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200578 · Mitteilungsvorlage

Streuobst im Deichvorland von Schwarzrheindorf

Nummer
200578
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200578
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Streuobst im Deichvorland von Schwarzrheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Mai 2017 das integrierte
Handlungskonzept Grüne Infrastruktur beschlossen (DS-Nr. 1710990). Die
Verwaltung hatte mit DS-Nr. 1811383 zuletzt über den Sachstand informiert.
Die Umsetzung der insgesamt fünf Maßnahmen aus dem Handlungskonzept
auf Bonner Stadtgebiet ist auch Ziel der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-
Nr. 1812770).
Neben dem Spiel-, Sport- und Bewegungsangebot im Grünzug Nord, für
dessen Realisierung erfolgreich Fördermittel aus der Städtebauförderung
akquiriert werden konnten (vgl. DS-Nr. 1813039), wurde nun auch die
Maßnahme Streuobst im Deichvorland von Schwarzrheindorf realisiert.
Haushaltsmittel standen durch Beschluss des Rates, vgl. DS-Nr. 1811606AA9,
zur Verfügung.
Das Deichvorland von Schwarzrheindorf wird durch Relikte der historischen
Weidelandnutzung mit Streuobstbeständen geprägt. Das Mosaik aus Wiesen
und Weiden, Obstbäumen und Gehölzgruppen hat einen besonderen
naturschutzfachlichen Wert und bildet optimale Lebensraumbedingungen für
Charakterarten der offenen Kulturlandschaft wie den Steinkauz. Insgesamt ist
das Lebensraumpotenzial für gehölz- und höhlenbewohnende Vogelarten
besonders hoch.
In den letzten Jahren sind insbesondere die Obstbaumbestände im
Deichvorland überaltert und drohten zunehmend verloren zu gehen. Aus
diesem Grund wurden im März 2020 auf 2,1 ha 18 Bäume alter Obstsorten
sowie einige Wildobstbäume neu gepflanzt. Die weitläufige Pflanzung
berücksichtigt den starken Offenlandcharakter des Deichvorlands. Zudem
wurden zwei Strauchgruppen als Feldgehölze gepflanzt, die wichtige
Lebensraumstrukturen für zahlreiche Tierarten bilden. Die Wiesenflächen
werden durch einen lokalen Landwirt unter Berücksichtigung
naturschutzfachlich passender Mahdtermine gemäht, sodass eine artenreiche
Flur als Nahrungshabitat unter anderem für Feld- und Wiesenvögel zur
Verfügung steht.
Die Pflanzmaßnahmen im Deichvorland von Schwarzrheindorf wurden von der
Unteren Naturschutzbehörde als Ökokontomaßnahme anerkannt. Sie werden
nach Fertigstellung dem städtischen Ökokonto angerechnet und können damit
als Kompensationsmaßnahme für zukünftige Eingriffe in Natur und Landschaft
angerechnet werden.Seite 1 von 6

Seite 2
Anlage/n
1 Pflanzmaßnahme im Deichvorland von Schwarzrheindorf (öffentlich)Seite 2 von 6

Amt für Stadtgrün der Bundesstadt Bonn Pflanzmaßnahme im Deichvorland von Schwarzrheindorf März 2020Seite 3 von 6

Amt für Stadtgrün der Bundesstadt Bonn Pflanzmaßnahme im Deichvorland von Schwarzrheindorf März 2020Seite 4 von 6

Amt für Stadtgrün der Bundesstadt Bonn Pflanzmaßnahme im Deichvorland von Schwarzrheindorf März 2020Seite 5 von 6

Amt für Stadtgrün der Bundesstadt Bonn Pflanzmaßnahme im Deichvorland von Schwarzrheindorf März 2020Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 22:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de