200577 · Beschlussvorlage
Endenicher Allee - Planung
Kerndaten
- Nummer
- 200577
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200577 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Endenicher Allee - Planung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Die verwaltungsinterne Abstimmung hat aufgrund der aktuellen Lage und der komplexen Prüfung von alternativen Formen der Bürgerbeteiligung deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen. Der Beschluss einer Bürgerbeteiligung ist zwingend erforderlich, da ansonsten ein direkter Anschluss der Straßenbaumaßnahmen an die Kanalbaumaßnahmen im Januar 2021 nicht mehr gewährleistet werden kann. Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 27.05.2020) Die Verwaltung führt eine Anliegerversammlung und eine Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der Endenicher Allee zwischen BAB 565 und Alfred-Bucherer- Straße durch, in der die Bürger über die Planungen informiert werden. Die Beteiligung erfolgt über telefonische und digitale Informations- und Kontaktmöglichkeiten, ergänzt um persönliche Kontaktaufnahme nach Terminvereinbarung, sowie Aushang der Pläne. Zudem findet eine Anliegerversammlung nach §8 a KAG statt. Die Hinweise der Anlieger und der Bürger können in der weiteren Planung Berücksichtigung finden. Begründung Aufgrund der umfassenden Eingriffe in den Straßenkörper während der Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen wurde die Verwaltung damit beauftragt eine Neugestaltung des Straßenraumes der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen BAB 565 und Alfred-Bucherer-Straße vorzunehmen (DS-Nr. 1812659NV19, Punkt 4-6).Seite 1 von 10 Seite 2 Bestandteil einer Neuplanung soll die Herstellung eines durchgängigen Alleencharakters sein. Des Weiteren sind die vier vorhandenen Bushaltestellen („Alfred-Bucherer-Straße“ und „Wiesenweg“ jeweils stadtein- und stadtauswärts) barrierefrei zu gestalten sowie eine farblich ausgebildete Radverkehrsführung in beiden Richtungen zu markieren. Nach §8 a KAG umfasst der Begriff Anlieger nur die Grundstückseigentümer. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung soll die Planung zudem ergänzend mit den Bürgern (u.a. Mietern) diskutiert werden. Vorplanung: Da der Straßenquerschnitt im zu überplanenden Abschnitt variiert und die verschiedenen Verkehrsträger Nutzungsansprüche erheben, wurden auf Basis der o.g. Beschlusspunkte drei Varianten entwickelt, welche in einer Bürgerinformation zur Diskussion gestellt werden sollen. Zudem wurden Untervarianten, die den Erhalt der Bestandsbäume vorsahen, geprüft, jedoch aus fachlicher Sicht verworfen, da dies deutliche Einschnitte im Gehweg- sowie Fahrbahnbereich verursachen würde. Für alle Varianten gilt, dass aufgrund der Leitungstrassen im nördlichen Bereich der Straße eine Bepflanzung mit Bäumen lediglich auf der südlichen Straßenseite erfolgen kann. Des Weiteren sind im Abschnitt zwischen der Theodor-Brinkmann-Straße und der Alfred-Bucherer-Straße (ff. Abschnitt 2) keine Baumpflanzungen aufgrund des schmaleren Straßenquerschnitts möglich. Bilanziell können somit in allen Varianten im Vergleich zum ursprünglichen Zustand grundsätzlich keine zusätzlichen Bäume gepflanzt werden. Eine beidseitig angelegte Führung des Radverkehrs wird ebenso wie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen in allen Varianten ermöglicht. Um dies zu bewerkstelligen ist eine Verlegung der stadtauswärtsführenden Haltestelle Wiesenweg notwendig. Auf der Brücke kann der barrierefreie Ausbau aus konstruktiven Gründen laut dem Landesbetrieb Straßen.NRW nicht erfolgen. Die ursprüngliche Lage ist als Untervariante in den Plänen dargestellt. Bestandteil des barrierefreien Ausbaus ist zudem bei allen vier Haltestellen die Errichtung eines Wetterschutzes. Die Einbeziehung des östlich der Theodor-Brinkmann-Straße gelegenen Bereiches in die vorhandene Tempo-30-Zone wäre nur möglich, sofern auf eine Radverkehrsanlage verzichtet wird. Die Möglichkeit einer farblich angelegten Radverkehrsanlage befindet sich zurzeit noch in der Prüfung. Um in den Varianten 2 und 3 einen durchgängigen Schutzstreifen zu markieren, wäre die Tempo-30-Zone zu verkleinern. Bei Aufrechterhaltung der bestehenden Regelung würden die Schutzstreifen an der Einmündung der Theodor- Brinkmann-Straße enden müssen. Des Weiteren sind die Gehwege in den Varianten durchgehend mit Breiten über 2,00m vorgesehen, um den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) zu entsprechen. Die Kosten für den Straßenausbau betragen in allen Varianten ca. 860.000€ brutto.Seite 2 von 10 Seite 3 Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Varianten liegen in der Ausgestaltung der Radverkehrsführung sowie in der Anzahl und Lage der Parkstände. Variante 1 Variante 2 Variante 3 Bäume vorher 11 11 11 Bäume nachher 9 11 7 Stellplätze vorher 38 38 38 Stellplätze nachher 18 17 32 Stellplätze Untervariante 18 17 34 Variante 1: Variante 1 zeichnet sich durch eine Bepflanzung mit Bäumen auf der südlichen Straßenseite zwischen Hosenbrücke und Max-Bruch-Straße aus. In Abhängigkeit zu notwendigen Einfahrten, Bestandsbäumen und Bushaltestellen können 9 Bäume im Straßenraum angelegt werden. Für die Standorte Endenicher Allee 41-43 ist ein Konzept für Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich. Der Radverkehr wird im 1. Abschnitt zwischen Brücke und Theodor-Brinkmann- Straße