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200543 · Antrag

Dienst der Bus- und Bahnfahrer*innen

Nummer
200543
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.03.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.04.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200543-1 ST Dienst der Bus- und Bahnfahrer*innen

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Antrag
öffentlich
200543
Antragsteller/in:
Gabi Mayer
Dr. Helmut Redeker
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
17.03.2020
Dienst der Bus- und Bahnfahrer*innen
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung und die SWB Bus und Bahn werden gebeten, darzustellen:
1. wie der mehrfache Umstieg von Bus- und Bahnfahrer*innen während
einer Schicht organisiert ist und welche Auswirkungen es hat, wenn ein
Bus vor einem Umstieg Verspätung hat,
2. welche Vor- und Nachteile das derzeitige System hat,
3. wie hoch seit der Einführung dieses Wechselbetriebs im Mittel die
jährlich eingesparten Kosten sind und
4. welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um den Bus- und Bahnbetrieb zu
stabilisieren und verlässlicher zu machen, und welche Kosten dies
verursachen würde.
Begründung
Angesichts der weiterhin erheblichen Unpünktlichkeit im Öffentlichen Nahverkehr in
Bonn sind alle Faktoren zu betrachten, die zu einer Erhöhung der Verlässlichkeit
führen könnten.
Aus eigener Anschauung konnten die Antragstellenden feststellen, dass die Bus- und
Bahnfahrer*innen während eines Dienstes mehrfach den Bus wechseln, um
Standzeiten an Haltepunkten zu vermeiden. Nach der Wahrnehmung der
Antragstellenden führt dies dazu, dass die Verspätung einer Linie beim Wechsel quasi
mitgeschleppt wird auf die nächste Linie. Diese Potenzierung der Verspätungen und
die Übertragung auf eigentlich pünktliche Linien ist nach Erachten der
Antragstellenden eine nicht ohne weiteres hinnehmbare Folge.
Deshalb ist zu bewerten, ob die finanziellen Vorteile so erheblich sind, dass die Folgen
hinzunehmen sind. Ggf. sind Maßnahmen vorzuschlagen, die dazu führen, dass
Verspätungen eben nicht mehr auf die nächste Linie mitgenommen werden.
Darüber hinaus wird insbesondere von den Beschäftigten immer wieder die zu kurze
Wendezeit und die Ausfahrt aus dem ZOB ohne Vorrangschaltung als erheblicher
Verspätungsfaktor genannt.
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Datenstand: 02.11.2026, 21:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de