200560 · Beschlussvorlage
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung
Kerndaten
- Nummer
- 200560
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 200560 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebaufördermittel 2021-2025 hier: Vorschlagsliste der Projekte zur Planung und Umsetzung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung Sportausschuss 20.05.2020 Empfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung Kulturausschuss 26.05.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Empfehlung Hauptausschuss 10.06.2020 Empfehlung Rat 18.06.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste mit den in einem Grundförderantrag hinterlegten Umsetzungszeiträumen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2020 für das Antragsjahr 2021 zur Städtebauförderung anzumelden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte für den zu stellenden Förderantrag zu konkretisieren, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Projektkoordination machen. 3. Die in der Begründung genannten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung der Projekte im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 eingerichtet. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erarbeitung des Förderantrags mit hoher Priorität erfolgen muss und daher im Zeitraum bis zum Einreichen des Förderantrags zum 30.09.2020 in den beteiligten Fachbereichen die Priorität der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den Gremien dahinter zurücksteht.Seite 1 von 6 Seite 2 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen Vorarbeiten für die einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten und Planungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beauftragen. Begründung Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar. Aufbauend auf dem intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt Bonn für die Jahre 2014 bis heute Städtebaufördermittel beantragt und bewilligt bekommen. Der Förderzeitraum für den ersten Förderantrag (Masterplan 1.0) endete am 31.12.2019. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die in dem Masterplandokument enthaltenen städtebaulichen Grundaussagen und definierten Leitmotive als Rahmen für verschiedenste Vorhaben und Projekte nach wie vor Gültigkeit besitzen. Um weitere Städtebaufördermittel für die Entwicklung der Inneren Stadt in den Jahren 2020-2024 zu erhalten, wurde zum 30.9.2019 ein Grundförderantrag beim Fördergeber eingereicht. Dieser Grundförderantrag für Städtebaufördermittel erhielt von der Bezirksregierung die Einstufung in die Kategorie C – d.h. es wurde noch keine Bewilligung für den Grundförderantrag erteilt, da Qualifizierungsbedarf zu den nachfolgend genannten Aspekten bestehe. In den Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln hat diese zum einen darauf hingewiesen, dass der Förderantrag die Umsetzungsvoraussetzungen wie notwendige politische Beschlüsse und Konkretisierungen von Planungen nicht im ausreichenden Maß darstelle und zum anderen die Umsetzung größerer baulicher Maßnahmen erst in den späteren Jahren geplant sei. Vermisst wurden umsetzungsreif durchgeplante Projekte, welche bereits in den ersten Förderjahren einen signifikanten Mittelabfluss sicherstellen. Generell wurde aber der Antrag begrüßt und als gute Grundlage für die in Abstimmung mit dem Fördergeber zu erfolgende weitere Qualifizierung des Antrags gesehen. Im Ergebnis der Gespräche mit der Bezirksregierung und der nachfolgenden verwaltungsinternen Abstimmung werden folgende Projekte für die Antragstellung zum 30.09.2020 für die Jahre 2021-2025 vorgeschlagen: Umbau Rheinpromenade, 1. und 2. Bauabschnitt Umbau und gestalterische Aufwertung Stockentor, Alter Zoll und Stadtgarten, 2. BauabschnittSeite 2 von 6 Seite 3 Zukunft Areal Windeckbunker – Gestaltung der Grünfläche/ des Spielplatzes Umbau Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße Brüdergasse Stiftsplatz Umgestaltung Kölnstraße zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz Rheingasse Städtebauliche Verknüpfung Universität/Martinsplatz mit der Fußgängerzone Frankenbad: Sanierung des Gebäudes und des Vorplatzes entsprechend der noch zu beschließenden zukünftigen Nutzungen Gestaltung der Abgänge / Kunst am Hbf, hier: Thomas Mann Straße Viktoriakarree – Nachnutzung Viktoriabad Allen Projekten ist das Erfordernis einer stringenten Koordination und Steuerung der Prozesse gemeinsam. Des Weiteren ist es erforderlich, die Ziele und Anliegen des Masterplans permanent im öffentlichen Fokus zu halten und mit den Akteuren aus der Stadtgesellschaft, die mit der Inneren Stadt verbunden sind, enge Kommunikation zu pflegen. Um diese sicherzustellen, soll projektübergreifend auch folgender Baustein beantragt werden, welcher bei externer Vergabe förderfähig ist: 3. Prozesssteuerung und Prozesskommunikation Damit die Bezirksregierung Köln dem Förderantrag die Förderfähigkeit attestieren kann (Einstufung in Kategorie A), sind projektbezogen die notwendigen politischen Beschlüsse, konkreten Entwurfsplanungen (ggf. in Form von Fiktiventwürfen), Finanzierungs- und Zeitübersichten (Planungs-und Beteiligungsschritte, Abläufe zur politischen Beschlussfassung, Umsetzungs- bzw. Bauzeiten) sowie Nutzungs- und Strukturkonzepte vorzulegen. Gleichermaßen müssen Teilfinanzierungen durch andere Fördermöglichkeiten vorab geprüft und aufgezeigt werden. Fördervoraussetzung ist