200545-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ausbau des 5G-Netzes in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200545-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200545-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB 09.03.2020 Bürgerantrag: Ausbau des 5G-Netzes in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 29.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag nicht zuzustimmen, weil: Aus Sicht der Stadtverwaltung Bonn ist die Prüfung möglicher gesundheitlicher Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. In Deutschland ist es Aufgabe des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), das Risiko neuer Technologien im Hinblick auf den Strahlenschutz zu bewerten. Zu diesem Zweck schreibt das BfS Forschungsvorhaben aus, begleitet sie fachlich, wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht sie. Die Frage nach möglichen gesundheitlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist einer der Arbeitsschwerpunkte des BfS. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) überprüft das BfS zudem fortlaufend die Grenzwerte für den Mobilfunk. Das Bundesamt für Strahlenschutz betont ausdrücklich, dass der 5G-Ausbau umsichtig erfolgen sollte. In der Tat sieht das BfS noch eine Reihe offener Fragen. So soll 5G in einigen Jahren neben den bisher verwendeten Frequenzen auch in höheren Frequenzbereichen (26 GHz, 40 GHz und bis zu 86 GHz) genutzt werden. Zur Wirkung dieser Frequenzbereiche liegen im Vergleich zu den heute gebräuchlichen Frequenzen weniger Untersuchungsergebnisse vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat angekündigt, mögliche Wirkungen der neuen Frequenzbereiche noch genauer zu untersuchen. 5G wird zunächst in Frequenzbändern eingesetzt werden, in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird, die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind oder die solchen Frequenzbändern benachbart sind. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen sind daher auch für 5G weitestgehend aussagekräftig. Nach Einschätzung der innerhalb der Stadt Bonn beteiligten Fachdienststellen ist diese Vorgehensweise zielführend und keinesfalls überstürzt.Seite 1 von 3 Seite 2 Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Wirkungen elektromagnetischer Felder gilt in Deutschland seit 1997 die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). In ihr werden Grenzwerte unter anderem für den Betrieb von ortsfesten Sendeanlagen (zum Beispiel von Rundfunk, Fernsehen und Mobilfunk) auf der Basis von Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO)- zwei international anerkannte Gremien- und Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) festgelegt. Die BImSchV und somit die Grundlage dieser Empfehlungen sind die wissenschaftlich nachgewiesenen, gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch eine Einwirkung hochfrequenter Felder ausgelöst werden können. Nach Inkrafttreten der 26. BImSchV hat die SSK im Jahr 2001 auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums geprüft, ob und inwieweit sich der wissenschaftliche Kenntnisstand über die Wirkungen elektromagnetischer Felder inzwischen verändert hat. Dabei stellte die SSK fest, dass die geltenden Grenzwerte nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand die Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen. Nationale und internationale Forschungsergebnisse aus jüngerer Vergangenheit stehen dieser Bewertung nicht entgegen. Die Grenzwerte wurden so festgelegt, dass die Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken geschützt wird. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums prüfen SSK und Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) laufend die wissenschaftlichen Grenzwerte. Die Handys (Mobilfunk-Endgeräte) sind in der 26. BImSchV nicht berücksichtigt. Aber auch die Handys sind Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Die Handyantennen strahlen die für die Verbindung zur ortsfesten Mobilfunkbasisstation benötigte Leistung ab. Der Kopf befindet sich dadurch beim Telefonieren in unmittelbarer Nähe zur Sendeantenne des Handys (Nahfeld). Daher wurden zum Schutz der Nutzer international Grenzwerte für die Leistungsaufnahme (Spezifische Absorptionsrate = SAR-Wert) im Kopf erarbeitet. Dieser sogenannte Teilkörper- SAR-Wert darf nicht mehr als zwei Watt/Kilogramm betragen und wird eingehalten, wenn die Ausgangsleistungen des GSM-Standards (bis zu zwei Watt im D-Netz und ein Watt im E-Netz) nicht überschritten werden. Nach Herstellerangaben beträgt die Sendeleistung von UMTS-Handys etwa 0,12 Watt. Bei der Prüfung im Jahr 2001 hat die SSK auch offene Fragen identifiziert und eine Intensivierung der Forschungsaktivitäten auch unterhalb der geltenden Grenzwerte empfohlen. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahr 2002 das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) initiiert und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit der Koordinierung der über 50 Forschungsprojekte in den Bereichen Biologie, Dosimetrie, Epidemiologie und Risikokommunikation beauftragt. Im Rahmen der Forschungsprojekte wurde der Frequenzbereich bei den Untersuchungen bewusst breit gefasst und ging zum Teil über den derzeit genutzten Bereich des GSM- und UMTS-Standards hinaus. Das Programm war so angelegt, dass die Ergebnisse für den gesamten Bereich der Telekommunikation Gültigkeit besitzen und möglichst Aussagen für zukünftige Entwicklungen zulassen.Seite 2 von 3 Seite 3 Nach Abschluss aller Forschungsprojekte im Frühjahr 2008 haben das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Strahlenschutzkommission (SSK) unabhängig voneinander übereinstimmend festgestellt, dass die vorliegenden Ergebnisse des Forschungsprogramms keine Erkenntnisse erbracht haben, die die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht in Frage stellen. Die zu Beginn des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms bestehenden Hinweise auf mögliche Risiken konnten nicht bestätigt werden. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung weiterhin an den bestehenden Grenzwerten fest. Sie bekennt sich auch weiterhin zu Vorsorgemaßnahmen. Die öffentliche Vorstellung der Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms durch Bundesumweltministerium und BfS unter Beteiligung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfolgte im Rahmen der internationalen Konferenz "Mobilfunk-Selbstverpflichtung und Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm" am 17./18. Juni 2008. Im Dezember 2001 haben die Mobilfunknetzbetreiber ihre freiwillige Selbstverpflichtung vorgelegt, in der sie Maßnahmen zu Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze zugesagt haben. Die Mobilfunkbetreiber berichteten der Bundesregierung auf der Basis eines unabhängigen Gutachtens jährlich über die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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