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200560 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung

Nummer
200560
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Kulturausschusses 26.05.2020 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
  8. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Empfehlung
  9. Sitzung des Hauptausschusses 10.06.2020 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 200560-1 AA Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung Antrag zur Vorlage 200560; Hier: Planerische Maßgaben für das Projekt Stiftsplatz

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Beschlussvorlage
öffentlich
200560
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf
Städtebaufördermittel 2021-2025 hier:
Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und
Umsetzung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
Sportausschuss 20.05.2020 Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung
Kulturausschuss 26.05.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 10.06.2020 Empfehlung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den in einem
Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und
beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020
für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden
Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und
einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen.
3. Die in der Begründung genannten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung
der Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im
Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags
mit hoher Priorität erfolgen muss und daher im Zeitraum bis zum
Einreichen des Förderantrags zum 30.09.2020 in den beteiligten
Fachbereichen die Priorität der Erarbeitung von
Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den
Gremien dahinter zurücksteht.Seite 1 von 6

Seite 2
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen Vorarbeiten für
die einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten und Planungen
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beauftragen.
Begründung
Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im
Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15
Jahre dar. Aufbauend auf dem intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt
Bonn für die Jahre 2014 bis heute Städtebaufördermittel beantragt und bewilligt
bekommen. Der Förderzeitraum für den ersten Förderantrag (Masterplan 1.0)
endete am 31.12.2019. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die in dem
Masterplandokument enthaltenen städtebaulichen Grundaussagen und
definierten Leitmotive als Rahmen für verschiedenste Vorhaben und Projekte
nach wie vor Gültigkeit besitzen.
Um weitere Städtebaufördermittel für die Entwicklung der Inneren Stadt in den
Jahren 2020-2024 zu erhalten, wurde zum 30.9.2019 ein Grundförderantrag
beim Fördergeber eingereicht. Dieser Grundförderantrag für
Städtebaufördermittel erhielt von der Bezirksregierung die Einstufung in die
Kategorie C – d.h. es wurde noch keine Bewilligung für den Grundförderantrag
erteilt, da Qualifizierungsbedarf zu den nachfolgend genannten Aspekten
bestehe. In den Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln hat diese zum einen
darauf hingewiesen, dass der Förderantrag die Umsetzungsvoraussetzungen
wie notwendige politische Beschlüsse und Konkretisierungen von Planungen
nicht im ausreichenden Maß darstelle und zum anderen die Umsetzung
größerer baulicher Maßnahmen erst in den späteren Jahren geplant sei.
Vermisst wurden umsetzungsreif durchgeplante Projekte, welche bereits in den
ersten Förderjahren einen signifikanten Mittelabfluss sicherstellen. Generell
wurde aber der Antrag begrüßt und als gute Grundlage für die in Abstimmung
mit dem Fördergeber zu erfolgende weitere Qualifizierung des Antrags
gesehen.
Im Ergebnis der Gespräche mit der Bezirksregierung und der nachfolgenden
verwaltungsinternen Abstimmung werden folgende Projekte für die
Antragstellung zum 30.09.2020 für die Jahre 2021-2025 vorgeschlagen:
 Umbau Rheinpromenade, 1. und 2. Bauabschnitt
 Umbau und gestalterische Aufwertung Stockentor, Alter Zoll und
Stadtgarten, 2. BauabschnittSeite 2 von 6

