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200577 · Beschlussvorlage

Endenicher Allee - Planung

Nummer
200577
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200577
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Endenicher Allee - Planung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die verwaltungsinterne Abstimmung hat aufgrund der aktuellen Lage und der
komplexen Prüfung von alternativen Formen der Bürgerbeteiligung deutlich
mehr Zeit in Anspruch genommen.
Der Beschluss einer Bürgerbeteiligung ist zwingend erforderlich, da ansonsten
ein direkter Anschluss der Straßenbaumaßnahmen an die
Kanalbaumaßnahmen im Januar 2021 nicht mehr gewährleistet werden kann.
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz am 27.05.2020)
Die Verwaltung führt eine Anliegerversammlung und eine Bürgerbeteiligung zur
Umgestaltung der Endenicher Allee zwischen BAB 565 und Alfred-Bucherer-
Straße durch, in der die Bürger über die Planungen informiert werden. Die
Beteiligung erfolgt über telefonische und digitale Informations- und
Kontaktmöglichkeiten, ergänzt um persönliche Kontaktaufnahme nach
Terminvereinbarung, sowie Aushang der Pläne. Zudem findet eine
Anliegerversammlung nach §8 a KAG statt. Die Hinweise der Anlieger und der
Bürger können in der weiteren Planung Berücksichtigung finden.
Begründung
Aufgrund der umfassenden Eingriffe in den Straßenkörper während der Kanal-
und Leitungsbaumaßnahmen wurde die Verwaltung damit beauftragt eine
Neugestaltung des Straßenraumes der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen
BAB 565 und Alfred-Bucherer-Straße vorzunehmen (DS-Nr. 1812659NV19,
Punkt 4-6).Seite 1 von 10

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Bestandteil einer Neuplanung soll die Herstellung eines durchgängigen
Alleencharakters sein. Des Weiteren sind die vier vorhandenen Bushaltestellen
(„Alfred-Bucherer-Straße“ und „Wiesenweg“ jeweils stadtein- und
stadtauswärts) barrierefrei zu gestalten sowie eine farblich ausgebildete
Radverkehrsführung in beiden Richtungen zu markieren.
Nach §8 a KAG umfasst der Begriff Anlieger nur die Grundstückseigentümer.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung soll die Planung zudem ergänzend mit den
Bürgern (u.a. Mietern) diskutiert werden.
Vorplanung:
Da der Straßenquerschnitt im zu überplanenden Abschnitt variiert und die
verschiedenen Verkehrsträger Nutzungsansprüche erheben, wurden auf Basis
der o.g. Beschlusspunkte drei Varianten entwickelt, welche in einer
Bürgerinformation zur Diskussion gestellt werden sollen. Zudem wurden
Untervarianten, die den Erhalt der Bestandsbäume vorsahen, geprüft, jedoch
aus fachlicher Sicht verworfen, da dies deutliche Einschnitte im Gehweg- sowie
Fahrbahnbereich verursachen würde.
Für alle Varianten gilt, dass aufgrund der Leitungstrassen im nördlichen Bereich
der Straße eine Bepflanzung mit Bäumen lediglich auf der südlichen
Straßenseite erfolgen kann. Des Weiteren sind im Abschnitt zwischen der
Theodor-Brinkmann-Straße und der Alfred-Bucherer-Straße (ff. Abschnitt 2)
keine Baumpflanzungen aufgrund des schmaleren Straßenquerschnitts
möglich. Bilanziell können somit in allen Varianten im Vergleich zum
ursprünglichen Zustand grundsätzlich keine zusätzlichen Bäume gepflanzt
werden.
Eine beidseitig angelegte Führung des Radverkehrs wird ebenso wie der
barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen in allen Varianten ermöglicht. Um dies
zu bewerkstelligen ist eine Verlegung der stadtauswärtsführenden Haltestelle
Wiesenweg notwendig. Auf der Brücke kann der barrierefreie Ausbau aus
konstruktiven Gründen laut dem Landesbetrieb Straßen.NRW nicht erfolgen.
Die ursprüngliche Lage ist als Untervariante in den Plänen dargestellt.
Bestandteil des barrierefreien Ausbaus ist zudem bei allen vier Haltestellen die
Errichtung eines Wetterschutzes.
Die Einbeziehung des östlich der Theodor-Brinkmann-Straße gelegenen
Bereiches in die vorhandene Tempo-30-Zone wäre nur möglich, sofern auf eine
Radverkehrsanlage verzichtet wird. Die Möglichkeit einer farblich angelegten
Radverkehrsanlage befindet sich zurzeit noch in der Prüfung. Um in den
Varianten 2 und 3 einen durchgängigen Schutzstreifen zu markieren, wäre die
Tempo-30-Zone zu verkleinern. Bei Aufrechterhaltung der bestehenden
Regelung würden die Schutzstreifen an der Einmündung der Theodor-
Brinkmann-Straße enden müssen.
Des Weiteren sind die Gehwege in den Varianten durchgehend mit Breiten
über 2,00m vorgesehen, um den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
(RASt) zu entsprechen.
Die Kosten für den Straßenausbau betragen in allen Varianten ca. 860.000€
brutto.Seite 2 von 10

