kommt noch der satzungsgeschützte Baum mit der Nr. 2. Dabei handelt sich um eine Birke mit einem Stammumfang von 182 cm.Seite 1 von 10 Seite 2 Die Bäume mit den Nummern 3 und 4 stehen unmittelbar im oder am Baufeld, sodass sie nicht erhalten werden können. Ebenso befinden sich die Bäume mit den Nummern 1 und 2 so nah an der Baumaßnahme, dass für die Umsetzung der Maßnahme in statisch- und versorgungswirksames Wurzelwerk eingegriffen werden muss. Daher sind die beiden Bäume ebenso nicht zu halten. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die Blaue-Atlas-Zeder und die beiden Götterbäume wird jeweils ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für den weiteren satzungsgeschützten Baum wird eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Anlage/n 1 Plan und Fotos Heckenweg Windgassenstr_ (öffentlich)Seite 2 von 10 Seite 3 von 10 Seite 4 von 10 Seite 5 von 10 Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 Seite 9 von 10 Seite 10 von 10
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