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200560-1 AA · Änderungsantrag

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung Antrag zur Vorlage 200560; Hier: Planerische Maßgaben für das Projekt Stiftsplatz

Nummer
200560-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
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Übergeordnet

  1. 200560 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung

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Änderungsantrag
öffentlich
200560-1 AA
Antragsteller/in:
Hanno von Raußendorf
Holger Schmidt
05.05.2020 gez. Poppe-Reiners
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf
Städtebaufördermittel 2021-2025 hier:
Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und
Umsetzung
Antrag zur Vorlage 200560; Hier: Planerische
Maßgaben für das Projekt Stiftsplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Auf dem Stiftsplatz verbleiben zukünftig max. 20 PKW-Stellplätze im
Bereich zur Welschnonnenstraße. Abgesehen von Behindertenparkplatz
und Ladestationen sind diese Stellplätze durchgehend ausschließlich für
AnwohnerInnen mit entsprechendem Ausweis vorbehalten.
2. Für die Stellplätze im Fahrbahnbereich der Straße Stiftsplatz vor den
ungeraden Hausnummern gilt eine Höchstparkdauer von einer Stunde (ggf.
kostenpflichtig), abends bzw. nachts zusätzlich „Anwohner frei“.
3. Die Projektmaßnahme wird im Rahmen des Masterplans möglichst vorgezogen
(bislang 2023).
Begründung
Eigentlich sollte die Umgestaltung des Stiftsplatzes schon vor Jahren u.a. mit
einer Bürgerwerkstatt und einer bereits besetzten Jury (siehe Drs. 1710091EB3
– 2017) angegangen werden. Dazu kam es nicht, u.a. weil unterschiedliche
Vorstellungen zum Abstellen von PKWs auf dem Platz existieren.
Mittlerweile ist der zum Platz gehörige Brunnen sehr schön saniert worden, was
es noch auffälliger macht, dass der Stiftsplatz ansonsten fast nur aus
abgestellten PKWs besteht.
Mit der vorgeschlagenen Regelung zum zukünftigen Umfang der PKW-Nutzung
wird einerseits eine Art Kompromiss mit parkplatzsuchenden unmittelbarenSeite 1 von 2

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AnwohnerInnen angestrebt, andererseits jedoch deutlich gemacht, dass die
baldige Umgestaltung zugunsten einer höherwertigen Nutzung sehr bald
erwünscht ist. Weitere Vorgaben trifft dieser Beschluss nicht, er ermöglicht
aber, dass sich sinnvoll mit dem Großteil des Platzes auseinandergesetzt
werden kann.
PKW-Abstellmöglichkeiten sind zudem in naher Umgebung in den Parkgaragen
vorhanden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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