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200545-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ausbau des 5G-Netzes in Bonn

Nummer
200545-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200545 Bürgerantrag: Ausbau des 5G-Netzes in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200545-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
09.03.2020
Bürgerantrag: Ausbau des 5G-Netzes in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
29.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag nicht zuzustimmen, weil:
Aus Sicht der Stadtverwaltung Bonn ist die Prüfung möglicher gesundheitlicher
Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder zum Schutz der
Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. In Deutschland ist es Aufgabe des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), das Risiko neuer Technologien im
Hinblick auf den Strahlenschutz zu bewerten. Zu diesem Zweck schreibt das
BfS Forschungsvorhaben aus, begleitet sie fachlich, wertet die Ergebnisse aus
und veröffentlicht sie. Die Frage nach möglichen gesundheitlichen Wirkungen
hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist einer der Arbeitsschwerpunkte
des BfS. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) überprüft das BfS zudem fortlaufend die Grenzwerte
für den Mobilfunk.
Das Bundesamt für Strahlenschutz betont ausdrücklich, dass der 5G-Ausbau
umsichtig erfolgen sollte. In der Tat sieht das BfS noch eine Reihe offener
Fragen. So soll 5G in einigen Jahren neben den bisher verwendeten Frequenzen
auch in höheren Frequenzbereichen (26 GHz, 40 GHz und bis zu 86 GHz)
genutzt werden. Zur Wirkung dieser Frequenzbereiche liegen im Vergleich zu
den heute gebräuchlichen Frequenzen weniger Untersuchungsergebnisse vor.
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat angekündigt, mögliche Wirkungen der
neuen Frequenzbereiche noch genauer zu untersuchen.
5G wird zunächst in Frequenzbändern eingesetzt werden, in denen bereits heute
Mobilfunk betrieben wird, die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind oder
die solchen Frequenzbändern benachbart sind. Die vorliegenden
wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder
auf den Menschen sind daher auch für 5G weitestgehend aussagekräftig.
Nach Einschätzung der innerhalb der Stadt Bonn beteiligten Fachdienststellen
ist diese Vorgehensweise zielführend und keinesfalls überstürzt.Seite 1 von 3

Seite 2
Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Wirkungen
elektromagnetischer Felder gilt in Deutschland seit 1997 die 26. Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). In ihr
werden Grenzwerte unter anderem für den Betrieb von ortsfesten
Sendeanlagen (zum Beispiel von Rundfunk, Fernsehen und Mobilfunk) auf der
Basis von Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor
nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) sowie der Weltgesundheitsorganisation
(WHO)- zwei international anerkannte Gremien- und Empfehlungen der
deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) festgelegt. Die BImSchV und
somit die Grundlage dieser Empfehlungen sind die wissenschaftlich
nachgewiesenen, gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch
eine Einwirkung hochfrequenter Felder ausgelöst werden können. Nach
Inkrafttreten der 26. BImSchV hat die SSK im Jahr 2001 auf Veranlassung des
Bundesumweltministeriums geprüft, ob und inwieweit sich der
wissenschaftliche Kenntnisstand über die Wirkungen elektromagnetischer
Felder inzwischen verändert hat. Dabei stellte die SSK fest, dass die geltenden
Grenzwerte nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand die Bevölkerung vor
nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen. Nationale und
internationale Forschungsergebnisse aus jüngerer Vergangenheit stehen dieser
Bewertung nicht entgegen. Die Grenzwerte wurden so festgelegt, dass die
Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken
geschützt wird. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums prüfen SSK und
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) laufend die wissenschaftlichen
Grenzwerte. Die Handys (Mobilfunk-Endgeräte) sind in der 26. BImSchV nicht
berücksichtigt. Aber auch die Handys sind Quellen hochfrequenter
elektromagnetischer Felder. Die Handyantennen strahlen die für die
Verbindung zur ortsfesten Mobilfunkbasisstation benötigte Leistung ab. Der
Kopf befindet sich dadurch beim Telefonieren in unmittelbarer Nähe zur
Sendeantenne des Handys (Nahfeld). Daher wurden zum Schutz der Nutzer
international Grenzwerte für die Leistungsaufnahme (Spezifische
Absorptionsrate = SAR-Wert) im Kopf erarbeitet. Dieser sogenannte Teilkörper-
SAR-Wert darf nicht mehr als zwei Watt/Kilogramm betragen und wird
eingehalten, wenn die Ausgangsleistungen des GSM-Standards (bis zu zwei
Watt im D-Netz und ein Watt im E-Netz) nicht überschritten werden. Nach
Herstellerangaben beträgt die Sendeleistung von UMTS-Handys etwa 0,12
Watt.
Bei der Prüfung im Jahr 2001 hat die SSK auch offene Fragen identifiziert und
eine Intensivierung der Forschungsaktivitäten auch unterhalb der geltenden
Grenzwerte empfohlen. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahr 2002 das Deutsche
Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) initiiert und das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) mit der Koordinierung der über 50 Forschungsprojekte in
den Bereichen Biologie, Dosimetrie, Epidemiologie und Risikokommunikation
beauftragt.
Im Rahmen der Forschungsprojekte wurde der Frequenzbereich bei den
Untersuchungen bewusst breit gefasst und ging zum Teil über den derzeit
genutzten Bereich des GSM- und UMTS-Standards hinaus. Das Programm war
so angelegt, dass die Ergebnisse für den gesamten Bereich der
Telekommunikation Gültigkeit besitzen und möglichst Aussagen für zukünftige
Entwicklungen zulassen.Seite 2 von 3

Seite 3
Nach Abschluss aller Forschungsprojekte im Frühjahr 2008 haben das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Strahlenschutzkommission (SSK)
unabhängig voneinander übereinstimmend festgestellt, dass die vorliegenden
Ergebnisse des Forschungsprogramms keine Erkenntnisse erbracht haben, die
die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht in Frage stellen. Die zu
Beginn des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms bestehenden Hinweise
auf mögliche Risiken konnten nicht bestätigt werden. Vor diesem Hintergrund
hält die Bundesregierung weiterhin an den bestehenden Grenzwerten fest. Sie
bekennt sich auch weiterhin zu Vorsorgemaßnahmen.
Die öffentliche Vorstellung der Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk
Forschungsprogramms durch Bundesumweltministerium und BfS unter
Beteiligung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfolgte im Rahmen der
internationalen Konferenz "Mobilfunk-Selbstverpflichtung und Deutsches
Mobilfunk Forschungsprogramm" am 17./18. Juni 2008.
Im Dezember 2001 haben die Mobilfunknetzbetreiber ihre freiwillige
Selbstverpflichtung vorgelegt, in der sie Maßnahmen zu Verbesserung von
Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und
vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze zugesagt
haben. Die Mobilfunkbetreiber berichteten der Bundesregierung auf der Basis
eines unabhängigen Gutachtens jährlich über die Erfahrungen mit der
Selbstverpflichtung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de