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Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Varianten liegen in der
Ausgestaltung der Radverkehrsführung sowie in der Anzahl und Lage der
Parkstände.
Variante 1 Variante 2 Variante 3
Bäume vorher 11 11 11
Bäume nachher 9 11 7
Stellplätze vorher 38 38 38
Stellplätze
nachher
18 17 32
Stellplätze
Untervariante
18 17 34
Variante 1:
Variante 1 zeichnet sich durch eine Bepflanzung mit Bäumen auf der südlichen
Straßenseite zwischen Hosenbrücke und Max-Bruch-Straße aus. In
Abhängigkeit zu notwendigen Einfahrten, Bestandsbäumen und Bushaltestellen
können 9 Bäume im Straßenraum angelegt werden. Für die Standorte
Endenicher Allee 41-43 ist ein Konzept für Wurzelschutzmaßnahmen
erforderlich.
Der Radverkehr wird im 1. Abschnitt zwischen Brücke und Theodor-Brinkmann-
Straße beidseitig über Radfahrstreifen mit 1,85m Breite geführt. Auf der
südlichen Straßenseite wird der Radfahrstreifen zudem durch einen 0,50m
breiten sowie erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen
ergänzt. Zudem sind in den Einmündungsbereichen von Theodor-Brinkmann-
Straße sowie Max-Bruch-Straße Fahrradabstellplätze vorgesehen. Zwischen
den Einmündungen der Theodor-Brinkmann-Straße sowie der Max-Bruch-
Straße sollen zur Verkehrsberuhigung ÖPNV-Kissen installiert werden. In
diesem Bereich kann aufgrund des geringen Straßenquerschnitts sowie den
Regelungen zu Tempo-30-Zonen der StVO keine separate Radverkehrsanlage
eingeplant werden.
Parkstände können zwischen Brücke und Max-Bruch-Straße auf der südlichen
Straßenseite realisiert werden. Verglichen mit dem ursprünglichen Zustand der
Straße ergibt sich eine negative Stellplatzbilanz von minus 20.
Variante 2:
In Variante 2 werden analog zum ursprünglichen Zustand zwischen Brücke und
Theodor-Brinkmann-Straße Querparkstände erstellt. Gleiches gilt für die Lage
der Baumscheiben, welche zwischen den Parkständen angeordnet werden. Ein
Erhalt der Bestandsbäume ist realisierbar, jedoch ist zu berücksichtigen, dass
durch die Anordnung von Querparkständen die Größe und Form der
Baumscheiben ungünstig ist. Zudem wären aufwendige baumpflegerische
Maßnahmen sowie überbaute, durchwurzelbare Bereiche im Straßenunterbau
erforderlich. Im Rahmen der Planung erfolgt ein Entfall von 21 Stellplätzen. Die
Baumbilanz ist ausgeglichen.
Der Radverkehr wird in Variante 2 auf der nördlichen Seite auf einem 1,50m
breiten und auf der südlichen Seite aufgrund der Querparkstände auf einem
1,75m breiten Schutzstreifen geführt. Die Radverkehrsführung hinterSeite 3 von 10

