← Vorlagen

200562 · Antrag

Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg

Nummer
200562
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.03.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.10.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 328,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200562-1 ST Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg - Stellungnahme der Verwaltung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.253 Zeichen)
Antrag
öffentlich
200562
Antragsteller/in:
Hanno von Raußendorf
Holger Schmidt
23.03.2020 gez. Poppe-Reiners
Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw.
Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Anregung
Inhalt des Antrags
1. An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 70 und
72 werden Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg
insoweit unterbunden.
2. An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 86a
und 88 werden ebenfalls Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem
Gehweg unterbunden. An dieser Stelle wird das
Parkberechtigungsschild 8-18 Uhr bzw. „Anwohner frei“ um mehrere
Meter vorversetzt vor Haus Bonner Talweg 84a.
Begründung
Auf der stadtauswärts gerichteten rechten Seite des Bonner Talwegs ist der
Gehweg sehr schmal und in dem benannten Abschnitt für das Parken
freigegeben. Dies führt dazu, dass Begegnungsverkehr schon von
FußgängerInnen meist kaum möglich ist – sofern jemand ein Rad oder einen
Kinderwagen schiebt oder Rollator nutzt, überhaupt nicht möglich ist. Auf der
gegenüberliegenden Straßenseite ist der Gehweg breiter und unbeparkt,
allerdings nutzen aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Läden) viel mehr
Menschen den rechtsseitigen Gehweg, zudem ist nicht jeder oder jedem ein
Seitenwechsel so einfach möglich.
Eigentlich müsste das Gehwegparken dort gänzlich untersagt werden,
angesichts der Parkplatzprobleme sollte jedoch ein Kompromiss gefunden
werden. Wenn an den beiden oben benannten Stellen zukünftig keine
Parkmöglichkeit besteht, ist an diesen Stellen zumindest
Fußgängerbegegnungsverkehr möglich. Zum Parken steht im Übrigen auch
fußläufig am Bonner Talweg ein Parkhaus zur Verfügung.
Der unter 2. benannte Abschnitt ist häufig derart zugeparkt, dass ein Befahren
mit Rollstuhl/Kinderwagen o.Ä. nicht erfolgen kann. Soweit die Läden dort aufSeite 1 von 3

Seite 2
einer Kurzparkmöglichkeit bestehen, sind die Stellplätze rechts im Anschluss
vor der Fußgängerampel entsprechend auszuweisen.
Zur Reduzierung der entstehenden Kosten sollten überflüssige bzw.
überzählige Poller an der Kreuzung Bonner Talweg/Königstraße sowie Ecke
Loestraße versetzt werden.
Anlage/n
1 Gehweg Bonner Talweg (öffentlich)Seite 2 von 3

Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de