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200574 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn auf dem Grundstück Nachtigallenstr. 19, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
200574
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200574
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn auf dem
Grundstück Nachtigallenstr. 19, 53179 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 20.04.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn auf dem Grundstück
Nachtigallenstr. 19, 53179 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens ist zu erteilen. Die Fällgenehmigung wird erst
mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam.
Begründung
Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und
Doppelgarage errichtet werden. Für die Realisierung des geplanten Vorhabens
ist geschützter Baumbestand zu entfernen. Vier Bäume mit den Nr. 4 bis 7
müssten aufgrund der Maßnahme entfernt werden. Die weiteren vier Bäume,
die in einer Schicksalsgemeinschaft mit diesen Bäumen stehen, müssten
aufgrund des dann nicht mehr ausreichenden Zustands zur Fällung freigegeben
werden.
Der Silber-Ahorn (Acer saccharinum) Baum-Nr. 4 weist einen Stammumfang
von 230 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 12 m und eine Höhe von etwa
20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit noch ausreichend beurteilt.
Zusätzlich müssen noch drei weitere Silber-Ahorne Baum Nr.: 5 - 7 mit einem
Stammumfang von 170 cm, 195 cm und 190 cm im Rahmen der
Baumaßnahme gefällt werden. Die Silber-Ahorne mit den Nummern 1 – 3 und 8
müssen zustandsbedingt gefällt werden.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 7

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Als Ersatzpflanzung für den Silber-Ahorn wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren
sieben satzungsgeschützten Bäume werden entsprechende Ersatzpflanzungen
gefordert.
Anlage/n
1 Plan und Fotos Nachtigallenstr. 19, 53179 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 03:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de