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200581 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für zwei Götterbäume und einer Blauen-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Heckenweg, Windgassenstr. (Flurstück 2786), 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
200581
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200581
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für zwei Götterbäume und einer
Blauen-Atlas-Zeder auf dem Grundstück
Heckenweg, Windgassenstr. (Flurstück 2786),
53229 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für zwei Götterbäume und eine Blaue-Atlas-Zeder auf
dem Grundstück Heckenweg, Windgassenstr. (Flurstück 2786), 53229 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist zu erteilen. Die
Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam.
Begründung
Auf dem Grundstück sollen ein Neubau einer CAR-Lounge und zwei
Büroetagen entstehen. Bei Umsetzung der Baumaßnahme müssen insgesamt
vier satzungsgeschützte Bäume gefällt werden, von denen drei Bäume einen
Stammumfang von mehr als 200 cm aufweisen.
Die Blaue-Atlas-Zeder (Cedrus atlantica) (Baum Nr. 1) weist einen
Stammumfang von 214 cm und einen Kronendurchmesser von ca. 10 m auf.
Der Götterbaum (Ailanthus altissima) (Baum Nr. 3) weist einen Stammumfang
von 275 cm bei einem Kronendurchmesser von ca. 12 m auf und der
Götterbaum (Ailanthus altissima) (Baum Nr. 4) einen Stammumfang von 243
cm bei einem Kronendurchmesser von ca. 15 m.
Hinzu kommt noch der satzungsgeschützte Baum mit der Nr. 2. Dabei handelt
sich um eine Birke mit einem Stammumfang von 182 cm.Seite 1 von 10

Seite 2
Die Bäume mit den Nummern 3 und 4 stehen unmittelbar im oder am Baufeld,
sodass sie nicht erhalten werden können. Ebenso befinden sich die Bäume mit
den Nummern 1 und 2 so nah an der Baumaßnahme, dass für die Umsetzung
der Maßnahme in statisch- und versorgungswirksames Wurzelwerk eingegriffen
werden muss. Daher sind die beiden Bäume ebenso nicht zu halten.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die Blaue-Atlas-Zeder und die beiden Götterbäume wird
jeweils ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm
gefordert. Auch für den weiteren satzungsgeschützten Baum wird eine
Ersatzpflanzung gefordert werden.
Anlage/n
1 Plan und Fotos Heckenweg Windgassenstr_ (öffentlich)Seite 2 von 10

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Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de