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 Zukunft Areal Windeckbunker – Gestaltung der Grünfläche/ des
Spielplatzes
 Umbau Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße
 Brüdergasse
 Stiftsplatz
 Umgestaltung Kölnstraße zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und
Wilhelmsplatz
 Rheingasse
 Städtebauliche Verknüpfung Universität/Martinsplatz mit der
Fußgängerzone
 Frankenbad: Sanierung des Gebäudes und des Vorplatzes
entsprechend der noch zu beschließenden zukünftigen Nutzungen
 Gestaltung der Abgänge / Kunst am Hbf, hier: Thomas Mann Straße
 Viktoriakarree – Nachnutzung Viktoriabad
Allen Projekten ist das Erfordernis einer stringenten Koordination und
Steuerung der Prozesse gemeinsam. Des Weiteren ist es erforderlich, die Ziele
und Anliegen des Masterplans permanent im öffentlichen Fokus zu halten und
mit den Akteuren aus der Stadtgesellschaft, die mit der Inneren Stadt
verbunden sind, enge Kommunikation zu pflegen. Um diese sicherzustellen,
soll projektübergreifend auch folgender Baustein beantragt werden, welcher bei
externer Vergabe förderfähig ist:
3. Prozesssteuerung und Prozesskommunikation
Damit die Bezirksregierung Köln dem Förderantrag die Förderfähigkeit
attestieren kann (Einstufung in Kategorie A), sind projektbezogen die
notwendigen politischen Beschlüsse, konkreten Entwurfsplanungen (ggf. in
Form von Fiktiventwürfen), Finanzierungs- und Zeitübersichten (Planungs-und
Beteiligungsschritte, Abläufe zur politischen Beschlussfassung, Umsetzungs-
bzw. Bauzeiten) sowie Nutzungs- und Strukturkonzepte vorzulegen.
Gleichermaßen müssen Teilfinanzierungen durch andere Fördermöglichkeiten
vorab geprüft und aufgezeigt werden. Fördervoraussetzung ist ebenfalls, dass
das Thema „Klima“ (u.a. CO2-Einsparung, Klimaanpassungen, Mobilität,
Fassaden und Dachbegrünungen, Entsiegelung) bei allen Projekten
Berücksichtigung findet. Wichtig ist, dass der Förderantrag mit den jeweiligen
Projekten sich zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zusammenfügt.
Die Antragsvorbereitung und die Projektliste wird in regelmäßigem Turnus mit
der Bezirksregierung Köln erörtert. Zur Besichtigung der aktuell für den
Grundförderantrag vorgeschlagenen Projekte wurden Vertreterinnen und
Vertreter des für Städtebauförderung zuständigen Landesministeriums fürSeite 3 von 6

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Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie der Bezirksregierung Köln
zu einem Ortstermin eingeladen.
Das Ergebnis der Konkretisierung und fördertechnischen Aufbereitung der in
der Projektliste enthaltenen Projekte soll dem Rat in seiner Sitzung am
01.09.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Hierzu gehört
insbesondere die Darstellung der jeweiligen Kosten und der Zeitpläne.
Da die Frist bis zur Einreichung des Förderantrags (30.09.2020) sehr kurz ist,
muss die Erarbeitung der Bausteine für den Förderantrag in den beteiligten
Ämtern mit sehr hoher Priorität erfolgen. Dies wird möglicherweise dazu führen,
dass in den mit dem Förderantrag befassten Bereichen die Bearbeitung von
Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den Gremien
zurückgestellt werden muss.
Zur Vorbereitung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Masterplans
Innere Stadt bedarf es im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt
personeller Verstärkung. Nur dann ist es möglich, die bewilligten Fördermittel in
vermutlich zweistelligem Millionenbereich in den Fristen umzusetzen. Da neben
dem Masterplan Innere Stadt weitere Städtebauförderanträge in der Diskussion
sind (IEK Bad Godesberg, Entwicklung östlich der Halle Beuel, IEK Hardtberg)
wird die Aufgabenausweitung der Fachämter durch Fördermittelbeantragung
dauerhaft sein. Daher ist die Neueinrichtung folgender Stellen erforderlich:
4. Amt 61: 1 Stelle E 12 TVöD mit folgenden Aufgaben: Interne
Koordinierung (Projekt- und Lenkungsgruppe), Mitarbeit
Finanzcontrolling, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung, einzelne
Projektsteuerung konkreter Maßnahmen, Betreuung des Beirats und der
extern beauftragten Büros
5. Amt 68: 1 Stelle E 11 TVöD mit folgenden Aufgaben: Bearbeitung und
Durchführung von Projekten gemäß HOAI in allen Leistungsphasen,
Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Planungsaufträgen
externer Büros, Präsentation und Abstimmung mit Gremien der
Verwaltung und anderen fachlich beteiligten Ämtern, Mitarbeit bei
Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit.
Aufgrund der Aufgabenfülle in den Fachämtern Amt für Stadtgrün (Planung und
Umsetzung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Grünanlagen,
auch an Schulhöfen und Kindergärten, Kinderspielplätzen, deren Unterhaltung
sowie die Planung von Sportplätzen und Ausgleichsmaßnahmen) und dem
Stadtplanungsamt (Betreuung von Bebauungsplänen, Erarbeitung informeller
Planungen, Stellungnahmen zu Bauanträgen etc.) können die Aufgaben nicht
vom vorhandenen Personal übernommen werden, da dieses u.a.
Bebauungspläne für den dringenden Bedarf an Wohnraum betreut. Ohne
Einrichtung der zusätzlichen Stellen könnten ggf. bewilligte Fördermittel nicht
abgerufen werden. Des Weiteren stellt die Bereitstellung entsprechender
personeller Ressourcen ein wichtiges Signal an den Fördergeber hinsichtlich
einer verlässlichen Abarbeitung bewilligter Förderprogramme seitens Politik
und Verwaltung der Stadt Bonn dar.Seite 4 von 6

