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200573 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich im Rahmen der Maßnahme Kläranlage Beuel Hochwasserpumpwerk I; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5.66.08.1308.5090 / Finanzposition 78.5200

Nummer
200573
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
21.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200573
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher
Baches durch den Rheindeich im Rahmen der
Maßnahme Kläranlage Beuel
Hochwasserpumpwerk I;
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven
Haushalt -
Finanzstelle 5.66.08.1308.5090 / Finanzposition
78.5200
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Zur Fortführung und Fertigstellung der Maßnahme müssen dringend
Nachtragsaufträge erteilt werden. Daher ist die überplanmäßige
Mittelbereitstellung dringend erforderlich. Um einen auf die Gewerke
abgestimmten Bauablauf zu gewährleisten und weitere Verzögerungen zu
vermeiden, ist die Erteilung von Nachtragsaufträgen unausweichlich.
- Festgestellter Mangel: Nur ein Schieber im Vilicher Bach zur
Absicherung des Hinterlandes bei Hochwasser. Sollte dieser Schieber
aus den 1950 er Jahren nicht funktionieren droht der KA und
Anwohnern im Hochwasserfall immenser Schaden.
- Bei längerer Unterbrechung der Arbeiten wird die Baufirma die Baustelle
räumen und später ein zweites mal einrichten oder teilweise weiter
Vorhaltekosten verlangen.
- Die Baumaterialien (Schieberschacht als Betonfertigteil) haben lange
Lieferzeiten 8-10 Wochen
- Die Maschinenbaufirma und Elektrofirma kann in dieser Zeit auch nicht
weiter arbeiten und müssen warten.
- Eine Teilabnahme des Hochwasserpumpwerkes wäre erforderlich.
- Erbrachte Leistungen aus dem Baubereich können nichtbezahlt werden.
Durch Bauzeitverlängerungen und Massenmehrungen ist das
beauftragte Volumen überschritten.
- Alle ausführenden Firmen sind Klein- bis Mittelständler. Hier ist in dieses
Zeiten doch ebenfalls geboten diese soweit wie möglich im
Überlebenskampf zu unterstützen.Seite 1 von 3

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Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Sicherung der
Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich in Höhe von
370.000,- EUR wird zugestimmt.
Finanzstelle: 5660813085090
Bezeichnung: Vilicher Bach BE
Finanzposition: 78.5200
Deckung aus
Finanzstelle: 5660013089040
Bezeichnung: Rheinufer Absturzsicherung
Finanzposition: 78.5200
Betrag: 370.000,- EUR
Begründung
Während der Ausführung der Gesamtmaßnahme wurde festgestellt, dass die
Funktionstüchtigkeit der vorhandenen Vilicher Bach-Schieber zur Hochwasser-
absicherung nicht sichergestellt ist. Daher wurden die Errichtung von zwei
zusätzlichen Absperrbauwerken und der Austausch von zwei Schiebern in
einem Verteilbauwerk zum Zulauf des Hochwasserpumpwerks erforderlich.
Die weitere Erteilung der Nachtragsaufträge und damit die Fortsetzung und
Fertigstellung der Arbeiten kann nur bei überplanmäßiger Mittelbereitstellung
erfolgen.
Siehe hierzu auch – Beschlussvorlage zur Einleitung des Vergabeverfahrens;
Kläranlage Beuel, Sanierung Hochwasserpumpwerk 1, DS-Nr. 1712289.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
13.08 Hochwasserschutz und
Gewässer
13.08.01 Hochwasserschutz und Gewässer
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3

Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen 701.000 EUR 5660813085090/
78.5200
2020 370.000 EUR 5660013089010/
78.5200
Einzahlungen 0 EUR
Investiver
Finanzsaldo
701.000 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
14.04.2020 / 21.04.2020 gez. Sridharan gez. Stv. Holger Schmidt
Datum Oberbürgermeister Stadtverordneter
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de