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200580 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Scheinzypresse auf dem Grundstück Peenestr. 5, 53127 Bonn

Nummer
200580
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200580
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Scheinzypresse auf dem
Grundstück Peenestr. 5, 53127 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Scheinzypresse auf dem Grundstück Peenestr.
5, 53127 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Scheinzypresse (Chamaecyparis lawsoniana) weist einen Stammumfang
von 260 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 20 m auf.
Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Der Baum befindet sich unmittelbar am Wohnhaus und hat direkten Kontakt mit
den Balkonen und der Fassade. Zudem ragt der Baum bereits über das Dach
hinaus. Der Baum ist an diesem Standort nicht weiter entwicklungsfähig. Die
Scheinzypresse hat sich zwar baumartig entwickelt, wurde jedoch nie als Baum
gepflanzt. Scheinzypressen sind eher Heckengehölze.
Es bestehen daher starke Beeinträchtigungen die neben den bereits
geschilderten noch die Zufahrt zu den Garagen im hinteren Garten betreffen.
Durch Wurzelhebungen ist diese bereits aufgewölbt und angehoben, so dass
Kanten entstanden sind. Diese stellen bereits eine akute Stolpergefahr dar. Es
wurde bereits mehrfach versucht diese Hebungen zu regulieren. Bisher ohne
Erfolg. Für die Wiederherstellung der Einfahrt müsste daher ins Wurzelwerk
des Baumes eingegriffen werden. Dieses hätte negative Auswirkungen auf die
Statik und Versorgung des Baumes.
Eine Minderung der Beeinträchtigungen durch Kronenrücknahme würde zu
einer Zerstörung des Kronenbildes führen. Eine Regeneration der Krone ausSeite 1 von 4

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altem Holz ist ebenfalls bei diesem Nadelbaum baumbiologisch
ausgeschlossen.
Für die Beseitigung der übermäßigen Beeinträchtigungen muss die
Scheinzypresse zur Fällung freigegeben werden.
Als Ersatzpflanzung für die Scheinzypresse wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos Fällantrag Peenestr. 5 53127 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de