200573 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich im Rahmen der Maßnahme Kläranlage Beuel Hochwasserpumpwerk I; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5.66.08.1308.5090 / Finanzposition 78.5200
Kerndaten
- Nummer
- 200573
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 21.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200573 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich im Rahmen der Maßnahme Kläranlage Beuel Hochwasserpumpwerk I; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5.66.08.1308.5090 / Finanzposition 78.5200 Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Zur Fortführung und Fertigstellung der Maßnahme müssen dringend Nachtragsaufträge erteilt werden. Daher ist die überplanmäßige Mittelbereitstellung dringend erforderlich. Um einen auf die Gewerke abgestimmten Bauablauf zu gewährleisten und weitere Verzögerungen zu vermeiden, ist die Erteilung von Nachtragsaufträgen unausweichlich. - Festgestellter Mangel: Nur ein Schieber im Vilicher Bach zur Absicherung des Hinterlandes bei Hochwasser. Sollte dieser Schieber aus den 1950 er Jahren nicht funktionieren droht der KA und Anwohnern im Hochwasserfall immenser Schaden. - Bei längerer Unterbrechung der Arbeiten wird die Baufirma die Baustelle räumen und später ein zweites mal einrichten oder teilweise weiter Vorhaltekosten verlangen. - Die Baumaterialien (Schieberschacht als Betonfertigteil) haben lange Lieferzeiten 8-10 Wochen - Die Maschinenbaufirma und Elektrofirma kann in dieser Zeit auch nicht weiter arbeiten und müssen warten. - Eine Teilabnahme des Hochwasserpumpwerkes wäre erforderlich. - Erbrachte Leistungen aus dem Baubereich können nichtbezahlt werden. Durch Bauzeitverlängerungen und Massenmehrungen ist das beauftragte Volumen überschritten. - Alle ausführenden Firmen sind Klein- bis Mittelständler. Hier ist in dieses Zeiten doch ebenfalls geboten diese soweit wie möglich im Überlebenskampf zu unterstützen.Seite 1 von 3 Seite 2 Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Sicherung der Bachdurchführung des Vilicher Baches durch den Rheindeich in Höhe von 370.000,- EUR wird zugestimmt. Finanzstelle: 5660813085090 Bezeichnung: Vilicher Bach BE Finanzposition: 78.5200 Deckung aus Finanzstelle: 5660013089040 Bezeichnung: Rheinufer Absturzsicherung Finanzposition: 78.5200 Betrag: 370.000,- EUR Begründung Während der Ausführung der Gesamtmaßnahme wurde festgestellt, dass die Funktionstüchtigkeit der vorhandenen Vilicher Bach-Schieber zur Hochwasser- absicherung nicht sichergestellt ist. Daher wurden die Errichtung von zwei zusätzlichen Absperrbauwerken und der Austausch von zwei Schiebern in einem Verteilbauwerk zum Zulauf des Hochwasserpumpwerks erforderlich. Die weitere Erteilung der Nachtragsaufträge und damit die Fortsetzung und Fertigstellung der Arbeiten kann nur bei überplanmäßiger Mittelbereitstellung erfolgen. Siehe hierzu auch – Beschlussvorlage zur Einleitung des Vergabeverfahrens; Kläranlage Beuel, Sanierung Hochwasserpumpwerk 1, DS-Nr. 1712289. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 13.08 Hochwasserschutz und Gewässer 13.08.01 Hochwasserschutz und Gewässer Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3 Seite 3 FiPos in zustellen Auszahlungen 701.000 EUR 5660813085090/ 78.5200 2020 370.000 EUR 5660013089010/ 78.5200 Einzahlungen 0 EUR Investiver Finanzsaldo 701.000 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 14.04.2020 / 21.04.2020 gez. Sridharan gez. Stv. Holger Schmidt Datum Oberbürgermeister Stadtverordneter Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de