200580 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Scheinzypresse auf dem Grundstück Peenestr. 5, 53127 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200580
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200580 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Scheinzypresse auf dem Grundstück Peenestr. 5, 53127 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Scheinzypresse auf dem Grundstück Peenestr. 5, 53127 Bonn wird erteilt. Begründung Die Scheinzypresse (Chamaecyparis lawsoniana) weist einen Stammumfang von 260 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Der Baum befindet sich unmittelbar am Wohnhaus und hat direkten Kontakt mit den Balkonen und der Fassade. Zudem ragt der Baum bereits über das Dach hinaus. Der Baum ist an diesem Standort nicht weiter entwicklungsfähig. Die Scheinzypresse hat sich zwar baumartig entwickelt, wurde jedoch nie als Baum gepflanzt. Scheinzypressen sind eher Heckengehölze. Es bestehen daher starke Beeinträchtigungen die neben den bereits geschilderten noch die Zufahrt zu den Garagen im hinteren Garten betreffen. Durch Wurzelhebungen ist diese bereits aufgewölbt und angehoben, so dass Kanten entstanden sind. Diese stellen bereits eine akute Stolpergefahr dar. Es wurde bereits mehrfach versucht diese Hebungen zu regulieren. Bisher ohne Erfolg. Für die Wiederherstellung der Einfahrt müsste daher ins Wurzelwerk des Baumes eingegriffen werden. Dieses hätte negative Auswirkungen auf die Statik und Versorgung des Baumes. Eine Minderung der Beeinträchtigungen durch Kronenrücknahme würde zu einer Zerstörung des Kronenbildes führen. Eine Regeneration der Krone ausSeite 1 von 4 Seite 2 altem Holz ist ebenfalls bei diesem Nadelbaum baumbiologisch ausgeschlossen. Für die Beseitigung der übermäßigen Beeinträchtigungen muss die Scheinzypresse zur Fällung freigegeben werden. Als Ersatzpflanzung für die Scheinzypresse wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos Fällantrag Peenestr. 5 53127 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de