← Vorlagen

200547 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Corona Virus - finanzielle Konsequenzen für vertragliche Vereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen

Nummer
200547
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
01.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 707,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.370 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200547
Der Oberbürgermeister
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Corona Virus - finanzielle Konsequenzen für
vertragliche Vereinbarungen und
Zahlungsverpflichtungen
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise findet derzeit keine Beratung in den
politischen Gremien statt.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
1. Die Zuschüsse an die Träger des Offenen Ganztags werden auch für den
Zeitraum der Notbetreuung an Schulen weitergezahlt. Im Einzelfall
vertraglich vereinbarte Zweckbindungen der Mittel und der damit
verbundene wirtschaftliche Umgang bleiben von dieser Regelung
unberührt.
Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen
(bspw. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet.
Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und
dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen.
2. Die vertraglichen Verpflichtungen Dritten gegenüber, die Leistungen im
Schülerspezialverkehr erbringen, werden mit 50% der vertraglich zu
erbringenden Leistung weiter erfüllt.
Begründung
Die „Schließung von Kitas und Schulen“ bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung
des Notbetriebes zieht teilweise massive Konsequenzen im Hinblick auf
wichtige vertragliche Vereinbarungen und damit verbundene
Zahlungsverpflichtungen für den städtischen Haushalt nach sich. Strukturen,
die unabweisbar notwendig sind, um Schulen nach Aufhebung des
„Notfallprogramms“ schnellstmöglich wieder funktionsfähig zu machen, müssen
unbedingt erhalten bleiben. Daher brauchen die OGS-Träger sowie weitereSeite 1 von 6

Seite 2
Vertragspartner zur weiteren Aufrechterhaltung ihres Betriebs mit dem
erforderlichen Personal eine finanzielle Planungssicherheit.
Im Einzelnen betrifft das bei Amt 40 folgende Bereiche:
zu 1. Offener Ganztag (OGS)
Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat zugesichert, die
Landespauschale für die OGS weiter zu finanzieren. Das Land hat am
18.3.2020 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden öffentlich erklärt
und zugesagt, dass Land und Kommunen die vollständige Weiterfinanzierung
der Ganztagsangebote in Schulen zusichern (siehe Anlage). Es besteht seitens
der Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses des Städtetags NRW nach
einer Telefonkonferenz am selben Tag Konsens, dass die Kommunen ihren
Finanzierungsanteil ebenfalls weiter erbringen sollen, um Härten zu vermeiden
und die Trägerstruktur bzw. –existenz zu sichern, da das Trägerpersonal ab
dem Tag, an dem Schulen und OGS wieder regulär geöffnet sind, direkt in
vollem Umfang gebraucht wird.
Die Freien Träger des Offenen Ganztags erhalten pro OGS-Platz und Schuljahr
eine durch Ratsbeschluss vom 04.07.2019 festgelegte Zuwendung
(Pauschale), die sich aus Landesmitteln sowie kommunalen Mitteln (bestehend
aus freiwilligem kommunalen Zuschuss und Elternbeiträgen) zusammensetzt.
Für das Schuljahr 2019/2020 wird ein Gesamtbetrag pro OGS-Platz und Jahr in
Höhe von 2.849,00 EUR gewährt. Davon zahlt das Land 1.237,00 EUR/Platz.
Von den restlichen 1.612,00 EUR entfallen 975,00 EUR auf die Elternbeiträge.
Der Restbetrag ist freiwilliger Zuschuss der Stadt. Aktuell gibt es 8.371 OGS
Plätze.
Die Stadt überweist an die OGS-Träger monatlich rd. 2,21 Mio. (inklusive der
beiden OGS in städtischer Trägerschaft). Der Landesanteil beträgt rd. 0,95 Mio.
EUR., d.h. ca. 43 %. Der kommunale Anteil (freiwilliger kommunaler Zuschuss
und Elternbeitrag pro Monat) beträgt rd. 1,26 Mio. EUR monatlich.
Wenn die Stadt Bonn auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet, entsteht
für den OGS-Bereich ein Einnahmedefizit in Höhe von rd. 750.000 EUR/Monat.
zu 2. Schülerspezialverkehr
Das Schulamt hat mit fünf Unternehmen Verträge zur Beförderung der
Schülerinnen und Schüler im sog. Schülerspezialverkehr abgeschlossen. Durch
die Schließung der Schulen entstehen den Unternehmen nach derzeitigem
Stand Verdienstausfälle für dreizehn Schultage (Zeitraum bis nach den
Osterferien).
In den Verträgen ist zwar geregelt, dass Fahrten, die aufgrund höherer Gewalt
nicht durchgeführt werden, nicht vergütet werden. Allerdings hat der
„Mitbewerber“ LVR in seinen Verträgen eine Klausel, nach der bei einem
Ausfall der Fahrten bis zu 2 Wochen 50 % der Fahrtkosten übernommen
werden. Am Markt besteht ein Monopol weniger Unternehmen mit geeignetenSeite 2 von 6