Seite 5
Eine Finanzierung der Stellen unmittelbar durch Fördermittel ist allerdings nicht
möglich. Mittelbar werden jedoch durch die Einrichtung dieser Stellen
Fördermittel des Landes und des Bundes für städtische Maßnahmen akquiriert
sowie durch verbessertes Projektmanagement verhindert, dass bewilligte
Fördermittel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeitrahmen verausgabt werden
können und für die Stadt verloren gehen.
Die Einrichtung der beiden Stellen erfolgt im Rahmen der
Stellenplanfortschreibung 2021/2022.
Anlage/n
1 Masterplan Innere Stadt - Übersicht Projekte 2021-25 (öffentlich)Seite 5 von 6

2021 2022 2023 2024 2025
27.02.2020
MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN
1
Nr. 1
Umbau
Rheinpromenade (BA 1)
Nr. 2
Stockentor / Alter Zoll
(BA 2)
Nr. 4 Stiftsplatz
Nr. 20
Prozesssteuerung /
Kommunikation
Nr. 3
Zukunft Windeckbunker
(Grünfläche)
ggf. Nr. 16
Kunst am Hbf
Nr. 10
Bornheimer Straße
zwischen Altem
Friedhof und
Ellerstraße
Nr. 13 Brüdergasse
Nr. 5
Kölnstraße zwischen
Bertha-von-Suttner-
Platz und Wilhelmsplatz
Nr. 7
Frankenbad
Nr. 11
Städtebauliche
Verknüpfung Uni mit
FGZ
Nr. 1
Umbau
Rheinpromenade (BA 2)
Nr. 6 Viktoriakarree
Nr. 12
Rheingasse
Beantragungsreif Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11, 12, 13, 16, 20
Andere Fördermöglichkeiten:
Nr. 16 Gestaltung der Abgänge am HBF Bonn Poststr.
Nr. 17 Umgestaltung Vorplatz Alter Friedhof
Nr. 19 Rabinstr.
Förderzeitraum 2.0
Projekte für 3.0 oder außerhalb des Masterplans:
Nr. 1 Umbau Rheinpromenade 3. BA
Nr. 8 Neubau Stadtmuseum
Nr. 9 Ermekeilkaserne
Nr. 14 Immenburgstr
Nr. 15 DB-Unterführung Poppelsdorfer Allee
Nr. 18 ZOB DachSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 20:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de