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Querparkständen wird allerdings aus Verkehrssicherheitsgründen kritisch
gesehen.
Variante 3:
Variante 3 zeichnet sich ebenfalls durch eine Baumreihe mit ausreichend
dimensionierten Baumscheiben auf der südlichen Straßenseite zwischen
Brücke und Theodor-Brinkmann-Straße aus. Aufgrund von Einfahrten und
Bestandsbäumen auf privaten Grundstücken ist eine Pflanzung von 7 neuen
Bäumen möglich.
KFZ-Stellplätze werden durch die Errichtung von Längsparkständen auf beiden
Straßenseiten realisiert. In Summe ergeben sich so 32 neue Parkstände. Die
Stellplatzbilanz ist nahezu ausgeglichen.
Als Radverkehrsanlage werden beidseitig im gesamten Ausbaubereich
Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75m geschaffen.
Anliegerbeiträge
Die geplanten straßenbaulichen Maßnahmen lösen in allen Varianten
Beitragspflichten nach § 8 KAG aus.
Die Endenicher Allee ist eine Haupterschließungsanlage. Von daher sind die
Kosten der einzelnen Teileinrichtungen gemäß § 4 Absatz 3 der
Straßenbaubeitragssatzung zu den nachfolgenden Anteilen umlagefähig.
Fahrbahn: 50%
Gehweg: 70%
Stellplätze: 80%
Grünstreifen, soweit sie nicht Bestandteil der Gehwege oder Stellplätze
sind: 60%
Nach der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an
Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen
in NRW (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) reduziert sich die auf der
Grundlage der oben dargestellten Kostenanteile ermittelte Beitragsbelastung
durch einen entsprechenden Landeszuschuss um 50% . Über die Höhe der zu
erwartenden Beitragsbelastungen wird im Rahmen der Bürgerinformation
Näheres bekannt gegeben.
Weiteres Vorgehen:
Aus Sicht der Verwaltung bietet Variante 3 die meisten Vorteile. Dies ergibt sich
durch die Herstellung einer gleichmäßigen Baumbepflanzung zwischen Brücke
und Theodor-Brinkmann-Straße.
Zudem ist die Schaffung einer durchgehenden Radverkehrsführung in beiden
Fahrtrichtungen möglich. Ebenso kann durch die Lage der Haltestellen ein
barrierefreier Ausbau ermöglicht werden.
Die Varianten werden den Bürgern in der im Beschlussvorschlag
beschriebenen Form vorgestellt. Parallel dazu erfolgt eine Abstimmung derSeite 4 von 10

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Planung mit den Stadtwerken Bonn (SWB) sowie dem ADFC. Die Ergebnisse
der Bürgerbeteiligung und der Anliegerversammlung werden im
Zusammenhang mit der Vorlage zum Entwurfsbeschluss in der
Bezirksvertretung vorgestellt.
Eine Prüfung, ob die Beleuchtung erneuert werden muss, erfolgt im Rahmen
der Ausführungsplanung. Bürgerbeteiligung und Anliegerversammlung werden
zeitnah stattfinden. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Damit ein direkter Anschluss des Straßenausbaus an die aktuell laufenden
Kanalarbeiten gewährleistet werden kann, muss ein Beschluss der Planung bis
Ende August erfolgen. Entsprechend wird die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung
am 25.08.2020 erneut damit befasst.
Anlage(n)[1]1:
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.12.01
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Gemeindestraßen 1.12.01 .01 Verkersflächen, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
860.000€ 5660612011200
78.5200
860.000€ Haushaltsplan
2021/2022
Einzahlungen
KAG Beiträge noch nicht
bezifferbarSeite 5 von 10

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KAG Land noch nicht
bezifferbar
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Abschreibungen (60J)
Zinsen
13.000€
nicht bezifferbar
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Variante 1 (öffentlich)
2 Variante 2 (öffentlich)
3 Variante 3 (öffentlich)
4 Querschnitte Varianten 2 und 3 (öffentlich)Seite 6 von 10

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de