200547 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Corona Virus - finanzielle Konsequenzen für vertragliche Vereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 200547
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 01.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200547 Der Oberbürgermeister Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Corona Virus - finanzielle Konsequenzen für vertragliche Vereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der aktuellen Corona-Krise findet derzeit keine Beratung in den politischen Gremien statt. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW 1. Die Zuschüsse an die Träger des Offenen Ganztags werden auch für den Zeitraum der Notbetreuung an Schulen weitergezahlt. Im Einzelfall vertraglich vereinbarte Zweckbindungen der Mittel und der damit verbundene wirtschaftliche Umgang bleiben von dieser Regelung unberührt. Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (bspw. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen. 2. Die vertraglichen Verpflichtungen Dritten gegenüber, die Leistungen im Schülerspezialverkehr erbringen, werden mit 50% der vertraglich zu erbringenden Leistung weiter erfüllt. Begründung Die „Schließung von Kitas und Schulen“ bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Notbetriebes zieht teilweise massive Konsequenzen im Hinblick auf wichtige vertragliche Vereinbarungen und damit verbundene Zahlungsverpflichtungen für den städtischen Haushalt nach sich. Strukturen, die unabweisbar notwendig sind, um Schulen nach Aufhebung des „Notfallprogramms“ schnellstmöglich wieder funktionsfähig zu machen, müssen unbedingt erhalten bleiben. Daher brauchen die OGS-Träger sowie weitereSeite 1 von 6 Seite 2 Vertragspartner zur weiteren Aufrechterhaltung ihres Betriebs mit dem erforderlichen Personal eine finanzielle Planungssicherheit. Im Einzelnen betrifft das bei Amt 40 folgende Bereiche: zu 1. Offener Ganztag (OGS) Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat zugesichert, die Landespauschale für die OGS weiter zu finanzieren. Das Land hat am 18.3.2020 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden öffentlich erklärt und zugesagt, dass Land und Kommunen die vollständige Weiterfinanzierung der Ganztagsangebote in Schulen zusichern (siehe Anlage). Es besteht seitens der Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses des Städtetags NRW nach einer Telefonkonferenz am selben Tag Konsens, dass die Kommunen ihren Finanzierungsanteil ebenfalls weiter erbringen sollen, um Härten zu vermeiden und die Trägerstruktur bzw. –existenz zu sichern, da das Trägerpersonal ab dem Tag, an dem Schulen und OGS wieder regulär geöffnet sind, direkt in vollem Umfang gebraucht wird. Die Freien Träger des Offenen Ganztags erhalten pro OGS-Platz und Schuljahr eine durch Ratsbeschluss vom 04.07.2019 festgelegte Zuwendung (Pauschale), die sich aus Landesmitteln sowie kommunalen Mitteln (bestehend aus freiwilligem kommunalen Zuschuss und Elternbeiträgen) zusammensetzt. Für das Schuljahr 2019/2020 wird ein Gesamtbetrag pro OGS-Platz und Jahr in Höhe von 2.849,00 EUR gewährt. Davon zahlt das Land 1.237,00 EUR/Platz. Von den restlichen 1.612,00 EUR entfallen 975,00 EUR auf die Elternbeiträge. Der Restbetrag ist freiwilliger Zuschuss der Stadt. Aktuell gibt es 8.371 OGS Plätze. Die Stadt überweist an die OGS-Träger monatlich rd. 2,21 Mio. (inklusive der beiden OGS in städtischer Trägerschaft). Der Landesanteil beträgt rd. 0,95 Mio. EUR., d.h. ca. 43 %. Der kommunale Anteil (freiwilliger kommunaler Zuschuss und Elternbeitrag pro Monat) beträgt rd. 1,26 Mio. EUR monatlich. Wenn die Stadt Bonn auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet, entsteht für den OGS-Bereich ein Einnahmedefizit in Höhe von rd. 750.000 EUR/Monat. zu 2. Schülerspezialverkehr Das Schulamt hat mit fünf Unternehmen Verträge zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler im sog. Schülerspezialverkehr abgeschlossen. Durch die Schließung der Schulen entstehen den Unternehmen nach derzeitigem Stand Verdienstausfälle für dreizehn Schultage (Zeitraum bis nach den Osterferien). In den Verträgen ist zwar geregelt, dass Fahrten, die aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, nicht vergütet werden. Allerdings hat der „Mitbewerber“ LVR in seinen Verträgen eine Klausel, nach der bei einem Ausfall der Fahrten bis zu 2 Wochen 50 % der Fahrtkosten übernommen werden. Am Markt besteht ein Monopol weniger Unternehmen mit geeignetenSeite 2 von 6 Seite 3 Fahrzeugen für den Behindertenschülertransport. Der LVR hat durch die Regelung einen Wettbewerbsvorteil. Es ist davon auszugehen, dass bei demnächst anstehenden Ausschreibungen die Stadt Bonn voraussichtlich keine Angebote mehr bekommen wird. Schon jetzt bewerben sich Unternehmen erst dann für Bonner Fahrten, wenn die Ausschreibungen des LVR abgeschlossen und sie dort nicht zum Zuge gekommen sind. Pro Tag zahlt die Stadt Bonn rd. 5.000 EUR für alle Fahrten. Für die Zeit bis zu den Osterferien entgehen den Unternehmen daher 65.000 EUR (13 Schultage, da am 16. und 17. März 2020 noch gefahren wurde). Bei einer Ausfallfinanzierung in Höhe von 50% (vergleichbar der LVR-Regelung) würden 32.500 EUR anfallen. 