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200532-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Haus der Bildung

Nummer
200532-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 13.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200532 Haus der Bildung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200532-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
12.03.2020
Haus der Bildung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 13.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fragen:
1. Hat das SGB zwischenzeitlich die Gesamtkosten des Projekts „Haus der
Bildung“ ermittelt bzw. durch den Architekten entsprechend erstellen lassen
und wenn nein, wie hoch waren die Aufwendungen bis zum 31.03.2020 (ohne
Abzug von Erträgen)? Für den Fall einer Gesamtkostenermittlung durch den
Architekten: Durch wen wurde die Aufstellung mit welchem Ergebnis geprüft?
2. Liegt zwischenzeitlich die vom Architekten angeforderte Analyse der
Kostensteigerungen vor und wenn ja, seit wann, mit welchem Ergebnis im
Detail und von wem wurde eine etwa vorliegende Analyse mit welchem
Ergebnis fachlich geprüft? Ist die Auswertung mangels bisheriger Vorlage des
Architekten ersatzweise vom SGB selbst oder einem anderen erstellt worden
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. In welcher Höhe wurden Einbehalte wegen Schlecht- oder Nichtleistung
gemacht, waren diese auskömmlich und wenn nein, in welcher Höhe wurde der
Differenzbetrag im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht und mit
welchem Ergebnis?
4. Gegen welche Projekt-Beteiligte wurden über Ziffer 3 hinaus in welcher Höhe
Schadensersatzansprüche geltend gemacht und mit welchem Ergebnis?
Zu 1) - 4)
Zum Stichtag 01.03.2020 wurden im Projekt „Haus der Bildung“ insgesamt
26,340 Mio. € abgerechnet. Das Projekt konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt aus
folgenden Gründen nicht vollständig abgerechnet werden
 Die Bauleistungen wurden noch nicht vollständig abgenommen. Einige
Firmen beheben noch Mängel.
 Die Leistung der beauftragten Ingenieurbüros wurde noch nicht
vollständig erbracht. Dieses betrifft insbesondere den Abschluss der
Leistungsphase 9. Dieses betrifft aber auch die Behebung von
Planungs- und Ausführungsfehlern.Seite 1 von 2

Seite 2
 Verhandlungen über Abrechnungsmodalitäten mit der insolventen
Elektrofirma konnten noch nicht vollständig abgeschlossen werden,
befinden sich jedoch in der Schlussphase. Verhandlungen über die
Abrechnungsmodalitäten mit weiteren Firmen konnten nicht
außergerichtlich abgeschlossen werden. Zwei Verfahren wurden aktuell
zugunsten der Stadt entschieden. Die Verfahren befinden sich in der
Revision. Ein weiteres Verfahren befindet sich in erster Instanz. Inhalt
dieser Verfahren sind neben den Differenzen in den
Abrechnungsmodalitäten auch die Klärung von
Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung und Schlechterfüllung.
Aktuell werden in diesen Fällen Beträge in einer Größenordnung in
Höhe von 200.000 € einbehalten.
In sämtlichen der o.a. Fällen wurden Zahlungen einbehalten, sodass
sichergestellt ist, dass keine Überzahlungen erfolgen.
Eine Analyse der Kostensteigerungen durch den Architekten führt aus Sicht der
Verwaltung nicht unbedingt zu einem verwertbaren Ergebnis. Eine Analyse der
Kostensteigerungen findet sich jedoch in der sehr dezidierte Analyse des
Rechnungsprüfungsamtes zur „Kostensteigerung Haus der Bildung“ aus März
2017, die sowohl dem Rechnungsprüfungsausschuss als auch dem
Betriebsausschuss zur Kenntnis gegeben wurde (DS-Nr. 1711250).
Dabei wird deutlich, dass Versäumnisse in der Bauabwicklung nicht in jedem
Fall einem Verursacher allein zugeordnet werden können. An dieser Stelle
stößt der berechtigte Wunsch nach Schadensersatz an seine Grenzen.
Die Verwaltung wird nach vollständigem Abschluss der Maßnahme über die
Gesamtkosten informieren.
Anlage/n
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