beidseitig über Radfahrstreifen mit 1,85m Breite geführt. Auf der südlichen Straßenseite wird der Radfahrstreifen zudem durch einen 0,50m breiten sowie erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen ergänzt. Zudem sind in den Einmündungsbereichen von Theodor-Brinkmann- Straße sowie Max-Bruch-Straße Fahrradabstellplätze vorgesehen. Zwischen den Einmündungen der Theodor-Brinkmann-Straße sowie der Max-Bruch- Straße sollen zur Verkehrsberuhigung ÖPNV-Kissen installiert werden. In diesem Bereich kann aufgrund des geringen Straßenquerschnitts sowie den Regelungen zu Tempo-30-Zonen der StVO keine separate Radverkehrsanlage eingeplant werden. Parkstände können zwischen Brücke und Max-Bruch-Straße auf der südlichen Straßenseite realisiert werden. Verglichen mit dem ursprünglichen Zustand der Straße ergibt sich eine negative Stellplatzbilanz von minus 20. Variante 2: In Variante 2 werden analog zum ursprünglichen Zustand zwischen Brücke und Theodor-Brinkmann-Straße Querparkstände erstellt. Gleiches gilt für die Lage der Baumscheiben, welche zwischen den Parkständen angeordnet werden. Ein Erhalt der Bestandsbäume ist realisierbar, jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch die Anordnung von Querparkständen die Größe und Form der Baumscheiben ungünstig ist. Zudem wären aufwendige baumpflegerische Maßnahmen sowie überbaute, durchwurzelbare Bereiche im Straßenunterbau erforderlich. Im Rahmen der Planung erfolgt ein Entfall von 21 Stellplätzen. Die Baumbilanz ist ausgeglichen. Der Radverkehr wird in Variante 2 auf der nördlichen Seite auf einem 1,50m breiten und auf der südlichen Seite aufgrund der Querparkstände auf einem 1,75m breiten Schutzstreifen geführt. Die Radverkehrsführung hinterSeite 3 von 10 Seite 4 Querparkständen wird allerdings aus Verkehrssicherheitsgründen kritisch gesehen. Variante 3: Variante 3 zeichnet sich ebenfalls durch eine Baumreihe mit ausreichend dimensionierten Baumscheiben auf der südlichen Straßenseite zwischen Brücke und Theodor-Brinkmann-Straße aus. Aufgrund von Einfahrten und Bestandsbäumen auf privaten Grundstücken ist eine Pflanzung von 7 neuen Bäumen möglich. KFZ-Stellplätze werden durch die Errichtung von Längsparkständen auf beiden Straßenseiten realisiert. In Summe ergeben sich so 32 neue Parkstände. Die Stellplatzbilanz ist nahezu ausgeglichen. Als Radverkehrsanlage werden beidseitig im gesamten Ausbaubereich Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75m geschaffen. Anliegerbeiträge Die geplanten straßenbaulichen Maßnahmen lösen in allen Varianten Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die Endenicher Allee ist eine Haupterschließungsanlage. Von daher sind die Kosten der einzelnen Teileinrichtungen gemäß § 4 Absatz 3 der Straßenbaubeitragssatzung zu den nachfolgenden Anteilen umlagefähig. Fahrbahn: 50% Gehweg: 70% Stellplätze: 80% Grünstreifen, soweit sie nicht Bestandteil der Gehwege oder Stellplätze sind: 60% Nach der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in NRW (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) reduziert sich die auf der Grundlage der oben dargestellten Kostenanteile ermittelte Beitragsbelastung durch einen entsprechenden Landeszuschuss um 50% . Über die Höhe der zu erwartenden Beitragsbelastungen wird im Rahmen der Bürgerinformation Näheres bekannt gegeben. Weiteres Vorgehen: Aus Sicht der Verwaltung bietet Variante 3 die meisten Vorteile. Dies ergibt sich durch die Herstellung einer gleichmäßigen Baumbepflanzung zwischen Brücke und Theodor-Brinkmann-Straße. Zudem ist die Schaffung einer durchgehenden Radverkehrsführung in beiden Fahrtrichtungen möglich. Ebenso kann durch die Lage der Haltestellen ein barrierefreier Ausbau ermöglicht werden. Die Varianten werden den Bürgern in der im Beschlussvorschlag beschriebenen Form vorgestellt. Parallel dazu erfolgt eine Abstimmung derSeite 4 von 10 Seite 5 Planung mit den Stadtwerken Bonn (SWB) sowie dem ADFC. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und der Anliegerversammlung werden im Zusammenhang mit der Vorlage zum Entwurfsbeschluss in der Bezirksvertretung vorgestellt. Eine Prüfung, ob die Beleuchtung erneuert werden muss, erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung. Bürgerbeteiligung und Anliegerversammlung werden zeitnah stattfinden. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Damit ein direkter Anschluss des Straßenausbaus an die aktuell laufenden Kanalarbeiten gewährleistet werden kann, muss ein Beschluss der Planung bis Ende August erfolgen. Entsprechend wird die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 25.08.2020 erneut damit befasst. Anlage(n)[1]1: Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.12.01 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Gemeindestraßen 1.12.01 .01 Verkersflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 860.000€ 5660612011200 78.5200 860.000€ Haushaltsplan 2021/2022 Einzahlungen KAG Beiträge noch nicht bezifferbarSeite 5 von 10 Seite 6 KAG Land noch nicht bezifferbar Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Abschreibungen (60J) Zinsen 13.000€ nicht bezifferbar Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Variante 1 (öffentlich) 2 Variante 2 (öffentlich) 3 Variante 3 (öffentlich) 4 Querschnitte Varianten 2 und 3 (öffentlich)Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 Seite 9 von 10 Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de