24.03.2020/01.04.2020 gez. Sridharan gez. Achtermeyer Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r Anlage/n 1 Presseinformation des Landes 188-03-2020 (öffentlich)Seite 3 von 6 18.03.2020 Seite 1 von 3 Pressestelle Staatskanzlei 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-1134 0211 837-1405 oder 0211 837-1151 presse@stk.nrw.de www.land.nrw Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation - 188/03/2020 Land und Kommunen sichern vollständige Weiterfinanzierung der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsangebote in Schulen zu Land und Kommunen sagen in gemeinsamer Verantwortung vollständige Weiterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Ganztagsangebote in den Schulen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme zu Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie das Ministerium für Schule und Bildung und die kommuna- len Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW teilen mit: Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregie- rung mit Wirkung ab dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kin- dertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht vorübergehend eingestellt worden. Durch das außerordentliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter aller, insbesondere der Jugendämter und Kindergartenträger am vergangenen Wochenende, ist es gelungen, die Einschränkung der Kindertagesbetreuung seit Montagmorgen erfolgreich und mit der gebo- tenen Rücksichtnahme auf Kinder und Eltern umzusetzen. Betreuungsverträge bleiben bestehen, eine tatsächliche Betreuung er- folgt ab diesem Zeitpunkt allerdings nur noch für Kinder von Personen, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Um die Infektionsausbreitung zu verlangsamen und nicht weiter zu be- feuern, soll die Betreuung dieser Kinder im Rahmen regulärer Angebote und nicht in gebündelter Notfallbetreuung erfolgen. Im Ergebnis müssen die Angebote der Kindertagesbetreuung damit weiterhin zur Verfügung stehen und Träger und Kindertagespflegepersonen ihre Leistung bereit- stellen.Seite 4 von 6 Seite 2 von 3 Auch in den Schulen werden die Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, zu- verlässig betreut. Lehrerinnen und Lehrer, Personal der Kommunen und der Träger der Offenen Ganztagsschule sorgen für ein stabiles Betreu- ungsangebot in dieser Notsituation. Land und Kommunen sind sich einig und sagen zu, dass die Finanzie- rung der Angebote durch Land und Kommunen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme weiter vollständig sichergestellt ist. „Land und Kommunen geben den Trägern jetzt die Sicherheit, dass die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztags- schulen steht,“ erläutern Minister Stamp und Ministerin Gebauer. „Und auch die Kindertagespflegepersonen sowie das im Ganztag beschäftigte Personal bekommen die Klarheit, dass sie weiterhin ihre Geldleistung erhalten, auch wenn aufgrund des Betretungsverbots und des Unter- richtsausfalls aktuell weniger oder keine Kinder von Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, betreut werden.“ Träger, Kitaleitungen, die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtun- gen und die Kindertagespflegepersonen, die im Ganztag beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer leis- ten einen unverzichtbaren Beitrag in diesen schwierigen Zeiten. Sie stel- len sicher, dass Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, wei- terhin arbeiten können, weil ihre Kinder gut betreut werden. Dafür haben sie alle unseren größten Respekt. Wir danken ihnen für ih- ren Einsatz und ihr großes Engagement. Folgen Sie uns im Netz: Twitter: @chancennrw Facebook: Chancen NRW Instagram: chancen_nrw YouTube: Chancen NRW Datenschutzhinweis betr. Soziale MedienSeite 5 von 6 Seite 3 von 3 Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Telefon 0211 837-2417. Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung www.land.nrwSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de