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200579 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Buche auf dem Grundstück Am Stadtwald 38, 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
200579
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200579
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Buche auf dem
Grundstück Am Stadtwald 38, 53177 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Buche auf dem Grundstück Am Stadtwald 38,
53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist zu erteilen. Die
Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam.
Begründung
Auf dem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten
gebaut werden.
Für die Erschließung des Grundstücks muss in die angrenzende Baumgruppe
eingegriffen werden.
Die im Hang gewachsene Gruppe von Buchen wird mit ihrer flachwurzelnden
Eigenschaft das Erdreich bis über die Kronentraufe hinaus erschlossen haben.
Der schützenswerte Wurzelbereich erweitert sich zum Ausmaß der Baumkrone
noch um 1,5 m zusätzlichen Schutzraum. Somit würde ein Abstand von ca. 7-8
m benötigt, um alle Buchen zu erhalten.
Die Buche (Fagus sylvatica) aus der Gruppe, die am nächsten zur geplanten
Baumaßnahme steht, weist einen Stammumfang von 240 cm und einen
Kronendurchmesser von ca. 14 m auf.Seite 1 von 5

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Um das Gebäude zentral und ebenerdig (barrierefrei) zu erschließen, soll ein
Bereich der Böschung für den Zugang und die Zufahrt abgegraben werden.
Somit würde max. noch 4 m Abstand zum Stamm verbleiben.
Daher kann die nächstgelegene Buche mit dem Stammumfang von 240 cm bei
Verwirklichung der geplanten Baumaßnahme nicht erhalten werden. Die
weiteren Buchen können mit Schutzmaßnahmen erhalten werden. Somit
müssten auch keine weiteren satzungsgeschützten Bäume für die Maßnahme
entfernt werden.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes
ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die Buche wird ein heimischer Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Plan und Fotos Fällantrag Am Stadtwald 38 53177 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de