200562 · Antrag
Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg
Kerndaten
- Nummer
- 200562
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 23.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
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Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 200562 Antragsteller/in: Hanno von Raußendorf Holger Schmidt 23.03.2020 gez. Poppe-Reiners Sicherung ausreichender Gehwegbreite bzw. Begegnungsmöglichkeiten Bonner Talweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Anregung Inhalt des Antrags 1. An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 70 und 72 werden Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg insoweit unterbunden. 2. An der Engstelle des Gehwegs vor den Häusern Bonner Talweg 86a und 88 werden ebenfalls Pfosten errichtet und wird das Parken auf dem Gehweg unterbunden. An dieser Stelle wird das Parkberechtigungsschild 8-18 Uhr bzw. „Anwohner frei“ um mehrere Meter vorversetzt vor Haus Bonner Talweg 84a. Begründung Auf der stadtauswärts gerichteten rechten Seite des Bonner Talwegs ist der Gehweg sehr schmal und in dem benannten Abschnitt für das Parken freigegeben. Dies führt dazu, dass Begegnungsverkehr schon von FußgängerInnen meist kaum möglich ist – sofern jemand ein Rad oder einen Kinderwagen schiebt oder Rollator nutzt, überhaupt nicht möglich ist. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist der Gehweg breiter und unbeparkt, allerdings nutzen aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Läden) viel mehr Menschen den rechtsseitigen Gehweg, zudem ist nicht jeder oder jedem ein Seitenwechsel so einfach möglich. Eigentlich müsste das Gehwegparken dort gänzlich untersagt werden, angesichts der Parkplatzprobleme sollte jedoch ein Kompromiss gefunden werden. Wenn an den beiden oben benannten Stellen zukünftig keine Parkmöglichkeit besteht, ist an diesen Stellen zumindest Fußgängerbegegnungsverkehr möglich. Zum Parken steht im Übrigen auch fußläufig am Bonner Talweg ein Parkhaus zur Verfügung. Der unter 2. benannte Abschnitt ist häufig derart zugeparkt, dass ein Befahren mit Rollstuhl/Kinderwagen o.Ä. nicht erfolgen kann. Soweit die Läden dort aufSeite 1 von 3 Seite 2 einer Kurzparkmöglichkeit bestehen, sind die Stellplätze rechts im Anschluss vor der Fußgängerampel entsprechend auszuweisen. Zur Reduzierung der entstehenden Kosten sollten überflüssige bzw. überzählige Poller an der Kreuzung Bonner Talweg/Königstraße sowie Ecke Loestraße versetzt werden. Anlage/n 1 Gehweg Bonner Talweg (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de