ebenfalls, dass das Thema „Klima“ (u.a. CO2-Einsparung, Klimaanpassungen, Mobilität, Fassaden und Dachbegrünungen, Entsiegelung) bei allen Projekten Berücksichtigung findet. Wichtig ist, dass der Förderantrag mit den jeweiligen Projekten sich zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zusammenfügt. Die Antragsvorbereitung und die Projektliste wird in regelmäßigem Turnus mit der Bezirksregierung Köln erörtert. Zur Besichtigung der aktuell für den Grundförderantrag vorgeschlagenen Projekte wurden Vertreterinnen und Vertreter des für Städtebauförderung zuständigen Landesministeriums fürSeite 3 von 6 Seite 4 Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie der Bezirksregierung Köln zu einem Ortstermin eingeladen. Das Ergebnis der Konkretisierung und fördertechnischen Aufbereitung der in der Projektliste enthaltenen Projekte soll dem Rat in seiner Sitzung am 01.09.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Hierzu gehört insbesondere die Darstellung der jeweiligen Kosten und der Zeitpläne. Da die Frist bis zur Einreichung des Förderantrags (30.09.2020) sehr kurz ist, muss die Erarbeitung der Bausteine für den Förderantrag in den beteiligten Ämtern mit sehr hoher Priorität erfolgen. Dies wird möglicherweise dazu führen, dass in den mit dem Förderantrag befassten Bereichen die Bearbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den Gremien zurückgestellt werden muss. Zur Vorbereitung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Masterplans Innere Stadt bedarf es im Amt für Stadtgrün und im Stadtplanungsamt personeller Verstärkung. Nur dann ist es möglich, die bewilligten Fördermittel in vermutlich zweistelligem Millionenbereich in den Fristen umzusetzen. Da neben dem Masterplan Innere Stadt weitere Städtebauförderanträge in der Diskussion sind (IEK Bad Godesberg, Entwicklung östlich der Halle Beuel, IEK Hardtberg) wird die Aufgabenausweitung der Fachämter durch Fördermittelbeantragung dauerhaft sein. Daher ist die Neueinrichtung folgender Stellen erforderlich: 4. Amt 61: 1 Stelle E 12 TVöD mit folgenden Aufgaben: Interne Koordinierung (Projekt- und Lenkungsgruppe), Mitarbeit Finanzcontrolling, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung, einzelne Projektsteuerung konkreter Maßnahmen, Betreuung des Beirats und der extern beauftragten Büros 5. Amt 68: 1 Stelle E 11 TVöD mit folgenden Aufgaben: Bearbeitung und Durchführung von Projekten gemäß HOAI in allen Leistungsphasen, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Planungsaufträgen externer Büros, Präsentation und Abstimmung mit Gremien der Verwaltung und anderen fachlich beteiligten Ämtern, Mitarbeit bei Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit. Aufgrund der Aufgabenfülle in den Fachämtern Amt für Stadtgrün (Planung und Umsetzung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Grünanlagen, auch an Schulhöfen und Kindergärten, Kinderspielplätzen, deren Unterhaltung sowie die Planung von Sportplätzen und Ausgleichsmaßnahmen) und dem Stadtplanungsamt (Betreuung von Bebauungsplänen, Erarbeitung informeller Planungen, Stellungnahmen zu Bauanträgen etc.) können die Aufgaben nicht vom vorhandenen Personal übernommen werden, da dieses u.a. Bebauungspläne für den dringenden Bedarf an Wohnraum betreut. Ohne Einrichtung der zusätzlichen Stellen könnten ggf. bewilligte Fördermittel nicht abgerufen werden. Des Weiteren stellt die Bereitstellung entsprechender personeller Ressourcen ein wichtiges Signal an den Fördergeber hinsichtlich einer verlässlichen Abarbeitung bewilligter Förderprogramme seitens Politik und Verwaltung der Stadt Bonn dar.Seite 4 von 6 Seite 5 Eine Finanzierung der Stellen unmittelbar durch Fördermittel ist allerdings nicht möglich. Mittelbar werden jedoch durch die Einrichtung dieser Stellen Fördermittel des Landes und des Bundes für städtische Maßnahmen akquiriert sowie durch verbessertes Projektmanagement verhindert, dass bewilligte Fördermittel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeitrahmen verausgabt werden können und für die Stadt verloren gehen. Die Einrichtung der beiden Stellen erfolgt im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022. Anlage/n 1 Masterplan Innere Stadt - Übersicht Projekte 2021-25 (öffentlich)Seite 5 von 6 2021 2022 2023 2024 2025 27.02.2020 MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN 1 Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (BA 1) Nr. 2 Stockentor / Alter Zoll (BA 2) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 20 Prozesssteuerung / Kommunikation Nr. 3 Zukunft Windeckbunker (Grünfläche) ggf. Nr. 16 Kunst am Hbf Nr. 10 Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße Nr. 13 Brüdergasse Nr. 5 Kölnstraße zwischen Bertha-von-Suttner- Platz und Wilhelmsplatz Nr. 7 Frankenbad Nr. 11 Städtebauliche Verknüpfung Uni mit FGZ Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (BA 2) Nr. 6 Viktoriakarree Nr. 12 Rheingasse Beantragungsreif Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11, 12, 13, 16, 20 Andere Fördermöglichkeiten: Nr. 16 Gestaltung der Abgänge am HBF Bonn Poststr. Nr. 17 Umgestaltung Vorplatz Alter Friedhof Nr. 19 Rabinstr. Förderzeitraum 2.0 Projekte für 3.0 oder außerhalb des Masterplans: Nr. 1 Umbau Rheinpromenade 3. BA Nr. 8 Neubau Stadtmuseum Nr. 9 Ermekeilkaserne Nr. 14 Immenburgstr Nr. 15 DB-Unterführung Poppelsdorfer Allee Nr. 18 ZOB DachSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de