200574 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn auf dem Grundstück Nachtigallenstr. 19, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 200574
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200574 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn auf dem Grundstück Nachtigallenstr. 19, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn auf dem Grundstück Nachtigallenstr. 19, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist zu erteilen. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Begründung Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichtet werden. Für die Realisierung des geplanten Vorhabens ist geschützter Baumbestand zu entfernen. Vier Bäume mit den Nr. 4 bis 7 müssten aufgrund der Maßnahme entfernt werden. Die weiteren vier Bäume, die in einer Schicksalsgemeinschaft mit diesen Bäumen stehen, müssten aufgrund des dann nicht mehr ausreichenden Zustands zur Fällung freigegeben werden. Der Silber-Ahorn (Acer saccharinum) Baum-Nr. 4 weist einen Stammumfang von 230 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 12 m und eine Höhe von etwa 20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit noch ausreichend beurteilt. Zusätzlich müssen noch drei weitere Silber-Ahorne Baum Nr.: 5 - 7 mit einem Stammumfang von 170 cm, 195 cm und 190 cm im Rahmen der Baumaßnahme gefällt werden. Die Silber-Ahorne mit den Nummern 1 – 3 und 8 müssen zustandsbedingt gefällt werden. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 7 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für den Silber-Ahorn wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren sieben satzungsgeschützten Bäume werden entsprechende Ersatzpflanzungen gefordert. Anlage/n 1 Plan und Fotos Nachtigallenstr. 19, 53179 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 7 Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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