200579 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Buche auf dem Grundstück Am Stadtwald 38, 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 200579
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.344 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 200579 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Buche auf dem Grundstück Am Stadtwald 38, 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Buche auf dem Grundstück Am Stadtwald 38, 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist zu erteilen. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Begründung Auf dem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten gebaut werden. Für die Erschließung des Grundstücks muss in die angrenzende Baumgruppe eingegriffen werden. Die im Hang gewachsene Gruppe von Buchen wird mit ihrer flachwurzelnden Eigenschaft das Erdreich bis über die Kronentraufe hinaus erschlossen haben. Der schützenswerte Wurzelbereich erweitert sich zum Ausmaß der Baumkrone noch um 1,5 m zusätzlichen Schutzraum. Somit würde ein Abstand von ca. 7-8 m benötigt, um alle Buchen zu erhalten. Die Buche (Fagus sylvatica) aus der Gruppe, die am nächsten zur geplanten Baumaßnahme steht, weist einen Stammumfang von 240 cm und einen Kronendurchmesser von ca. 14 m auf.Seite 1 von 5 Seite 2 Um das Gebäude zentral und ebenerdig (barrierefrei) zu erschließen, soll ein Bereich der Böschung für den Zugang und die Zufahrt abgegraben werden. Somit würde max. noch 4 m Abstand zum Stamm verbleiben. Daher kann die nächstgelegene Buche mit dem Stammumfang von 240 cm bei Verwirklichung der geplanten Baumaßnahme nicht erhalten werden. Die weiteren Buchen können mit Schutzmaßnahmen erhalten werden. Somit müssten auch keine weiteren satzungsgeschützten Bäume für die Maßnahme entfernt werden. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die Buche wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Plan und Fotos Fällantrag Am Stadtwald 38 53177 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de