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200558 · Mitteilungsvorlage

Grundstück Venusberg-Campus 1 Errichtung von 3 Wohngebäuden für Mitarbeiter des UKB AZ: 166889

Nummer
200558
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 29.04.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200558
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Venusberg-Campus 1
Errichtung von 3 Wohngebäuden für Mitarbeiter
des UKB
AZ: 166889
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme
Unterausschuss Bauplanung 29.04.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nach der vorliegenden Bauvoranfrage beabsichtigt das Universitätsklinikum
Bonn die Errichtung von drei Wohnhäusern für Bedienstete am Campus-
Venusberg.
Danach sollen drei jeweils sechsgeschossige Wohngebäude mit je 118
Wohneinheiten (gesamt: 354 Wohneinheiten) neugebaut werden und der
Unterbringung von Auszubildenden, Pflegekräften und anderen Bediensteten
des Klinikums dienen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
Nr. 7818-36 vom 27.11.1964 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu
beurteilen.
Der Bebauungsplan weist den Bereich als Sondergebiet mit einer zulässigen
Baumassenzahl (BMZ) von 2,0 aus und bestimmt die überbaubare
Grundstücksfläche durch eine Mantellinie.
Die baurechtliche Prüfung der Bauvoranfrage hat ergeben, dass die geplanten
Gebäude innerhalb der zulässigen Baufläche und – nach erfolgter Umplanung -
in unmittelbarer Nähe zu der vorhandenen Erschließungsanlage liegen, so dass
der Baumbestand bestmöglich geschont wird.
Bezüglich der Einhaltung der BMZ liegt ein Gesamtnachweis mit Lageplan des
öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs vor.
Weitere konkrete Maßnahmen zum Naturschutz (insbesondere Baumbestand),
zum Mobilitätsmanagement, die Einhaltung / Entwicklung der Baumassenzahl
sind – ebenso wie die übrigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen – im
Rahmen des anschließenden Baugenehmigungsverfahrens zu klären.
Ergänzend ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass – im Hinblick auf
die hohe Bedeutung der universitären Infrastruktur und die
Gesundheitsversorgung für die Bundesstadt Bonn - die weitere baulicheSeite 1 von 3

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Entwicklung auf dem Gelände des Universitätsklinikums gewährleistet werden
soll.
Vor diesem Hintergrund bestehen gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen
planungsrechtlichen Bedenken, so dass am 10.03.2020 ein positiver
Vorbescheid für die Errichtung der drei Wohngebäude für Mitarbeiter des
Uniklinikums erteilt wurde.
Der Unterausschuss Bauplanung und die Bezirksvertretung Bonn werden um
Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n
1 Lageplan Venusberg-Campus 1 (öffentlich)Seite 2 von 3

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