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200546 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Nummer
200546
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
27.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200546
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des
Betretungsverbotes aufgrund des Erlasses des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
NRW
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Da aktuell alle Sitzungen der politischen Gremien ruhen, ist eine
Beschlussfassung über diese nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf die
Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich geförderten
Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat April 2020.
Begründung
Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom
13.03.2020 wurde der Zutritt zu allen Kindertagesbetreuungseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen für die Zeit vom 16.03.2020 bis 19.04.2020 für alle
Kinder und deren Erziehungsberechtigte untersagt. In den Schulen ist
gleichzeitig der Unterricht für diesen Zeitraum eingestellt worden.
Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern in einer unentbehrlichen
Schlüsselposition arbeiten. Hier ist für Kinder im Vorschulalter eine
Notbetreuung in den Kindertagesstätten organisiert. Schulen müssen für
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern in
Schlüsselpositionen der kritischen Infrastruktur arbeiten eine Notbetreuung in
Schule vorhalten.Seite 1 von 3

Seite 2
Da in diesen Zeiträumen für die überwiegende Anzahl der ca. 15.000 Familien
mit ca. 21.000 Kindern keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht,
wurde von Seiten der Elternschaft schnell die Frage nach der Erstattung der
Elternbeiträge gestellt.
Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei Betreuungsausfall
grundsätzlich zwar keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Die derzeitige
Krisenlage mit einem staatlich verordneten Betretungsverbot in
Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Schulen dürfte beim
Beschluss der Satzung allerdings nicht im Fokus von Politik und Verwaltung
gestanden haben. Die Corona-Krise stellt die Stadtgesellschaft vor bisher
ungeahnte Herausforderungen. Die Bonnerinnen und Bonner habe zahlreiche
Situationen zu bewältigen, für die es keine Handreichungen gibt. Eltern müssen
auf Einkommen verzichten, um die Kinderbetreuung sicherstellen zu können.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, auf die Erhebung der
Elternbeiträge im Zeitraum des Betretungsverbotes für die Fälle, in denen eine
Betreuung nicht in Anspruch genommen werden kann, zu verzichten.
Eine individuelle Erstattung in bis zu 20.000 geschätzten Beitragsfällen wäre
mit einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verbunden. Daher wird
vorgeschlagen, für den Zeitraum 16.03.2020 bis 19.04.2020 (entspricht in etwa
einem vollen Monat) zunächst den Monatsbeitrag auszusetzen, der für den
ganzen Monat April zu zahlen wäre. Das Gleiche gilt für Essensbeiträge, die für
städtische Einrichtungen eingezogen werden.
Werden weitere Betretungsverbote verhängt, wird die Verwaltung beauftragt,
entsprechend vorzugehen.
Die finanziellen Folgen belaufen sich auf Mindereinnahmen von ca. 2.500.000
€/mtl.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.06.01
1.06.02
1.03
Produktgruppenbezeichnung
Förderung von Kindern in Tagespflege
Tageseinrichtungen für Kinder
Schulträgeraufgaben
Produkt
1.51.10.06.01.02
1.51.10.06.02.06
1.51.10.06.02.07
1.40.00.03.01.01
Produktbezeichnung
Förderung von Kindern in Tagespflege
Städt. Kindertageseinrichtungen
Tageseinrichtungen freier Träger
Grundschulen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 2 von 3

Seite 3
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
-2.500.000,00 €151000601/63.1000
151000602/63.1000
151000602/64.1000
140000301/63.1000
141000301/64.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
2.500.000,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
25.03.2020/27.03.2020 gez. Sridharan gez. Gold
Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de