200532-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Haus der Bildung
Kerndaten
- Nummer
- 200532-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200532-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: 12.03.2020 Haus der Bildung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 13.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Fragen: 1. Hat das SGB zwischenzeitlich die Gesamtkosten des Projekts „Haus der Bildung“ ermittelt bzw. durch den Architekten entsprechend erstellen lassen und wenn nein, wie hoch waren die Aufwendungen bis zum 31.03.2020 (ohne Abzug von Erträgen)? Für den Fall einer Gesamtkostenermittlung durch den Architekten: Durch wen wurde die Aufstellung mit welchem Ergebnis geprüft? 2. Liegt zwischenzeitlich die vom Architekten angeforderte Analyse der Kostensteigerungen vor und wenn ja, seit wann, mit welchem Ergebnis im Detail und von wem wurde eine etwa vorliegende Analyse mit welchem Ergebnis fachlich geprüft? Ist die Auswertung mangels bisheriger Vorlage des Architekten ersatzweise vom SGB selbst oder einem anderen erstellt worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. In welcher Höhe wurden Einbehalte wegen Schlecht- oder Nichtleistung gemacht, waren diese auskömmlich und wenn nein, in welcher Höhe wurde der Differenzbetrag im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht und mit welchem Ergebnis? 4. Gegen welche Projekt-Beteiligte wurden über Ziffer 3 hinaus in welcher Höhe Schadensersatzansprüche geltend gemacht und mit welchem Ergebnis? Zu 1) - 4) Zum Stichtag 01.03.2020 wurden im Projekt „Haus der Bildung“ insgesamt 26,340 Mio. € abgerechnet. Das Projekt konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt aus folgenden Gründen nicht vollständig abgerechnet werden Die Bauleistungen wurden noch nicht vollständig abgenommen. Einige Firmen beheben noch Mängel. Die Leistung der beauftragten Ingenieurbüros wurde noch nicht vollständig erbracht. Dieses betrifft insbesondere den Abschluss der Leistungsphase 9. Dieses betrifft aber auch die Behebung von Planungs- und Ausführungsfehlern.Seite 1 von 2 Seite 2 Verhandlungen über Abrechnungsmodalitäten mit der insolventen Elektrofirma konnten noch nicht vollständig abgeschlossen werden, befinden sich jedoch in der Schlussphase. Verhandlungen über die Abrechnungsmodalitäten mit weiteren Firmen konnten nicht außergerichtlich abgeschlossen werden. Zwei Verfahren wurden aktuell zugunsten der Stadt entschieden. Die Verfahren befinden sich in der Revision. Ein weiteres Verfahren befindet sich in erster Instanz. Inhalt dieser Verfahren sind neben den Differenzen in den Abrechnungsmodalitäten auch die Klärung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung und Schlechterfüllung. Aktuell werden in diesen Fällen Beträge in einer Größenordnung in Höhe von 200.000 € einbehalten. In sämtlichen der o.a. Fällen wurden Zahlungen einbehalten, sodass sichergestellt ist, dass keine Überzahlungen erfolgen. Eine Analyse der Kostensteigerungen durch den Architekten führt aus Sicht der Verwaltung nicht unbedingt zu einem verwertbaren Ergebnis. Eine Analyse der Kostensteigerungen findet sich jedoch in der sehr dezidierte Analyse des Rechnungsprüfungsamtes zur „Kostensteigerung Haus der Bildung“ aus März 2017, die sowohl dem Rechnungsprüfungsausschuss als auch dem Betriebsausschuss zur Kenntnis gegeben wurde (DS-Nr. 1711250). Dabei wird deutlich, dass Versäumnisse in der Bauabwicklung nicht in jedem Fall einem Verursacher allein zugeordnet werden können. An dieser Stelle stößt der berechtigte Wunsch nach Schadensersatz an seine Grenzen. Die Verwaltung wird nach vollständigem Abschluss der Maßnahme über die Gesamtkosten informieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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