200546 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Kerndaten
- Nummer
- 200546
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 27.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200546 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Da aktuell alle Sitzungen der politischen Gremien ruhen, ist eine Beschlussfassung über diese nicht möglich. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat April 2020. Begründung Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 13.03.2020 wurde der Zutritt zu allen Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Zeit vom 16.03.2020 bis 19.04.2020 für alle Kinder und deren Erziehungsberechtigte untersagt. In den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht für diesen Zeitraum eingestellt worden. Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern in einer unentbehrlichen Schlüsselposition arbeiten. Hier ist für Kinder im Vorschulalter eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten organisiert. Schulen müssen für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern in Schlüsselpositionen der kritischen Infrastruktur arbeiten eine Notbetreuung in Schule vorhalten.Seite 1 von 3 Seite 2 Da in diesen Zeiträumen für die überwiegende Anzahl der ca. 15.000 Familien mit ca. 21.000 Kindern keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, wurde von Seiten der Elternschaft schnell die Frage nach der Erstattung der Elternbeiträge gestellt. Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei Betreuungsausfall grundsätzlich zwar keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Die derzeitige Krisenlage mit einem staatlich verordneten Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Schulen dürfte beim Beschluss der Satzung allerdings nicht im Fokus von Politik und Verwaltung gestanden haben. Die Corona-Krise stellt die Stadtgesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die Bonnerinnen und Bonner habe zahlreiche Situationen zu bewältigen, für die es keine Handreichungen gibt. Eltern müssen auf Einkommen verzichten, um die Kinderbetreuung sicherstellen zu können. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, auf die Erhebung der Elternbeiträge im Zeitraum des Betretungsverbotes für die Fälle, in denen eine Betreuung nicht in Anspruch genommen werden kann, zu verzichten. Eine individuelle Erstattung in bis zu 20.000 geschätzten Beitragsfällen wäre mit einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verbunden. Daher wird vorgeschlagen, für den Zeitraum 16.03.2020 bis 19.04.2020 (entspricht in etwa einem vollen Monat) zunächst den Monatsbeitrag auszusetzen, der für den ganzen Monat April zu zahlen wäre. Das Gleiche gilt für Essensbeiträge, die für städtische Einrichtungen eingezogen werden. Werden weitere Betretungsverbote verhängt, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend vorzugehen. Die finanziellen Folgen belaufen sich auf Mindereinnahmen von ca. 2.500.000 €/mtl. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.06.01 1.06.02 1.03 Produktgruppenbezeichnung Förderung von Kindern in Tagespflege Tageseinrichtungen für Kinder Schulträgeraufgaben Produkt 1.51.10.06.01.02 1.51.10.06.02.06 1.51.10.06.02.07 1.40.00.03.01.01 Produktbezeichnung Förderung von Kindern in Tagespflege Städt. Kindertageseinrichtungen Tageseinrichtungen freier Träger Grundschulen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 2 von 3 Seite 3 Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge -2.500.000,00 €151000601/63.1000 151000602/63.1000 151000602/64.1000 140000301/63.1000 141000301/64.1000 Haushaltsbelastung jährlich 2.500.000,00 € Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 25.03.2020/27.03.2020 gez. Sridharan gez. Gold Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de