Seite 3
Fahrzeugen für den Behindertenschülertransport. Der LVR hat durch die
Regelung einen Wettbewerbsvorteil.
Es ist davon auszugehen, dass bei demnächst anstehenden Ausschreibungen
die Stadt Bonn voraussichtlich keine Angebote mehr bekommen wird. Schon
jetzt bewerben sich Unternehmen erst dann für Bonner Fahrten, wenn die
Ausschreibungen des LVR abgeschlossen und sie dort nicht zum Zuge
gekommen sind.
Pro Tag zahlt die Stadt Bonn rd. 5.000 EUR für alle Fahrten. Für die Zeit bis zu
den Osterferien entgehen den Unternehmen daher 65.000 EUR (13 Schultage,
da am 16. und 17. März 2020 noch gefahren wurde). Bei einer
Ausfallfinanzierung in Höhe von 50% (vergleichbar der LVR-Regelung) würden
32.500 EUR anfallen.
24.03.2020/01.04.2020 gez. Sridharan gez. Achtermeyer
Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r
Anlage/n
1 Presseinformation des Landes 188-03-2020 (öffentlich)Seite 3 von 6

18.03.2020
Seite 1 von 3
Pressestelle Staatskanzlei
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-1134
0211 837-1405
oder 0211 837-1151
presse@stk.nrw.de
www.land.nrw
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation - 188/03/2020
Land und Kommunen sichern vollständige
Weiterfinanzierung der Kindertagesbetreuung
und der Ganztagsangebote in Schulen zu
Land und Kommunen sagen in gemeinsamer Verantwortung
vollständige Weiterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen,
der Kindertagespflege und der Ganztagsangebote in den Schulen
unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme zu
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
sowie das Ministerium für Schule und Bildung und die kommuna-
len Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und
Städte- und Gemeindebund NRW teilen mit:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregie-
rung mit Wirkung ab dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kin-
dertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig
der Unterricht vorübergehend eingestellt worden.
Durch das außerordentliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter aller, insbesondere der Jugendämter und Kindergartenträger
am vergangenen Wochenende, ist es gelungen, die Einschränkung der
Kindertagesbetreuung seit Montagmorgen erfolgreich und mit der gebo-
tenen Rücksichtnahme auf Kinder und Eltern umzusetzen.
Betreuungsverträge bleiben bestehen, eine tatsächliche Betreuung er-
folgt ab diesem Zeitpunkt allerdings nur noch für Kinder von Personen,
die in kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Um die Infektionsausbreitung zu verlangsamen und nicht weiter zu be-
feuern, soll die Betreuung dieser Kinder im Rahmen regulärer Angebote
und nicht in gebündelter Notfallbetreuung erfolgen. Im Ergebnis müssen
die Angebote der Kindertagesbetreuung damit weiterhin zur Verfügung
stehen und Träger und Kindertagespflegepersonen ihre Leistung bereit-
stellen.Seite 4 von 6

Seite 2 von 3
Auch in den Schulen werden die Kinder von der ersten bis zur sechsten
Klasse, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, zu-
verlässig betreut. Lehrerinnen und Lehrer, Personal der Kommunen und
der Träger der Offenen Ganztagsschule sorgen für ein stabiles Betreu-
ungsangebot in dieser Notsituation.
Land und Kommunen sind sich einig und sagen zu, dass die Finanzie-
rung der Angebote durch Land und Kommunen unabhängig von der
konkreten Inanspruchnahme weiter vollständig sichergestellt ist.
„Land und Kommunen geben den Trägern jetzt die Sicherheit, dass die
Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztags-
schulen steht,“ erläutern Minister Stamp und Ministerin Gebauer. „Und
auch die Kindertagespflegepersonen sowie das im Ganztag beschäftigte
Personal bekommen die Klarheit, dass sie weiterhin ihre Geldleistung
erhalten, auch wenn aufgrund des Betretungsverbots und des Unter-
richtsausfalls aktuell weniger oder keine Kinder von Personen, die in der
kritischen Infrastruktur tätig sind, betreut werden.“
Träger, Kitaleitungen, die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtun-
gen und die Kindertagespflegepersonen, die im Ganztag beschäftigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer leis-
ten einen unverzichtbaren Beitrag in diesen schwierigen Zeiten. Sie stel-
len sicher, dass Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, wei-
terhin arbeiten können, weil ihre Kinder gut betreut werden.
Dafür haben sie alle unseren größten Respekt. Wir danken ihnen für ih-
ren Einsatz und ihr großes Engagement.
Folgen Sie uns im Netz:
Twitter: @chancennrw
Facebook: Chancen NRW
Instagram: chancen_nrw
YouTube: Chancen NRW
Datenschutzhinweis betr. Soziale MedienSeite 5 von 6

Seite 3 von 3
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-
Adresse der Landesregierung www.land.nrwSeite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de