200558 · Mitteilungsvorlage
Grundstück Venusberg-Campus 1 Errichtung von 3 Wohngebäuden für Mitarbeiter des UKB AZ: 166889
Kerndaten
- Nummer
- 200558
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Bauplanung Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200558 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Venusberg-Campus 1 Errichtung von 3 Wohngebäuden für Mitarbeiter des UKB AZ: 166889 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme Unterausschuss Bauplanung 29.04.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach der vorliegenden Bauvoranfrage beabsichtigt das Universitätsklinikum Bonn die Errichtung von drei Wohnhäusern für Bedienstete am Campus- Venusberg. Danach sollen drei jeweils sechsgeschossige Wohngebäude mit je 118 Wohneinheiten (gesamt: 354 Wohneinheiten) neugebaut werden und der Unterbringung von Auszubildenden, Pflegekräften und anderen Bediensteten des Klinikums dienen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 7818-36 vom 27.11.1964 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Der Bebauungsplan weist den Bereich als Sondergebiet mit einer zulässigen Baumassenzahl (BMZ) von 2,0 aus und bestimmt die überbaubare Grundstücksfläche durch eine Mantellinie. Die baurechtliche Prüfung der Bauvoranfrage hat ergeben, dass die geplanten Gebäude innerhalb der zulässigen Baufläche und – nach erfolgter Umplanung - in unmittelbarer Nähe zu der vorhandenen Erschließungsanlage liegen, so dass der Baumbestand bestmöglich geschont wird. Bezüglich der Einhaltung der BMZ liegt ein Gesamtnachweis mit Lageplan des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs vor. Weitere konkrete Maßnahmen zum Naturschutz (insbesondere Baumbestand), zum Mobilitätsmanagement, die Einhaltung / Entwicklung der Baumassenzahl sind – ebenso wie die übrigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen – im Rahmen des anschließenden Baugenehmigungsverfahrens zu klären. Ergänzend ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass – im Hinblick auf die hohe Bedeutung der universitären Infrastruktur und die Gesundheitsversorgung für die Bundesstadt Bonn - die weitere baulicheSeite 1 von 3 Seite 2 Entwicklung auf dem Gelände des Universitätsklinikums gewährleistet werden soll. Vor diesem Hintergrund bestehen gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen planungsrechtlichen Bedenken, so dass am 10.03.2020 ein positiver Vorbescheid für die Errichtung der drei Wohngebäude für Mitarbeiter des Uniklinikums erteilt wurde. Der Unterausschuss Bauplanung und die Bezirksvertretung Bonn werden um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n 1 Lageplan Venusberg-Campus 1 (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de